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251, 14. November 1819. Redaktioneller Teil. schen die Freiheit Vorbehalten, daß nicht unbedingt 30°/» und 35°/ gegeben werden müssen, da die Verhältnisse in der welschen Schweiz andere seien; bei Schulbüchern hingegen ist er für Streichung des Satzes »ohne zwingende Notwendigkeit«. Herr Reinhardt, Basel, beantragt ebenfalls, das »ohne zwingende Notwendigkeit« zu streichen, den Rabattsatz jedoch aus 257» fest- -zusetzen. Es sei wichtig, gegen unten festere Grundlagen zu schassen. Herr Lang, Bern, und Herr Ebell, Zürich, schließen sich dieser Meinung an. Mehr zu reden gibt der Rabatt bei Kvmmissionsartikeln. Herr Beer, Zürich, wehrt sich gegen eine Festlegung von 257». Herr Richter, Zürich, bcrust sich auf die Fassung der Kommission, die bet Kommisstonsartikeln freie Hand läßt. Herr Pahot, Lausanne, ist für eine bestimmte Festsetzung von 257». Herr Reinhardt, Basel, glaubt, daß man aus die Schwierigkeiten Rücksicht nehmen müsse. Herr Fehl, St. Gallen, will insofern eine Konzession machen, daß man die bestehenden Verträge ausnimmt, bei neuen aber unbedingt an einem Ra batt von 257» festhalte. Herr Beer, Zürich, erklärt, daß ihn eine Bestimmung über die Kommissionsartikel in erster Linie angehe, da er einen größeren Kommissionsverlag habe. Er stehe auf dem Standpunkt, es sei der Allgemeinheit des Buchhandels viel mehr gedient, wenn die Publikationen wissenschaftlicher Gesellschaften durch den Buchhandel Vertrieben würden, als wenn die Gesellschaf ten den Selbstverlag übernehmen. In vielen Fällen lasse sich ein Rabatt von 257° einfach nicht erzwingen, wenn man Ver träge abschließe. Herr Helbing, Basel, verschließt sich den Schwierigkeiten, die Herr Beer schildert, nicht. — Nach einigem Hin- und Herreden stellt Herr Reinhardt, Basel, den Antrag, folgende Vermittlungsfassung anzunehmen: Absatz 2. Ans Schulbücher und im Kommissionsverlag er scheinende Publikationen von Behörden und von wissenschaft lichen und gemeinnützigen Vereinen und Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung. Absatz 3. Bei Schulbüchern soll der Barrabatt jedoch we nigstens 257» betragen. Herr Pahot, Lausanne, beharrt auf seinem Antrag. Herr Huber, Frauenfeld, ist nicht für eine Trennung der Publikationen gelehrter Gesellschaften. In der Abstimmung wird der Antrag Reinhardt mit großem Mehr angenommen. Bei Absatz 4 beantragt Herr Reinhardt, Basel, Streichung des Passus »bei Abschluß von Verlagsverlrägcn«. Dies wird ohne Diskussion gutgeheißen. — Nun gibt Herr Huber, Frauenfcld, folgende Erklärung zu Protokoll: Er sagt, die ganzen Verhandlungen stünden auf fal schem Boden; der Schweizerische Buchhändlerverein sei vor wiegend ein Sortimenterverein; als Gegengewicht sei daher im verflossenen Jahr der Verein Schweizerischer Verlagsbuchhändler gegründet worden. Es gehe nicht an, daß einseitig von einer Gruppe aus der andern vorgeschrieben werde, was sie zu tun habe. Nur auf dem Konferenzwege könne verhandelt werden. Er stelle zwar nicht den Antrag, die Verhandlungen abzubrechen, er erkläre aber, daß der Verlegerverein die Beschlüsse der heu tigen Versammlung nicht als für ihn verbindlich arischen könne. Herr Helbing, Basel, bedauert es, daß der Präsident des Ver legervereins, Herr vr. Nauer, Zürich, weder in der Kommissions- sitzung in Olten anwesend gewesen, noch zu den heutigen Ver handlungen erschienen sei. Er stellt ferner fest, daß der Vor stand stets bestrebt gewesen sei, den Verlegerstandpunkt zu fah ren. Die Schuld treffe ihn also nicht. Er beharrt daranf, daß die Verkaufsbestimmungen heute noch endgültig durchberaten werden. Herr Schulihetz, Zürich, schließt sich dem Protest der Ver leger an und unterstützt Herrn Huber. Herr Fehr, St. Gallen, betont, das gleiche Verhältnis zwischen Verleger und Sorti menter bestehe auch im Börscnverein. Er sei sich nicht bewußt, daß heute nur ein einziger Passus beschlossen worden sei, der die Verlegerinteressen schädigen könnte. Alles stünde auf dem Boden der gegenseitigen Verständigung. Er erklärt, daß es das Bestreben des Vorstandes sei, etwas zu schaffen, das beiden dienen soll. Herr Helbing, Basel, sagt, die heute beschlossenen Verkaufs- bestimmungen hätten ja nicht ewige Dauer, sondern seien für eine gewisse Zeit bestimmt. Herr Müller, Zürich, wundert sich, daß bei den vorhergegangenen Verhandlungen weder Herr Huber noch Herr Schultheß protestiert hätten. Herr Bachmann, Zürich, ist der Meinung, man sei zusammengekommen, um sich gegenseitig Konzessionen zu machen. Es nütze aber gar nichts, nachträglich Proteste zu erheben. Herr Pahot, Lausanne, wundert sich sehr über den Protest des Herrn Huber; denn die einzige Frage, die heute zu Aus einandersetzungen geführt habe, sei ja gar nicht von einem Sortimenter, sondern von einem Mitglied des Verlegervereins ausgegangen. Herr Schultheß, Zürich, sagt, daß es keinen Zweck habe, sich in einer Versammlung auszusprechen, in der man sich des Eindrucks nicht erwehren könne, man werde von vornherein überstimmt. Herr Ebell, Zürich, betont, daß von einem Miß trauen gar nicht die Rede sein könne. Er ersucht Herrn Huber, der Versammlung doch mitzuteilen, bei welchem Punkte denn die Verleger majorisiert worden seien. Herr Richter, Zürich, be dauert den gereizten Ton, der platzgegriffen habe; unter sol chen Umständen könne man nicht weiter verhandeln. Er be antragt, das Traktandum »Verkaufsbestimmungcn« abzubrcchen. Herr Bachmann, Zürich, wünscht eine außerordentliche General versammlung zur Behandlung der Verkaufsbestimmnngen. Herr Lichtcnhahn, Basel, schließt sich dieser Meinung an, nur müsse diese im Herbst stattsinden, die Verkaufsbestimmungen seien so rasch als möglich unter Dach zu bringen. Herr Huber, Frauen- feld, bedauert, daß seine Bemerkung solchen Staub aufgewirbelt habe. Seine Bedenken seien rein grundsätzlicher Natur gewesen, als Wegweiser für die Zukunft. Er ist für Fortfahren. In Zu kunft müsse aber anders verhandelt werden, dis Parität zwischen Verlag und Sortiment müsse unbedingt Platz greifen. — Von verschiedenen Seiten wird ebenfalls Fortfahren beantragt. Herr Richter, Zürich, zieht daraufhin seinen Antrag auf Abbruch der Verhandlungen zurück. Man kommt zu 8 5, Absatz 5. Herr Ebell, Zürich, zieht seinen gedruckt vorliegenden Ergänzungsantrag zurück. Der Ab- satz wird nach dem Kommisstonsenlwurf angenommen. Zu K 6 verlangt niemand das Wort; er wird ebenfalls angenommen. Zu Z 7 referiert Herr Fehr, St. Gallen. Er sagt, der Vor- » stand gehe vom Prinzip aus, daß Nichtmitglieder weniger Ra batt erhalten sollten. Er warnt vor Gewährung allzu großer Rabatte und schlägt für Nichtmitglieder, die aber ausgesprochene Buchhandlungen sind, 307» vor. Es sollte verhütet werden, daß jede Literatur in jedem Krämerladen verkauft werde. Er be antragt, der Übersichtlichkeit halber, Verschmelzung von Z 7 und Z 8 und Umgruppierung der verschiedenen Absätze. Die vorgeschlagcne Wiederverkäuferliste soll in erster Linie ein Schutz der Verleger unter sich sein. Er ersucht die Verleger, ihre Listen einzusenden. Die bereinigte Liste wäre dann für ein Jahr gültig und müßte den Mitgliedern »eingeschrieben« zugestellt werden. Er weist noch auf die Denkschrift des Herrn Hans Volckmar betreffend Auchbuchhändler hin und betont, daß die vorgefchlagenen Paragraphen dem Verleger mehr Freiheit gewähren, als Herr Volckmar für den deutschen Buchhandel vor- sche. Es handle sich also eigentlich nur um zwei Streitpunkte, nm die Gewährung von 307» an Nichtmitglieder und um die Veröffentlichung einer Liste solcher Nichtmitglicder. Herr Rein hardt, Basel, beantragt, die Wiederverkäuferliste sei vom Vor stand des Schweiz. Buchhändlervereins in Verbindung mit dem Vcrlegerverein aufzustellen. Er möchte in Absatz 6 des neuen 8 7 bei der Aufzählung der Artikel, zu deren Verkauf die Ver leger die Vermittlung der Wiederverkäufe! nicht entbehren können, noch aufgeführt wissen: »Gebetbücher, Gesangbücher, Kochbücher, Fahrpläne und Zeitschriften«. — Man ist damit einverstanden. Herr Richter, Zürich, beantragt in Absatz 5, allen andern Wieder verkäufern »207»« statt 157° Rabatt gewähren zu dürfen. Herr Lang, Bern, möchte in Absatz 2 eingeschaltet haben: »oder der Pieper, Bern, beantragt, in Absatz 6 zu den freien Artikeln auch »Schulkarten und Schulbücher« aufzunchmen. Herr Fehr, St. Gallen, spricht sich dagegen aus. In der Abstimmung wird der Antrag Pieper gegen zwei Stimmen abgelehnt. Als Absatz A 1019