Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmttglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petttzetle oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso BuchhandlungsgehilfeU für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 283. Leipzig, Dienstag den 6. Dezember 1904. 71. Jahrgang. Amtlicher Teil. Am 1. Dezember versandten wir nachstehendes Rundschreiben durchssdie Bestellanstalt an sämtliche Firmen des Buchhandels: Äkit dem Jahre 1905 beginnt der 72. ^ 119 —......»^4- dcs AorlenblaNes für äen Deutschen Auckbanäel das wie bisher MM" auch denjenigen Firmen, die es regelmäßig zu beziehen Pflegen, ""WM iriri» «ruf t»efsir-eves Derrluirgeir und gegen bar geliefert wird. Auf Grund des H 5 der „Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes" erfolgt die Lieferung mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, sie unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages jederzeit einstellen zu können. An Buchhändler, deren Ausschließung ans dem Börsenverein beschlossen worden ist und an solche Nicht mitglieder, gegen welche Tatsachen vorliegen, die bei Mitgliedern die Einleitung des Ausschlieszungsverfahrens nach sich ziehen würden, darf das Börsenblatt nicht weitergegeben werden. Die Weitergabe an Nichtbnchhändler, denen auch die leihweise Bekanntgabe oder die Einsichtnahme aus nahmslos versagt werden muß, ist überhaupt nicht gestattet. Die Bezugszeit ist das Kalenderjahr, ausnahmsweise die Zeit je vom Beginne des 2., 3. oder 4. Vierteljahres an bis zum Jahresschlüsse. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit können nicht anerkannt werden. Der Jahrespreis des Börsenblattes betrügt einschließlich der Beilagen (Bestellzettelbogen, Wöchentliches Verzeichnis der erschienenen und vorbereiteten Neuigkeiten mit Monatsregister und Liste der zurückverlangten Neuigkeiten) für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 Mark, weitere Exemplare, sofern sie zum eigenen Gebrauche bestimmt sind, je 15 Mark, für Nichtmitglieder des Börsenvereins 20 Mark. Das Börsenblatt wird ohne die Beilagen nicht abgegeben; auch eine Teilung in der Art der Zusendung ist nicht statthaft. Aufträge aus tägliche direkte Zusendung unter Band übernehmen wir nur für die ganze Dauer der Bezugszeit, und berechnen dafür außer dem Porto eine Gebühr von 5 Mark. Das Porto wird in der Regel nach Schluß jeden Vierteljahres erhoben. Wir bitten Sie, uns Ihre Bestellung schnellstens zugehen lassen zu wollen. Hochachtungsvoll SeschäMsteiie lies Vörsenvereins Ner Deutschen DuchNäntller zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. ,,,,,,