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Sortimenter bei Lagerbestellungen mit der zweiten Lösung einver standen erklären, erscheint diese vielleicht sogar als die bessere, so versagt sie bei Kundenbestellungen völlig. Hier nützt es nichts, das; der Verleger Wiederholung der Bestellung nach einem gewissen Zeit raum anfordcrt, denn in den meisten Fällen kann er diesen gar nicht genau bestimmen. Der Sortimenter ist aber auch nicht in der Lage, bei der großen Zahl fehlender Bücher den überblick über Nachbestel lungen zu behalten. Daher soll der Sortimenter K u n d e n bestellungcn deutlich als solche kennzeichnen und bei Lager bestellungen vermerken, daß er bei Licferungsbehinderung auf eine spätere Lieferung verzichtet. Fehlt eine solche Bemerkung oder wird nachträglich nicht abbestellt, so soll der Verleger grundsätzlich die Bestellungen vormerken und ohne Rück frage nach Eintreffen neuer Vorräte liefern. Um dem Verlag die Einordnung nicht ausführbarer Bestellungen zu erleichtern, ist es notwendig, daß der Sortimenter jeden ein zelnen Titel auf einem besonderen Zettel bestellt. Es ist also daraus zu achten, daß auf ein und demselben Bestellzettel nicht verschiedene Werke verlangt werden. Leipzig, den 31. August 1940 Kretzschmar KarlBaur Gau Hessen Nassau Meldung der Lehrlinge Die diesjährige Gehilfenprüfung hat ergeben, daß ein gegen seitiges Kennenlernen zwischen dem Prüfungsausschuß und den Lehr lingen bereits vor der Prüfung wünschenswert ist. Es wirb beab sichtigt, die einzelnen schon während ihrer Lehrzeit dann und wann zusammenzuberufen, um sie darüber zu unterrichten, welche Anforde rungen der Beruf an sie stellen muß. Wir bitten daher, an den Vor sitzenden des Prüfungsausschusses, Herrn Karl Gissel, Frankfurt am Main, Goethcstraße 25 bis 5. Oktober unter Vorlage der Lehr lingspässe die Lehrlinge melden zu wollen. Es wird gleichzeitig um Angabe der Schulbildung gebeten. Karl Gissel Ablieferungspflicht von Druckschriften des Memellandes sowie der Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet an die Deutsche Bücherei in Leipzig Durch das »Gesetz über die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich vom 23. März 1939- und durch den »Erlas! des Führers und Reichskanzlers zur Durchführung der Wiederver^ cinigung der Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet mit dem Deutschen Reich vom 23. Mai 1940. ist mit dem 1. Mai 1839 bzw. mit dem 1. September 1S4V in den genannten Gebieten bas gesamte Reichsrecht in Kraft getreten. Damit hat auch die Anordnung des Präsidenten der Reichskulturkammer vom 20. September 1936, die den Verlegern und allen übrigen Stellen, die Druckschriften heraus- geben, die Ablieferung dieser Schriften »spätestens innerhalb einer Woche nach Erscheinen möglichst in einem gebundenen Exemplar porto- und kostenfrei, an die Deutsche Bücherei (Leipzig E 1, Deutscher Platz) auserlegt, für die genannten Gebiete Geltung erlangt. Die Anord nung, die im »Völkischen Beobachter, vom 27. September 193s, Nr. 270 verössentlicht wurde, ist im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel vom 1. Oktober 1933, Nr. 228 und vom 10. November 1838, Nr. 282 abgedruckt. Anmeldung deutschen Vermögens im feindlichen Ausland Die Anmeldung deutscher Vermögenswerte im feindlichen Aus land ist durch Verordnung vom 7. August 1940 (RGBl. I S. 1079) vorgeschrieben. Nach einer Mitteilung des Obersinanzpräsldenten Berlin werden besondere Anmelbcbogen und Mustervordrucke nicht ausgegeben. Tie Muster zur Anmeldung sind im Reichsgesetzblatt Nr. 140 Seite 1081 ss. abgedruckt. Das Reichsgesetzblatt kann vom Neichsverlagsamt Berlin NB 40, Scharnhorststraßc 4 (Fernsprecher 429285) bezogen werden. Die Anmeldung im Inland hat bis zum 30. September 1940 in dreifacher Ausfertigung bei dem Oberstnanz- präsidentcn in Berlin zu crsolgen. Aber Wesen und Aufgaben des Großbuchhandels Der Grossist schließt Geschäfte im eigenen Namen ab und unterscheidet sich dadurch vom Kommissionär, der als Vertreter seiner Kommittenten in deren Auftrag handelt. Zu der Zeit, da der Begriff »Großbuchhandel, noch nicht existierte, bezeichnte man Firmen, die ein Kommissionsgeschäft betrieben, aber in der Hauptsache Papier- und Schreibwarenläden aus eigene Rech nung belieferten, als Buchbindcrkommissionäre. Von den Buch- Handelsfirmen, die das Grosso- und Kommissionsgeschäft gleich zeitig betreiben, wie dies in Leipzig vielfach üblich ist, unter scheiden sich die Grossisten mit geringerer, meist örtlicher Bedeu tung, die sich in der Hauptsache mit der Einrichtung und Be lieferung von Leihbüchereien und Buchvcrkaufsstellcn befassen. Der Großbuchhandcl liefert hauptsächlich Bücher, Zeitschrif ten, Papier- und Schreibwaren sowie in geringerem Umfange auch Kontorbcdarf an Wiederverkäufcr. Zu seinen Abnehmern zählen außer Buchhandlungen die im Rcichsverband für den werbenden Zeitschriftenhandel znsammcngeschlossenen Zeitschrif- tcnvertriebe, Buchverkaufsstcllen, Leihbüchereien sowie Papier- und Schreibwarenhändlcr, die meist zum Einzelhandel mit Zeit schriften zugelasscn sind. Der Grossist vermittelt, mit Ausnahme von Tageszeitungen, sämtliche Zeitschriften. Die Hauptversand- tagc sind der Dienstag für illustrierte Zeitungen, der Mittwoch für Rundfunkzeitschriften, und der Donnerstag. Die Versand- Wege sind je nach der Entfernung verschieden. Größere Sendun gen mit eiligen Zeitschriften, die schon Mittwochs oder Donners tags verkauft werden dürfen, werden meist als Expreßgut abge- sertigt. Es kommt jedoch im allgemeinen der Versand durch die Post, zuweilen auch als Eilgut in Betracht. Beschleunigung und Verbilligung zugleich bedeutet die im Mai vorigen Jahres er folgte Einführung der »Zeitungsdrucksache.. Diese Versandort lommt allerdings nur für kleinere Sendungen in Frage, da Zeitungsdrucksachen das Gewicht von 1 kg nicht überschreiten dürfen. Der Tageslauf in einer Leipziger Großbuchhandlung be ginnt mit der Verteilung der cingcgangcnen Bestellungen an die Expedienten. Die Bestellungen werden sofort »verschrieben-, das heißt, die einzelnen Posten der Aufträge werden auf eigene Be stellformulare unter Angabe der Bestellzeichen übertragen. Diese Zettel gelangen dann zu einer Sammelstelle und von dort ent weder in das eigene Lager oder, wenn das Verlangte fehlt oder nicht geführt wird, auf dem üblichen Wege über die Bestcll- anstalt zu den Auslieserungsstellen der Verleger und Kommis sionäre. Sind alle Bestellungen verschrieben, was bis gegen 9 Uhr geschehen sein muß, so beginnen die Vorbereitungen zur Expe dition. Jeder Expedient betreut in der Regel 80 bis 75 Kun den, von denen diejenigen mit großen Bezügen wöchentlich zwei- bis dreimal oder gar täglich Sendung erhalten. Hinzu kommt die etwa gleiche Anzahl unregelmäßig beziehender Ab nehmer, die meist Bücher bestellen. Die Expedienten sind je nach Umfang des Betriebes in zwei oder drei Abteilungen zusammcn- gcsaßt. Der Versand der Zeitschriften erfolgt nach Expeditions plänen auf Grund der Kontinuationslisten und der cingegange- nen Bestellungen. Die Fortsctzungslisten enthalten am Kopf alle für den Versand wichtigen Hinweise, wie genaue Anschrift des Kunden, Abgangstage, Versandwcg, Zone, Lieferungsbedingun gen sowie Angaben hinsichtlich der Fachschaftszugehörigkcit. Links am Rand sind die Titel der Zeitschriften samt der zu liefernden Anzahl eingedruckt bzw. cingezeichnet. Der übrige Raum ist für das Einzeichnen der Heftnummern und der Versandtage be stimmt. Die Zeitschriften mit Einzelbcrechnung find von denen mit Quartals-, Semester- oder Jahresberechnung getrennt auf geführt. Zunächst werden große Kontinuationen an Hand der Fortsetzungsliste ausgesetzt — zu diesem Zwecke sind die gängig sten Zeitschriften gestapelt — und mit dem Inhalt des jeweili gen Zeitschriftenfaches, das für jeden Kunden eingerichtet ist, zu einer Sendung zusammcngestellt. Die Nummern der Hefte wer den dann in die Fortsetzungsliste eingezeichnet, berechnet und die Anzahl wird noch einmal verglichen. Ist das geschehen, so wird die Sendung ausgewogen und versandfertig gemacht. Der »»8 Nr. SN DlcnSta«, »in 24. Scptiinbrr IS40