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Börsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Str. 2K9 (R. 121) Leipzig, Sonnabend den 18,November 1S3S 196. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Änderungen in der Organisation der Gruppe Buchhandel Der Leiter des Deutschen Buchhandels, Reichshauptamts leiter Wilhelm Baur, ernannte in diesen Tagen den Verlags buchhändler Hans Knapp, Halle, zum Leiter der Arbeits gemeinschaft der Photoverlegcr. Ferner hat der Leiter des Deutschen Buchhandels ungeord net, daß der Zwischenhandel mit sofortiger Wirkung als Fach gruppe in die Fachschaft Handel einzugliedern ist. Damit wird innerhalb der Organisation der Gruppe Buchhandel der ge samte Handel zusammengefaßt, wie er sich organisch, von der Tätigkeit her gesehen, ergibt. In der Reichsschristtums- kammer wurde schon seit längerer Zeit dieser Tatsache praktisch Rechnung getragen dadurch, daß Handel und Zwischenhandel zu sammen von einem Referat betreut wurden (III ä 2/3), Die Leitung der Fachgruppe Zwischenhandel erfolgt bis zur Er nennung eines Fachgruppenleiters unmittelbar durch die Reichs schrifttumskammer Abteilung III (Gruppe Buchhandel), Die bei den blshpr der Fachschaft Zwischenhandel unterstellten Fach gruppen: Kommissionsbuchhandel sowie Grossobuchhandel und Großantiquariat gehören nunmehr als Arbeitsgemeinschaften zur Fachgruppe Zwischenhandel in der Fachschast Handel, Veröffentlichungen über die Vorgänge in Bromberg Bücher oder Broschüren, die die Bromberger Bluttage als Gegenstand ihrer Behandlung haben, sind vor Drucklegung der Abteilung 8 des Reichsministeriums für Volksausklärung und Propaganda zur Genehmigung vorzulegen. Copyright Das Amerika-Institut, Berlin NW 7, Universitätsstraße 8, schreibt uns: »Trotz der durch den Krieg stark veränderten Ver kehrslage ist es dem Amerika-Institut gelungen, die Verbindung mit dem Copyright-Amt in Washington ausrechtzuerhalten. Der Copyrightdienst geht also vorläufig weiter. Da aber die Beleg exemplare jetzt dem Copyright-Amt als eingeschriebene Drucksachen übermittelt werden, so darf das Gewicht eines ungeteilten Bandes 3 Kilo nicht übersteigen. Eine Garantie für richtige Ankunft kann das Amerika-Institut natürlich nicht übernehmen. Jedoch ist der richtige Eingang der unmittelbar nach Kriegsausbruch abgcschickten Werke vom Copyright-Amt bestätigt worden,- Der deutsche Buchhandel im Kriege Die Fachbibliothek des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler beabsichtigt eine Kriegssammlung anzulegen, die alles enthält, was aus dem Buchhandel in dieser Zeit für den Buchhandel in spateren Jahren von Interesse ist. Die erstrebenswerte Vollständigkeit wird sich nur erreichen lassen, wenn die Berufsangehörlgen die Bibliothek durch Übersendung von Material unterstützen. Dabei handelt es sich vor allen Dingen um personelle Nachrichten, um Aufsätze aus dem Buchhandel und für den Buchhandel, Berichte aus dem Felde usw. Es wird um Zusendung an die Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler gebeten. Wettbewerb „Vorbildliches Buchschaffen" Einen Hinweis auf diesen Wettbewerb des Fachamtes Druck und Papier in der Deutschen Arbeitsfront, der auch in diesem Jahre öurchgeführt wird, finden unsere Leser aus S. 727, Gau Westfalen-Süd Hierdurch bitte ich die Buchhändler des Gaues um Angabe der zum Heeresdienst eingezogenen Berufskameraden unter Nennung der Feldpostanschristen. Wilhelm Gustorsf, Landesobmann, Anmerkung der Schriftleitung: Bei dieser Gelegen heit fei an die wiederholten gleichlautenden Bitten der Reichsschrift- tumskammer — s, zuletzt Nr, 2S7, S, 7l>9 und Nr, 283, S, 717 — erinnert. Noch fehlen der Kammer die Feldpostanschristen vieler zur Grotzdeutschen Wehrmacht eingelogenen Buchhändler aus allen Kach- schastcn. Jeder Betrieb, alle Berusskameraden und die Angehörigen senden daher heute noch — unabhängig von der Erfüllung der Bitte des Gaues Westsalen-Süd — die ihnen bekannten Anschristen der Reichsschrifttumskammer ein (nach Leipzig C 1, Hofpitalstraße 11, oder Berliu-Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 6), Reichsschristtumskammer, Abt.m, Gr.Buchhandel Ablehnungen, Anschriftgesuche usw. Es wird darauf hingewiesen, daß der Buchvertreter Georg Schulz, zuletzt wohnhaft Forsthaus Frauenwerder, Post Beaulieu in der Neumark bei Templin, nicht mehr die Mitgliedschaft zur Reichsschristtumskammer, Gruppe Buchhandel, besitzt. Er ist somit nicht mehr ohne weiteres berechtigt, sich als Buchvertreter zu be tätigen. — Da der in seinen Händen befindliche Ausweis 8266 nicht eingezogen werden konnte, wird er hiermit für ungültig erklärt. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Ent scheidung vom 20. Juli 1939 den Buchvertreter Kurt Birn baum, gcb. 29. April 1887 in Grimma, wohnhaft zu Grimma, Kreuzstr. 14 I, für eine Aufnahme in die Reichsschristtumskammer abgelehnt. Damit ist dem Genannten jede Tätigkeit auf dem Gebiete der Reichsschristtumskammer untersagt. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Ent scheidung vom 27. Juli 1939 den Buchvertreter Peter Blaum, geb. 16. Mai 1904, wohnhaft zu Essen, Dammannstr. 25, für eine Aufnahme in die Reichsschristtumskammer abgelehnt. Damit ist dem Genannten jede Tätigkeit auf dem Gebiete der Reichsschrifttums kammer untersagt. Der Buchvertreter Friedrich Wilhelm Kerst, geb. am 21. November 1900 in Obergude, zuletzt wohnhaft Konstanz, Siegismund- straße 10, ist am 6. September 1939 durch Entscheidung des Herrn Präsidenten der Reichsschristtumskammer gemäß § 10 der Ersten Ver ordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. No vember 1933 für eine Aufnahme abgelehnt morden. Herr Kerst darf somit im Zuständigkeitsbereiche der Reichsschristtumskammer nicht be schäftigt werden. Die Entscheidung des Herrn Präsidenten liegt im Ori ginal bei der Gruppe Buchhandel vor. Eine Zustellung durch die Post konnte nicht durchgeführt werden, da selbst ein zweimaliger Ausruf von Herrn Kerst im Börsenblatt zur Feststellung seiner Anschrift erfolg los verlief. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Entscheidung vom 8. Mai 1939 die Aufnahme des' Buchvertreters Walter Nauß, Hannover, Lawesstraße 44, geb. 25. Mai 1892, in die Kammer abgelehnt. Damit ist dem Genannten jede Betätigung auf dem Gebiete der Reichsschristtumskammer untersagt. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Ent scheidung vom 2. August 1939 den Buchvertreter Karl Schertau, 735