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X 12. 16. Januar 1919. Redaktioneller Teil. buch nur Verhältnisse und Einrichtungen von einer gewissen Lebens dauer und nicht solche darchtellen soll, die nur als vorübergehende, aus der Not der Zeit geborene zu betrachten sind, daß deren Erfassung viel mehr erst späterer, ruhiger Zeit vorzubehalten ist. Während der erste, den Verlag behandelnde Band nur wenige Ver änderungen aufweist, ist der zweite Teil des anderen Bandes, »Das An tiquariat«, durch einen neuen Abschnitt IX erweitert worden. Dieser enthält in alphabetischer Anordnung auf fünfzehn Seiten die Erklä rung der in deutschen, französischen, englischen und italienischen Auli- quariatskatalogen üblichen Abkürzungen, sowie solche in Autographen verzeichnissen und endlich die Erklärung der römischen Zahlenzeichen, wie sie als Jahres-, Seiten- und Blattbezeichnungen in alten Drucken angewandt wurden und dem Uneingeweihten hier und da Rätsel auf- zugebcn pflegen, eine zweckmäßige Bereicherung nicht allein für den Neuling im Antiquariat. Der Abschnitt über den Kolportagcbuchhandel ist durch Mitteilungen iiber das Vereinswescn, der vom Neiscbuchhaudel durch Verbesserung der Geschäftsvordrucke und die Wiedergabe von Vertragsbedingungen ergänzt worden. Endlich hat auch in den Aus führungen über das Barsortiment die neuere Entwicklung dieses Ge schäftszweiges Berücksichtigung gefunden. Einen Druckfehler im In haltsverzeichnis des zweiten Bandes auf Seite VIII, der in der Um stellung zweier Seitenhinweise besteht, wird der aufmerksame Leser selbst berichtigen. Hinsichtlich der Ausstattung schließt sich die neue Auflage ihren Vorgängern an, wenn auch das leichtere Papier den Einfluß der Kriegszeit erkennen läßt. So wird auch der neue »Paschte und Rath«, indem er dem Jungbuchhandel ein zuverlässiger Lehrer und Führer und dem durch die Arbeitsteilung an mehr einseitige Tätigkeit Gefesselten ein willkommenes Auskunftsmittel ist, seinen verdienten Ehren platz in der Bücherei des Buchhändlers weiter behaupten. R. H. Kleine Mitteilungen. Post. — Folgende weiteren Erleichterungen für den Postverkehr aus dem unbesetzten Deutschland nach den besetzten Gebieten sind ciu- getreten: a) nach der amerikanischen Bcsatzungszone sind- gestattet außer Briefen an Kriegsgefangene verschlossene Briefe in dringenden per sönliche)! und in allen Geschäfts-, Geld- und Verwaltungsangelegcn- heiten, Zeitungen, Drucksachen, Postanweisungen und Wertbriefe. Die amerikanische Bcsatzungszone umfaßt den Ober-Postdirektionsbezirk Trier (ausgenommen die Orte Merzig, Birkenfeld, Oberstein und die Gebiete südlich dieser Orte), den linksrheinischen nördlichen Teil des Ober-Postdirektionsbezirks Eoblenz bis zur Linie Boppard—Simmcrn —Büchenbeuren einschl., ferner das Brückcnkopfgebiet von Eoblenz (ausgenommen den Kreis St. Goarshausen und de» Nnterlahnkreis). d) nach der französischen Be'atzuugszone (ausgenommen Elsaß- Lothringen) sind Pakete mit Lebensmitteln ohne anderen Inhalt und ohne briefliche Mitteilungen zur Beförderung über Frankfurt-Wies baden zugelasscn worden. Pakete mit anderem Inhalt als Lebens mitteln und mit brieflichen Mitteilungen werden feindlicherseits be schlagnahmt. Die französische Zone umfaßt alle besetzten deutschen Ge biete südlich der amerikanischen Zone, also insbesondere die südlichen Teile der Ober-Postdirektiousbezirke Trier und Eoblenz (links rheinisch), Rhcinhesscn und ferner das Bri'ickcnkvpfgcbiet von Mainz und vom Brückenkopfgebiet Eoblenz die Kreise St. Goarshausen und Nnterlahnkreis. Über die in Betracht kommenden Postorte der Brücken- kopfgcbiete geben die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. e) nach der Nheinpfalz sind auch Wert- und gewöhnliche Pakete und Wertbriefe wieder zugelassen worden. Soweit sich aus den vorstehenden Angaben unter a, l> und c nichts anderes ergibt, verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. Steuer-Erhebung. Der Staatssekretär des Neichsschatzamts Schiffer läßt der Presse nachstehende Mitteilung zugehen: Unter den Gewerbetreibenden scheint die sonderbare Auffassung verbreitet zu sein, als beeinflusse die politische Neugestaltung im Reich und in den Einzelstaaten die Pflicht zur Steuercntrichtnng. Diese Auf fassung ist selbstverständlich völlig ungerechtfertigt. Alle Steuern sind unverändert weiter zu zahlen. Die Steuerbehörden haben Anweisung erhalten, mit besonderem Nachdruck für pünktlichen Stenereingang zu sorgcu. Da? gilt insbesondere auch für die am 1. August 1918 in Kraft ge tretene Umsatzsteuer und deren wichtigen Bestandteil, die Lurnsstcuer. Die sozialpolitisch wesentlichen Pläne des AuSbans dieser Steuer las sen es dringend notwendig erscheinen, daß die Veranlagung der Steuer in ihrer jetzigen Gestalt so sorgfältig als möglich erfolgt. Vor einer lässigen Befolgung der Bestimmungen über den Buchführungszwang kann nur gewarnt werden: sie würde für die Beteiligten die im Ge setz angedrohten ernsten Folgen haben. Weiter sei die Aufmerksamkeit der Gewerbetreibenden, insbesondere der Großbetriebe darauf gelenkt, daß nach Friedensschluß die vom Reichstag in die Umsatzsteuer einge- fiigte Vorschrift über die Vorbelastung der gemischten Unternehmungen (8 7) in Kraft tritt. Uber die Durchführung dieser Vorschrift werden zurzeit Gutachten der amtlichen Berufsvertretungen von Landwirt schaft, Handwerk und Handel eingefordert. Der Handel mit Karton, Papier und Pappe wieder frei! — Der Staatssekretär des ylcichswirtschaftsamts hat de,,, Wolffschen Tele- graphcnbureau zufolge in einer Bekanntmachung vom 2. Januar 1919 die 88 1—6, 9 Ziffer 1—2 der Bekanntmachung über den Handel mit Karton, Papier und Pappe vom 17. Mai 1918 (Neichsgesetzblatt S. 417) aufgehoben. Danach bedarf es künftig einer besonderen Zulassung zum Handel mit Papier, Karton und Pappe nicht mehr. Plan einer polnischen Universität in Posen. — Der Verein der Freunde der Wissenschaften iu Posen hat einen Ausschuß gebildet, der sich den Orgauisationsarbeiten für eine neue polnische Universität in Posen gewidmet hat. Der Ausschuß hat, wie die Wiener Zeit schrift »Polen« berichtet, bereits einige Gelehrte aus Krakau aufge- fordcrt, Lehrstühle zu übernehmen. Nach Möglichkeit soll die Uni versität demnächst, und zwar bereits Anfang April, eröffnet werden. Großer Diebstahl im Lnthermnseum in Wittenberg. Äußerst wertvolle Altertümer aus der Neformatiouszeit sind in der Nacht zum 2. Januar durch Einbruch gestohlen worden. Es fehlen eine Thalermünzensammlttng aus der Zeit vou 1500-1559 von Silber, darunter Kursächsische Spottmünzen aus der Rcformationszeit und Lu- thermüuzen von 1520 an. Ferner Schriften der Weltgeschichte, ein alter Lübecker Druck von 1462, etwa zehn lateinische Bibeln von 1480—1550, ein Blatt aus der lateinischen Bibel des Jahres 1462, ein Blockbuch blatt vou 1450, die Septemberausgabe des Neuen Testaments von 1522 in altem kostbaren farbigen Originalband. Außerdem Gedenkmün zen auf die sächsischen Kurfürsten des 16. Jahrhunderts und Porträt- mcdaillen der Männer der Reformation des 16. Jahrhunderts. Die Schriften tragen entweder einen schwarzen runden Stempel mit der Aufschrift »Kgl. Prediger-Seminar Wittenberg« oder einen braunen ovalen, mit der Aufschrift »Lutherhalle Wittenberg«. Der Gesamt- schadeu beträgt etwa 200 000 Mark. Kohlcnbcschaffung für Fachzeitungs-Druckereien. Der Verband der Fachpresse Deutschlands hat an die Kriegsamtsstelle in den Marken (Kohlenabteilung) die Bitte gerichtet, diejenigen Druckereien, die Fach zeitschriften Herstellen, mit Kohlen zu bevorzugen, da sonst die Fach presse ihren wichtigen Aufgaben nicht gerecht werden könne. Die Koh- lcnabteilung der Kriegsamtsstelle in den Marken erwiderte darauf, daß allgemeine Bevorzugung derjenigen Druckereien, die Fachzeit- schrisien Herstellen, nicht angängig sei. Es sei vielmehr erforderlich, daß die Betriebe einzeln ans diesem Grunde bei der genannten Stelle vorstellig werden, damit geprüft werden kann, inwieweit die Bitte be rechtigt ist. Beschlagnahme vou Zeitungen, Zeitschriften und literarischen Er zeugnissen. — Der Arbeiter- und Soldatenrat Leipzig, unterzeichnet Schöning, Seger, erläßt iu den hiesigen Tageszeitungen nachstehende Bekanntmachung: »Die Beschlagnahme von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen li ierarischen Erzeugnissen wird nur von solchen beauftragten Personen ausgeführt, die eine besondere Anweisung von einem der Vorsitzenden des Engeren Ausschusses hierzu haben. Alle anderen Personen, die etwa solche Handlungen unternehmen, sind abzuweisen und dem Engeren Ausschuß Mitteilung zu machen.« Nachdem die Preßfreiheit wieder hergestellt worden ist und bei jeder Gelegenheit die Freiheit des gedruckten und geschriebenen Worts betont wird, nimmt sich diese Bekanntmachung recht sonderbar auS, zu mal da nicht erkennbar ist, nach welchen Gesichtspunkten und auf Grund welcher Gesetze und Verordnungen bei den angektindigten Beschlagnah mungen vorgegangen wird. Errichtung eines Schlichtungsausschusses bei der Handelskammer Leipzig. — Die Leipziger Handelskammer erläßt nachstehende Bekannt machung über die Aufgaben des von ihr in Gemeinschaft mit einer An zahl Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Verbände errichteten Schlichtungs- ansschusses: Dem Ausschuß liegt ob die Schlichtung aller Streitigkeiten, die sich ergeben können, insbesondere anläßlich der Wiederaufnahme des Ar- bcitsverhältniises der ans den, Heeresdienst znrückkehrenden kaufmän nischen und technischen Angestellten, über die Frage der Wiedereinstel lung Kündigung und Bezahlung der Angestellten, der Anerkennung 43