Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. .8 ISO, I. 1916. Vorsitzender: Wünsch! jemand das Wort? — Wird Widerspruch erhoben? — 8 4 ist angenommen. 8 5. Paul Nitschmann (Berlin): 8 2 betrisst die Rechte der Mitglieder: »Jedes Mitglied ist berechtigt: a) An allen Versammlungen der DBG. teilzunchmen oder sich in der Hauptversammlung durch ein anderes Mit glied vertreten zu lassen (8 13). t>) Anträge zur Beratung in den Versammlungen zu stellen. Solche Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem Tage der Versammlung dem Vorstande zugegangen sein. e> Alle Einrichtungen und Anstalten der DBG. zu eigenem Zwecke zu benutzen und ihre Vorteile zu geniesten; so weit für die Benutzung besondere Beiträge oder die Übernahme von Anteilen vorgesehen sind, unter Aner kennung der besonderen von der Hauptversammlung oder deni Vorstande genehmigten Bestimmungen. rl) Alle Veröffentlichungen der DBG. unentgeltlich oder zu einem Mitgliedcrpreisc zu erhalten.« Hier ist zu bemerken, datz die Einrichtungen der Gilde nur zum eigenen Zwecke der Mitglieder benutzt werden dürfen, datz also niemand seine Mitgliedschaft dazu ausnutzen darf, anderen, die nicht Mitglieder sind und die Beiträge nicht zahlen, die Vorteile solcher Einrichtungen zu vermitteln. Bei den »besonderen« Beiträgen ist gedacht an genossen schaftliche Unternehmungen, bei denen naturgcmäh Einschußbc- träge gefordert werden und sonstige Beiträge erforderlich sind. Hierüber werden dann noch besondere Bestimmungen von der Hauptversammlung getroffen werden müssen. Vorsitzender: Wird zu 8 5 daF Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann erkläre ich 8 » für angenommen. 8 l>. Paul Nitschmann (Berlin): 8 6 ist überschrieben: »Mitgliedcrbeitrag. Eintrittsgeld« und lautet: »Der Mitgliederbeitrag wird jährlich von der Hauptver sammlung festgesetzt und in 2 Raten, halbjährlich im Mai und November, in Leipzig bar erhoben. Von den nach dein I. Oktober 1816 eintrctenden Mitgliedern wird ein Eintrittsgeld erhoben, dessen Höhe die Hauptversammlung bestimmt.« Wir haben geglaubt, den Beitrag in zwei Raten erheben zu sollen, weil das weniger empfindlich für die Mitglieder ist, und ferner haben wir geglaubt, von den Mitgliedern, die sich jetzt oder in der nächsten Zeit der Gilde anschliesten. kein Ein trittsgeld erheben zu sollen. (Sehr richtig!) Vorsitzender: Ich möchte zu dem Paragraphen be merken., datz wir in Punkt 6 unserer heutigen Tagesordnung noch die »Beschlutzfassung über die Höhe des Jahresbeitrags und über die Erhebung eines Eintrittsgeldes von allen nach der Gründung eintretenden Mitgliedern« haben. Wenn Sie also diesen Paragraphen so annehmen, so binden Sie sich damit auch sogleich für Nummer 6 und können dann natürlich bis zum 1. Oktober dieses Jahres kein Eintrittsgeld von neu hinzutreten den Mitgliedern erheben. Herr Röder hat das Wort. MaxRöder (Mülheim. Ruhr): Meine Herren! Es stehen autzerordentlich viele Kollegen zurzeit im Felde. Es ist nicht vorausznsohen. ob die Herren alle bis zum 1. Oktober sich zum Beitritt entschließen können. Ich möchte keinen Abänderungsan trag stellen. Wohl aber möchte ich Vorschlägen, in der Niederschrift festzulegen, daß der Vorstand berechtigt sein soll, zurzeit im Felde stehenden Kollegen, di« nach dem 1. Oktober ihren Beitritt er klären. das Eintrittsgeld zu erlassen. (Zustimmung.) Vorsitzender : Das ist also eine Anregung, die nur für das Protokoll bestimmt ist. Ich glaube, dagegen werden keine Bedenken sein. Wünscht sonst noch jemand das Wort? — B. Hartma n n (Elberfeld): Ich möchte mir die Anfrage erlauben, warum der Mitgliederbeitrag durchaus hier'in Leipzig, also unter Zuschlag der Kosten des Kommissionärs, erhoben wer den soll. Paul Nitschmann (Berlin): Meine Herren! Die Zahlung durch Postscheck ist deshalb nicht recht angängig, weil die Einzahlungen dann verspätet eingehen können und wir mit dem Mahnen viel Arbeit und Kosten haben. Die Kosten des Kommissionärs erledigen sich aber dadurch, das; wir bereits einen Kommissionär haben, der cs so gut wie umsonst machen will. (Heiterkeit.) Vorsitzender: Wünscht sonst noch jemand zu 8 6 das Wort? — Das ist nicht der Fall. Der Paragraph ist ange nommen. Ich bringe dann noch die Anregung des Herrn Röder zur Abstimmung, die nur für die protokollarische Nicderschrist bestimmt ist. dahingehend: den im Felde befindlichen Kollegen, die nach dem 1. Oktober cintreten, soll ebenfalls das Eintritts geld erlassen werden. — Ich stelle fest, datz die Versammlung da mit einverstanden ist. Wir kommen zu 8 7. Paul Nitschmann (Berlin): 8 7 handelt vom Vor stand und besagt: a) Ter Vorstand besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern, dem Ersten und Zweiten Vorsteher, dem Ersten und Zwei ten Schriftführer und dem Schatzmeister. b) Die Vorstandsmitglieder werden von der Hauptversamm lung mit einfacher Mehrheit der anwesenden und ver tretenen Mitglieder auf 3 Jahre gewählt. Die Wahl er folgt durch Stimmzettel; Wahl durch Zuruf ist zulässig, wenn kein Widerspruch erhoben wird. Eine Wiederwahl der einzelnen Vorstandsmitglieder auf weitere 3 Jahre ist zulässig. Länger als 8 Jahre hintereinander darf kein Mitglied ein und dasselbe Amt im Vorstände bekleiden, länger als 12 Jahre hintereinander darf kein Mitglied im Vorstande tätig sein. v) Mehrere Teilhaber oder Leiter einer Firma dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstände angehören.« Zu b) ist zu bemerken, datz die Zeit von zwölf Jahren ge wählt worden ist. um die Auffrischung des Blutes im Vorstände nicht zu verhindern. Es haben da gewisse Spuren uns geschreckt. (Heiterkeit.) A r n o l d K r i e d t e (Graudenz): Meine Herren! Wir haben gerade jetzt bei den Auseinandersetzungen im Börsenverein, wo es sich darum handelt, daß Herr Geheimrat Siegtsmund wieder- gcwählt werden soll, gesehen, datz die Beschränkung, wonach ein Mitglied nicht länger als sechs Jahre hintereinander ei» und dasselbe Amt im Vorstande bekleiden darf, später auf Schwie- rigkeiten stoßen kann. Ich möchte den Antrag stellen, daß vor allem die Bestimmung; »Wahl durch Zuruf ist zulässig« voll ständig fortfällt. Denn es wird gerade mit der Wahl durch Zu ruf verhindert, daß neues Blut in den Vorstand hineingebracht wird, lveil der eine oder der andere nicht den Mut hat. gegen ein vorgeschlagenes Vorstandsmitglied öffentlich aufzutreten; bei der geheimen Zettelwahl kann jeder seiner Meinung Aus druck geben. Die Zettelwahl ist auch für den Vorstand, insbe sondere für den Vorsitzenden immer eine Kritik und Anerken nung seiner Tätigkeit, und deshalb wollen wir. besonders wenn der Antrag durchgeht, datz ein Vorstandsmitglied länger als sechs Jahre hintereinander nicht im Vorstande tätig sein darf, durch geheime Wahl wählen lassen. Die Bestimmung, datz die Vorstandsmitglieder auf drei Jahre gewählt werden, halte ich für richtig. Aber es würde Wohl vorteilhasl sein, datz diese drei Jahre gestaffelt werden. Denn cs kann Vorkommen, besonders da wir den Vorsitz in Berlin haben und die Kollegen von außerhalb aus den einzelnen Pro vinzen nicht so zahlreich Zusammenkommen, datz sich beispiels weise in Berlin ein kleine Clique zufammensetzt und nun einfach den ganzen Vorstand auf drei Jahre bestimmt. Dem würde viel leicht dadurch abzuhelsen sein, datz immer zwei Mitglieder jedes Jahr ausscheiden. datz beispielsweise der Erste Vorsitzende und der Erste Schriftführer in dem einen Jahre ausscheiden, im näch sten Jahre der Zweite Vorsitzende und der Zweite Schriftführer und im dritten Jahre der Schatzmeister. Dadurch ist die Mög lichkeit geboten, daß ein Vorstand, der sich verdient gemacht hat, der aber, weil er rücksichtslos vorgeht, vielleicht bei einer kleinen