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8010 SSrs-nil-U s. d. Dgchn. «Uchyand-I. Nichtamtlicher Teil. ^ 155, 7. Juli 1SII. stärkeren^und größeren Körperschaft. Da ist es nun ganz natürlich der Börsenverein, aus den sich die Blicke richten; das entspricht so sehr dem Verlangen des Musikalienhandcls, daß ich sagen möchte, es wird als selbstverständlich betrachtet. Sie schädigen nicht Ihre Interessen, wenn Sie aus unsere Wünsche eingehen, aber Sie nützen einem großen Berufsstande, von dem Sie auch Vorteile ziehen. Ich möchte recht herzlich und dringend bitten, diesen bescheidenen Wünschen zu willfahren. Herr Kommerzienrat K. Sicgismnnd: Meine Herren, es ist schon erwähnt worden, in welcher Weise die Angelegenheit in Fluß gekommen ist. Ich möchte darauf Hinweisen, daß im vorigen Jahre ein sormgerechter Antrag von SO Börsenvereinsmitgliedern eingelausen ist, dem Musilalienhändlerverein eine Vertretung im Börscn- vereinsvorstand zuzubilligen. Es ist den Herren gesagt worden, daß ein derartiger Antrag nicht unterstützt werden könnte; die Herren haben sich dann beschieden, haben ihren ersten Antrag abgeändert und einen anderen Antrag gestellt, der bei der bevorstehenden Satzungsänderung berücksichtigt werden sollte, dahingehend, ob dem Musikalienhändlerverein dann nicht wenigstens eine Vertretung im Vereinsausschuß zu gebilligt werden könnte. Die vorige Hauptversammlung hat sich im allgemeinen, und soviel ich mich erinnere wohl ohne Widerspruch mit diesem Antrag einverstanden erklärt. Das schließt ja nicht aus, daß Sie heute das Recht haben, bei der Satzungsänderung den Antrag des Ausschusses abzulehnen oder anzunehmen. Ich möchte Sie aber aufmerksam machen, daß es in z L der Satzungen heißt, daß jeder Buchhändler in den Börsenverein ausgenommen werden kann, und im zweiten Absatz des § 2 weiter gesagt wird, was man im Sinne der Satzungen unter Buchhändler versteht; da sind auch die Mu sikalienhändler mit aufgeführt als eine derjenigen Gruppen, die unter den Buchhändlern im allgemeinen zusammen- gesaßt werden. Meine Herren, seit Jahren ist, wie Herr Merseburger schon gesagt hat, es das Bestreben der Musikalienhändler gewesen, einen Vertreter im Vorstand zu haben. Bei der Auswahl der Kandidaten haben wir immer darauf Rücksicht genommen, schon in unserem eigenen Interesse, in den Vor stand ein Mitglied zu bekommen, das etwas von dem Musikalien- handel versteht. Wenn, wie es in den letzten Jahren vielfach der Fall war, auch von seiten des Börsenvereinsvorstandes in Schleudereifragen oder anderen Dingen, die den Musikalien handel betrafen, eine Entscheidung zu fällen war, so haben wir Mitglieder des Vorstandes — ich kann das hier ohne Scheu aussprechen — uns in einer gewissen Verlegenheit befunden, wenn nicht gerade, wie das bei Herrn Hartmann der Fall war, auch ein im Musikalienhandel orientierter Herr im Vorstand saß. Eine Zeitlang haben wir keinen Sachverständigen für den Musikalienhandel im Vorstande gehabt; ich hoffe aber, daß jetzt eine Änderung eintritt, wenn Herr Kretschmann gewählt wird, der im Musikalienhandel Kenntnisse hat und als Sachverständiger gelten kann. Neuerdings sind in höherem Maße als bisher im Vorstand des Börsenvereins Fragen aus getaucht, die den Musikalienhandel betrafen, und es werden solche Fragen auch in der nächsten Zeit an den Vorstand heran treten, sie werden unter Umständen dem Vereinsausschuß übergeben werden müsse». Satzungsgemäß besteht das Ver hältnis, daß der Musikalienhändlerverein ein Mitglied nicht sperren kann, wenn es nicht gesperrt wird durch den Börsen verein; und dadurch ist ein enger Zusammenhang des Mu sikalienhandels mit dem Börsenverein und dem Buchhandel bedingt. Nun ist schon gesagt worden, daß man doch die 97 oder 120 ordentlichen Mitglieder des Musikalienhändlervereins nicht allein zählen, sondern auch wägen soll. Der deutsche Musikalienhandel ist doch von so großer Bedeutung für den Börsenverein, daß der Wunsch der Musikalienhändler, nun eine Vertretung in einem der wichtigsten Organe des Börsen vereins zu haben, unbedingt berechtigt ist. Wenn man befürchtet, daß durch den Hinzutritt eines Musikalienhändlers im Bereinsausschuß die Verlegerseite gestärkt werden würde, so glaube ich, daß diese Schwierigkeit nicht besteht; es ist im Gegenteil gesagt worden, weil aller Wahrscheinlichkeit nach im Bereinsausschuß zumeist Schleu dereifragen behandelt werden würden, werde der Musikalicn- händlervereist voraussichtlich nicht einen Verleger, sondern einen Musiksortimenter in den Vereinsausschuß schicken. Andern falls ist es auch nicht unmöglich, daß das betreffende Mitglied hin und her pendelt; ich habe aber in dieser Hinsicht kein Be denken; wir müssen den Wünschen des Musikalienhandels gerecht werden, mit Rücksicht auf seine Bedeutung für den Buchhandel und müssen ihm eine Vertretung im Vereins ausschuß zubilligen. Herr Otto Meißner: Ich danke den Herren vom Vorstand und auch Herrn vr. Bollert für die verschiedenen Aufklärungen über die Ver tretung der Musikalienhändler im Bereinsausschuß. Mir ist es gleich, ob es ein Sortimenter oder ein Verleger ist, und ich erkläre hiermit, daß ich nach den eben abgegebenen Darlegungen meine Bedenken fallen lasse. (Von den anderen Herren, die gegen den Vorschlag, die Vertretung des Musikalienhandels im Bereinsausschuß betreffend, gesprochen haben, wird keine Erklärung abgegeben; es scheint aber, daß man den Wider spruch fallen läßt. Ein Beschluß wird nicht gefaßt.) Zu § t Ziffer K empfiehlt Herr H. Boqscn: zu sagen: »mit der Verpflichtung, es .Nichtmitglie- dein" statt: ,N! ch t b u ch h ä n d l s r n°» usw. Herr Di. E. Ehlermann: Ich bin im Augenblick nicht in der Lage, die Tragweite eines solchen Vorschlages zu übersehen. Soweit ich Zifser 6 verstehe, ist das Mitglied verpflichtet, das Blatt nur mit Ge nehmigung des Vorstandes an Nichtbuchhändler zu liefern. Es darf also an Nichtbuchhändler überhaupt nicht liefern, wenn nicht vorher der Vorstand des Börsenvereins ausdrücklich seine Genehmigung gegeben hat. Die Nichtbuchhändler sind generell ausgeschlossen. Was aber die Buchhändler betrisst, so handelt es sich wieder nicht um Mitglieder; sondern an alle Buch händler, gleichgültig ob Mitglieder oder nicht, ist das Börsen blatt nicht zu liefern, sobald sie gesperrt sind. Die Bestimmung scheint mir ganz klar. Herr H. Vohscn: An Buchhändler, die Nichtmitglieder sind? Herr vr. Ehlerman»: Wir haben doch nicht die Absicht, cs Nichtmitgliedern, die Buchhändler sind, vorzuenthalten. (Zuruf: 1100 Abon nenten !j Herr H. Vvhje»: Ich will damit treffen z. B. die Vereinsbuchhandlungen. Die sind nach ihrer Meinung Buchhändler,^und die könnten das Börsenblatt als Nichtmitglieder beziehen; oder ich als Bezieher des Börsenblatts dürste es ihnen liefern. Das ist nicht verboten, und das wollen wir treffen, daß es einem Bezieher verboten ist, es anderen Buchhändlern zugänglich zu machen. Wir wollen das Wort »Mchtbuchhändler« in »Nichtmitglieder« geändert haben. (Widerspruch.) Herr vr. E. Ehlermaim: Ich sehe keinen rechten Grund ein, warum man generell ausschließen will, daß ein Nichtmitglied des Börsenvereins, das das Börsenblatt rite abonniert hat, es an andere Buch händler weitergibt. Es handelt sich nur um die Grenzsrage derjenigen Betriebe, die der eine als Buchhändler ansieht,