5326 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandet Amtlicher Teil. lvv, 3. Mai ISSN 6. Antrag des Herrn Hans Speyer-Freiburg i. B.: Die Hauptversammlung wolle die nachstehenden Abänderungsvorschläge für die „Bestimmungen über die Ver waltung des Börsenblattes" annehmen und den Ausschuß für das Börsenblatt beauftragen, sie so vorzubereiten, daß sie am 1. Juli 1909 in Kraft treten können. Zu Z 28, Nichtamtlicher Teil. Die bisherigen Ziffern 1 und 2 sollen fort, die andern Ziffern erhallen die Nummern 1—5. Zu K 26 Anzeigeblatt. Die bisherige Reihenfolge wird folgendermaßen geändert: 1. Bekanntmachungen buchhändlerischer Vereine »sw. usw. 2. Gerichtliche Bekanntmachungen usw. usw. 3. Künftig erscheinende Bücher. Anmerkung: Bei „Künstig erscheinende» Büchern" sollte die Reihenfolge möglichst so eingehalte» werden, daß in erster Linie die im Börsenblatte zum ersten Male angezeigten Werke kommen, dann erst Wiederholungen, sodaß der^Leser sofort^weiß,^ was er in^ dem Blatte noch nie ^angezelgt gefundenem. Auch^ sollte für diese zeigten Neuigkeiten gibt. 4. Fertige Bücher. 5. Übersetzungsanzeigen. 6—10. Werden die jetzigen Ziffern 7—12. 11. Geschäftliche Einrichtungen, Veränderungen. 12. Gesuche: Verkaussanträgc, Kausgesuche, Teilhaber-Gesuche und Anträge. 13—15. Wie bisher. Zu ZS. Der letzte Satz wird gestrichen, dafür tritt der nachstehende Wortlaut: „Für Wiederholungen von Anzeigen in den Rubriken „Künstig erscheinende Bücher" und „Fertige Bücher", die keine oder nur ganz geringe Kor rekturen haben und in einer Frist von längstens 14 Tagen noch einmal oder mehrere Male zum Abdruck gelangen sollen, tritt ein Rabatt von 25 ein. Unter kleinen Korrekturen sind nur solche zu verstehen, die sich aus Änderung des Ausgabetermins beziehen z. B. statt „demnächst erscheint", „soeben erschienen" und ähnliches. Zu Z IS. Zwischen Absatz 1 und 2 wird eingeschoben: „Jeder Sprechsaalartikel, der buchhändlerische Einrichtungen von weiterem Interesse in sachlicher Weise bespricht und mit voller Namensunterschrift bei der Redaktion eingeht, ist ohne weiteres aufzunehmen. Aus keinen Fall ist es gestattet, ihn einer anderen Stelle ohne ausdrückliche Genehmigung des Verfassers vorher zur Kenntnis zu bringen. Bei der Aufnahmeverweigerung eines Artikels oder Inserates ist dem Einsender unter genauer Angabe der Gründe sosort davon Mitteilung zu machen. Der Ausschuß des Börsenblattes darf nur dann in Aktion treten, wenn sich der zurückgewiesene Teil an ihn wendet. 7. Ehrung zweier um den deutschen Buchhandel hochverdienter Männer. 8. Neuwahlen: Es sind zu wählen: Vorstand: Der erste Schatzmeister an Stelle des Herrn Alfred Voerster-Leipzig; der zweite Schatzmeister an Stelle des Herrn Bernhard Hartmann-Elberfeld; der zweite Schriftführer an Stelle des Herrn Arthur Sellier - München. Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder au Stelle der Herren Max Kretschmann-Magdeburg und Hermann Bauhof-Regensburg. Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Hellmuth Wollermann-Braunschweig und G. Krcyen- berg-Berlin. Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder au Stelle der Herren Wilhelm Crayen-Leipzig und Theodor Weicher-Leipzig. Mitglieder der vom Vorstände des Börsenvereins als Organe des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen auf der Tagesordnung der Hauptversammlung stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschlußfassung Uber Änderung der Satzungen ihre Stimmen auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand