2502 Amtlicher Teil. ^ 56, 8. März 1906. Aus dem Verwaltungs-Ausschüsse des Deutschen Buchhändlerhauses scheiden aus die Herren: Rudolf Brockhaus in Leipzig Wilhelm Crahen in Leipzig. Beide Herren sind satzungsmäßig wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Heinrich Wagner in Leipzig Richard Schulze in Leipzig Alfred Staackmann in Leipzig Theodor Weicher in Leipzig. Mit dem ergebenen Bemerken, daß nur solche Wahlvorschlügc Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammen stellung der Wnhlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verehelichen Vereine, ihre Wahlvorschläge auf dem versandten Formular bis spätestens den 14. April d. I. an die Geschäftsstelle des Börscnvereins in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, cinzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehelichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts-Formulare für Stimmvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß Z 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein ans der Person, nicht auf der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2) daß laut Satzungen (H 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß Mitglieder eines Ortsvereins, die gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvereins sind, ihr Stimmvertretungs recht durch den Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmvertretuug für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptver sammlung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen (Satzungen § 17, Absatz 4) statthaft ist; 5) daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen (ebenda); 7) daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: a) Benutzung des Börsenvereins-Formulars, b) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will, o) Beglaubigung dieser Unterschrift durch den bctr. Vereins-Vorstand, ä) Vorlage spätestens am Tage vor der Hauptversammlung (Satzungen 8 17, Absatz 4); 8) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnisse, zu welchem das Börsenvereins - Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle des Börsen vereins zu senden hat. Göttingen und Leipzig, den 5. März 1906. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschutz des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler Or. Wilhelm Ruprecht, Vorsitzender.