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neuen Leseplan sprechen und das Thema: »Das muht du lesenI« behandeln. Die Arbeitsgemeinschaften von Eberhard Ter-Nedden in Solbad Hall haben bei allen Teilnehmern den größten Eindruck hinterlassen und die Frage: »Was lesen?« in besonders eindringlicher Form geklärt. Es ist daher sehr erfreulich, daß sich E. Ter-Nedden auch für diese Arbeitswoche zur Verfügung gestellt hat. Nochmals wird darauf hingewiesen, daß die Arbeitswoche auch für ältere Buchhändler ofsen ist. Der älteste Teilnehmer auf der Woche in Hall zählte dreiundsiebzig Jahre! Anmeldungen müssen umgehend erfolgen an: A. H. Bischofs, Reichsschristtumskammcr, Berlin-Charlottenburg L, Hardcnberg- stratze 8. Bff. Forderungen in den eingegliederten Ostgebieten 1. Anmeldung von ausländischen Forderungen und Schulden der kommissarisch verwalteten Betriebe in den eingegliederten Ostgebieten. Die Haupttreuhandstelle Ost hat unter dem 12. August 1910 (Neichsanzeiger Nr. 189 vom 14. August 1940) eine Anordnung über die Anmeldung von ausländischen Forderungen und Schulden der kommissarisch verwalteten Betriebe in den eingegliederten Ostgebieten (AO. Nr. 6) erlassen. Hier wird bestimmt, daß sich die Anmeldung auf Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr ein schließlich der Nebenkosten, ferner auf Forderungen aus dem Kapital verkehr und Beteiligungen an Unternehmen im Anslande, andererseits auf Verpflichtungen aus dem Waren- und Dieifttleistungsverkehr ein schließlich der Nebenkosten sowie auf Verpflichtungen aus dem Kapi talverkehr und Beteiligungen von Personen des Auslandes an den kommissarisch verwalteten Unternehmen erstreckt. Als Ausland im Sinne dieser Anordnung gelten auch das Generalgouvernement und das Protektorat. Forderungen und Schulden sind nach dem Stande vom 30. Juni 1940 anzumeldcn; spätere Veränderungen sind durch eine Anmerkung kenntlich zu machen und auch in Zukunft anzumelden. Die Anmeldungen haben seitens aller kommissarischen Vermalter von Kreditinstituten bei der Exportkreditbank AG. in Berlin zu er folgen. Bei den Forderungen an ausländische Schuldner ist der Ex portkreditbank AG. Einziehungsauftrag zu erteilen. Die Anmeldungen haben auf Formularen der Exportkreditbank AG. zu erfolgen. Die Anmeldungen sind sofort durchzuführen, und die Anmeldeformulare müssen spätestens bis zum 30. September 1940 an die Exportkredit bank AG. abgesandt werden. 2. Forderungen gegen die öffentliche Hand in den eingegliedertcn Ostgebieten. Die Haupttreuhandstelle Ost erläßt im Reichsanzeiger vom 30. Juli 1940 Richtlinien über die Befriedigung von Forderungen gegen die öffentliche Hand in den eingegliederten Ostgebieten, in denen u. a. bestimmt wird, daß Forderungen für Lieferungen und Lei stungen, die an polnische Staatsstellen vor dem 1. Oktober 1939 er folgt sind, von den deutschen Staatsstellen ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches erfüllt werden, wenn die Lieferungen oder Lei stungen dem übernommenen Vermögen zugute gekommen sind und der Gläubiger deutscher Staatsangehöriger ist und im Deutschen Reich einschließlich der eingegliederten Ostgebiete und des Protektorats seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Als Forderungen in dem zuvor erwähnten Sinne gelten For derungen für Lieferungen und Leistungen aus Kaufverträgen, aus Werkverträgen und Werklieferungsverträgen, aus Dicnstvcrträgen, Aufträgen und Geschäftsbcsorgungen und aus Miet- uud Pachtver trägen; bei Werkverträgen und Werklieferungsverträgen sowie bei Miet- und Pachtverträgen jedoch nur dann, wenn die Lieferung oder Leistung nach dem 1. Januar 1939 erfolgt ist. Die Erfüllung kann auch durch Aufrechnung erfolgen. Die Erfüllung von Kapitalforde rungen wird bis auf weiteres zurückgestellt: die Zinsen von Dar lehen, insbesondere von Hypotheken und Grundschulden, nicht aber von Anleihen, werden ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs vom 1. Januar 1940 ab bis zur Höhe von 5°/o an deutsche Gläubiger im Großdeutschen Reich bezahlt. Forderungen deutscher Gläubiger im Großdeutschen Reich auf Rückgabe von Wertgegenständen, die vor dem 1. Oktober 1939 in Verwahrung genommen, hinterlegt, zur Sicherung übereignet, verpfändet oder als Kaution übergeben sind, sollen von den deutschen Staatsstcllen in der Regel erfüllt werden, wenn der Wertgegenstand in dem übernommenen Vermögen vorgefunden ist. Das gleiche gilt für die entsprechenden Forderungen der kommissari schen Verwalter polnischer Vermögensmasscn. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Hinterlegungen bei öffentlichen Hinterlegungs stellen; hier wird eine besondere Anordnung der zuständigen Neichs- minister ergehen. Schadensersatzansprüche sind in der Regel nicht zu erfüllen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schaden auf die Kriegsercignisse zurückzuführen ist. Wir weisen ausdrücklich daraus hin, daß für die besetzten polnischen Gebiete (Generalgouvernement) eine entsprechende Regelung noch nicht erfolgt ist. „Mit dem Buch ins Volk" Eine Werbeschrift Ein kleines, schmuckes Lesebüchlein liegt vor uns: eine Werbe schrift des Werbe- und Beratungsamtes für das deutsche Schrifttum beim Neichsministerium für Volksaus klärung und Propaganda. Der Titel: »M itdemBuch insVolk«. Die Aufmachung ist geschmackvoll, der Druck schön, dazu kommen einige kleine Federzeichnungen, die dem ganzen einen bibliophilen Eindruck geben. Alles in allem: ein kleines Heft, das man gern in die Hand nimmt und in dem man gerne liest. Und damit hat es dann sein Ziel erreicht: zum Dichterzu führen, zum Lesen anzusporne n. Worte von Josef von Eichendorfs und Hölty leiten ein. Der erste Beitrag verrät, an wen sich die Schrift insbesondere wendet: an den Vortragsbcsucher! Er heißt »Dichter sprechen zu uns« und drückt in seinem Inhalt den Wert der Dichterlesung, das Erlebnis einer Abendstunde aus, wenn der Dichter zu uns spricht: »So ist und bleibt der Dichter, wenn er selbst vor das Volk hintritt, ein Abgesandter des Volkes selbst, der um die geheimsten Dinge des Herzens weiß und berufen ist, die geheimsten Regungen in den Herzen der Menschen zu erwecken, eine Aufgabe, die, wenn sie vom Dichter richtig erfaßt wird, immer den Dank der Zuhörer erntet.« Diese Einstimmung, wie man sie nennen könnte, führt weiter zur »Begegnung mit dem Leser«. Ist zunächst der Dichter der Gebende, so erleben wir in dem feinen Text von Karl Heinrich Waggerl, wie dem Dichter der Leser als der Beschenkte ebenfalls zum Gebenden wirk Wer einmal Waggerls reizende Eisenbahn begegnung mit dem jungen Mädchen gelesen hat, wird sich daran immer freuen. Es spricht daraus eine innige Verbundenheit zwischen Leser und Dichter, die als Band sich des Buches bedient. Ein weiterer Beitrag greift dann hinein in unsere Zeit: »Ein Feldpostbrief« heißt er, er wurde von einem Soldaten an die Mutter geschrieben als Dank für Bücher, die ins Feld gesandt wurden. Und er ist gleichzeitig eine Bitte, an die Kameraden, die mit dem Sohn zusammen sind, ebenfalls Bücher zu senden, ausgcwählt von dem wissenden Herz und der gütigen Stirn einer reifen Frau. Heinz Steguweit macht uns dann Freude mit dem erheiternden Beitrag »Die Bildungs kanone«. Aber hinter diesem heiteren Plaudern steckt doch ein (iefer ernster Gedanke, der uns alle erfüllte, wenn wir an die draußen Kämpfenden dachten und ihnen mit dem Buch eine Freude machten. »Vom Glück des Lesens« spricht Karl Kaltwasser, dem wir manchen schönen Gedanken über die Beziehungen Mensch und Buch verdanken. »Wohnen mit Büchern« lautet Kuno Felchners Appell an die, die die kleine Schrift in die Hand nehmen. Bleibt zum Schluß noch ein Wort über die Tätigkeit des Vortragsamtes des Werbe- und Beratungsamtes, das seinen treuen Helfern in Stadt und Land das Werk in die Hand gibt. Und zu diesen Helfern gehört vor allem der Buchhandel, der als erster berufen ist, vom Buch zum Leser zu führen und das Band zu schlingen zwischen dichterischem Werk und Dichter selbst. Dem Buchhandel gehört die Schrift »Mit dem Buch ins Volk«. Er kann sie in geringen Mengen für seine eigene Arbeit durch die angegebene Dienststelle (Berlin W 8, Französische Straße 19) kosten los beziehen. Er erhält dadurch ein Werbemittel, das — vornehm und gediegen — seiner schönen Arbeit für das Buch würdig ist. Möge er sie recht häufig heran ziehen und damit seinen Kunden Freude machen und dem Dichter für kommende Leseabende neue Hörer gewinnen. bu. Berufserziehung Ein Sonderheft des »Großdcutschen Leihbüchereiblattes« Wir haben an dieser Stelle schon des öfteren auf die neue Zeit schrift des deutschen Leihbuchhandels »Großdeutsches Leihbücherei blatt« (Verlag des Börsenvercins) hingewiesen. Diese Zeitschrift ist auch eine Zeitschrift des gesamten deutschen Buchhandels, weil sie in keinem Augenblick begrenzt eng und einseitig ist. Das jetzt erschienene Augustheft erscheint als Sonderheft »Be rn f s er z i e h u n g« und ist dem Gedanken des ersten in Berlin von der Neichsschrifttumskammcr durchgeführten »Fachkurses des Leihbuchhandels« gewidmet. Es gibt einen lückenlosen überblick über die dabei geleistete Arbeit und ihre besonderen Bedingungen im Ge samtstand des Buchmittlertums. Die Einleitung macht ein Bericht S06 Nr. 1S9 Dienstag, den 27. August 1940