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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Rr. 223 (R. 81) Leipzig, Dienstag den 24. September 1940 1U7. Jahrgang Aufruf zum Kriegswinterhilfswerk 1940/41 Das ganze deutsche Volk setzt sich ein für die Herbeiführung einer klaren Entscheidung gegenüber England, die allein dem deutschen Volke die Wahrung seiner nationalen Belange und Unabhängigkeit sowie einen dauerhaften Frieden garantiert. Die geschichtlich einzigartige Erhebung des deutschen Volkes und Bil dung des Großdeutschen Reiches darf nicht länger durch den Widerstand Englands beeinträchtigt sein: Englands Schicksal muß daher besiegelt werden! Aus diesem gemeinsamen Willen heraus wird auch die Größe des Opfers der Heimat geboren, die in dem zweiten Kriegswinterhilfswerk zum Ausdruck kommen wird und sich der Opfer unserer Söhne an der Front, die jetzt zum letzten und größten Einsatz bereit stehen, würdig erweisen muß. Ich darf daher auch diesmal von den Mitgliedern der Reichsschrifttumskammer erwarten, daß sie sich zu höchster Opferbereitschaft bekennen in dem Bewußtsein: Es geht jetzt um den letzten Sieg und alles für unser Vaterland! Hanns Johst Amtliche Bekanntmachung der Neichsschristtumskammer Nr. 143 Inkraftsetzung der Anordnung Nr. 120 im Lande Österreich und in den sudctendeutschcn Gebieten Nach 8 2S der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesctzes vom 1. November 1983 (RGBl. I, S. 797) in Verbindung mit 8 4 der Verordnung über die Ein führung der Reichskult,irkommcrgcsctzgebung im Lande Österreich vom II. Juni 1938 (RGBl. I, S. 024) und in Verbindung mit 8 4 der Verordnung über die Einführung der Rcichskultur- kammergesetzgebung in den sudetendeutschen Gebieten vom 19. Oktober 1938 (RGBl. I, S. 1447) ordne ich an, daß die Achte Anordnung zum Schutz des Leihbüchcreigcwcrbcs (Amtliche Be kanntmachung der Neichsschristtumskammer Nr. 120) vom 27. April 1937 im Lande Österreich und in den sudctendeutschcn Gebieten am 1. Oktober 1940 in Kraft tritt. Berlin-Charlottenburg, den 10. September 1940 Hardcnbcrgstratze 6 Der Präsident der Neichsschristtumskammer Hanns Johst Reichsschrifttumskammer, Abt. IN, Gr. Buchhandel Abgclehnte Aufnahme — Entlassung aus der Mitgliedschaft — An schriftgesuche Der Herr Präsident der Neichsschristtumskammer hat den van Herrn Otto Olbrysch, Hervest-Dorsten, Scharnhorst-Straße 6, gestellten Aufnahmcantrag auf Grund von § 10 der Ersten Verord nung zur Durchflihrnng des Neichskulturkammergesetzcs vom 1. No vember 1033 (NGBl. I S. 797) mit der Entscheidung vom 1. Juli 1040 abgelehnt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig geworden'. Der Genannte ist mithin nicht berechtigt, sich als Buchhändler bzw. Buch vertreter zu betätigen. Herr Harald Schröder, geb. am 18. Junt 1W7 in Ham burg, zuletzt wohnhaft Hamburg 13, Nothenbaumchaussee 14, der den Ausweis 0372 besaß, ist aus der Mitgliedschaft der Neichsschrift- tumskammer entlassen worden. Herr Schröder darf somit nicht als Buchvertreter beschäftigt werden. Da der in seinen Händen befindliche Ausweis 9372 nicht eingezogen werden konnte, wird er hiermit für ungültig erklärt. Der Buchhandel wird gebeten, die Neichsschristtumskammer — Abteilung III — in Leipzig C 1, Hospitalstraße 11, zu verständigen, falls ihm die Beschäftigungsfirma und die letzte Anschrift folgender buchhändlerischer Angestellter bekannt ist. Herbert Bohnau, geb. am 17. April 1911 zu Bromberg, zuletzt wohnhaft in Leipzig C 1, Gustav-Adolf-Straße 42 ll, Ulrich Fritze, geb. am 20. Oktober 1908 zu Halberstadt, zu letzt wohnhaft in Göttingen, Bühlstraße 18, bei Mielenhausen, Paul Jacob, geb. am 16. Juni 1912 zn Leipzig, zuletzt wohn haft in Eberswalde, Eisenbahnstraßc 70 II r. Evtl. Antworten werden unter den Akt.Z. III ^ 3 — 62 740/52 308/53 844 erbeten. Der Buchvertreter Karl Aßn, geb. am 24. Februar 1879 in München, zuletzt wohnhaft in Berlin NO 55, Pasteurstraße 47 vorn l b. Baumgartner, besitzt den Ausweis Nr. 6845. Es war bisher nicht möglich, seine derzeitige Anschrift und Beschüftigungssirma festzu stellen. Die Firmen des Reise- und Versandbuchhandels werden da her gebeten, der Neichsschristtumskammer, Gruppe Buchhandel, Leipzig C 1, Hospitalstraßc 11, I, Mitteilung zn machen, falls sie Herrn Ahn beschäftigen oder seine Anschrift kennen. Gemeinsame Bekanntmachung der Leiter der Fachschaften Verlag und Handel Behandlung nicht ausführbarer Bestellungen Bei Durchführung der Bekanntmachung des Leiters der Fach* schaft Verlag vom 2. Mai 1940 konnten die Schwierigkeiten, die für den vertreibenden Buchhandel aus der Unmöglichkeit sofortiger Liefe rung bestellter Werke entstehen, nicht beseitigt werden. Insbesondere klagt der Sortimenter darüber, daß er das bestellende Publikum weder befriedigen noch hinreichend ausklüren kann. Wohl benachrich tigt der Verlag das Sortiment, aber nur ein Teil merkt die Bestel lungen für Nachlieferung bci Neuerscheincn vor. Ein anderer Teil aber führt die Bestellungen später nicht mehr aus. Könnte sich der Nr. 229 Dienstag, den 24. C<vteinbcr 1»40 S»7