Volltext Seite (XML)
10618 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 214, 13. September 1912. Die Klage ist gestützt auf § 3 UWG. Kläger muß die von ihm behauptete Unrichtigkeit der gegnerischen Angabe in der An zeige, daß Beklagte ihren alten und neu hinzutretenden Abonnenten eine Weinachtsprämie in Gestalt eines Atlas zum Preise von 4 ^ anbiete, »der, in den Handel gebracht, mindestens 15—20 kosten wurde«, beweisen. Uber die Nichtigkeit dieser Angabe ist der Zeuge Wender vernommen worden. Durch die Aussage dieses Zeugen ist allerdings das eine erwiesen, das; Beklagte nicht wider besseres Wissen die Angaben gemacht habe, wie das Kläger in seiner Klage ebenfalls behauptet hat. Daß die Angabe wissentlich unrichtig ist, erfordert das Gesetz aber nicht. Es genügt, daß die ernstlich ge meinte Angabe den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht. Der Zeuge Wender hat sich nun nicht über die Nichtigkeit oder Unrichtig keit der Angabe, daß der Atlas, in den Buchhandel gebracht, 15 bis 20 ^ kosten würde, geäußert, er hat vielmehr nur wiederholt, was er der Beklagten mitgeteilt hat, als er dieser den Atlas ver kaufte. Darüber, ob das von ihm Mitgeteilte auch den Tatsachen entspricht, äußert sich aber der Zeuge nicht. Einer nochmaligen Ver nehmung des Zeugen hierüber bedurfte es aber nicht. Das Gericht hat ohne weiteres angenommen, daß der Geographische Verlag bei Kalkulation des Preises von 3—2.65 ^ nicht den Wert der Platten in Höhe von 200 000 ^ außer Betracht gelassen hat. Es hat auch demgemäß angenommen, daß der Atlas, in den Buchhandel gebracht, nicht 15—20 ^ kosten würde, da ein Kaufmann eine Ware, die im Kleinvcrkauf das Fünffache kosten muß, nicht zu dem fünften Teil und noch darunter verkauft. Daß die Angabe bezüglich des Preises von 15—20 im Buchhandel unrichtig ist, ergibt sich un bedenklich aus der weiteren Äußerung des Zeugen, daß der Geogra phische Verlag Anfang November 1911 auch Zirkulare an Zeit schriften- und Zeitungsverleger, sowie an Buchhändler gesandt hat, in denen ein neuer Handatlas angeboten wird zum Preise von 3—2.75 ^ und hierbei bemerkt wird, daß ein ähnlicher Atlas unter 10—12 ^ nicht zu haben sei. Daß der Handatlas, der hier an geboten wird, derselbe ist, von dem Beklagte in ihrer Anzeige spricht, ergibt sich schon aus der übereinstimmenden Beschreibung der bei den Atlanten in den beiden Angeboten. Die Differenz in der Größe von 39X46 ein und 39X47 ein ist nicht so erheblich, um einen Unterschied begründen zu können. Es kann auch nicht angenommen werden, daß der Geographische Verlag zur selben Zeit zwei verschiedene Atlanten zu dem billigen Preise von 3—2.65 ^ anbietet. Wenn nun Zeuge weiter meint, unter dem »ähnlichen Atlas« in dem Zirkular vom 9. 11. 11 sei nicht der Prämienatlas, der der Beklagten angeboten sei, gemeint, so kann das hier nicht in Betracht kommen. Der Verlag wollte doch hiermit nur sagen, daß der richtige Verkaufspreis der angeborenen Atlanten 11—12 sein würde. Damit sagt der Verlag den Buch händlern usw. aber ganz etwas anderes, als er der Beklagten ge sagt hatte. Mit anderen Worten, der Verlag hatte den sachkundi gen Buchhändlern den angeblich größeren Preis seiner Atlanten nicht so übertrieben, wie der Beklagten. Hieraus erhellt, daß die Angabe eines Preises von 15—20 für den Atlas, wenn er in den Buchhandel gebracht würde, unrichtig ist. Soweit war dem Klage anträge auf Verurteilung zur Unterlassung dieser Angabe gemäß 8 3 UWG., da auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen, statt zugeben. Denn Beklagte ist immer noch in der Lage, die Angabe beim nächsten Weihnachtsgeschäft zu wiederholen. Was nun den Antrag auf Veröffentlichung des Urteils betrifft, so hat das Gericht davon abgesehen, diesem Anträge stattzugeben, obwohl die Anzeige in einer Zeitung erschienen ist, und zwar des halb, weil es sich nur um eine einmalige Anzeige handelt, die schon lange zurückliegt, und nur für das Weihnachtsgeschäft von Belang war, ferner, weil ein Verschulden der Beklagten nicht vorliegt, sie sich vielmehr auf die Angaben des Geographischen Verlags verlassen hat, endlich weil durch die Anzeige irgendwelche erheblichen Nach teile überhaupt nicht entstanden sind. Die Nutzanwendung dieses Urteils für den Sortimenter ergibt sich von selbst. Hn Österreich verboten: Stephan Maroszy, Elisabeth, die Märtyerin auf dem Kaiserthrone, im Spiegel der Wahrheit Leipzig 1912. Leipziger Verlagskomptoir. Neue Bücher. Kataloge usw. für Buchhändler. Or68ä6n. 8°. 46 8. 1377 klammern. Der 8 Kongreß der christlichen Gewerkschaften Deutsch lands findet vom 6. bis 10. Oktober in Dresden statt. Aus dem Programm des Kongresses verdienen besonders folgende Punkte bervorgehoben zu werden: Die Stellung der christlichen Gewerk schaften zu den politischen und geistigen Strömungen der Gegen wart; die Stellung der christlichen Gewerkschaften zu den neueren Auseinandersetzungen über Volkswirtschaftslehre und Wirtschafts politik; das Arbeitsrecht; Arbeitsnachweis und Arbeitslosensürsorge. Eine Arauentagung des Vereins für das Deutschtum irn Auslands wird vom 18. bis 20. September in Darm stad t stattfiuden. Die Tagesordnung weist u. a. folgende Punkte auf: Beschlußfassung über die Frage eines jährlichen Frauentages, Stärkung des Stipeudieufouds, Begründung deutscher Frauen ortsgruppen im Ausland, Besondere Aufgaben für die Frauen arbeit am Auslandsdeutschtum: Diakonissen-, Kranken- und Pflege schwestern, Hebammen usw. Pers onalnachrichten. Gestorben: am Abend des 10. September infolge eines Herzschlags Herr Eugen Härtig, Buchdruckereifaktor der Firma Ramm L Seemann in Leipzig, im 51. Lebensjahre. Der Verstorbene war seit 24 Jahren im Hause Namm L Seemann als Faktor und Metteur des Börsenblattes augestellt. Die Ge wissenhaftigkeit und Sorgfalt, mit der er sich dieser Aufgabe unterzog, wie nicht minder sein liebenswürdiges, verbindliches Wesen, das all den zahlreichen Wünschen und Anforderungen, wie sie an die Herstellung einer Tageszeitung in dem Umfange des Börsenblattes gestellt werden, bereitwilligst nachzukommeu suchte, sichern ihm ein dankbares Gedenken der Redaktion. Otto Soltmann -s-. — In Ober-Schreiberhau, seinem Ferien aufenthalte, ist Geheimer Mediziualrat Otto Soltmann, Professor der Kinderheilkunde an der Universität Leipzig, Direktor der Uni versitätsklinik und Poliklinik und Leiter des städtischen Kinder krankenhauses im noch nicht vollendeten 68. Lebensjahre einem Herzschlage erlegen. Neben seiner umfangreichen klinischen Tätig keit fand Soltmann Zeit zu zahlreichen wissenschaftlichen Ar beiten und zu hingebender Lehrtätigkeit, die einen weiten Kreis dankbarer Schüler und Assistenten um ihn versammelte. Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten, von denen die folgenden her vorgehoben seien, zeugen von seiner schriftstellerischen Arbeit: »Funktion des Großhirns der Neugeborenen« (1875), »Hemmungs nervensystem« (1876), »Erregbarkeit der sensiblen Nerven der Neu geborenen« (1878/79), »Funktionelle Nervenkrankheiten des Kindes« (1880),»Behandlung der wichtigstenMagen- undDarmkrankheiten der Säuglinge« (2. Anfl. 1886), »Mienen- und Gebärdenspiel kranker Kinder« (1887), »Schrift und Spiegelschrift bei gesunden und kranken Kindern« (1890), »Erfolge der Heilserumtherapie bet Diphtherie« (1895—96), »Masern, Keuchhusten,Scharlach, Diphtherie« (1904), »Skrofulöse und Tuberkulose« (1901), »Säuglingssterb lichkeit in Krankenhäusern« (1907), »Geschichte der Gesellschaft für Kinderheilkunde« (1908), »Behandlung der Skrofulöse« ^(1909), »Die Universitätskinderklinik und Poliklinik« (1909). BerichttKvng. — In der im Börsenblatt Nr. 210 veröffent lichten Notiz bitten wir den Namen des dort als verstorben ge meldeten Geheimen Medizinalrats Prof. Ilr. Cremer^in Cramer zu ändern. „ n Ei s d Fußbodenöl für Geschäftsräume. (Vgl. Nr. 187, 288, 282, 283, 285 u. 218.1 Ich habe Versuche mit verschiedenen Fußbodenölen^angestellt, und als sauberstes und sparsamstes im Verbrauch hat sich das Fußbodenöl »Primissima« der Firma Adolf Dresing, Charlotten- burg, erwiesen. Eine Imprägnierung mit diesem Präparat hält bedeutend länger ans als eine solche mit gewöhnlichem Fußbodenöl. Es hat auch die gute Eigenschaft, daß es nicht schmiert. Lanban i. Schl., den 10. September 1912. G. Köhler's Buchhandlung Dora Wendt.