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Vörsenblatt für den Deutschen Buchhandel Rr. 189 (R. 73) Leipzig, Dienstag ben 27. August -1S40 187. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung 6/40 Elsaß, Lothringen und Luxemburg 1. Mit Wirkung vom 30. August 1940 sind die Gebiete von Elsaß- Lothringen und Luxemburg von der Ausfuhrregelung ausgenommen. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Bestellung beim Exporteur. Vom gleichen Tage an gelten sllr diese Gebiete die von den Verlegern festgesetzten Jnlandpreisc. Die Auslieferung und Berechnung der bis einschließlich LS. August lSIO eingegangcnc» Ausiragc muß bis zum SO. November 1940 er folgt sein. Kür Zeitschriften-Abonnements sind bei vierteljährlicher Berechnung für Lieferungen ab 1. Oktober 1940 und bei üblicher Halbjahres- oder Jahresberechnung für Lieserungen ab 1. Januar 1041 Jnlandprcise zu berechnen. 2. Fcstverkäufe aus Bedingtgut, das bis einschließlich 29. August 1940 berechnet wurde, sind der Wirtschastsstelle mit Vordruck L bis spätestens 15. Mai 1941 zu melden. Verleger, die Bedingtgnt nach Elsaß-Lothringen und Luxemburg geliefert haben, müssen der Wirtschastsstelle bis zum 30. September 1940 eine summarische Übersicht über das am 29. August 1940 in diesen Gebieten vorhandene Bedingtgut einreichen. Ansichtssendungen an Private gelten als Bedingtgnt. 3. Zahlungseingänge aus Elsaß-Lothringen oder Luxemburg, die den Gegenwert sllr Lieferungen (Fest- und Bedingilieferungen), die bis einschließlich 29. August 1940 bestellt wurden, darstcllen und den Reichsbankanstalten zu melden waren, sind den Reichsbankanstalten auch weiterhin aus EVE II sllr Buchhändler zu melden. Die Rcichs- bankanstalten können entgegen dem üblichen Verfahren auch eine briefliche Meldung sin zweifacher Ausfertigung) unter Beifügung der erforderlichen Belege verlangen. Die EVE. II bzw. die Briese müssen enthalten: Rechnungs-Nummer, Rechnungs-Datum und eidesstattliche Erklärung, daß es sich um Zahlungseingänge für Lieferungen nach Elsaß-Lothringen oder Luxemburg handelt, die bis zum LS. August 1940 einschließlich bestellt wurden. Zahlungseingänge aus Elsaß-Lothringen oder Luxemburg, die den Gegenwert für Lieferungen sKcst- und Bebingiliescrungcn), die bis einschließlich LS. August 1940 bestellt wurden, darstellen und den Reichsbankanstalten nicht mehr zu melden waren, sind ausnahmsweise der Wirtschastsstelle brieflich sin doppelter Ausfertigung) unter Bei fügung der erforderliche» Belege sPostabschnittc, Bankquittungen und Abrechnungen, Zalkozcttel usw.) einzurcichen. Die Zahlungseingänge sind in dem Bries einzeln aufzusllhrcn! Rechnungs-Nummer und Rechnungsdatum sind anzugcben. Kerner ist die eidesstattliche Er klärung abzugebcn, daß cs sich um Zahlungseingänge für Lieferungen nach Elsaß-Lothringen oder Luxemburg handelt, die bis einschließlich 29. August 1940 bestellt wurden. Der letzte Termin sür die Bestätigung von Zahlungseingängen aus Elsaß-Lothringen und Luxemburg, die den Gegenwert von Lie ferungen, die bis einschließlich 29. August 1940 bestellt wurden, dar- stellcn, ist der 31. Juli 1941. Die von der Rcichsbank zurückerhaltcnen bestätigten Durchschriften der EVE. II bzw. Briefe sind her Wirt schastsstelle bis zum 31. August 1941 einzureichen; später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Berlin SW 88, 23. August 1940 Frtebrichstraßc 31 Wirtschastsstelle des deutschen Buchhandels vr. Hövel Reichsschrifttumskammer, Abt. HI, Gr. Buchhandel Richtzugehörigkeit zur Kammer — Anschriftgesuche Es besteht Veranlassung darauf hiuzuweiscn, daß Herr Viktor Abram. Kattowitz-Ost, Meisterstraße 8, nicht die Zugehörigkeit zur Neichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, besitzt und somit auch nicht berechtigt ist, sich als Buchvertreter zu betätigen. Der Buchhandel wird davon in Kenntnis gesetzt, daß ein Herr Josef Fasching, geboren am 16. August 1902, wohnhaft Linz, Altstadt 3, weder einen Berufsausweis noch eine Arbeitserlaubnis der Ncichsschrifttumskammer (Gruppe Buchhandel) besitzt. Josef Fasching darf somit auch nicht als Reisebuchhandels-Vertreter beschäftigt werden. Der Buchhandel wird darauf aufmerksam gemacht, daß ein Herr Waldemar Ratay, -zuletzt wohnhaft Würzburg, Spiegel-- gaffe Nr. 3 b. Altmann, weder einen Bcrufsausweis noch eine Arbeits- erlaubnis der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — be sitzt. Der Genannte darf demzufolge auch nicht als Reisebuchhandels- Vertreter beschäftigt werden. Der Buchhandel wird darauf hingewiesen, daß ein Herr Kurt Cuno w, zuletzt wohnhaft in Würzburg, Bronnbacher Gasse 43 b. Roth, weder einen Berufsausweis noch eine Arbeitserlaubnis von der Ncichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — besitzt. Der Ge nannte ist demzufolge auch nicht berechtigt, als Reisebuchhandels-Ber- treter zu arbeiten. Der Reise- und Versandbuchhandel wird gebeten, der Gruppe Buchhandel unter dem Aktenzeichen Hl ^ 5/45154 bekanntzugeben, ob ein Buchvertreter Hans Nachbaur, geboren am 21. Dezember 1913 in Eschach (Krs. Ravensburg), zuletzt wohnhaft gewesen in Mün chen, Letzbeckstraße 5 b. Trautner, noch beschäftigt wird. Nach Möglich keit ist dann auch die neue Anschrift des Genannten zu benennen. Die Firmen des Buchhandels werden gebeten, der Gruppe Buch handel, Leipzig C 1, Hospitalstraße 11, unter dem Aktenzeichen Ord. 56 bekanntzugeben, ob im Buchhandel Fräulein Hanna Stu tz i n s k i, geb. am 9. August 1912 in Csersk b. Könitz, noch beschäftigt wird. Bejahendenfalls ist die BeschäftigunOfirma oder die Privat- anschrist von Hanna Studinski zu melden. Der Buchvertreter Karl Assn, geb. 24. Februar 1879 in München, zuletzt wohnhaft in Berlin NO 55, Pasteurstraße 47 vorn I, bei Baumgartner, besitzt den Ausweis Nr. 6845. Es war bisher nicht möglich, seine derzeitige Anschrift und Beschäftigungsfirma festzu stellen. Die Firmen des Reise- und Versandbuchhandels werden daher gebeten, der Ncichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, Leipzig E 1, Hospitalstraße 11, I, Mitteilung zu machen-, falls sie Herrn Assn beschäftigen oder seine Anschrist kennen. Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Professor Nr. R. Weichbrodt. Im Börsenblatt Nr. 145 Seite 2980 wurde ein Werk von Weich brodt mit der Wohnungsangabe »Frankfurt a. M.« angekündigt. Es wird darauf hingewiesen, daß es sich bei Weichbrodt um einen emi grierten Volljuden handelt, der schon jahrelang nicht mehr in Frank furt a. M. wohnt. Das Buch »Der Versicherungsbetrug« fällt daher unter die An ordnung Nr. 70, § 4. Westfalen-Süd Die Buchhändler des Gaugebietes werden gebeten, der Landes- lcitung der Ncichsschrifttumskammer in Bochum, Wilhelmstraße 20, sämtliche Lehrlinge namhaft zu machen, auch wenn sich diese beim Arbeitsdienst oder bei der Wehrmacht befinden sollten. Außer Vor- und Zunamen sind Geburtstag und -ort sowie Be ginn und Ende der Lehrzeit anzugeben. Im Aufträge: Thias Buchhändlerische Arbeitswoche bei Berlin vom 29. September bis 5. Oktober Die im Börsenblatt vom 15. August angekllndigte zweite Kriegs- arbeitswoche der Ncichsschrifttumskammer findet unter dem Gesamt- thcma: »Politik und Buchhandel« mit einer Reihe grund sätzlicher Referate und Arbeitsgemeinschaften in der Zeit vom 29. Sep tember bis 5. Oktober in der Neichsschule »Müggelheim« in Berlin-Rahnsdorf statt. Das Fachamt Druck und Papier der Deut schen Arbeitsfront hat sein Schulungsheim der Kammer für diese Arbeitswoche freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Außer den bereits angegebenen Themen wird in einer umfassen den Arbeitsgemeinschaft am Schlußtag der Woche Eberhard Ter- Nedden von der Neichsschule des Deutschen Buchhandels über den Nr. 10S Dienstag, den 27. August 1940 SOS