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^ 288, IS. Oktober IS08. Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. 12053 Boi lwtoue Druckschriften, Durch Urteil der I. Strafkammer des Königlichen Landgerichts Hierselbst vom 20. September 1009 ist auf Unbrauchbar machung aller Exemplare folgender Druckschrift erkannt: Die Vorderseite zeigt das polnisch-litauisch-reußische Wappen, dessen Herzstück das Bild der Mutter Gottes von Czenstochau mit der Umschrift: ko ouius ora. pro nodis, cksLu» Nuriu« ist. Das Wappen ruht auf zwei Lanzen, deren Fähnchen links die Jahreszahlen 1794, 1830, rechts die Jahreszahlen 1848, 1863, tragen. Unter dem Wappen befindet sich, von einem Dornen- kranze umschlössen, die Zahl 1795, darunter auf einem quer ge- I zogenen Bande die Worte: »Lore sdg.'kv kolske« — Gott erlöse Polen —, und die Jahreszahlen 1772, 1793. Uber dem Wappen schwebt die polnische Krone, darüber ein Kreuz und ein Anker, kreuzweise übereinander gelegt, von einer Schlange umschlungen und von Sternen und Sonnenstrahlen umgeben. Ganz oben, unterhalb der obersten Sonnenstrahlen schwebt ein flammendes Herz. Auf der Rückseite befindet sich die »symbolische Erklärung» und das »Gebet des Polen». Beuthen (O.-S.), 1. Oktober 1909. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3211 vom 11. Oktober 1909.) Nichtamtlicher Teil. Ordnung des Sortimentslagers. (Vgl. Nr. 200, 208, 212, 214, 215, 217 d. Bl.) Im Börsenblatt wurde letzthin unter der Sprechsaal- Rubrik eine Aussprache über die praktischste Ordnung des Sortimentslagers gewünscht, und daraufhin wurden in mehreren Artikeln sehr schöne Schilder, Plakate, Stützen em pfohlen, die wohl geeignet sein mögen, ein geordnetes Bücherlager übersichtlich zu machen, aber keineswegs dazu geschaffen sind, das Ordnen des Lagers an und für sich zu unterstützen. Denn ich setze als selbstverständlich voraus, daß ein jeder Sortimenter selbst in der Lage ist, die Ord nung (Hinrichs!), Platzeinteilung usw. seines Lagers zu treffen, indem er den Umfang seines Geschäfts, die Spezial richtung und sonstige Fragen genau erwägt Die Haupt schwierigkeit, die einem regelrecht geordneten Lager entgegen steht, dürsten meines Erachtens vielmehr die Bücher, bzw, deren Titel selbst verursachen. Als früherer Sortimentsgehilfe will ich deshalb nach stehend eine Anregung radikaler Art geben, nach welcher es jedem Sortiment, ob groß oder klein, ermöglicht würde, das Lager in kurzer Zeit und durch jeden Mitarbeiter bestens zu sortieren und in Ordnung zu erhalten. Zuvor möchte ich nur noch auf einen kleinen Scherz Hinweisen, der vor längerer Zeit in Kollegenkrcisen viel Heiterkeit erregt hat. Kommt da nämlich eines Tages ein Gehilfe zu seinem Chef mit der Bitte um Auskunft, unter welche Wissenschaft er ein gewisses Buch einräumen solle. Der Chef liest den Titel von A bis Z, betrachtet das Buch von vorn und hinten, blättert es gar langsam durch, um dann den klassischen Ausspruch zu tun: »Stecken Sie das Buch ins Schaufensterl« Das beweist wohl zur Genüge, wie schwer es für den Sortimenter sehr oft ist, aus dem Titel eines Buches (zum Durchlesen ist wohl weder Zeit noch Lust vorhanden) auf den Inhalt richtig zu schließen. Auf der anderen Seite dagegen, beim Verleger also, bedarf es wirklich nur einer Kleinigkeit, die keine Kosten und Mühe verursacht und doch dem Übelstande absolut steuern könnte. Denn ich darf wohl mit Recht annehmen, daß er den Inhalt seines Verlagswerkes genau kennt und auch weiß, unter welchem Lager-Stichwort das Buch beim Sortimenter einzuordnen ist. Nehmen wir nun z, B, an, der Verleger L. bringt folgende Neuigkeiten auf den Markt: 1, Hch, Pestalozzi von Georg Meyer, 2, — —, Lienhard und Gertrud, Herausge geben von Ehr, Ego, so brauchte er bei dem ersten Werk (auf dem Umschlag des broschierten und auf der Schutzhülle des gebundenen Exemplars) nur aus dem Titel — vielleicht unten links —, sowie auf dem Rücken, folgende Ziffern beizufügen: IX, 8'), und selbst der jüngste Sortimentslehrling würde sofort *> Laut der Anordnung in Hinrichs' Schlagwort-Register, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76 Jahrgang, wissen, daß es unter der Hauptabteilung: Geschichte, Unter abteilung: Biographien auf Lager einzuordnen ist; das zweite Werk würde die Ziffern VII, 2 -- Hauptabteilung: Er ziehung und Unterricht, Unterabteilung: Pädagogik erhalten. Es dürfte sich wohl auch empfehlen, diese Ziffern — ich will sie kurz Ordnungs-Nummern nennen — bei Ankün digungen, Nova-Fakturen, sowie im Hinrichs'schen Katalog anzugeben, da es ja bei der Vielseitigkeit mancher Verleger oft nicht leicht ist, Inhalt, Tendenz re. eines Buches aus dem reinen Titel ohne weiteres zu ermitteln. Auch hierfür nur ein kurzes Beispiel: Zum Sortimenter kommt ein Kunde und wünscht, zunächst zur Ansicht, ein Buch, von dem er nur den Titel, sonst aber nichts kennt (was ja gerade zu Weihnachten recht häufig passiert). Ob gleich nun der Sortimenter sich ganz bestimmt erinnert, das betreffende Buch in der Hand gehabt zu haben, kann er es doch auf seinem Lager nicht finden; es ist eben mal wieder »verräumt». Ein anderes Werk will der Kunde nicht haben, und so steht sich der Sortimenter genötigt, nochmals ein Exemplar vom Verleger L cond, zu verlangen, obwohl sich das Werk vielleicht in mehreren Exemplaren auf Lager befindet. Würden die Bücher aber mit Ordnungsnummern versehen sein, so brauchte er nur im Hinrichsschen Ver zeichnis nachzusehen, oder, falls ihm der Verleger bekannt, seine Rechnungen, und das Buch würde sofort zur Stelle sein. Ein »Verräumen« wäre quasi eine Unmöglichkeit, Ebenso würde der kurze Hinweis durch die Ordnungs nummern sehr viel dazu beitragen, dem Sortimenter das Au- sichtsversenden an die wirklichen Interessenten zu erleichtern, zumal wenn man hierbei berücksichtigt, daß alle schönen Empfehlungen, wie sie der Verleger bei der Ankündigung dem Buche mitgegeben, beim Eintreffen des Werkes entweder längst vergessen oder nur durch zeitraubendes Suchen noch zu erreichen sind. Und die Versendung der Neuigkeiten soll der lieben Konkurrenz halber doch stets mit größter Eile ge schehen! Würden nun meinem Vorschläge alle Verleger zustimmen (und im Interesse der guten Sache wäre dieses Entgegen kommen wohl allerseits zu erwarten), würde die Ordnungs nummer-Angabe und die Lager-Anordnung von ihnen selbst nach großen, einheitlichen Zielen geregelt und vor allen Dingen bei Rückforderungen seitens der Verleger außer dem zum Teil gekürzten Titel auch die Ordnungsnummern mit an gegeben, so würden sowohl der Sortimenter wie der Verleger großen Vorteil daraus ziehen: 1, Jeder Sortimenter, arbeite er auch nur mit — zu verlässigen! — Lehrlingen, würde sein Lager mit wenig Arbeit und Zeitverlust stets in bester Ordnung halten können, was ihm beim Bedienen eines anspruchsvollen Publikums jeden falls sehr zu statten käme. Anderseits würde eine Remission zurückoerlangter Artikel keinerlei Schwierigkeiten mehr machen und ihm aus diesem Grunde mancher Ladenhüter erspart bleiben, isss