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Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Ausfuhrregelung Nach den Richtlinien zum Buchausfuhrverfahrcn müssen !m Börsenblatt alle Gegenstände des Buchhandels belanntgegcben werden, die von der Ausfuhrregelung ausgenommen sind. Immer wieder hat sich ergeben, daß ladcnpreisgeschützte Werke, die schon seit längerer Zeit im Handel sind und auf welche die Voraus setzungen für die Ausfuhrregelung nicht zutreffen, dennoch nicht bekanntgegebcn wurden. Da die bisher im Börsenblatt erschienenen Listen zu einem Sonderdruck zusammengcsaßt werden sollen, fordern wir den Verlag hiermit auf, bis zum 10. Februar 1937 alle Werke — soweit sie nicht schon gemeldet wurden — der Ausland abteilung des Börsenvercins gemäß II L 11 der Richtlinien zu melden. Um Rückfragen zu vermeiden, betonen wir ausdrücklich, daß unbedingt mitgeteilt werden muß, aus welchem Grunde die einzelnen Werke nicht unter das Ausfuhrverfahren fallen. Leipzig, den 2. Februar 1937 " vr. Hetz Mitteilung der Geschäftsstelle des Gaues Berlin der Gruppe Buchhandel in der Reichsschristtumskammer I. Lehrstellcnvermittlung. Auskunftsbogen für die Aufnahme in die Stammrolle gcneh- W!r machen die Berliner Buchhändler darauf aufmerksam, daß auch weiterhin buchhändlcrische Lehrlinge durch die Gau geschäftsstelle vermittelt werden. Wir bitten, zum l. April 1937 freiwerdende Lehrstellen schon jetzt zu melden. Die Vorschriften und Anordnungen, die bei der Lehrlings- cinstellung zu beachten sind, wurden in einem 2. »Merkblatt für die Einstellung und Ausbil dung von buch händlerischen Lehrlingen in Berlin« zusammengefaßt. Dieses Merlblatt geht allen Interessenten auf Wunsch kostenlos zu. 3. Vordrucke des Börscnvereins, der Gruppe Buchhandel und des Gaues Berlin. Die Gaugeschäftsstelle hält folgende Vordrucke bereit: Satzung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Buchhändlerische Verkaufsordnung Buchhändlerischc Verkehrsordnung ^Normal-Verlags-Vertrag RM —.10 Muskunstsbogen für die Aufnahme in die Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttumskammer migter Buchverkaufsstellen , Lehrvertrag des deutschen Buchhandels RM —.10 Tarifvertrag für die Angestellten des Berliner Buchhandels RM —.25 Merkblatt für die Einstellung und Ausbildung von buchhändle rischen Lehrlingen in Berlin Anmeldung des Lehrlings beim Börscnverein der Deutschen Buchhändler Anmeldung zur Prüfung als Buchhandlungsgehilse Antrag auf Eingliederung in die Fachschaft Angestellte, Leipzig Anmeldung zur Stellenvermittlung der Fachschast Angestellte, Leipzig Bewerbungsbrief für die Stellenvermittlung der Fachschaft Angestellte, Leipzig Glicdcrungsplan des Berliner Buchhandels. Die Vordrucke können durch die »Bestellanstalt für den Ber liner Buchhandel« angefordert und geliefert werden. Berlin, den 25. Januar 1937 Höynck Rückschau Unsere monatliche Rückschau ist für den Dezember mit Rück sicht auf das neue vorliegende Inhaltsverzeichnis für den Jahr gang 1936 weggesallcn. Dennoch sei an eine Mitteilung des Ge schäftsführers des Börsenvereins vom Ende vorigen Jahres er innert (s. Nr. 295 und 301), in der auf die Verwendung des Börsenblattes zu Werbezwecken hingewiesen wurde. Dafür ist eine Ausgabe L des Börsenblattes geschaffen worden, die nur den Anzeigenteil enthält, also das, worauf von den in Frage kommenden Jnlcressenten-Kreiscn der größte Wert gelegt wird. Immer wieder ist der Börsenvcrein von Büchereien aller Art, amtlichen Stellen, großen Werken, Schriftleitern und Schriftstel lern, Wissenschaftlichen und Literarischen Gesellschaften und Ver einen usw. um Lieferung des Börsenblattes angegangen ivorden, da diesen Stellen daran liegt, von den Erscheinungen des Bücher marktes gleich an der Quelle zu erfahren. Ihnen wird nun durch das Sortiment das Börsenblatt ohne weiteres geliefert werden können. Von den sich dabei bietenden Werbemöglichkeiten soll noch bei anderer Gelegenheit gesprochen werden. Zunächst hat es das Sortiment in der Hand, alle die Stellen ausfindig zu machen, die als Bezieher in Frage kommen könnten. Nach erfolgter Genehmigung durch den Herrn Reichsminister für Volksausklärung und Propaganda und durch den Herrn Reichswirtschaftsminister ist die schon vor längerer Zeit ausge arbeitete Anordnung der Reichsschristtumskammer über dieVer - breitung von Schrifttum im Nebenbetrieb er schienen (Nr. 16). Gleichzeitig ist eine Mitteilung über die An wendung dieser für die künftige Entwicklung außerordentlich wich tigen Anordnung veröffentlicht worden. Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat den Börsenverein beauftragt, die Wirt schafts Werbung in Bücher- und Musikalienverzeichnissen zu überwachen. Alle Bücher und Musikalienverzeichnisse, die im Gebiete des Deutschen Reiches erscheinen und Frcmdwerbung enthalten, sind unmittelbar nach Erscheinen in zwei Belegexemplaren der Geschäftsstelle des Bör scnvereins einzureichcn. Darunter fallen bereits die zur Herbst und Weihnachtswerbung 1936 erschienenen Kataloge (s. die Be kanntmachung in Nr. 14). Das häufige Verlangen von Behörden und sonstiger amt licher Stellen nach Einräumung eines Behördenrabattes hat den Vorsteher des Börsenvereins veranlaßt, in einer Bekannt machung (s. Nr. 18) daraus hinzuweisen, daß es einen sogenannten Behördenrabatt für Gegenstände des Buchhandels nicht gibt. Das Vorweisen dieser Bekanntmachung wird dem Sortimenter vor- kommendenfalls unliebsame Auseinandersetzungen ersparen. »8