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Redaktioneller Teil. . ^ 251, 14. November 1919. wird der vom Verlegerverein beantragte Absatz betreffend Ver käufe bei besonderen Anlässen ausgenommen, mit der Abände rung, daß statt des vollen Buchhändlerrabatls nur 30°/» gewährt werden dürfen. Der neue 8 7 mit 11 Absätzen ist damit bereinigt und wird in dieser Form angenommen. K 8 (Entwurf 9) und ß 9 (Entwurf 10) werden ohne Dis kussion gutgeheißen. 8 10 (Entwurf. II) wird in der Fassung des Verlegervereins angenommen, 8 11 (Entwurf 12) mit der redaktionellen Ände rung von »Verhältnisse« statt »Valutaverhältnisse«. Die Beratung der Verkaussbestimmungen ist somit beendet. Herr Helbing, Basel, fragt an, ob noch jemand das Wort dazu verlange. Herr Fontancllaz, Lausanne, bittet um Auskunft, wie Konsumvereine zu behandeln seien. Herr Helbing, Basel, teilt seine Verhandlungen mit der Buchabteilung des Konsumvereins in Basel mit. Daraufhin erfolgt Abstimmung über die Verkaufs bestimmungen. Sie werden einstimmig angenommen. Herr Reinhardt, Basel, wünscht, daß die Wiederverkäufer liste bis 15. September oder 1. Oktober festgestcllt werde. V. Ergänzungen der Satzungen. Die in der Tagesordnung vorgesehenen Änderungen der Satzungen werden ohne Diskussion zuin Beschluß erhoben. Herr Helbing, Basel, macht den Vorschlag, für die nächste General versammlung die Satzungen zu revidieren. Es seien verschiedene Änderungen notwendig, besonders was die Börsenvereinsmit gliedschaft betreffe. Auch die Frage des Friedensrichters sei wieder zu diskutieren. Seitdem der frühere Friedensrichter, Herr Georg, gestorben sei, hätte man die Wahl des Friedens richters nicht wieder vorgenommen, und doch wäre der Präsident im verflossenen Vereinsjahr sehr froh gewesen, wenn er sich an den Friedensrichter hätte wenden können. Er stellt die formelle Anfrage an die Versammlung, ob man für das kommende Jahr den Friedensrichter wieder wählen wolle. Die Versammlung ist einverstanden. Herr Lichtenhahn, Basel, betont, daß das Amt eines Friedensrichters «in Vertrauensposten sei und von einem Manne besetzt werden müsse, dem alle das vollste Ver trauen entgegenbrächten; er glaubt, daß sich dazu niemand besser eignen würde als unser verdientes Ehrenmitglied Herr Ebell, Zürich, und schlägt ihn zur Wahl vor. Herr Ebell, Zürich, bittet, so sehr ihn auch die Nomination ehre, von seiner Person abzu sehen. Er habe lange Jahre hindurch seine Kräfte dem Buch- HLndlervercin zur Verfügung gestellt und nun gehofft, von den Amtsgeschästen ruhen zu dürfen. Von allen Seiten wird er aber ersucht, die Wahl anzunehmen, sodatz er sich schließlich dazu be reit erklärt. Er wird einstimmig zum Friedensrichter gewählt. VI. Gcsamtarbeitsvertrag mit der Gehilfenschaft. Herr Helbing, Basel, schlägt vor, nicht über die einzelnen Punkte des Vertrags zu beraten, sondern eine Kommission zu wählen und derselben Instruktionen zu geben, damit sie sich mit den Gehilfenverbänden, eventuell auch nur mit dem Schweize rischen Buchhandlungsgehilfenverein besprechen könne. Herr Reinhardt, Basel, stellt sich den Gang der Verhandlungen so vor, daß zuerst in den Ortsvereinen der Vertrag besprochen, dann ein Delegierter in eine Kommission gewählt werde und diese Kom mission, der auch der Vorstand angehören soll, mit den Dele gierten der Gehilfenschaft zu verhandeln habe. Herr Utinger, Bern, stellt im Namen des Berner Vereins den Antrag, nur mit dem Schweizerischen Buchhandlungsgehilfcnverein zu ver kehren. Die Herren Ebell, Zürich, und Schüler, Chur, sind der gleichen Meinung. Auch Herr Payot, Lausanne, lehnt Verhand lungen mit der Allgemeinen Vereinigung deutscher Buchhand lungsgehilfen ab, glaubt^ aber, daß man den Kaufmännischen Verein nicht außer Spiel lassen könne. Das gleiche Bedenken hegt Herr Bachmann, Zürich. Herr Schultheiß Zürich, will nur mit dem Schweizerischen Buchhandlungsgehilfcnverein Verkehren, rät aber, die Angelegenheit mit einer gewissen Dringlichkeit zu behandeln. Herr Reinhardt, Basel, ist der Meinung, einstweilen auch nur mit dem Schweizerischen Buchhandlungsgehilfenverein zu verhandeln und das-übrige der Kommission zu überlassen, die nach Gutdünken den Kaufmännischen Verein beizichen könne. 1020 Herr Lang, Bern, schließt sich der Meinung des Herrn Reinhardt an. — Es wird beschlossen, nur mit dem Schweizerischen Buch- handlungsgehilsenverein zu verkehren. Die 48-Stundenwoche kommt nun zur Sprache. Herr Hel bing, Basel, glaubt, daß diese für den Buchhandel noch verfrüht sei; ps müsse unbedingt ein Unterschied gemacht werden zwischen Ladenanzestclltcn und Bureaupcrsonal. Herr Reinhardt, Basel, ist der Meinung, auch diese Frage der Kommission zu überlassen. Natürlich müsse man aus die Verhältnisse Rücksicht nehmen. Herr Helbing, Basel, schlägt vor, der Kommission in allen Teilen Freiheit zu lassen. Herr Reinhardt, Basel, ist der Meinung, man solle der Kommission Kompetenzen geben zum Abschluß des Vertrages, unter nachträglicher Glodalbewilligung einer Gene ralversammlung oder durch eine Urabstimmung. Herr Fehr, St. Gallen, stellt den Eventualantrag, nur wenn es ein Viertel der Mitglieder verlange, eine Generalversammlung einzuberufen oder eine Urabstimmung zu veranlassen. Der Eventualantrag Fehr wird abgelehnt. Man geht nun zur Beratung der Kom- Mission über. Herr Payot, Lausanne, beantragt, daß ihr auch zwei Delegierte der welschen Schweiz angehören sollen. Herr Reinhardt, Basel, begrüßt es, wenn die Welschen dabei seien, so könne man einen einheitlichen Vertrag für die ganze Schweiz bekommen. Er beantragt, die Kommission solle 5 oder 7 Mit glieder zählen. Herr Finckh, Basel, wünscht, daß die Kommission von der Generalversammlung gewählt werde; Herr Utinger, Bern, beantragt, daß der Vorstand die Kommission bestimme. Die Versammlung ist mit dem Antrag des Herrn Payot einverstanden und beschließt mehrheitlich nach dem Antrag Utinger, daß der Vorstand eine neunköpfige Kommission wähle, die aus je einem Vertreter der drei Ortsvereine, zwei Welschen, zwei Delegierten aus kleineren Orten und zwei Vorstandsmitgliedern bestehen soll. Es wird noch einmal die Kompetenzfrage der Kommission erörtert. Herr Utinger, Bern, stellt den Antrag, die Beschlüsse der Kommission durch eine Urabstimmung bestätigen zu lassen. Herr Huber, Fraucnseld, nimmt den früheren Eventualantrag des Herrn Fehr wieder auf, der dahin geht, eine Generalver sammlung nur einzuberufen, wenn es ein Viertel der Mitglieder verlange. Herr Lichtenhahn, Basel, stellt den Antrag, der Kom mission vollständige Kompetenzen zu erteilen. — In der Abstim mung wird zuerst der Eventualantrag Utinger demjenigen der Herren Huber und Fehr gegenübergestellt. Für eine Urabstim mung sind 10 Stimmen, für den Antrag Huber-Fehr 23. In der Hauptabstimmung siegt mit großem Mehr der Antrag Lichten- hahn aus vollständige Kompetenzerteilung. Herr Reinhardt, Basel, wünscht, daß die Kommission des Schweiz. Buchhandlungsgehilfenvereins ebenfalls neun Mann zählen soll, und daß die Kommission des Buchhändlervereins bis zvm 15. Juni ernannt sein möge. VII. Wahlen. In offener Abstimmung werden die drei satzungsgemätz aus dem Vorstand ausscheidendcn, aber wieder wählbaren Herren Otto Fehr, St. Gallen, G. A. Bäschlin, Bern, und G. Helbing, Basel, einstimmig wiedergewählt. Zum Vereinspräsidenten für das neue Vereinsjahr wird Herr G. A. Bäschlin, Bern, bestimmt. Als Delegierter für die Leipziger Ostermesse 1920 wird Herr C. Bachmann, Zürich, als Ersatzmann Herr Max Rascher, Zürich, gewählt. VHI. Allfälliges. Herr Fehr, St. Gallen, gibt Kenntnis davon, daß die städtische Vcrkehrsschule in St. Gallen von bedeutenderen Sorti- menlsbuchhandlungen der Schweiz Offerten über höhere Kurs- Vergütung erhalten habe. Er weist darauf hin, daß dies un statthaft sei und die Satzungen unbedingt eingehalten werden müssen, auch wenn es sich, wie im erwähnten Falle, um einen guten Zweck handle. Herr Schüler, Chur, beantragt, wie im vergangenen Ver- etnsjahr folgende Beiträge zuzusprechen: für die Schillerstiftung Fr. 200; für den Schweizerischen Buchhandlungsgehilfenverein Fr. 300; für das Jugendschriftenverzeichnis des Schweizerischen Lehrer- Vereins Fr. 250.