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236 Nichtamtlicher Theil. 15, 20. Januar. kleinen Bücher und Hefte fristen durch den Gebrauch in der Hand des Schülers crfahrungsmäßig ohnehin ein vcrhältnißmäßig kurzes Dasein und man kann für dieselben kaum das Vorhandensein der im Eingänge ausgesprochenen pecuniären Gründe in Anspruch nehmen. Unter allen Umständen aber sollte vermieden werden, die Wahl der einzuführenden Bücher im Sinne von Muster-Schulbüchern, etwa mit der Publikation des Normal-Schulplanes, zu proclamircn. Die Schul-Deputation hat die Mittel und die Macht, ein gewünschtes Buch thatsächlich in einen vorbestimmten größeren oder kleineren Kreis einzusühren, andere aus demselben fern zu halten, ohne den Rus und den Werth anderer verdienstvollen Literaturproductc da durch in Frage zu stellen oder zu gefährden. Die Unterzeichneten erlauben sich hiernach die ergebenste Bitte, Ew wolle geneigtest daraus hinzuwirken suchen: daß der beabsichtigte Beschluß der Städtischen Schul-Depu tation nicht zur Ausführung gelange. Das vorstehende Memorandum wurde heute den Berliner Herren Verlegern mit der Aufforderung zur Unterschrift vorgelegt. Bei genügender Unterstützung wird beabsichtigt, dasselbe den Mit gliedern des Magistrats, der Schul-Deputation und Commission, der Stadtverordneten-Versammlung, des Cultus-Ministcriums, den Rectoren der Schulen und anderen geeigneten Persönlichkeiten, sowie der Presse, zu übersenden. — Die Eile, welche dem, wie es scheint, sehr bald bevorstehenden Beschlüsse gegenüber erforderlich ist, gestattet leider nicht, etwa von auswärts einlausende Zu stimmungen abzuwarten; nichts destowenigcr sind dieselben zu event. späterer Benutzung sehr erwünscht. Der beabsichtigte Beschluß der Schul-Deputation ist sür den gesammten Schulbücher-Verlag von der tiesgehendsten Bedeu tung, man täusche sich nicht über dessen Tragweite. Der einzelne Verleger wird einer vis wasor gegenübergestellt, welche vielen seiner Pfleglinge ganz unverdienterweise geradezu tödtlich werden kann. Die Bewegung aus diesem Gebiete scheint übrigens größere Verhältnisse annehmen zu wollen, und würde in diesem Falle um so gefahrvoller sein. Das vorstehende Memorandum war bereits gedruckt, als ich Kenntniß erhielt von einer mit 1500 Unterschriften bedeckten Petition an den Magistrat von Frankfurt am Main, welche im Wesen aus dasselbe Ziel (Unificirung und Beschränkung der Schulbücher) hinzuwirken versucht und die möglicherweise schon die Mutter des in Frage stehenden Beschlusses unserer Schul-Deputation geworden ist. Der Frankfurter Magistrat hat sich der Sache mit allem Eifer angenommen. Aus die unglaublich dürftige Begründung dieser Petition möchte vielleicht bei anderer Gelegenheit näher ein zutreten sein. Mittheilungen in dieser Angelegenheit, welche ich der ge neigten Erwägung meiner Herren Collcgen recht dringend anheim gebe, werden mich zu besonderem Danke verpflichten. Berlin V., Wilhelmstraße gl, den 15. Januar 1879. Otto Müller, in Firma: G. W. F. Müller. Was thun? Die Hrn. Vclhagen L Klasing in Bielefeld haben sür Leipzig einen niedrigeren Rabatt angesetzt und damit anscheinend den An sang einer Ausgleichung sür den Sortimeutshandel gegeben. Aber nur anscheinend, denn andere Firmen sind im Stille» auch schon vor gegangen; wir z. B. liefern schon seit zwei Jahren in Leipzig nur mit 25H> und ohne Frei-Exemplare. Das thut dem Schritte der ge nannten Firma keinen Eintrag; eine große Firma kann derartige Maßregeln bekannt machen und dann auf Zustimmung rechnen, und wir freuen uns derselben. Wird dem Sortimentshandel aber damit allein geholfen? JmDecemberv. I. erhielten wir aus AmtDieza/Lahn, Reg.-Bez. Wiesbaden, von einem Lehrer die Aufforderung, ihm Artikel unseres Verlags direct zur Ansicht zu liefern. Ein Preisverzeichniß wurde mit erbeten, dieEmpfehlung derBllcher durch denKreisschulinspector, falls sür diesen Gratis-Exemplare mit geschickt würden, und weitere direkte Bestellungen in Aussicht gestellt. Der Schluß des Brieses lautet: „Sollten Sie mir nicht Glauben schenken wollen, so fragen Sie gütigst bei Velhagen L Klasing, Siegismund L Volkening, Jenne, Sens in Leipzig an, ob mir zu vertrauen ist." Was thun? Die Frage haben wir sehr ernstlich erwogen. Die erstgenannte große Verlagshandlung, ein bedeutender Verlag und zugleich Großsortiment in Leipzig und zwei andere bekannte Firmen stehen mit den Lehrern in direkter Verbindung, und wir sollen uns auf den Vertrieb durch das Sortiment und auf unsere Inserate und Prospekte verlassen und jenen Handlungen den Vorrang lassen? Die Schlußbetrachtung lautete, daß wir Narren wären und für Ideale arbeiteten, die nicht zu erreichen sind. Wir haben direct expcdirt, die Bücher sind behalten, schon bezahlt und Einsührung derselben wird folgen. Der lohnende Weg, durch den andere Leute reich und angesehen geworden sind, kann auch von uns beschritten werden, und wir werden von demselben nicht früher wieder ab weichen, als bis uns durch Brief und Siegel kund gethan wird, daß wir nicht im Hintertreffen bleiben, wenn wir nur durch das Sorti ment mit dem Publicum verkehren. Unsertwegen mögen dann die Leipziger den vollen oder gar keinen Rabatt erhalten. Vorläufige Berichtigung. Als Anwalt der Firma Erich Koschny in Leipzig und des Herrn Lommel in Striegau in dem Nachdruckprozcsse des vr. Dühring gegen Frau vertu Koschny und Herrn Lommel erkläre ich den aus dem „Berliner Börscn-Eourier" in das „Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel" übergegangenen, übrigens wahr scheinlich von vr. Dühring selbst herrührenden, in Nr. S vom 13. Januar d. I., Hauptblatt Se. 132, Sp. 1 und 2 unter dem Titel „Rcchtssällc" zu lesenden Artikel sür säst durchweg unwahr und tendenziös entstellt. Im Einzelnen wird dieser Nachweis von mir in ganz objectiver und streng actengemäßer Weise geführt werden, sobald mir in wenigen Tagen die Gerichtsacten zugehen werden, die im Augenblicke unentbehrlich sind, weil das Kgl. Handelsgericht Leipzig gegen Or. Dühring wegen verleumderischer Amtsehren- bcleidigung Strafantrag stellt. Leipzig, den 14. Januar 1879. vr. Hans Blum, Rechtsanwalt. Miicellen. Von Herrn Franz Lipperheide in Berlin gehen der Re daction d. Bl. nachstehende Zeilen mit der Bitte um deren Ver öffentlichung zu: „Die Nummer des Börsenblattes vom 13. Januar bringt eine Berichtigung seitens der Bazar-Aclien-Gesellschast be züglich einer von mir herrührenden Notiz über die Auflage» der ver schiedenen Modenzeitungen in der Nummer vom 30. Dccember. Es werden dieser Notiz .mehrfache Unrichtigkeiten' vorgeworfen und ,zur Steuer der Wahrheit' werden divergirende Angaben bez. der Auflage des ,Bazar' und der ,Slocko illuotrse' gemacht. Ich kann hieraus nur erwidern, daß ich bei meinen Angaben allerdings die .unerläßliche Sorgsalt und Genauigkeit' habe walten lassen, welche die Redaction des Börsenblattes in einer Note mir glaubt zur Pflicht machen zu müssen. Hauptsächlich diese Note veranlaßt mich, zu erklären, daß ich meine Angaben bis zur Erbringung des Be-