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sein. Beim Ladenschluß anwesende Kunden dürfen noch bedient werden. Vor Ladenschluß gekaufte Waren dürfen nach Ladenschluß ausgetragcn oder ausgcfahren werden. 2. Am vicrundzwanzigsten Dezember müssen offene Verkaufs stellen, abweichend von der vorstehend zu 1. behandelten Vorschrift be reits von siebzehn Uhr ab für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein. Dasselbe gilt für Verkaufsstellen ans Eiscnbahngelände. Mit dieser Bestimmung ist das frühere Gesetz über den Ladenschluß am 24. Dezember iu die Arbeitszeitorduuug eiubczogen worden. 3. Nach neunzehn Uhr, jedoch bis spätestens einundzwanzig Uhr, dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens zwanzig von der Orts- polizeibehördc zu bestimmenden Tagen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein. Solche Ausnahmen kommen vor allem für Badeorte während der Saison in Betracht. VI. Aushänge und Verzeichnisse Der Betriebssichrer ist verpflichtet: 1. Einen Abdruck der Arbeitszeitorduuug au geeigneter, d. h. allgemein zugänglicher Stelle im Betriebe zur Einsichtnahme aus- zulegcn; 2. einen Aushang mit vollständigen Angaben über Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und der Nnhepansen an sichtbarer Stelle im Betriebe anzubringen**); **) Erfolgt die Regelung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit 3. einen Nachweis über die andere Verteilung der Arbeitszeit, die Vor- und Abschlußarbcitcn, die Arbeitszeitverlängcrnng an dreißig Tagen (vorstehend III ck), die Arbeiten in außergewöhnlichen Fällen zu führen und darin Lage und Dauer der Arbeitszeit und ihre Verteilung auf die Gcfolgschaftsmitglieder unverzüglich anzu- gebeu. VII. Strafvorschrifteu und Zwangsmaßnahmen Wer einer Vorschrift der Arbeitszcitordnung (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Mehrarbeitsvergütung, vgl. vorstehend IIIZ) oder einer auf Grund der Arbeitszeitordnung ergangenen Ver ordnung oder Anordnung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft von einem Tag bis zu sechs Wochen bestraft. Die Tat ist also eine Übertretung. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Gefängnis (von einem Tag bis zu fünf Jahren) und Geldstrafe (bis zu 10 000 NM, in Fällen der Gewinnsucht bis zu 100 000 NM) oder eine dieser Strafen. in einer Betriebsordnung — was in Betrieben mit in der Regel mindestens zwanzig Gesolgschaftsmitgliedern der Fall ist —, so ist nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit ein Abdruck der Betriebsordnung in jeder Betriebsabteilung an geeigneter Stelle auszuhängen. In diesem Falle erübrigt sich ein besonderer Aushang über die Arbeitszeit. Schweizerischer Buchhändlerverein — Änderungen in den Mit glieder- und Wiederverkäuserlisten: Mitglieder-Li st e: Aufnah m e n : Engelbcrg: Franz Heß, Buchhandlung (aus der Wiederverkäufer- Liste zu streichen). Lachen (Schwyz): Willy Grob, Ncisc- und Versandbuchhandlung. Zürich: Fritz Kcllerhals, i. Fa. Wolfbach A.-G., Buchhandlung. — vr. Bruno Stadclmann, Buchhandlung und Ncisebuchhand- lung, Limmatguai 06. Austritt: Zürich: Frl. Ruth Bitterli i. Fa. Wolfbach A.-G. Todesfälle: Basel: Carl Lendorff. Zug: Frl. Anna Wyß. Wiede rverkäufer-Li st e: A il f n a h men: Horgen: Papeterie I. Biebers Witwe. Wald (Zürich) : I. Bachofen, Buchhandlung und Papeterie. Streichung: Engelbcrg: Franz Heß (infolge Aufnahme als Mitglied). Das Fachschristtum aus der Internationalen Automobil- und Motorrad-Ausstellung Berlin 17. Februar bis 5. März 1939 Auf der kommenden ersten großdeutschcn Automobilausstellung wird, wie in den Vorjahren, das automobilistischc Fachschrifttum wieder auf einem Gemcinschaftsstand »Autobücherschau« im östlichen Flügel der Halle 4 vertreten sein. Er wird von der Neichsschrifttums- stellc beim Neichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda in Zusammenhang mit der Schristtumsstelle des Ncichsverbandes der Automobilindustrie e. V., Berlin-Charlottenburg 2, Knesebeck- straße 08 betreut. Die buchhändlerische Betreuung wurde dem Wirt- schaftsvcrbaud der Berliner Buchhändler übertragen. Die Auswahl der 500 Bücher, die aüf dem 80 gm großen Aus stellungsstand berücksichtigt werden können, erfolgt für die bisher erschienenen Bücher auf Grund der Titelanzeigen der Deutschen Nationalbibliographie Reihe Sollten bis zum 15. Februar 1039 noch neue Werke erscheinen, die zum automobilistischen Fachschrifttum gehören, so sind dieselben umgehend bei dem Leiter der Schrift- tumsstelle des Ncichsverbandes der Automobilindustric, Herrn vr. E. W. Böhme, Berlin-Charlottenburg 2, Knesebeckstraße 98, anzu melden, der mit der Ausarbeitung der Vorschlagsliste beauftragt wurde. Es wird gebeten, die dabei erforderlichen bibliographischen Unterlagen eiuzusenden und die Verpflichtung abzugebcn, daß die angczeigten Neuerscheinungen tatsächlich bis zum 15. Februar 1939 zur Auslieferung gelangen können. Todesnachrichten aus Wissenschaft, Literatur und Kunst In Säo Bento im Staate Sta. Katharina, Brasilien, starb der deutsch-brasilianische Schriftsteller Wolsgang Ammon; in Dresden im Alter von 64 Jahren der Pianist und Musikpädagoge Prof. W a l t c r B a ch m a n n ; in München im 70. Jahre der frühere Hauptkouservator der Graphischen Sammlung und Dozent für Kunst geschichte an der Kunstgewerbeschule München Prof. vr. Ernst Wilhelm Bredt; im 91. Jahre in Hamburg Paul Dehn, der Nestor der deutschen Schriftleiter; am 26. Dezember der frühere Professor der Kartographie und Geographie an der Technischen Hoch schule Aachen vr. Max E ck e r t - G r e i f e n d o r f f im 71. Jahre; in Freiburg im 84. Jahr Geheimrat Prof. vr. Heinrich Finke, ehemaliger Ordinarius für mittelalterliche und neuere Geschichte; im Alter von 76 Jahren in München der frühere Ordinarius für Architektur, Städtebau und Baukunst an der Technischen Hochschule in München, Geheimer Baurat Prof. Dr.-Jng. e. h. vr. MI. 1i. e. Theodor Fischer; am 25. Dezember in Münster i. Wests, der Professor der Chemie vr. Heinrich Ley im 67. Jahre; in Wien im Alter von 72 Jahren der Kunsthistoriker, frühere Ordinarius an der Wiener Universität, Direktor des Kunsthistorischen Museums und Vorstand des Kunsthistorischen Instituts Hofrat Prof. vr. Julius Ritter von Schlosser; am 23. Dezember im Alter von 59 Jahren der Prähistoriker Prof. vr. Otto Schmidtgen, Direktor der Städtischen Museen in Mainz; in Stuttgart im 80. Jahr Oberforstrat Prof. vr. Emil Speidel; am Weihnachtstag in Dachau im 72. Jahr der Zeichner und Maler Prof. H c r m a n n Stockmanu; im 77. Jahr in Göttingen der frühere Ordinarius für Chemie und Direktor des Physikalisch-Chemischen Instituts der Universität Göttingen Geheimer Ncg.-Nat Prof. vr. Gustav T a m m ann ; kurz vor Weihnachten in Konstantiuopel im Alter von 59 Jahren der frühere Berliner Architekt Prof. B runo Ta n t, Leiter der Architekturabtcilung der Türkischen Kunstakademie und des Entwurfsbüros des Türkischen Baumiuisteriums; in Basel im Alter von 63 Jahren der Historiker Prof. vr. Fritz Bischer ; in Breslau im Alter von 52 Jahren Prof. vr. B e r n h a r d Walde, Ordinarius für alttcstamentliche Exegese und biblisch-orientalische Sprachen an der Universität Breslau; in Darmstadt im 82. Jahr Geheimer Baurat Prof. vr. Dr.-Jng. c. h. Hans W e g c l e, der frühere Ordinarius für Eiseubahnbau an der Technischen Hoch schule Darmstadt; in Braunschwcig der Chirurg Prof. vr. Ludwig Wrede, Leiter der Chirurgischen Abteilung des Landeskranken hauses. Verkehrsnachrichten Wertbriesdienst im sudetendeutschen Gebiet Am 16. Januar 1939 nimmt die Deutsche Neichspost im sudctcn- deutschcn Gebiet sowie zwischen diesem Gebiet und dem übrigen Reichsgebiet den Wertbriefdienst auf, der vom gleichen Tage an auf den Dienst mit der Freien Stadt Danzig in beiden Richtungen aus gedehnt wird. Hauptschriftletter: vr. Hellmuth Langenbu Walter Herfurt h, L' " ' " dttion: Leipzig 0 )ellmuth Langenbucher, Schömberg. — Stellvertreter des Hauptschriftletters: Franz Wagner, Leipzig. — Vcrantw. Anzeigcnleiter: ^^6'. 7" Verlag: Verlag des Börscnoeretns der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. - Anschrift der Schristlcitung und Erpe- 1. Gerichtsweg 2« Postschlteßfach 274/76. — Druck: Ernst H edrtch Nachf.. Leipzig 6 I. Hospttalstraße — D.A. 7700/XII. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! 16