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9. Politik und Geschichte 10. Weltanschauung, Wissenschaft und Kulturpolitik II. Dichtung und Unterhaltung 1. Gedichte 2. Roman und Erzählung 3. Humor 4. Übersetzungen Anordnungen von Ministerien usw. zur Reichsgruppe Industrie Berlin Tgb.-Nr. V 5020/39/Mo./Ki. An die Wirtschaftsgruppen der Reichsgruppe Industrie, Jndustrieabteilungen der Wirtschaftskammern. Das Neichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda führt augenblicklich eine großzügige Werbung für den Gedanken der Buch-Feldpostsendung durch. Es wird angestrebt, daß möglichst viele einzelne Feldpostsendungen mit Büchern an unsere Soldaten an der Front gelangen. Viele Volksgenossen werden ihren Ange hörigen und Freunden an der Front geeignete Bücher schenken. Demgemäß empfehlen wir auch den Betrieben, den zum Heer ein- berufenen Gcsolgschastsmitgliedern im Rahmen von Feldpost- sendungcn auch Bücher zu schicken. Vor allem ist auch die vorweih nachtliche Zeit besonders geeignet, derartige Geschenke und Buch- Felöpostsendungen vorzubereiten. Zum Zwecke einer entsprechenden Beratung bei Auswahl und Versand derarartiger Buch-Feldpost sendungen hat das Ministerium ein Buchauswahlver zeichnis herausgegeben, das in jeder Buchhandlung kostenlos zu haben ist. * Nunderlaß des Neichsministers des Innern vom 8. November 1989 (— Ib 1898/39-51316/ an die Nachgeordneten Behörden, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstigen Körper schaften des öffentlichen Rechts. Vom Neichsministerium für Bolksaufklärung und Propaganda wird demnächst eine Propagandaaktion tm Bereich des deutschen Schrifttums dnrchgefllhrt, die die Fcldpostsendung von wertvollen Büchern fördern soll. Im Rahmen dieser Aktion wird ein Plakat hcrausgebracht, das in besonderem Matze diese Aktion unterstützt und neben dem Buchhandel auch bei den in Frage kommenden Dienst stellen ausgehängt werden soll. III. Kultur und Natur 1. Kunst, Musik, Literaturgeschichte 2. Gesicht der Landschaft 8. Sport 4. Jagd und Tier 5. Weite Welt 8. Belehrung Werbung von Buch-Feldpostsendungen Ich ersuche, das Plakat während der Zeit der Durchführung der Werbung in den Dienstgebäuden an geeigneter Stelle zum Aus hang zu bringen und die Aktion weitgehend zu unter stützen. Die Verteilung der Plakate erfolgt voraussichtlich aus dem Wege über den Buchhandel. Der Neichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat mit Schnellbries vom 18. November 1939 (blIII» L4V8, Ulla, III. bl IV, bl V> die Unterrichtsverwaltungen von der Propaganda aktion zugunsten von Feldpostsendungen wertvoller Bücher in Kennt nis gesetzt und den kostenlosen Aushang derPIakatein sämtlichen Schulen angeordnet. * Der Reichspostminister hat mit Schreiben vom 7. November 1939 <1 2175-08) dem Neichs ministerium für Volksausklärung und Propaganda mitgeteilt, datz die Postämter und Amtsstellen angewiesen worden sind, ein ihnen vom Buchhandel oder anderen örtlichen Stellen zugehendes Stück des Werbeplakates sür die Übersendung wertvoller Bücher ins Feld bis Ende Dezember 1939 kostenfrei in den Schaltervorräumen auszu hängen, soweit es untergebracht werden kann. Der Reichspostminister stellt den für die Verteilung des Plakates in Frage kommenden örtlichen Stellen anheim, sich mit den Postämtern usw. in Verbindung zu setzen und ihnen die erforder lichen Blätter unmittelbar zuzustellen. Dadurch werden die be- sondern Verscndungs- und Verpackungskosten erspart, Beschädi gungen der Blätter, die bei der Einzclversendung leicht entstehen, verhindert und die sonst notwendigen Bedarfsermittlungen ent- behrlich. Mitteilungen der Neichsschrifttumskammer, Abt. III, Gruppe Buchhandel Buchhündlerische Kataloge Buchhändlerische Betriebe, welche Sammelkataloge heraus geben, werden aufgefordert, sofort zwei Exemplare dieser Kata loge der Reichsschrifttumskammer, Referat IIII?!, Berlin-Char- lottenburg 2, Hardenbergstraße 6, einzusenden. Es kommen also in Frage z. B. Weihnachtskataloge, die von einzelnen Sorti menten oder Sortimentsgcmeinschasten zusammengestellt oder herausgegeben werden, Kataloge von Großbuchhandlungen, vor allem dann, wenn diese Verzeichnisse regelmäßig in gewissen Abständen herauskommen. Verlagskataloge werden von dieser Aufforderung nicht erfaßt) jedoch ist es für einen Überblick erwünscht, wenn auch Verlagsverzeichnisse eingesandt werden. Vertretung von zur Wehrmacht Einberufenen Es besteht Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die berufsstän dische Ordnung des Buchhandels auch während des Krieges aufrecht erhalten wird. Es dürfen also zum Beispiel nur Mitglieder der Reichs- fchrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — buchhändlerisch tätig sein bzw. nur solche Volksgenossen und Volksgenossinnen, die dazu durch die Reichsfchriftkumskammer ausdrücklich zuge lassen worden sind. Im Falle der Einberufung von Buchhänd lern haben sich also deren Vertreter bei der Reichsschristtums- kammer — Gruppe Buchhandel — Leipzig C I, Hospital straße 11, zu melden. Die Anmeldung des beruflichen Vertreters soll tunlichst noch von dem Einberufenen selbst erfolgen. Es darf keinesfalls unterlassen werden, diese Meldung vorzunehmen, ins besondere ist es falsch, diese etwa deswegen nicht vorzunehmen, weil eine Belastung mit Beiträgen oder Gebühren befürchtet wird. Diese Befürchtungen sind unzutreffend. Es ist vorgesehen worden, daß im Falle der Vertretung von zur Wehrmacht Ein berufenen neue Belastungen nicht entstehen. Die Vertreter der zur Wehrmacht oder zu sonstigen Dienstleistungen einberufeneu Buchhändler werden deshalb aufgefordert, sich zum Zwecke der Ausstellung eines Befreiungsscheines zu melden. Handelt es sich bei den Vertretern um eine ständige hauptberufliche buchhänd lerische Tätigkeit, so bewendet es bei der Eingliederung in die jeweils zuständige Fachschaft der Reichsschrifttumskammer. Leipzig, den 22. November 1839 I. A.: Thulke Einberufung der ersten Reichsschul-Lehrgänge 1940 (Wiederholt) Es wird unter Bezugnahme auf die Mitteilung der Reichs schrifttumskammer im Börsenblatt Nr. 252 vom 28. Oktober darauf hingewiesen, daß den Lehrlingen, die am 1. April 1940 zum Arbeits- oder Heeresdienst eingezogen werden, zum vor herigen Besuch der Reichsschule jetzt nur noch der März-Lehr gang (21. Februar bis 16. März) zur Verfügung steht. Anmel- 73S