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Redaktioneller Teil. ^1r ISO, 1. Juli 1918. mit Ausnahme der Bestimmung Uber die Zurufswahl? — Es, erhebt sich kein Widerspruch. Der Paragraph ist in dieser Fas sung angenommen. Wir kommen zum Z 8. P a u l N i t s ch m ann (Berlin): K 8 handelt von den O b - liegenheiten und Rechten des Vorstandes. Er lautet: »Für den Vorstand und seine Geschäftsführung gelten folgende Bestimmungen: u) Er Hai den Satzungen Geltung zu verschaffen und die Be schlüsse der Hauptversammlung zur Ausführung zu bringen. ist Er hat alle zur Erreichung der Zwecke und Ziele der DBG. erforderlichen Schritte Zu tun. e> Er hat die Hauptversammlung und die außerordentlichen Versammlungen einzuberuscn und die Tagesordnung sestzu- sctzcn, der Hauptversammlung de» Jahresbericht zu erstatten, sowie Abrechnung und Voranschlag zur Genehmigung vor zulegen. ' ck) Er erledigt alle Gildeangelegenheiten selbständig, soweit sie nicht ausdrücklich den Beschlüssen der Hauptversammlung Vor behalten sind. o) Er verfügt über die Mittel der DBG. innerhalb des Rahmens der von der Hauptversamlung gefaßten Beschlüsse. 1) Er hat die Beamten der DBG. anzustellen und zu entlassen und schließt die Anstellungsvcrträgc mit ihnen ab. g> Er übt die oberste Aussicht aus über die Beamten und über alle Einrichtungen und Anstalten der DBG., soweit nicht für einzelne dieser Anstalten von der Hauptversammlung andere Bestimmungen getroffen werden oder Bestimmungen des Bür gerlichen Rechts eine andere Art der Aussicht ersordcrn. ist Er erhält seine Bürokosten und sonstigen Auslagen, tnsbe- dere für Reisen, aus der Kasse der DBG. erseht. t) Er ist berechtigt, in alle Versammlungen, mit Ausnahme der Hauptversammlung, Gäste einzusllhren. ü> Im Falle des Ausscheidens von Mitglieder» des Vorstandes innerhalb ihrer Amtszeit hat der Vorstand das Recht, sich durch Zuwahl zu ergänzen. Der Ersatzmann tritt hinsicht lich der Amtsdauer an Stelle des ausgeschiebenen Mitglieds.» Zu pst Schlußsatz: »Soweit nicht für einzelne dieser Anstalten Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts eine andere Art der Aufsicht erfordern» ist zu bemerken, das; es sich hier um ge nossenschaftliche Unternehmungen handelt, bei denen diese Be stimmungen nicht ausreichen, sondern wo besondere Sicherheiten geschaffen werden müssen. Sodann ist in Absatz i) die Ausnahme für die Hauptversamm lung getroffen, dort keine Gäste einzuführen. Wir haben ge glaubt, das Sortiment solle eine Versammlung haben, wo es vollständig unter sich ist, wo es keinerlei Einfluß, weder im Guten noch im Bösen, seitens der Verleger, des Börscnvereins oder anderer Korporationen unterliegt. Es ist wohl selbstver ständlich, daß Referenten aus anderen Berufen, die uns unter Umständen interessante Referate erstatten können, Abgeordnete, ferner Berichterstatter für Zeitungen, sowie der Stenograph natürlich nicht zu den Gästen im Sinne dieses Paragraphen ge hören. Bernhard Hartmann (Elberfeld): Meine Herren! Gegen den Absatz ü) habe ich große Bedenken. Sie haben soeben im H 7 die Bestimmung ausgenommen, daß der Vorstand von der Hauptversammlung gewählt werden soll, und nun wird hier in st) bestimmt, daß im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes der Vorstand sich selbst ergänzt. Auch in dem Absatz g) dieses selben Paragraphen heißt es: »Er erledigt alle Gildeangelegen- hciten selbständig, soweit sie nicht ausdrücklich den Beschlüssen der Hauptversammlung Vorbehalten sind«. Die Wahl des Vor standes ist aber einer der allerwichtigsten Vorbehalte für die Hauptversammlung, und ich meine, wenn der Fall eintreten sollte, daß ein oder mehrere Vorstandsmitglieder durch Krankheit oder sonst vor der Zeit ausscheiden, dann mag sich der Vorstand für das laufende Jahr durch Zuwahl ergänzen, aber in der nächsten Hauptversammlung mutz unter allen Umständen wieder das haupt sächlichste Recht, das die Hauptversammlung hat, von ihr aus- geübt werden können. Ich meine also, den zweiten Satz des Absatzes k): »Der Ersatzmann tritt hinsichtlich der Amtsdauer an Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes« können wir unter keinen Umständen annehmen. 884 Vorsitzender: Das könnte also so gemacht werden, daß gesagt wird: Die Hauptversammlung ist über die Wahl zu befragen. (Widerspruch.) — Ja, dann bitte ich um einen formu lierten Antrag. Bernhard Hartmann (Elberfeld): Ich meine, der Vorstand ist so gewandt in der Abfassung solcher Tinge, daß wir ihm die Formulierung Wohl überlassen könne». Vorsitzender: Danke schön! Es mutz aber ein Antrag vorliegen, der hier sofort angenommen werden kann. ArnoldKriedte (Graudenz): Ich habe den Antrag schon fertig. Es würde sich bloß darum handeln, in Absatz K) am Schlüsse hinzuzufügen: »bis zur nächsten Hauptversammlung«, sodaß also der zweite Satz lautet: Der Ersatzmann tritt hinsichtlich der Amtsdauer an Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds bis zur nächsten Hauptversamm lung. Bernhard Hartmann (Elberfeld): Ich glaube, es kann noch kürzer gefaßt werden. Wir können nämlich einfach sagen: st) Im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern des Vor standes innerhalb ihrer Amtszeit hat der Vorstand das Recht, sich durch Zuwahl bis zur nächsten Haupt versammlung zu ergänzen. Dann kann der letzte Satz ganz wegfallen. (Vorsitzender: Das ist kein gutes Deutsch!> . Paul Ritsch mann (Berlin): Vielleicht könnte man fol gende Fassung nehmen: » . . . . innerhalb ihrer Amtszeit hat der Vorstand das Recht, sich durch Zuwahl zu ergänzen. Die nächste Hauptversammlung bestätigt oder verwirft diese Wahl-. Vorsitzender: Meine HerrenI Wir können Wohl die redaktionelle Fassung Vorbehalten. (Zuruf: »Die nächste Haupt versammlung hat diese Wahl zu bestätigen oder eine andere Wahl vorzunehmen.») — Dar ist viel zu lang. Oscar Schuch ardt (Berlin): Sagen wir doch einfach: »Der nächsten Hauptversammlung bleibt die Bestätigung Vorbe halten«. (Zuruf: »vorbehaltlich der Bestätigung durch die nächste Hauptversammlung« I) Vorsitzender : Ja, das ginge vielleicht. Also der zweite Satz würde lauten: »Der Ersatzmann tritt hinsichtlich der Amts- daner an Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes vorbehaltlich der Bestätigung der nächsten Hauptversammlung«. Bernhard Staar (Berlin): Ja, meine Herren, ich weiß nicht, warum es nicht so gemacht werden soll, wie Herr Hart mann und Herr Kriedte es vorgeschlagen haben. (Sehr richtig!) Wenn wir sagen: » .... sich durch Zuwahl bis zur nächsten Hauptversammlung zu ergänzen«, so genügt das voll ständig. (Zustimmung.) Vorsitzender : Das ist aber kein Deutsch! Bernhard Hartmann (Elberfeld): Also jetzt habe ich es doch gefunden. (Heiterkeit.) Ich würde Vorschlägen, folgende Fassung zu nehmen: »Im Fall« des Ausscheidens von Mitgliedern des Vor standes innerhalb ihrer Amtszeit hat der Vorstand das Recht, bis zur Neuwahl in der nächsten Hauptversammlung sich durch Zuwahl zu ergänzen.« (Bravo! Sehr richtig!) Für den Ausgeschiedenen muß dann neu gewählt werden, aber in der Zwischenzeit bis zur Haupt versammlung haben Sie dann einen neuen Kollegen, und das ist das, was Sie wollen. Vorsitzender: Meine Herren, ich stelle also den K 8 zur Abstimmung mit dem Antrag« des Herrn Hartman», der folgendermaßen lautet: »Im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern des Vor standes innerhalb ihrer Amtszeit hat der Vorstand das Recht, bis zur Neuwahl in der nächsten Hauptversammlung sich durch Zuwahl zu ergänzen.« Schön ist es immer noch nicht. (Zustimmung.) Also redaktionelle Änderung Vorbehalten! Sind Sie einverstanden? (Rufe: Ja wohl !) — Dann ist K 8 in dieser Fassung vorbehaltlich der re daktionellen Änderung angenommen.