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leiten behebt: Es bleibt bet den schon im ersten Entwurf vorge schlagenen Kontengruppen nach den Hauptherstellungsposten, da nur so Grundlagen für einen externen Betplebsvergleich ge wonnen werden können. Es empfiehlt sich auch bei der im ersten Entwurf vorgeschlagenen Reihenfolge zu bleiben, insbesondere im Hinblick darauf, daß für Betriebe, die ausschließlich oder über wiegend mit Wcrklieferungsverträgen arbeiten, der Drucker zwangsläufig an die erste Stelle tritt. Statt »Illustration» emp fiehlt sich die Bezeichnung »Druckstöcke», da es hier um Klischees und dergleichen geht. Für Betriebe, die besondere Herstellungs verhältnisse wenigstens gelegentlich haben, wie bei gelegentlichen Werklieferungsverträgen, Kommissionsverlag und dergleichen, wird sich ein Konto 38 notwendig machen. Ebenso gehört in die Klasse 3, die ja die Einkaufskontcn umfaßt, ein etwaiges Konto 39 für sonstige Warenbezüge (Sortiment u. dergl.). Das Wichtigste für die Klasse 3 ist aber, daß der Zusammen hang mit den früheren Verlagsskontren in der Weise hergestcllt wird, daß jedes Verlagswerk eine Nnmmer für sich außerhalb der Dczimalklafsifikation des Kontenplanes erhält, die nach einem Schrägstrich der Kontennummcr hinzugesügt wird. Die Einzelkosten für Druck des Verlagswerkes Müller »Geschichts handbuch» werden beispielsweise also verbucht unter 30/117; die Einzelkosten für Druckstöckc für dieses Werk unter 31/117, Pa pier: 32/117, Buchbinder: 33/117, Honorar: 34/117. Ebenso wird in Klasse 4 bei den Werbungskosten verfahren. Die Werbungs kosten für das genannte Werl erscheinen unter 44/117. Endlich wiederholt sich dasselbe bei den Erlöskonten, wo das genannte Werk dann unter 80/117 auftaucht. Im Wege des Durchschreibe buchführungs-Verfahrens können alle diese Buchungen zugleich auf einem Abrechnungsbogen gesammelt werden, der die Ge- famtlosten des betreffenden Werkes aufnimmt. Statt der Form: 30/117 könnte auch das Verfahren gewählt werden, in etwa fünf stelligen Kontenbezeichnungen dasselbe auszudrücken. Da in die sem Falle jeweils die drei letzten Stellen für die Kennzeichnung der einzelnen Werke zur Verfügung ständen, könnten immerhin 999 Werke erfaßt werden, was selbst in größeren Verlagen für einige Zeit ausreichen würde. Das zuerst vorgeschlagene Ver fahren mit dem trennenden Schrägstrich befreit aber auch von dieser Grenze und gestattet die Entwicklung ins Unendliche, sodnß dieses Verfahren unzweifelhaft den Vorzug verdient. Von einer Gruppenbildung nach Werken und Zeitschriften und vielleicht auch nach einzelnen Werkgruppen kann bei dem vorgeschlagenen Verfahren abgesehen werden. Wird es trotzdem gewünscht, so wäre der Ausweg etwa darin gegeben, daß die Zeitschriften die Wcrknummern von 1 bis 100 erhalten, bzw. je nach Größe des Verlages bis 200, 300 usw., und daß die Einzelwerke dann mit den Nummern 101 (bzw. 301 oder 501) und so fort anschließen (sinngemäß fortgesetzte Gliederung bei weiterer Gruppenbildung). Neu ausgenommen ist die Klasse 7, die in dem ersten Ent wurf noch unbelegt geblieben war. Schon damals war aber dar auf hingewiesen, daß die Klassen 5—7 für die Ausgestaltung der Betriebsbuchführung zur Verfügung stünden, deren Einbau in die Geschästsbuchführung in weiterem Sinne ja gewünscht wird. Auch sonst ist die Klasse 7 gelegentlich schon den Konten für Roh stoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse eingeräumt worden. Das ist in dem Entwurf übernommen, und hierher gehören dann auch die Konten für Warenvorräte, die im ersten Entwurf teilweise vermißt wurden. Das Konto 82, an dessen Bezeichnung »Makulaturerlös» teilweise Anstoß genommen worden ist, wird umzubenennen empfohlen »Erlöse aus Abstoßungen«, worunter Ramsch-, Rest- und Malulaturverkäufe usw. erfaßt werden können. Ein Vergleich mit dem ersten Entwurf wird schließlich zei gen, daß in 14 wie in 80 die Unterscheidung nach Fest- und Be- dingtliefcrung aufgegeben worden ist. Mit Recht ist darauf hin gewiesen worden, daß die Bedingtlieferungen keine buchungs pflichtigen Vorgänge im strengen Sinne darstellen. Es handelt sich hier im Grunde nur um eine Lagerverschiebung. Das Be dingtgut bleibt ja bis zum Absatz Eigentum des Verlages, und cs bedeutet keinen Unterschied, ob sich die betreffenden Gegen stände auf dem Lager des Verlegers in seinem Standort oder beim Auslieferer im Kommissionsplatz oder beim Buchbinder oder eben beim Sortimenter als Bedingtgut befinden. Verände rungen im Vermögen des Verlagsbetriebes gehen bei Bewegun- 75S gen von einem dieser Lagerplätze zum anderen nicht ohne wei teres vor sich. Buchungspflichtige Vermögensveränderungen die ser Art ergeben sich vielmehr erst durch andere Vorgänge. Es ist im Verlag überwiegend Brauch, dementsprechend das Bedingt gut noch als Lagerbestandteil zu betrachten und den Erlös erst beim Absatz zu verbuchen, ebenso wie die daraus entstehenden Forderungen. Wer entsprechende Konten trotzdem zu führen für notwendig erachtet, wird sie unschwer als Unterkonten von 14 und 80 einrichtcn können (also: 140 Forderungen aus Festliefe rungen an Buchhändler, 145 Forderungen aus Bedingtlieferun- gen an Buchhändler und 800 Festauslieferung an Buchhändler, 805 Bedingtauslieserung an Buchhändler). Im nachstehenden Plan sind durch Fettdruck die Konten ge kennzeichnet, die den Kern darstellen, während die nicht fett ge druckten je nach der Betriebsstruktur in Auswahl in Frage kom men oder auch noch vermehrt werden können. Klasse Ü Ruhende Konten VN Bebaute Grundstücke V1 (frei für Sonderfälle z.,B. eigene Schriften, Platten) VL Trausporteinrichtungen V2V Lieferwagen V21 Personenkraftwagen Vs Betriebs- und Geschästsausstattung V3Ü Maschinen Ü32 Geschästsausstattung (Inventar) 035 Lnftschutzausriistung V4 Rechtswege V4V Käuflich erworbene Verlagsrecht- V41 Kaution VS Beteiligungen V8 Langfristige Forderungen V8V Hypotheken 87 Langsristige Verbindlichkeiten , U7V Hypotheken V8 Kapital V8V Kapitalkonto V81 Rücklagen vg Wertberichtigungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung MV Wertberichtigungen 091 Rückstellungen Ü92 Steuer-Rückstellungen V93 Rechnungs-Abgrenzung Klasse 1 Finanzkonten (Umlausskonten) 1» Kasse 1VV Hauptkasse 101 Krachtenkasse 102 Portokasse 103 Lohnkasse 1V4 Verrechnungskasse 14 Postscheck und Banken 110 Postscheck 111 Neichsbankgiro 112 ff. Banken. 12 Besitzwechsel, Schecks 120 Wechsel 121 Schecks 122 Devisen 13 Wertpapiere 13V Effekten 133 Steuergutscheine 14 Forderungen aus Warenlicsernngcn und Leistungen 14V Buchhändler 142 Nichtbuchhänbler 13 Sonstige Forderungen 15V Darlehen 151 Vorschllsse 18 Verbindlichkeiten aus Warenbezug und Leistungen 18V Lieferanten 181 Autoren 17 Schuldwcchsel 18 Sonstige Verbindlichkeiten 18Ü Bankschulden lg Sonstiges 198 Privatkonten Klasse 2 Abgrcnzungskonten 2V Außerordentliche und betriebsfremde Aufwendungen 2VS Schenkungen, Spenden W1 Verluste, Buchhändler 2V2 Verluste, Nichtbuchhänbler