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736 Nichtamtlicher Theil. 48, 28. Februar. sonderlicher Grund hinzu. Für „Antiqua" (lateinischen Druck)! werden nach altem Herkommen höhere Sätze berechnet als fürs „Fractnr" (deutschen Druck); ein Unterschied, der nur daun gerecht fertigt erschiene, wenn jene mit größeren Schwierigkeiten oder Kosten verbunden wäre als diese. Unser Herr Verleger wird, wie wir Grund haben zu glauben, auf besagten Vortheil gern verzichten, wenn die lateinische Druckschrift die Oberhand über die deutsche gewinnt; und wir hoffen, daß auch von anderer Seite solche Vcr- zichtlcistung erfolgt. Größer als diese Einbuße wird der Gewinn sein, der aus der weiteren Verbreitung deutscher Bücher und Zeit schriften nach fremden Ländern entstehen muß. In Frankreich und England liest Niemand eine deutsche Zeitung, sagte vor einigen Tagen der Reichskanzler. Wenn auch diese Bemerkung selbstver ständlich nicht wörtlich zu nehmen ist, so ist es doch richtig, daß deutsche Drucke in unverhältnißinäßig geringerer Anzahl nach Eng land und Frankreich wandern, als englische und französische nach Deutschland. Der Grund dieser Erscheinung liegt nicht allein, wie der Deutsche sich vielleicht schmeicheln möchte, in dem größeren Bil dungstriebe unserer Nation; er liegt zum großen Theil auch in der reinen Acußerlichkcit, daß wir durch unsere Buchstaben den Aus länder zurückschrecken. Würde Russisch in der westlichen Hälfte Europas nicht viel häufiger gelernt werden, wenn es sich des Alpha bets der übrigen civilisirtcn Welt bediente? Ein Aehnliches gilt von der deutschen Sprache. Sogar im allerfernsten Osten gibt man uns neuerdings ein gutes Beispiel: Japan geht uns voran, folgen wir ihm! MiSrcllcn. Eine Berichtigung. — In einer Auslassung vonMünter's „Meldeblatt" über die besondere Wirksamkeit seines (nun über 700 Abnehmer zählenden) „Suchblattes" für Bücher-Gesuche und Offerten gegenüber derjenigen vom Börsenblatt findet sich die Auslage des letzter» nach Schulz' Adreßbuch mit nur 1800 Exem plaren angegeben (wovon Hr. Müntcr dem Verlagshandel, Pri vaten re. 1000 und dem Sortimentshandel, dem eigentlichen In teressentenkreis für die fraglichen Anzeigen, 800 (sie!) zuthcilt). Hier liegt ein großer Jrrthum vor, der nicht unberichtigt bleiben darf; so war die Auflagenhöhe des Börsenblattes vor zwölf Jahren; inzwischen aber hat dieselbe um mehr denn 700 zugenommen und gegenwärtig sind es über 2500 Exemplare, die bei der Schätzung des Pnblicationswerthcs vom Börsenblatt in Betracht zu ziehen sind. Dies zur Steuer der Wahrheit. Antwort auf die Rechtsfrage in Nr. 44 d. Bl. — 1) Die betreffende Sortimentsbuchhandlung hat vollkommen Recht, wenn sie sich weigert, die gesandten 5000 Prospecte beizulegen; auch dann, wenn ihr diese Beilegung keine Kosten verursacht. — 2) Dieselbe geht jedoch zu weit, wenn sie eine Portoentschädigung für Hin- und Retoursendung beansprucht. Dies könnte sie nur dann, wenn sie den Prospcct mit Firma vorher zur Einsicht ver langt, oder die ihre Firma betreffenden Bedingungen re. genau vor geschrieben hätte, und dieselben nicht crsüllt worden wären. — 3) Das Gericht wird wohl nur nach Anhörung von Sachverständigen entscheiden, wenigstens ist dies zu hoffen, und diese werden vermuth- lich obige Ansicht theilen. 6. Ll. In Sachen derBeck'schen Gantmasse. — Die wiederholte Erklärung des Curatorinms der genannten Masse gab mir Anlaß, die Angelegenheit einem Münchener Rechtsanwälte vorzulegen und denselben zu befragen, ob man nach bayerischen Gesetzen wirklich ver pflichtet sei, auch noch andere als reine Frachtspesen zu tragen, wenn man sein Eigenthum zurück haben wolle, und wird mir darauf unterm 13. d. M. folgender Bescheid: Aus Ihre geehrte Zuschrift vom tt. d. M. beeile ich wich zu er widern, daß nach meiner Ansicht die Bcck'sche Ganimasse allerdings für die retournirteu Commissiouswaarcu nicht mehr Spesen verlangen kann, als der Buchhändler, wenn er nicht in Gant gerathen ist. Ob es aber zweckmäßig ist, wegen dieses geringen Betrages einen Prozeß zu be ginnen — und ein solcher märe nothwendig, um die Rückgabe zu er langen —, diese Frage möchte ich mit Rücksicht aus die unverhällniß- mäßigcn Koste» eines solchen Prozesses entschieden verneinen. Die rechtliche Seite scheint demnach doch anders zu liegen, als wie Hr. Schöpping in Nr. 36 dieses Blattes sagt, und ließe sich deshalb bei gemeinschaftlichem Vorgehen Wohl ein zufriedenstellendes Resultat erzielen, wenn nur ein Handinhandgchcu im lieben Buch handel nicht zu den Unmöglichkeiten gehörte. Herm. Weißbach. — In meiner Erklärung gelegentlich derBeck'schen Gantmasse (Börsenblatt Nr. 36.) bemerkte ich, daß „in dem Kollmann'schcn Con- curse in Augsburg ohne Weiteres alles auf Lager Befindliche verlaust worden sei". — Diese Mittheilung war mir von einer Seite zuge kommen, welcher ich eine genaue Kenntniß des Herganges Zutrauen zu können glaubte. Dagegen geht mir nun vor einigen Tagen durch die Freundlichkeit des Hrn. Thcod. Lampart die Nachricht zu, daß es s. Zt. seinen Bemühungen als Mitglied des Gläubiger-Ausschusses in, Kollmann'scheu Concurse gelungen sei, sämmtliche angemeldete Commissionsartikel ganz kostenfrei franco Leipzig zu remittiren. Ich halte mich demnach für verpflichtet, diese zur Steuer der Wahrheit und zur Berichtigung meiner Erklärung nöthige Nachricht nachträglich und zwar um so lieber mitzutheilen, als ein so coulantes Verfahren gegen die Gläubiger nicht überall vorkommt und Wohl auch nicht Vorkommen kann. Carl Schöpping. Zur Notiz. — Von dem Vorstand der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung in Berlin ist soeben folgendes Circular an die Vorstände der Zweigvereine versendet worden: „Wir beehren uns die ergebene Anzeige zu mache», daß wir fortan in der Lage sind, unfern Mitgliedern jedes gewünschte Buch mit einer Vereinsvergünstigung von 20hg vom Ladenpreis postfrei gegen baar zuzustellcn und bitten Sie, hiervon Ihrem Verein gefällige Mittheilung machen zu wollen. Der General- secretär, Julius Lippert." — Da die Gesellschaft für Volksbildung ihre Mitglieder nach vielen Tausenden und namentlich in den gebildeten, bücherkaufenden Kreisen zählt, so läßt sich ermessen, welchen Nachtheil ein solches mit 20HH Rabatt Postfrei lieserndes Centralbüchergeschäst dem Sortimentsbuchhandel bringen kann, wenn dem Unternehmen nicht sofort wirksam entgegen getreten wird. Personalnachrichtcn. Herr Herm. Manz, Thcilhaber der Firma G. I. Manz'schc Buchhandlung in Wien, hat von dem Kaiser von Oesterreich in An erkennung seiner verdienstlichen Leistungen bei Anlegung der Uni versitätsbibliothek in Czernowitz das Prädicat „Universitätsbuch händler" bekommen. Am 22. Februar starb der Nestor von Frankreichs Buchdruckern und Buchhändlern, Herr Ambroise Firmin Didot, über 85 Jahre alt. Eine ausführliche Schilderung von dem Lebensgang und den großen Verdiensten des Verstorbenen findet sich im Börsen blatt vom 26. März 1873. SS- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen ans den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom BcrlagSvertrag — Mittheilnnaen zur Büchcrkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willlommene Ausnahme und angemessene Honorirung.