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Tagesordnung stehenden Anträge: die bereits vom Januar 1872 an geschehene Erhöhung der Inserate für die Nichtmitglieder unseres Vereins von l Ngr. auf 1s/° Ngr. zu genehmigen und von 1873 an für die Mitglieder eine Erhöhung von 5 Pfennigen auf 8 Pfennige für die Zeile eintrcten zu lassen, einer reiflichen Prüfung unterzogen und werden heute darüber beschließen. Auch über unseren Antrag: „zu dem für die Zwecke der Bibliothek »othwendigen Umbau im Börsengebäude die erforderlichen Mittel zu bewilligen," wird die Generalversammlung heute zu entscheiden haben. Der auch hierüber vom Vorstande erstattete Bericht wird durch den jüngsten Bericht unseres Herrn Bibliothekars weiter vervollständigt, und Sie werden sich Ler Ueberzeugung nicht verschließen können, daß, soll die Zukunft der vom Börsenverein mit Opfern und Sorgfalt gepflegten Bibliothek nicht in Frage gestellt werden, für dieselbe unbedingt neue Räumlichkeiten geschaffen werden müssen. — Die Commission von Geschäftsgenoffen aus allen deutschen Ländern zur Berath ungei n es gemeinsamen Literar-Ver trages des Deutschen Reiches mit fremden Staaten, welche ich in meinem vorigen Jahresbericht in Aussicht stellte, hat auf Einladung des Vorstandes nun in den Tagen des 4—6. September vorigen Jahres in Heidelberg ihre Berathungen gehalten; das Resultat derselben liegt Ihnen in den Protokollen vor, welche darüber in besonderem Abdruck veröffentlicht worden sind; sie bezeugen, daß die Commission mit Gründlichkeit und Ernst bemüht war, ihren Auftrag zu erfüllen. Ich habe den verehrten Kollegen, welche der Einladung des Vorstandes bereitwillig gefolgt und sich der gemeinsamen Arbeit unterzogen haben, auch hier noch den schuldigen Dank auszusprechen, besonders Herrn Hermann Kaiser in Berlin, welcher die von ihm übernommene schwierige Aufgabe des Referates mit der, die Verhandlungen fördernden Gründlichkeit erledigte, die allein seine gekannte Vertrautheit mit dem Gegenstände ermöglichte. Der Vorstand hat die Verhandlungen der Commission, aus welchen sich die nach Ansicht der Bethciligten vorhandenen Mängel und wünschenswerthen Aenderungen in den gegenwärtig bestehenden internationalen Verträgen der einzelnen deutschen Staaten mit fremden Staaten ergeben, dem Reichskanzler-Amt mit einer besonderen Denkschrift überreicht, ebenso der königl. sächsischen Staats- Regierung, welche, sobald der Gegenstand im Bundcsrathe zur Verhandlung kommt, sicher ihre, allezeit geübte Fürsorge für die Interessen des deutschen Buchhandels abermals bethätigcn wird. Seither hat auch der königl. preußische Literarische Sachverständigcnverein den, den Protokollen der Commission beigesügten Entwurf zu einem internationalen Normalvertrag einer näheren Prüfung und Begutachtung unterzogen und das Ergebniß seiner Verhandlungen darüber, in welchen der Verein bei einzelnen Punkten unseres Entwurfes sich für eine Aenderung ausspricht, dem königl. preußischen Ministerium der geistlichen Angelegenheiten übcrschickt. Wie mir mitgethcilt worden, und wie es die Worte des Herrn Präsidenten des Reichskanzler-Amtes in der Sitzung des Reichstages vom 15. dieses Monats bestätigen, ist auf unsere Anregung hin das Reichskanzler-Amt bereits behufs Aenderung der zwischen Großbritannien und einzelnen deutschen Staaten bestehenden Literarconventionen mit der englischen Regierung in Verhandlungen getreten und wir dürfen vertrauen, daß dieselben zu einem wünschenswerthen Resultate, namentlich zu einem gemeinsamen Vertrage des Deutschen Reiches mit Großbritannien führen werden. Ein solcher gemeinsamer Vertrag, welcher an die Stelle der bis dahin geschlossenen Einzelverträge treten soll, steht auch, wie mir mitgethcilt worden, mit Italien in nicht zu ferner Aussicht; ich hoffe, derselbe wird sich wesentlich au unsern Normalvertragsentwurf anschließen. Dagegen erachtete das Reichskanzler-Amt, wie ich erfahren, es nicht an der Zeit, mit Frankreich gegenwärtig in Ver handlungen über den Gegenstand einzutreten; wir müssen daher, — ich hoffe nicht für zu lange Zeit >— die Zustände noch hinnehmen, welche in dem Protokoll über die am 11. Januar dieses Jahres stattgehabte Auswechslung der Ratificationsurkunde der Zusatzconvention zum Friedensvcrtrage mit Frankreich präcisirt worden sind. Da das in dem Friedensvertrage mit Frankreich über die Literarconventionen Gesagte zu vielen ernsten Bedenken Veranlassung gegeben hat, darf ich hier das in obigem Protokoll Bestimmte dahin mitthcilen: „Unter der im Artikel 1l. des Friedcnsvertrages vom 10. Mai genannten, durch den Krieg gelösten Literarconvention, welche wieder in Kraft treten soll, ist nicht nur der französisch-preußische Vertrag vom 2. August 1862, sondern auch alle literarischen Verträge und Conventionen einverstanden, welche zwischen den verschiedenen deutschen Staaten und Frankreich überhaupt bis dahin abgeschlossen waren." — Von den schon früher in Aussicht gestellten Schritten zu einer gesetzlichen Regelung der literarischen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreich der Niederlande hat der Vorstand unter den allgemeinen politischen Verhältnissen der letzten zwei Jahre noch Abstand nehmen müssen; wir schenken aber der für den deutschen Buchhandel und namentlich für den deutschen Musikalicnhandel sehr wichtigen Literarconvention mit Holland die lebhafteste Aufmerksamkeit, und wenn die Eigenthümlichkeit der buch- händlcriscken Verhältnisse in Holland den Abschluß einer solchen auch sehr erschweren wird, so hoffe ich doch, daß es dem Vorstande in nächster Zeit möglich sein wird, unterstützt durch eine von unserm Kollegen Otto Mühlbrecht, der mit jenen Verhältnissen besonders vertraut ist, gefertigte Arbeit, die Angelegenheit au das Reichskanzler-Amt zu bringen, nachdem ich erfahren habe, daß dort unser Vor gehen nicht ohne Unterstützung bleiben dürfte. — Der baldigen Einführung des Reichsgesetzes über das Urheberrecht in Elsaß-Lothringen dürfen wir sicher entgegensetzen ; sie wird um so dringender nothwendig, weil in dem Zusatze zum Friedensvcrtrage mit Frankreich nur erst die vorläufige Anwendung der bayerisch-französischen Litcrar-Eonvenlion von 1865 auf Elsaß-Lothringen verabredet worden ist, so daß es zur Zeit an einem Rechtsschutze zwischen Elsaß-Lothringen und dem gesummten Deutschen Reiche gänzlich gebricht. — Die seit Jahren in Aussicht stehende Literar-Convention zwischen Deutschland und Rußland ist einer Verwirklichung bisher nicht näher gerückt. Die Ausdehnung des internationalen Verlagsrechtes auf die Vereinigten Staaten von Nordamerika ist in letzter Leit sowohl von der englischen Presse als in den buchhändlcrischen Kreisen Nord-Amerikas selbst, lebhaft discutirt worden und hat auch in Deutschland durch die Aeußerungen des Abgeordneten vr. Georgi darüber in der Reichstagssihung vom 15. April eine neue Anregung erfahren; wir begrüßen dies bei der Wichtigkeit des Gegenstandes gerade für den deutschen Buchhandel mit Freude, wenn wir aus der Er widerung des Herrn Präsidenten des ReichskanzlerAmtes auch entnehmen müssen, daß die Reichsregicrung zwar den Abschluß eines Nach drucksvertrages mit Nordamerika wohl im Auge behält, denselben aber nicht für möglich hält, so lange es in den Vereinigten Staaten an einem Gesetze über internationales Verlagsrecht fehlt. — 240*