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Redaktioneller Teil. ^ 87, 17. April 1914. Anordnung. Für die Sammlung von Entscheidungen empfiehlt sich eine solche Anlage also durchaus, und es ist nur zu wünschen, daß das Unternehmen viel Freunde findet. Der Band VI, der das Urheber recht im weiteren Sinne enthält, umfaßt den Gebrauchsmusterschutz, das Patentrecht, das Warenzeichenrecht, das literarische und künst lerische Urheberrecht und das Verlagsrecht, und zwar gehen die Ent scheidungen bis auf das Jahr 1909 zurück. Freilich ist nur eine Aus wahl von Entscheidungen getroffen, und etliche urheberrechtliche Ent scheidungen des Reichsgerichts, deren Aufnahme wünschenswert ge wesen wäre, scheinen hier zu fehlen. Indessen ist es ja gewiß sehr schwer, hier die richtige und allen Benutzern gefallende Begrenzung zu finden. Die Leser des Börsenblattes werden verhältnismäßig mehr Entscheidungen aus dem Urheberrecht im engeren Sinne erwarten, während andere Benutzer, denen das Patentrecht und Warenzeichenrecht besonders interessant ist, mit der Auswahl aus dem Urheberrecht zu frieden sein werden. Das gleiche gilt vom Verlagsrecht, ans dem zwei Entscheidungen sich finden. Die Anordnung der einzelnen Blätter ist sehr geschickt. Oben darüber steht die Gruppe und der Paragraph des Gesetzes, nach welchem übrigens die Blätter geordnet werden. Dann folgt der in Betracht kommende Gesetzestext, dann eine kurze Formulierung der Hauptsätze des Urteils, woraus man das Wichtige sofort erfährt, und dann die Entscheidung selbst im Wortlaut. Es handelt sich bei alledem nicht nur um Ncichsgerichtsentscheidnngen, sondern auch um wichtige Entscheidungen anderer höherer Gerichtshöfe und urteilender Behörden, wie beispielsweise des Patentamts. Die Sammlung kann auf dem Laufenden gehalten werden: jedes neue Blatt kostet 5 Pfennig. So gewinnt man allmählich eine wertvolle Sammlung Urheber- und verlagsrechtlicher Entscheidungen, muß aber allerdings viel aus dem Patent- und Warenzeichenrecht mit beziehen. Elster. Kleine Mitteilungen. Buchhandel und Buchhändler in den sechziger und siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts betitelt Herr N. L. Prager einen Vortrag, den er Montag, den 20. April abends 9 Uhr in Berli n im Großen Saal des Alten Askanier, Anhaltstraße 11, auf Veranlassung des Krebs, Verein jüngerer Buchhändler, halten wird. Herr Prager hat sich bereits einmal, und zwar auf dem »Berliner Bibliophilenabend«, unter außerordentlich großem Beifall mit dem Thema beschäftigt. Dem gesamten Berliner Buchhandel steht ein ebenso angenehmer, wie lehr reicher Abend bevor. Es wäre sehr erwünscht, wenn die Berliner Chefs, Angestellten und Lehrlinge die liebenswürdige Bereitwilligkeit des Herrn Prager durch zahlreiches Erscheinen belohnten. Der Be such des Vortrags ist unentgeltlich. Ein »Schuberteum«. — In Wien hat sich ein Komitee gebildet, das die Errichtung einer Pflegestätte für die gegenwärtig vernachlässigte volkstümliche Musik und vor allem für die Schöpfungen der großen heimischen Tonkünstler anstrebt. Dieses Institut, das den Namen »Schuberteum« führen soll, will das Komitee zu einer Zentralstelle musikalischen Lebens entwickeln. Als Präsident fungiert Richard Graf Coudenhove-Kalergi, als Vizepräsidenten Hofzeremoniell-Direktor Wil helm Friedrich Nepalleck und Landtags-Abgeordneter Rudolf Graf Colloredo-Mannsfeld. Wegen zahlreicher Kolportageschwindeleien verhaftete Person. — Unter dieser Überschrift beschäftigt sich die Polizei-Verwaltung in Bielefeld im »Deutschen Fahndungsblatt« Stück 4586 vom 15. April mit einem angeblichen Reinhardt von Hasseln, auch Ar min von Langen, auch von Kolden, der wegen zahlreicher Kolportage schwindeleien, begangen von Anfang Januar bis Anfang März d. I. im nördlichen Hannover, in Hamburg, Bremen und Meck lenburg, am 11. 3. 14 in Wismar i. Meckl. festgenommen wurde und sich zurzeit in Bielefeld in Untersuchungshaft befindet. Während er sich in einem selbstverfaßten Lebenslaufe Reinhardt von Hasseln, geb. 19. 7. 1857 in Zürich, nennt, gibt er bei seinen rich terlichen Vernehmungen an, Reinhardt Arno Albert von Hasseln, auch Kurt Reinhardt von Hasseln zu heißen und am 18. 5. 1857 bzw. 15. 6. 1857 in Zürich geboren zu sein. Seine Eltern sollen der Oberstleutnant von Hasseln und Elisabeth von Ströpel, auch Christiane von Bonin, auch von Wechmar gewesen und frühzeitig, der Vater in Rio de Janeiro, die Mutter in Breslau verstorben sein. Seine 1896 verstorbene Ehe frau soll Irma von Bonin, auch Auguste Clara geb. Germert und Berta von Kornatzki geheißen haben. Eine 18jährige Tochter soll sich in Mannheim anfhalten. Bereits im Oktober v. I. nannte sich der In haftierte bei Verübung gleicher Schwindeleien in der Gegend von Bremen von Kolden und während der letzten Zeit einmal Scminar- lehrer von Langen. Alle Angaben über seine bisherigen Aufenthalts- und Beschäftigungsverhältnisse haben sich bei Nachprüfung als falsch herausgestellt. Zurzeit verweigert er jede Auskunft über seine Per sonalien. Der Schwindler macht den Eindruck eines alten verstockten und geriebenen Gauners, der bei seiner Körpermessung derartig Hin fälligkeit simulierte, daß er fast von Stelle zu Stelle weitergetragen bzw. -geschoben werden mußte. Vermutlich hat er schon oft mit dem Strafrichter Bekanntschaft gemacht, denn bei seiner Überführung in das hiesige Gerichtsgefängnis fand sich ein Strafgesetzbuch und eine Straf prozeßordnung in seinem Besitz vor. Der Schwindler ist 1.57 m groß, von gedrungener Gestalt, hat dunkelblondes kurzes Haar, starke Glatze, rötlichblonden Schnurrbart, dunkelblonden Vollbart, eingedrücktes Nasenbein und hinter dem rechten Ohr eine große sichtbare Warze; er trägt zeitweise Kneifer und Lang stiefel. Zweckdienliche Nachrichten sind unter I.-Nr. L ^ 1717 an die Polizei-Verwaltung in Bielefeld zu richten. Schutz von Warenzeichen in Siam. — Bisher konnten durch Ver mittlung der Kaiserlichen Gesandtschaft in Bangkok Warenzeichen bei dem für Handelssachen zuständigen siamesischen Landwirtschaftsmini- stcrium als vorläufige Maßregel bis zum späteren Inkrafttreten eines Markenschutzgesetzes hinterlegt werden. Nachdem aber neuerdings die Entgegennahme von Warenzeichen anmeldungen mit der Begründung abgelehnt worden ist, daß einer solchen Maßnahme eine rechtliche Wirkung nicht zugesprochen werden könne, hat die Kaiserliche Gesandtschaft in Bangkok sich bereit er klärt, Warenzeichenanmeldungen von deutschen Interessenten gegen eine Einschreibegebühr von 5 für jedes Zeichen einzutragen. Hier durch wird den Beteiligten gegebenenfalls der Beweis, daß sie zur Zeit der Hinterlegung Eigentümer der Handelsmarken waren, wesent lich erleichtert. Die beim siamesischen Landwirtschaftsministerium noch vor liegenden, infolge der veränderten Sachlage unerledigten Anträge auf Eintragung von Warenzeichen sowie etwa künftig dort noch eingehende Anträge werden bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in gleicher Weise behandelt werden, sofern die Beteiligten ihre Anträge nicht zurück ziehen. Personalnachrichten. Gestorben: am 14. April nach langem schweren Leiden Frau Emilie Spa - mer, geb. Amelung, Mitinhaberin der Verlagsbuchhand lung Hugo Spanier in Berlin. Die Verstorbene, eine Buchhändlerstochtcr, hat allezeit auch leb haftes Interesse für unfern Beruf gehabt und ist, zunächst als treue Ge hilfin ihres Mannes, seit 1897 als Inhaberin des von diesem 1879 ge gründeten Verlages tätig gewesen. In den ersten Jahren stand ihr Mann ihr noch als Prokurist zur Seite, nach dessen Tode am 30. Januar 1901 hat Frau Spamer das Geschäft allein weitergeftthrt, bis sie im Oktober 1911 Herrn Robert Schulze als Teilhaber aufnahm. Paul Ehrenreich f. — Am 14. April ist in Berlin der Ethnologe und Mythen forscher Prof. vr. mecl. et püil. Paul Ehrenreich, Privatdozent an der Berliner Universität, im Alter von 58 Jahren plötzlich ver schieden. Nachdem er sich, angeregt durch größere Reisen in den Aquatorialgebieten Südamerikas, mit linguistischen und ethnographi schen Studien beschäftigt hatte, wandte er in den letzten Jahren sein Interesse hauptsächlich der vergleichenden Mythenkunde zu und ver öffentlichte auf diesem Gebiete außer einer Untersuchung über »Mythen und Legenden der sttdamerikanischen Urvölker« (1905) eine »Allge meine Mythologie« (1910). Sprechsaal. Versendung von Poftschecksormularen mit den Transportzetteln. Mit dem Ausziehen der O.-M.-Saldi beschäftigt, kommt mir der Gedanke, daß es zweckmäßig wäre, wenn die Verleger den im Januar zu versendenden Transportzetteln ein Postscheckformular mit ihrer Firma und Nr.-Aufdruck beifügen würden. Diese Formulare sammelt der Sortimenter, legt sie auf die betr. Konti und benützt sie dann bei der O.-M.-Zahlung. Damit würde ihm die Arbeit wesentlich erleichtert und vereinfacht werden, und beide Teile würden Geld sparen. Viele meiner nichtbuchhändlerischen Lieferanten fügen schon feit Jahren ihren Rech nungsauszügen Postschcckformulare bei, und es würde sich, da die Kosten nur gering sind, ein Gleiches auch für den Buchhandel empfehlen. Druck. Namm L S e e m « n n. Sämtlich tu Leipzig. Adresse -er Redaktion und Expedition. Leipzig, Gerichtsweg 2« sBuchhänblerhaus).