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101. 4. Mai 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 5337 Zwecke dieses Unterstützungsvereins bestimmten Bandes »ll'be Oää Volaaie« übernahm, konnte als Erträgnis dieser ersten jährlichen Ausgabe 230 Pfund überweisen; auch die zweite Ausgabe erwies sich bis jetzt als ein Erfolg, und es wird auf mindestens den gleichen Ertrag gerechnet. Um die Herausgabe hatte sich be sonders Mr. I. G. Wilson verdient gemacht, dem dafür be sonderer Dank ausgesprochen wird. Die Zuwendungen für den Verein erreichten während des Berichtsjahres den Betrag von 399 Pfund 19 Schilling 6 Pence. Die Bilanz zeigt einen Uberschuß von 1820 Pfund 15 Schilling 3 Pence. Den Vorsitz bei der Hauptversammlung hat Herr Frederic Macmillan über nommen. (Nach: »l'lls Loolrgeller«.) > Internationale Konvention gegen obszöne Veröffent lichungen. — Die internationale Konferenz in Paris zur Unterdrückung des Mädchenhandels hat eine diplomatische Kon- vention vereinbart, die in der nächsten Woche unterzeichnet obszöne Veröffentlichungen angenommen, der den ver schiedenen Negierungen zur Prüfung unterbreitet werden wird. Außerdem beschloß die Konferenz die sofortige Schaffung natio naler Bureaus zur Bekämpfung der Pornographie, die in ständiger Beziehung zueinander bleiben sollen. (Deutscher Reichsanzeiger.) *Tie Niederlande und die Verner Literar-Konvention. — Der »Deutschen Wochenzeitung für die Niederlande und Belgien« vom 1. Mai 1910 entnehmen wir folgende Übersetzung eines Artikels, der im April d. I. in dem »Nieu^vs 6oni-a.nl« (Haag) erschienen ist: »Die neue Berner Konvention muß durch die beigetretenen Mächte vor dem 1. Juli 1910 ratifiziert werden; drei Monate später tritt sie in Kraft. »Der I.Juli naht. Für unser Land, das nicht beigetreten ist, ist dieses Datum kein zwingender Termin, denn wir können, laut Beschluß, auch noch später beitreten. »Trotzdem tragen sich viele mit der Hoffnung, daß die Nieder ländische Regierung noch vor dem Inkrafttreten der neuen Berner Konvention der Schweizer Regierung die Mitteilung von dem endlichen Beitritt unseres Landes machen werde. Von den Regierungen, die der Konvention bereits zugehören, wird dieser Schritt entschieden erwartet. Denn die niederländischen Dele gierten zu der Berliner Konferenz hatten als ihre Überzeugung zu erkennen gegeben, daß Niederland nun bald dem Vorbild so vieler kleinen, in gleichen Umständen verkehrenden Staaten folgen werde. Auch haben sich diese Regierungen die entschiedene Ver sicherung des Ministers Van Swinderen im Dezember 1908, der Antrag zum Beitritt werde den Kammern binnen kurzem zu gehen, vorgemerkt. Diese Versicherung wurde inzwischen seitens des genannten Ministers im Parlament wiederholt abgegeben und auch mehreren Gesandten am niederländischen Hof, die sich danach erkundigt haben, bestätigt. »Ein Beitritt vor dem 1. Juli d. I. ist nun nicht mehr gut denkbar. Denn die Negierung muß zuvor die Zustimmung der Kammern erlangen, die auch festzustellen haben, inwieweit Nieder land von dem Schlußsatz des Artikels 25 der neuen Konvention Gebrauch zu machen gedenkt. Hierüber sind noch lange Debatten zu erwarten. »Wir schreiben jetzt April 1910; aber die zu Anfang des Jahres 1909 erwähnten Negierungsanträge sind den Kammern noch nicht zugegangen! Vertrauliche Ratschläge wurden verlangt und empfangen; Entwürfe wurden zwischen allen Ministern him und hergeschickt, aber jetzt herrscht vollkommene Ruhe. Wirklich, es macht einen eigentümlichen Eindruck, zu vernehmen, daß bereits der größte Teil der Vorarbeiten zu einem neuen nieder- ändischen Autorengesetz in den Bureaus des Justizministeriums fertiggestellt ist, während die Vorschläge, die die betreffende Revision veranlaßten, in irgend einem verborgenen Aktenschrank zu schlummern scheinen. »Wir sind hier ja an einen Schneckengang gewöhnt. Was muß aber das Ausland von einer solchen Handlungsweise denken? »Die Antwort auf diese Frage ist eigentlich bereits gegeben worden. Bekanntlich hat sich die Deutsche Regierung durch den Autoren-Traktatentwurf der Niederländisch.Belgischen Kommission Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. beunruhigt gefühlt, und zwar aus dem Grunde, weil Deutschland darin (zu Unrecht) einen Versuch von niederländischer Seite erblickt, sich durch den Abschluß von Spezialvecträgen dem Beitritt zur Berner Konvention zu entziehen. Ferner ist bekannt, daß in literarischen Kreisen Frankreichs der Zweifel an der Ehrlichkeit der niederländischen Regierung öffentlich geäußert wurde, weil allen ihren Versprechungen noch kein greifbarer Vorschlag gefolgt ist. Die niederländische Presse muß dann immer wieder den Handschuh für ihre Regierung aufnehmen und wiederholt die Versicherung abgeben, daß diese wirklich versprochen habe, das Möglichste in dieser Sache zu tun.« Deffner's Verlag m. b. H. in Wiesbaden. — Handels- register-Eintrag: In unser Handelsregister Abt. L ist heute unter Nr. 187 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma »Deff ner's Ver lag mit beschränkter Haftung« mit dem Sitz in Wies baden eingetragen worden. Der Gesellschaftsvertrag ist am 25. Januar 1910 abgeschlossen und am 15. April 1910 geändert worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb käuflich er worbener oder gepachteter buchhändlerischer oder mit dem Buch handel verwandter Geschäfte. Das Stammkapital beträgt 20 000 Die Gesellschafter Emma und Hedwig Deffner bringen in Anrechnung auf ihre Stammeinlagen zu gleichen Teilen die von ihnen zu gleichen Teilen erworbenen Verlagsobjekte, Verlags rechte, Warenbestände und Geschäftsguthaben sowie ein vollstän diges Geschäftsmobiliar mit allen Zubehören nach dem Stand der Eröffnungsbilanz vom 15. Januar 1910 in die Gesellschaft ein. Der Wert dieser Einlagen ist auf 20 000 festgesetzt. Geschäftsführer ist der Buchhändler August Deffner in Wiesbaden. Bestellt die Gesellschaft noch einen oder mehrere Geschäfts führer, so erfolgen Zeichnungen und Erklärungen durch August Deffner allein oder in Gemeinschaft des August Deffner und einem der weiter bestellten Geschäftsführer. Wiesbaden, den 21. April 1910. (gez.) Königliches Amtsgericht. Abt. 8. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 101 vom 30. April 1910.) Vereinigte Kunftanstalten Aktiengesellschaft Kaufbeuren -München in Kaufbeuren. — Bekanntmachung. Die außerordentliche Generalversammlung vom 30. Dezember 1909 hat beschlossen: 1. Die 20 Stück Stammaktien a ^ 1000.— unserer Gesell schaft werden zwecks Herabsetzung des Stammaktienkapitals von OL 20 000.— auf OL 2000.— in der Weise zusammengelegt, daß für 10 alte Stammaktien im Wege der Abstempelung eine neue Stammaktie dem Aktionär ausgehändigt wird. Die neue Stammaktie wird mit dem Vermerk versehen: »Gültig geblieben gemäß Zusammenlegungsbeschluß vom 30. De zember 1909«. Die einzuliefernden Stammaktien müssen mit Talons und Dividendenscheinen versehen sein und bis zu einem vom Aufsichtsrat festzusehenden und in den Gesellschaftsblättern bekanntzugebenden Termin, spätestens 30. April 1910, eingereicht werden. Im übrigen hat es bei den Vorschriften des § 290 Absatz 1, 2 und 3 des Handelsgesetzbuchs sein Bewenden. 2. Die 400 Stück Prioritätsaktien k ^ 1000.— unsrer Gesell schaft werden zwecks Herabsetzung des Prioritätsaktien kapitals von X 400 000.— auf .k 100 000.— in der Weise zu sammengelegt, daß für 4 alte Prioritätsaktien eine neue Prioritätsaktie ä ^ 1000.— dem Aktionär ausgehändigt wird. Von den eingelieferten 4 Stück Aktien werden 3 vernichtet, die 4. nach vollzogener Abstempelung dem einliefernden Aktionär mit dem Vermerk »Gültig geblieben gemäß Zusammenlegungsbeschluß vom 30. Dezember 1909« hinausgegeben. Die einzuliefernden Aktien müssen mit Talons und Dividendenscheinen versehen sein und bis zu einem vom Aufsichtsrat festzusetzenden und in den Gesellschaftsblättern bekanntzugebenden Termin, spätestens 30. April 1910, eingereicht werden. 689