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Börsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 287 (N. 128) Leipzig, Sonnabend den 8.Dezember 1939 196. Jahrgang Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer und des Börsenvereins Mitteilung der Reichsschrifttumskammer, Abt. III, Gruppe Buchhandel (Wiederholung) Werbung durch Vertreter im ehemaligen Polen Aus gegebener Veranlassung wird noch einmal auf die vor- bczeichnete Bekanntmachung des Leiters des Deutschen Buchhan dels (siehe Börsenblatt vom 12. Oktober 1938) aufmerksam ge macht, in der es u. a. heißt: »Dem reichsdeutschen Reise- und Versandbuchhandel ist die Entsendung von Vertretern in das Gebiet des ehe maligen Polen bis auf weiteres untersagt-. Die Mitglieder der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — werden hiermit noch einmal aufgefordert, diesen Aufruf zu beachten. Wenn Verlagsvertreter Sortimente im ehe mals polnischen Gebiet aufsuchen wollen, so haben sie sich zikvor mit der Reichsschristtumskammer — Gruppe Buchhandel — wegen der Ausstellung einer Dringlichkeitsbescheinigung in Ver bindung zu setzen. Leipzig, den 1. Dezember 1939 Th ulke Mitteilung der Geschäftsstelle d. Börsenvereins Nachnahmen in Leipzig zwischen Mitgliedern der BAG Uns wird von verschiedenen Seiten gemeldet, daß in letzter Zeit von einer Anzahl Verlagsfirmen, die der BAG angehören, Fakturenbeträge für gleichfalls der BAG ungehörige Sortimenter in Leipzig ohne begründeten Anlaß oder Auftrag bar erhoben werden, sei es als Barpaket oder durch Barfaktur. Wir machen darauf aufmerksam, daß nach 8 30 der buchhändlerischen Ver kehrsordnung Nachnahmen über Kommissionär oder durch die .Post zwischen Mitgliedern der BAG nur nach Vereinbarung statt finden dürfen. Auch 8 I der Geschäftsordnung der BAG spricht die Erwartung aus, daß dem Zwecke der Genossenschaft entspre chend in der Regel Zahlungsausgleich durch die BAG erfolgt, insbesondere, daß zwischen den Genossen von Postnachnahme sendungen, Barpakcten oder Forderungen der Vorauszahlung Abstand genommen wird. Gerade in der jetzigen Zeit muß von den Mitgliedern der BAG die Beachtung dieser Vorschriften gefordert werden, es sei denn, daß für einen hiervon abweichenden Ent schluß begründeter Anlaß oder ausdrücklicher Auftrag besteht. Leipzig, den 7. Dezember 1939 vr. Heß Kontenplan für Verlagsbetriebe Auf Grund der im Börsenblatt vom 22. Juli erfolgten Ver öffentlichung eines ersten Entwurfes für einen Kontenplan für Vcrlagsbelriebe sind, der damals geäußerten Aufforderung zur Stellungnahme gemäß, zahlreiche Zuschriften eingcgangcn, für die nachträglich noch gedankt wird. Erfreulicherweise haben sämt liche Äußerungen grundsätzlich dem Entwurf zugestimmt; nur zu Einzelheiten sind Anregungen und Wünsche tzeäußert worden, denen zum größten Teil stattgegcben werden konnte. Das Ergeb nis liegt in dem nachstehend veröffentlichten neuen Entwurf vor, der allen weiteren Maßnahinen zugrundegelegt werden kann. Die Verbindlichmachung schon in diesem Augenblick anzustreben, er scheint mit Rücksicht auf die Kriegsumstände nicht als zweckmäßig. Auch die Reichsgrnppe Industrie hat mit Zustimmung der zu ständigen Stellen soeben in einem Rundschreiben für zulässig erklärt, dort, wo aus besonderen und dringlichen Gründen die allgemeine Einführung gebilligter Buchführungsrichtlinien bei allen beteiligten Unternehmungen und Betrieben nicht möglich ist, die allgemeine Einführung des Kontenrahmens für den nächstmöglichen Termin vorzusehcn. Zum 1. Januar 1940 wird nur besonderer Wert daraus gelegt, daß in den Klassen der Ab grenzungskonten (Klasse 2), der Kostenartenkonten (Klasse 4) und der Erlöskonten (Klasse 8) die in den Entwürfen aufgeführten Konten unverzüglich übernommen werden. Das kann auch für den Buchhandel als vorbildlich übernommen werden, um so mehr, als auch der werbende Zeitschriftenhandel bereits bekannt gegeben hat, daß, im Einvernehmen mit der Reichspressekammer, die Einführung bis Kriegsende vertagt worden sei. Die frei willige Umstellung der Buchführung auf den Kontenrahmen steht natürlich jedem Betriebe offen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß im Buchhandel Bilanzstichtag vielfach noch der 30. Juni ist und die Umstellung in der weniger geschäftsbewegten Sommerzeit Zweifelsohne leichter fallen dürfte. Sofern in dem Entwurf auch jetzt noch Einzelfragcn zu klären notwendig sein sollten, ist um gehende Stellungnahme erbeten, damit der dem Antrag auf Verbindlichmachung zugrunde zu legende abgeschlossene Entwurf baldigst endgültig feststeht. Im einzelnen sei auf Grund der eingegangenen Äußerungen noch folgendes bemerkt: Das Konto 220 (Körperschaftssteuer) ist selbstverständlich nur von den dafür in Frage kommenden Unter nehmungen zu führen. Sonst gehören Einkommen- und Ver- mögcnsteuer zu Gruppe 19; Gewerbe-, Urkunden-, Umsatzsteuer und ähnliche dagegen nach 430. Das Konto 46 (Kommissionär, BAG) nimmt selbstverständ lich nur die eigentlichen Spesen, die an diesen Stellen ent stehen, auf. Die Gesamtanordnung der Klasse 4 ist, abweichend vom ersten Entwurf, der Aufgliederung der Kontenplanentwürse für Sortimentsbetriebe und für Reise- und Versandbuchhandlungen angeglichen worden. Der Einwand, daß innerhalb des Gesnmt- buchhandels hier gleichmäßig Verfahren werden sollte, war zu treffend, zumal im Hinblick auf Gemischtbetriebe, die sowohl Ver lag wie Sortiment vertreten. Unter 15 (Sonstige Forderungen) kann, etwa als 195, auch ein Konto für den Büchereinkauf für Gefolgschaftsmitglieder ein gerichtet werden; ebenso bei 112 ff. (Banken) ein besonderes Währungskonto. In der Klasse 2 ist teilweise an dem Ausdruck »betriebs fremd« Anstoß genommen worden. Er findet sich aber in der all gemeinen Nomenklatur und ist deshalb doch beizubehalten. Es handelt sich dabei weder um den Gegensatz »ordentlich», »außer ordentlich», noch um den Begriff »außerbetrieblich«. Entscheidend ist vielmehr der Betriebszweck und der Zusammenhang mit der Kalkulation. In der Klasse 2 ist also das aufzunehmen, was mit dem eigentlichen Betriebszweck nicht zusammenhängt und was für die Kalkulation der Betriebsleistung nicht mit in Frage konimt. Für die Konten der Herstellungseinzelkosten in Klasse 3 wird jetzt ein Vorschlag gemacht, der hoffentlich alle Schwierig en. 287 Sonnabend, den S. Dezember ISS9 751