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Nichtamtlicher Theil. 929 60, 13. März. stehenden Ziffern über den Zeitungsverkehr sein, die wir daher für alle 38 Ober-Postdirectionsbezirke folgen lassen: Ober-Postdirectious- bezirk. Beförderte Nummern von im Postwege bezogenen Zei tungen. Beförderte außergewöhn liche Zeitungs beilagen. Arnsberg 2,995,917 25,273 Berlin 58,999,882 5,056,165 Braunschweig 2,167,371 89,359 Bremen 3,248,536 36,724 Breslau 15,085,774 318,502 Carlsruhe 9,006,054 74,817 Cassel 3,145,745 71,190 Coblenz 2,227,954 49,139 Cöln a/R. 22,076,240 93,420 Cöslin 1,101,142 37,802 Constanz 8,414,989 49,246 Danzig 5,460,404 114,789 Darmstadt 6,035,342 94,732 Dresden 9,962,474 226,553 Düsseldorf 9,351,241 125.072 Erfurt 9,131,098 51,603 Frankfurt a/M. 18,789,555 134,620 Frankfurt a/O. 1,804,611 36,222 Gumbinnen 1,326,868 47,127 Halle a/S. 4,863,874 112,227 Hamburg 3,944,199 58,535 Hannover 7,804,458 181,280 Kiel 5,826,457 147,965 Königsberg i/P. 5,224,466 186,675 Leipzig 14,320,855 1,214,384 Liegnitz 5,952,923 142,929 Lübeck 1,701,392 40,970 Magdeburg 9,510,204 208,851 Metz 1,606,315 4,539 Münster 5,563,254 88,188 Oldenburg 4,988,961 153,655 Oppeln 1,319,929 4,558 Posen 4,668,180 96,647 Potsdam 2,031,004 97,069 Schwerin 2,967,978 94,799 Stettin 7,197,653 147,329 Straßburg i/E. 2,513,371 28,306 Trier 2,935,960 74,836 gegen 285,272,632 259,222,176 9,816,097 6,563,458 im Vorjahre. Miscellen. Zur Rechtsfrage (Prospccte bctr.) in Nr. 44 d. Bl. — Buchhändlerische Usancen kann mau stets von zwei Gesichtspunkten betrachten: von dem des Sortimenters, oder dem des Ver legers. Schreiber dieses ist ausschließlich Verleger — er besitzt aber Objectivität genug, um sich in der vorliegenden Frage auf den Standpunkt des Sortimenters, oder vielmehr aus den der Un parteilichkeit stellen zu können. Mir ist cs schwer erklärlich, wie ein Buchhändler, ohne Vorbefangenheit, in dieser Frage zweifel haft sein kann; es sei denn, daß er überhaupt die richtigen Gesichts punkte nicht vollständig ins Auge gefaßt hat. Da ich nun nicht be rechtigt bin, dem mir unbekannten Verfasser des mit 8. Unterzeich neten Artikels in Nr. 56 d. Bl. irgend welche Auffassung vom aus schließlich verlegerischen Standpunkte unterzuschieben (wie ich über haupt keine Ahnung habe, von wem der Artikel in Nr. 44 ausgeht und gegen wen er gerichtet ist), so gestatte ich mir, zur Klarstellung der unrichtigen Auffassung des Hrn. 8. nur zwei Sätze aus seiner Beweisführung hcrauszugreifen, um gerade au ihnen das Irrige — vcrmuthlich nur Uebercilte — seiner Behauptungen darzuthun. Hr. 8. sagt: „Die auf dem Prospect befindlichen Bemerkungen: »Bestellzettel abzuschneiden und der nächstgelegeueu Buchhandlung einzuscndcu!« und »Bei mangelhafter Expedition wolle man sich au die uächstgelegene Buchhandlung oder an die Verlagsbuchhandlung wenden« hätten füglich wegblciben können, da sic wohl mehr auf den Colportagc- als auf den Sortimentsbctrieb berechnet sind. Im Grunde aber sind diese Bemerkungen doch ganz unschuldiger Natur und thnn Keinem weh, oder die betreffende Sortimentshandlung müßte gerade Ursache haben, die »mangelhafte Expedition« im voraus auf sich selbst zu beziehen." Hierauf ist einfach zu erwidern — und ich denke, Beides ist unbestreitbar: 1) Die Bemerkung: „Bestellzettel abzu schneiden und der uächstgclegcuen Buchhandlung einzusenden" hebt die Wirkung der klein gedruckten Firma vollständig auf. — 2) Die Voraussetzung einer möglicherweise „mangelhaften Expedition" kann sich, falls der Verleger auf dem Prospect eine bestimmte Sorti mentsfirma empfiehlt, allerdings gerade vorzugsweise nur auf diese Firma beziehen. — Mit dem Schlußsätze des Hrn. 8. „Eine ganze Anzahl Sortimentshandlnngen geht mit den Prospccte» der Ver leger in der rücksichtslosesten Weise um u. s. w." bin ich (mit Aus schluß der zwei letzten Zeilen) vollständig einverstanden, doch hat dies mit dem vorliegenden speciellcn Falle nichts zu thun. — Ich habe mich in Nr. 48 nur mit U. unterzeichnet, doch liegt für mich keine Veranlassung vor, nieinen Namen nicht voll zu nennen, wie ich überhaupt der Meinung bin, daß bei Auftreten mit offenem Visir stets am besten die Möglichkeit eines Mißverständnisses beseitigt wird. Cölu, 9. März 1876. Eduard Heinrich Mayer. Personalnachrichten. In der verflossenen Woche hat der Tod dem deutschen Buch handel leider eines seiner edelsten und angesehensten Mitglieder ent rissen; am 7. ds. ist der frühere Chef der Firmen F. Volckmar und C. F. Amelang's Verlag, Herr Friedr. Volckmar hier im 77. Lebensjahre verschieden. Der Entschlafene zeichnete sich durch seltene Herzensgüte und den ehreuwerthcsten Charakter, wie durch außer ordentlich strebsamen Sinn und musterhafte Geschäftstüchtigkeit aus und hat sich um die Interessen seines Standes in hohem Maße ver dient gemacht. Havo pin auirun! Herr Herrn. Manz, Theilhaber der G. I. Manz'schen Buch handlung in Wien, der bekanntlich erst neulich vom Kaiser von Oesterreich den Titel „Universitätsbuchhändler" bekommen hat, ist von demselben nun auch zum „k. k. Hof-Verlagsbuchhäudler" er nannt worden. Herr» Wilhelm Ritter von Braumüller sen. in Wien wurde von dem Könige von Italien in Anerkennung seiner Vcrlags- thätigkeit und seiner Verdienste um Förderung der Wissenschaft und Literatur das Osfizierskreuz des Ordens der italienischen Krone verliehen. öS' Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungcn aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgcsetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mitthcilungen zur Bücherkunde — Schilderungen a»S dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Ausnahmc und angemessene Honvrirung.