Volltext Seite (XML)
Rr. 148. ,Shrttch?1^» " sHr j-d-s Lk-mpl-ir ,a0 Mor- b-z.N d-s «Sr,^>v-r-U>» <p-NI;->j-°d-r d-r-n ^ Sb r d d Ks« b !> A ch«".« I!'d .^. ^ . oder deren iRaum kostet 30 >ps. Dei^eigenen Anzeigen zahlen Mitglieder für die Seile 10 -ps.. für -/. 6. 32 M. statt 36 M.. tt für '/r 6.17 M. statt 18 M. Stellengesuche werden mit 10-Pf. pro ^ ril: für Mitglied titz« S. 5< .S.50M.; für-Nicht- « Leipzig, Montag den 28. Juni 1916. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 131. Auszug aus der Registrande des Vorstandes des Börsen vereins. Laufende Registrande. 1. Dein Vorstand ist die Frage vorgelegt worden, ödes gegen die Verkaufsordnung verstoße, wenn ein Sortimenter mit der Vorsteherin einer Privatschule die Gewährung einer Provision an diese auf alle Ver käufe vereinbare, die auf Grund der Schulbllcherzettel in der Buchhandlung des Sorti menters erfolgen. Der Vorstand hat sich mit einem Handelsschutzverein in Verbindung gesetzt und diesen um eine gutachtliche Äußerung ersucht. Nach diesem Gutachten erscheint es nicht zweifelhaft, daß eine ge schäftliche Ausbeutung des Einflusses der Schulvor steherin auf die willenlosen Kinder als ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des K 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzusehen sei. Solche Provisionen seien geeignet, das Ansehen der Schulvorsteherin bei den Eltern der Schüler schwer zu schädigen und in ihnen das Mißtrauen zu erwecken, daß die Schulvorsteherin zur Erlangung persönlicher Vorteile die Schulkinder auch zur Anschaffung nicht unbedingt notwendiger Lehrmittel veranlasse. 2. Die von der Deutschen Bücherei ini Erd - und Keller geschoß des östlichen Flügels des Deutschen Buchhändlerhauses bisher be nutzten Räume sind nach dem Umzug der Deutschen Bücherei in ihr neues Heim an der Straße des 18. Ok tober in Leipzig an den Deutschen Buchgewerbeverein für Bibliothekszwecke vermietet worden. 3. Es ist die Frage ausgetancht, ob ein Buchhändler den Schaden selbst zu tragen hat, der durch den Verlust einer während des Kriegs erfolgten Bü cherlieferung aus dem neutralen Aus land entsteht, oder ob nicht vielmehr die Ausfüh rung der Bestellung auf Rechnung und Gefahr des Kunden des Buchhändlers erfolgt. In gewöhnlichen Zeiten besteht darüber kein Zweifel, daß der Buch händler die Gefahr für Bücherbestellungen trägt, wenn er mit seinen Kunden nicht eine andere Vereinbarung getroffen hat. An dieser Auffassung kann jedoch wäh rend der Kricgszeit in Ansehung derjenigen Bestel lungen nicht festgehaltcn werden, die das Kriegsgcbiet durchlaufen müssen. Bei diesen dürften die Buch händler nur als Beauftragte ihrer Kunden gelten, da diesen bekannt ist, daß diese Sendungen den Gefahren des Kriegsgebiets und der Möglichkeit einer Beschlag nahm« unterliegen. Immerhin erscheint es zweifel haft, ob sich die Gerichte allenthalben dieser Auffassung anschließen werden, und es ist deshalb angebracht, daß die Buchhändler mit ihren Kunden ausdrücklich eine Vereinbarung treffen, die ihre Haftung für verloren gehende oder beschlagnahmte Sendungen ausschließt. 4. Die ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler hat dem H 24 ihrer Satzungen folgenden Satz angefügt: »Im Falle eines Krieges, innerer Unruhen oder in anderen Fällen höherer Gewalt, ist die Hauptver sammlung berechtigt, die auf Grund der vorstehen den Bestimmungen ausfcheidenden Mitglieder wieder zu wählen.« Der Vorstand hat diese Satzungsänderung ge nehmigt. Otto Petters-Stiftung. Von den reichen Gaben, die dem Unterstützungs-Verein durch die Werbefreudigkeit unseres Heimgegangenen Freundes Otto Petters Jahr um Jahr zuflossen, wurde mit seiner Zustim mung ein Teil abgezweigt, der als Otto Petters-Stiftung den Namen des Verewigten zu den kommenden Geschlechtern des Deutschen Buchhandels weitertragen wird. Wir dürfen Mitteilen, daß die von ihm vorgesehene Höhe von 20 606 „/t durch die diesjährige Kantatcsammlung erreicht worden ist. Von 1523.53, die der Abend in Aeckerleins Keller er brachte, und .L 910.53 aus der Sammlung beim Kantatemahl fielen 176.87 der Petters-Stiftung und der Rest von 2 257.19 dem allgemeinen Fonds zu. Wie seit alters die Sammlung beim Festmahl, so soll auch die von Otto Petters ins Leben gerufene Zusainmcnkunft am Sonn abend-Abend eine dauernde Einrichtung für die Freunde des Unterstützungs-Vereins bleiben. Der Ausdruck des Dankes, den der Unterstützungs-Verein dem treuen Freunde durch den Mund des Vorsitzenden in der Hauptversammlung des Börsenvereins zollte, ist durch die Sitzungsberichte zur Kenntnis des Gesamtbuchhandcls gelangt. Hier sei es gestattet, ihn durch die Worte zu ergänzen, mit der unser Vorsitzender beim Kantatemahl die verwaiste Sammlung ins Zeichen liebevoller Erinnerung an Otto Petters stellte: »Verstummt für immer ist der Mund, der uns sonst zur Wohl tätigkeit aufrief, verstummt der Mund, der uns seine fröhlichen Lieder zur Laute sang und mit teils ernsten, teils heiteren Wor ten unsere Herzen weit und unsere Geldbeutel leer machte. Wie unerschöpflich war unser lieber Otto Petters in seinen Ideen, wie wußte er das immer gleiche Thema: ,Gebt, gebt reichlich' in immer neue Formen zu kleiden und bei jedem Einzelnen die Saite anklingen zu lassen, die ihn zur Wohltätigkeit stimmte! Ein Riesenwerk hat Otto Petters im Dienste der Wohltätigkeit vollbracht, Tag und Nach! war er in Leipzig auf dem Posten und stellte ohne Rücksicht auf seine Gesundheit all seine Kraft und sei nen unerschöpflichen Humor in den Dienst seines freiwillig über nommenen, nicht immer leichten und viel, sehr viel Taktgefühl for dernden Ehrenamtes. Was ihm der Unterstützungs-Verein Deut scher Buchhändler für Dank schuldet, das habe ich schon heute morgen in der Hauptversammlung ausgesprochen, hier aber an 825