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oR 28, 3. Februar 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtlchn. Buchhandel. 1473 man darf auf die Debatten im Landtage gespannt sein. Denn der »Entwurf« hat nicht gebracht, was man forderte, er ist inzwischen auch in seiner ganzen Fassung von der Ver treteroersammlung der Lehrerschaft abgelehnt worden. Die Aufsicht über den Religionsunterricht z. B. steht nach wie vor der kirchlichen Oberbehörde zu. Urteile man, wie man wolle, so muß jeder objektiv Denkende doch zugeben, daß es nichts schaden kann, wenn u. a. an Stelle der Bibel ein biblisches Lesebuch eingeführt und der religiöse Memorierstoff beschränkt wird. -Dem Volke muß die Religion erhalten bleiben-, gewiß, nur muß sie dem Kinde nicht mehr ver mittelst mittelalterlicher Methoden eingepflanzt werden, sondern der Unterricht soll von modernem, pädagogischem Geiste erfüllt sein, und die religiösen Stoffe sollen unter dem Gesichtswinkel einer neuen Zeit an das Kind heran gebracht werden. Kann man nun für gewöhnlich die Anzahl der vor handenen Lehrmittel als einen Gradmesser für die Inten sität eines Unterrichtsfaches ansehen, so finden wir diese Regel auf dem Gebiete des Religionsunterrichts nicht bestätigt. Denn trotz der in der Lehrerschaft und in weiteren Kreisen vor herrschenden Antipathien gegen die heutige Methode existieren eine große Zahl hsroorragender, besonders bildlicher Anschauungsmittel, und erst in jüngster Zeit haben sich erste Verlagsfirmen in dieser Beziehung betätigt. Wir unter scheiden Modelle und stoffliche Lehrmittel, Wandbilder zur biblischen Geschichte, Landschaftsbilder zur biblischen Erd kunde, Allgemeine Bilder und Plan- und Reliefkarten der biblischen Länder. Die stofflichen Lehrmittel, unter denen wir in diesem Falle tierische, pflanzliche und geologische Erzeugnisse des Heiligen Landes zu verstehen haben, werden zum ausge sprochenen Zwecke der Veranschaulichung im Religionsunter richt kaum gekauft, ein praktischer Lehrer wird sich dazu der Bestände geographischer Sammlungen, wie z. B. Proben von Kamelhaar, der Papyrusstaude, von Wüstensand bedienen; ebenso werden als Modelle solche zur allgemeinen Kullnr- und Weltgeschichte benutzt werden. Dagegen finden biblische Bilder starke Verwendung. Für die katholische Schule werden von älteren Ausgaben nach wie vor die Herdersche Bilderbibel gebraucht, zu der sich als Novitäten die Düssel dorfer Bilderbibel, die Religiösen Bilder von Schumacher und als neueste Erscheinung die ausgezeichnete Fugelsche Bilder-Bibel gesellten. Protestantische Schulen kaufen immer noch gern die vorzüglichen Bilder von Ehrenbcrg, Hofmann, Kronberg, Schnorr von Carolsfeld und Wangemann, für die allerdings die neuen Tafeln von Lehmann und Reukanf eine erhebliche Konkurrenz bedeuten. Besonders die letzteren erfreuen sich deshalb eines besonderen regen Absatzes, da sie im Anschluß an das weitverbreitete Religionswerk von Reukauf und Heyn bearbeitet sind und in Schmauk ein ganz hervorragender Künstler gewonnen wurde. Die beiden letzten Blätter zur Apostelgeschichte dürfen als außerordentlich gelungen bezeichnet werden. Im allgemeinen ist auf dem Gebiete des religiösen Schulbildes ein wesentlicher Fortschritt zu konstatieren; das gilt nicht nur hinsichtlich der Darstellung und der methodisch richtigen Verarbeitung des Stoffes, sondern auch in bezug auf die graphische Technik. Das Fugelsche Bild z.B. vom verlorenen Sohn oder das der Dornenkrönung sind sowohl im Figürlichen und Landschaftlichen, als auch in der souveränen Behandlung von Farbe und Licht Kunstschöpfungen, die bei den Kleinen tiefe Eindrücke hinterlassen und bis in spätere Jahre hinein unvergeßlich vor der Seele bleiben werden. Und das ist schließlich die Hauptforderung, die an das moderne religiöse Kunst- und Anschauungsbild — als dem unentbehrlichsten Hilfsmittel für den Religionsunterricht — gestellt werden muß. Gustav Nietzsche!. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. Unverlangte Bildersendungen. Im Verkehr des Verlegers mit dem Photographen find im allgemeinen folgende Fälle möglich; 1. Die Redaktion oder der Verlag bestellt Bilder beinr Photographen. 2. Die Redaktion sucht ein Bild beim Photographen. 3. Der Photograph bietet der Redaktion Bilder an. Der Fall 1 ist rechtlich leicht zu übersehen. Die Redaktion bezw. der Verlag schließt mit dem Photographen einen Werkvertrag auf Herstellung eines bestimmten Bildes. Im zweiten Falle spielt sich die Sache meist in der Form ab, daß die Redaktion beim Photographen anfragt, ob und zu welchen Bedingungen er ein betreffendes Bild liefern will. In beiden Fällen ergeben sich aus den Verhandlungen ganz von selbst nähere Abreden, insbesondere über die Behandlung der nicht verwandten Bilder. Am korrektesten verfahren in dieser Beziehung viele eng lische Photographen, die derartige Anfragen unter Benutzung des folgenden Formulars beantworten: »In Antwort auf Ihre gefällige Anfrage, unsere Photo graphie von zu benutzen, Negativ Nr bitten wir Sie, davon Kenntnis zu nehmen, daß unsere Honorarforderung, vorausgesetzt, daß die Reproduktion in . geschieht und nicht über groß ist und nicht als Beilage eingeschaltet wird, . beträgt und daß wir Ihnen innerhalb Tagen nach Empfang dieses Betrages die unseren gewöhnlichen Bedingungen unter worfene Erlaubnis zusenden werden, welche kurz gesagt fol gende sind: Unser Name muß auf oder in der Nähe der Reproduk tion angebracht werden und uns eine Kopie bei Erscheinen zugesandt werden. Über keinen Stein und Elektroverfahren darf sonst verfügt werden. Sie wollen, bitte, davon Kenntnis nehmen, daß dieser Brief keinen Erlaubnisschein oder Lizenz bedeutet, sondern nur eine Notiz unserer Bedingungen, bis die formale Lizenz erteilt ist. Mitglied der Ullioo.« Der wichtigste Fall ist aber der, daß der Photograph Bilder anbietet, und hier macht sich sehr oft auf beiden Seiten ein Mangel an korrekter kaufmännischer Handlungsweise be merkbar. Denn nur wenige Photographen geben gleich bei Über sendung der Bilder ihre Bedingungen bekannt, was am besten unter Benutzung etwa folgenden Formulars geschieht: »Wir übersenden beiliegend Blatt Photographien, darstellend ., zur gefälligen Ansicht mit dem Bemerken, daß wir das Recht zur einmaligen Repro duktion für— ^ pro Blatt abtreten und für mehrmalige Reproduktion und eventuellen Weiterverkauf den doppelten Betrag berechnen. Bedingung ist ferner, daß bei Wiedergabe unserer Bilder unsere Firma als Urheber genannt wird. Ihrer gefälligen Mitteilung, ob und welches Repro duktionsrecht Sie zu erwerben wünschen, bleiben wir gern gewärtig und bitten bei etwaigem Verzicht um Rückgabe der Bilder.» Werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen, so kommt es nur allzu häufig zu Streitigkeiten über die Be handlung unverlangt eingehender Bildersendungen. Denn wie die Verhältnisse nun einmal liegen, dürfte es wohl kaum eine illustrierte Zeitung geben, der nicht unverlangt Photographien zugesandt werden, und ohne diese unverlangt eingehenden Sendungen würde auch die Mehrzahl der Zeit schriften um interessantes Bildermaterial verlegen sein. ISS