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Eine volkstümliche Geschichte der Buchdruckerkunst Die Feiern des Gutenbergjahres haben den Blick des gesamten deutschen Volkes auf einen seiner größten Söhne gelenkt. Jeder Volksgenosse weiß heute, welch epochemachende Tat mit dem Namen des schlichten Meisters verbunden ist. Wenn man aber fragt, wie denn die Dinge im einzelnen liegen, dann ist festzustellen, daß im allgemeinen nur eine ganz vage Vorstellung von dem besteht, was Gutenberg wirklich geschaffen hat, und daß die vielgestaltige Geschichte der von ihm geschaffenen Kunst so gut wie völlig unbekannt ist. Schöpfung und Geschichte der Duchdruckerkunst aber sind ein genau so wichtiges Kapitel deutscher Kulturentwicklung wie etwa die Geschichte der Literatur, der Musik oder auch der Technik. Wenn man von der Bedeutung dieser Entwicklung spricht, bann kann man dem Einwand begegnen, daß es sich dabei doch um ein verhältnis mäßig trockenes Kapitel handle, für das man die Volksgenossen in der Breite kaum interessieren könne. Wenn es noch eines Beweises bedarf, daß die Entwicklung der Buchdruckerkunst mitten im flutenden Leben der Zeit steht und mit diesem in mannigfachster Wechselwirkung weiterschreitet, so würde dieser erbracht werden durch das im Verlag Philipp Neclam jun., Leipzig, eben erschienene Werk von Hermann Barge: »Ge schichte der Buchdruckerkunst von ihren Anfängen bis zur Gegeil wart« (VIII, 520 S.*) mit 134 teils ganzseit. Abb., 16 ein- n. mehrfarb. Tafeln u. 1 färb. Beilage. Lw. NM 12.—). Das Buch ist eine wahrhaft würdige Gabe an das deutsche Volk im Gutenberg-Jahr. In lebendigster Weise unter geschickter Verwertung des reichen historischen Materials werden die Entwicklungen heraus gearbeitet, denen Gutenbergs Erfindung vom Geiste der Zeitalter ans unterworfen war. Ein außerordentlich reiches und vorbildlich wiedergegebenes Anschauungsmaterial spiegelt die gestalterischen Tendenzen der Männer, die sich im Gefolge des großen Meisters um die lebendige Fortführung seines Erbes bemüht haben. Dabei stehen neben sorgfältig gewählten Schriftproben aus den einzelnen Zeit altern Bilder, Holzschnitte, Buchtitel und Illustrationen, die den klaren und lebendigen Text sinnfällig erläutern. Der besondere Wert des Buches, der es unzähligen Volksgenossen zugänglich macht, liegt darin, daß der Buchdruck in seiner intensiven Wechselbeziehung zu dem kulturellen Anliegen der großen Zeitalter dargestellt wird; der Leser erkennt, wie der Kultnrwille etwa des Barock, der Auf klärung oder der Goethezeit sich auch im Schriftschaffen der Zeit in lebendigster Weise spiegelt. Die großen Kulturschöpfer treten neben die Schriftschöpfer und Schriftgießer. Dieses farbige Gesamtbild ist von einer eindrucksvollen Lebendigkeit, wie man das zunächst gar nicht erwartet. Darüber hinaus aber ist das Buch selbst ein Beleg für die Art und Weise, in der Gutenbergs Erbe in unseren Tagen angetreten wird. Die Ausstattung des Buches ist in jeder Weise vorzüglich zu nennen und ein Zeugnis vom Hochstand deutschen technischen Buch- schaffens; angesichts des Ladenpreises von NM 12.—, der 500 Seiten und der 150 Abbildungen liegt eine besondere Leistung vor. Dem deutschen Buchhandel kann nur nahegelegt werden, sich für dieses ausgezeichnete Gedenkbuch weitestgehend einznsetzen. vr. R. Erckmann Nachrichten aus Literatur, Kunst und Musik In der neuen Aula der Universität Bonn wurde am 6. Juli im Nahmen eines feierlichen akademischen Aktes zum vierten Male der Joseph-von-Görres-Preis der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Stiftung verliehen, und zwar an den Dichter Ernst Bertram, Professor für Literaturgeschichte an der Universität Köln. In der Urkunde heißt es u. a.: »Die Universität Bonn krönt mit der Verleihung einen der seltenen deutschen Dichter, dem unser Land und Volk in beglückender Weise zum edelsten geistigen Haupterlebnis ward, der die Geister des Nheintals früh schon gegen welsche Anmaßungen wie der auferstehen ließ, der die Götter des Sturmes warnend aufrief gegen jede Art völkischen Niedergangs.« Von einem Teil der deutschen Presse wurde vor kurzem die Meldung gebracht, daß der Schriftsteller Kilian Koll, der Ver fasser des Romans »Die unsichtbare Fahne«, gefallen sei. Diese Nach richt trifft nicht zu, vielmehr ist von dem seit Wochen Vermißten vor einiger Zeit über das Note Kreuz in der Schweiz eine Meldung ein getroffen, daß er sich in englischer Gefangenschaft befindet. *) Anm. d. Schrift!.: Eine aus Anlaß des Gutenbergjahrcs 1940 erschienene »Sonderausgabe des Oberbürgermeisters der Reichs messestadt Leipzig« enthält ein acht Seiten umfassendes Kapitel »Leipzig: die Buchstadt« von Prof. vr. G. Menz. Der Verwaltungsrat zur Verleihung des Frankfurter Goethe- Preises hat den Goethe-Preis des Jahres 1940 der Dichterin Or. k. e. A gn es Miegel verliehen. Die Ehrung gilt der Dichterin und Gcstalterin des preußisch-baltischen Raums, in deren Schöpfungen der ostdeutsche Mensch eine lebenswahre und blutvolle Verkörperung gefunden hat. Die feierliche Überreichung des Preises erfolgt nach den Bestimmungen der Satzungen am 28. August, dem Geburtstag Goethes, im Goethe-Haus in Frankfurt a. M. Der diesjährige Nationale Kompositionspreis wurde den Komponisten Professor Max Trapp, Karl Höller und Kurt Hessenberg verliehen. Reichsminister vr. Goebbels empfing am 5. Juli die Preisträger und sprach ihnen seine herz lichsten Glückwünsche aus. Werke aller drei Preisträger sind im Musikverlag F. E. C. Leückart in Leipzig erschienen. Auf Grund der »Verordnung über die Einführung des Stagma-Gesetzes in den Ostgebieten« des Reichsmini sters für Volksaufklärung und Propaganda und des Reichsministers des Innern vom 3. Juli 1940 (RGBl. I, S. 836) gelten in den einge- gliedcrten Ostgebieten 1. das Gesetz über Vermittlung von Musik aufführungsrechten vom 4. Juli 1933 (RGBl. I, S. 452) und 2. die Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 15. Februar 1934 (RGBl. I, S. 100). * Der Führer hat dem Maler der friesischen Halligen Professor Jakob Alberts in Malcnte-Gremsmühlen aus Anlaß der Vollendung seines achtzigsten Lebensjahres die GoetheMe- daille für Kunst und Wissenschaft verliehen. Die Galerie Karl Buchholz in Berlin (W 8, Leipziger Straße 119/20) zeigt bis 27. Juli Ölbilder und Zeichnungen von Werner Heldt sowie Plastik von Herbert Garbe, Fritz Schwarzbeck und Gustav Seitz. Das Kunsthaus Sch all er in Stuttgart eröffnete eine Aus stellung des Malers Philipp Röth (1841—1921) aus dem Thomakreis. Daneben zeigt es graphische Arbeiten Hans Otto Schönlebers zum zehnjährigen Todestag. Aus dem graphischen Gewerbe Gemäß 8 8 der Verordnung zur Durchführung des 8 Mo der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 2. April 1948 kann der Neichswirtfchaftsminister in besonderen Fällen Ausnahmen von dem Erfordernis des Prüfungszeugnisses für die Aus- übungdesBuchdruckergewerbes zulassen. Die Ausnahme- genchmigung kann bedingt oder befristet oder unter Auflagen erteilt werden. Der Reichswirtschaftsminifter hat dem Leiter der Wirt schaftsgruppe Druck, Direktor Lorey, bis aus weiteres die Befugnis übertragen, in besonderen Fällen Ausnahmen von dem Erfordernis des Prüsungszeugnisses für die Ausübung des Buchbruckergewerbes zuzulassen. Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangskartel len vom 15. Juli 1933 und des 8 6 Absatz 2 der 7. Anordnung einer Marktregelung für das graphische Gewerbe vom 27. Januar 1948 wurde durch den Retchswirtschastsminister am 28. Juni 1948 der Geltungsbereich der 7. Anordnung auf das Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig ausgedehnt. Durch diese An ordnung ist die Marktvcreinbarung jetzt auch im früheren Gebiet der Freien Stadt Danzig in Kraft gesetzt. Die Einführung der Markt- vercinbarung im übrigen Teil des Rcichsgaues Danzig-Westpreußcn und den anderen angegliedertcn Ostgebieten ist in Aussicht ge nommen. Im Reichsgau Bartheland sind mit Wirkung vom 1. Fe bruar der als Reichstarisordnung weitcrgeltende Deutsche Buch druckertarif vom 2. März 1938 nebst Nachträgen und Abänderungen, die Urlaubstarifordnung sllr gewerbliche Gefolgschastsmitglieder im graphischen und im papierverarbeitcnde» Gewerbe im Deutschen Reich vom 27. Mai 1937, sowie der als Reichstarisordnung weiter geltende Reichstarif für das Deutsche Buch- und Zeitungsbruckcrci- Hilsspersonal vom 8. März 1838 nebst Nachträgen und Ergänzungen eingesllhrt worden. Mit Rücksicht darauf, daß die teilweise noch vorhandenen großen Bestände in den Papieren, Kartons und Pappen, deren Herstellung ober Verwendung durch den Nachtrag 2 zur 2. Anordnung der Reichsstelle für Papier- und Vcrpackungswesen vom 22. Februar 1848 verboten ist, nicht bis zum 38. Juni 1948 ausgebraucht werden konnten, hat der Reichsbeauftragtc der Rcichsstclle mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die A u s b r a u ch s s r i st bis zum 38. September 1848 verlängert. Die Verwendung von Kupfer und dessen Legierungen tauch Goldbronze>, also auch das Drucken oder Prägen mit Gold- Nr. 161 Sonnabend, den 13. Juli 1916 SS»