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6684 Börsenblatt s, d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 138, 17. Juni 1S08 Kalendertage bestehen. Zur Beseitigung der beklagten Schwan kungen erscheint es danach angezeigt und durchführbar, das Osterfest auf den ersten Sonntag nach dem 4. April — muß, wie die weiteren Ausführungen zeigen, »3. April- heißen — festzu legen. Der Deutsche Handelstag tritt für eine dahingehende internationale Bereinbarung ein, die selbst für den Fall zu treffen wäre, daß Rußland sich nicht entschlösse, den gregorianischen Kalender anzunehmen.- Die Anregung zur Beschäftigung mit der Frage empfing, wie wir dem »Dresdner Journal- entnehmen, der Deutsche Handelstag von der Ulmer Handelskammer. Weiter behandelten 44 Handels- bzw. Handels- und Gewerbekammern die Angelegenheit, und zwar mit dem selten übereinstimmenden Ergebnis, daß sich, mit Ausnahme einer einzigen Kammer, alle für die Festlegung aussprachen. Insbesondere forderten die Festlegung des Osterfestes: die sächsischen Handelskammern, die Vereinigung der Handelskammern des niederrheinisch-westfältschen Jndustriebezirks, die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin, der Ausschuß des Handwerks- und Gewerbckammertages, der Deutsche Zentralverband für Handel und Gewerbe. Dabei war es nicht unwichtig, daß die preußische Regierung erklärte, auch sie empfände die erheblichen Mißstände für das bürgerliche Leben, die aus der gegenwärtigen Gestaltung der Veränderlichkeit des Osterfestes her vorgehen, und freue sich über die Geneigtheit, die bei den kirchlichen Faktoren sowohl aus evangelischer wie auf katholischer Seite für die Lösung der Frage bestehet denn schon die Schuleinrichtungen forderten die Beseitigung der enormen Variationen in der Dauer des Schuljahres, das in den uns umgebenden 20 Jahren viermal zwischen 50 und 55 Wochen (und noch öfter um 2 bis 3 Wochen) schwankte. Nicht minder wichtig war die Erklärung des Päpstlichen Stuhles, daß er einer aus internationalen Be ratungen her^orgehenden Vereinfachung der Osterregel nicht ab geneigt sei, weil, wie schon früher der Kardinal Rampolla mit- getcilt habe, keine dogmatischen Bedenken gegen eine Änderung der Osterregel in vereinfachendem Sinne vorlägen, vielmehr, ähnlich wie es schon zur Zeit der gregorianischen Reform im Jahre 1582 und in der Folgezeit, insbesondere auch von dem astronomischen Mitarbeiter bei der gregorianischen Kalender reform, Claoius, ausgesprochen worden wäre, die Bestimmungen über das Osterfest nur als zeremoniale zu betrachten seien. "»»such der französisch - Britische« Ausstellung tu London. — Die Internationale Gesellschaft von Antiquar buchhändlern in London regt an, daß diejenigen deutschen Buchhändler, die die Ausstellung besuchen wollen, sich auf einen bestimmten Tag verabreden möchten. Die Internationale Gesellschaft würde ihnen dann einen Empfang bereiten (Besuch von Windsor, Königliche Bibliothek, Fahrt auf der Themse, Essen rc.). Auch die fran zösischen Buchhändler werden dazu aufgefordert. Als beste Zeit wird die erste Septemberwoche bezeichnet. Anmeldungen nimmt entgegen der Sekretär der -International Association ok ^.ntiquarian Loolr- ssllsrs-, Herr Frank Karslake in London klIV, 35 Pond Street, Hampstead. * „Dte kommende KrisiS im BerlagSgeschäst." — Unter diesem Titel hat der bekannte englische Verleger Eoeleigh Nash soeben in der -^ortnigütlz' ksrisw- einige Äußerungen über die Lage des englischen Verlagsgeschäfts und seine Aussichten in der nächsten Zeit veröffentlicht, die in ihrem wesentlichen Inhalt auch in deutschen buchhändlerischen Kreisen Interesse verdienen dürften. Im Gegensatz zu der viel verbreiteten und von gewisser Seite ge flissentlich genährten Anschauung, als ob der Verleger einen allzu hohen Nutzen auf Kosten von Verfasser und Käufer zugleich zu nehmen gewohnt sei, ist Nash im Gegenteil der Ansicht, daß in der Regel der Verleger dem Verfasser bei dem üblichen Verfahren mehr an Honorar bezahle, als dieser zu fordern berechtigt sei, und er führt zum Beweise dieser Behauptung einige Fälle aus der eigenen Praxis an, die allerdings das Märchen von den übermäßigen Verlegergewinnen gründlich zu zerstören geeignet sind. Nach dem in England zumeist zwischen Verfasser und Ver leger üblichen Modus wird zwar das Honorar des Verfassers auf Grund eines bestimmten Anteils an jedem verkauften 'Exemplar des Werkes festgesetzt, gleichzeitig aber eine feste Summe als Vorausbezahlung vom Verleger bewilligt. Wird nun, was keineswegs selten der Fall ist, die Zahl von Exemplaren nicht ab gesetzt, die bei jener Vorausbezahlung angenommen wurde, so fällt es dem Verfasser keineswegs ein, etwa das Mehr an Vor schuß, das er vom Verleger erhalten hat, diesem wieder zurück zuerstatten, sondern es wird stillschweigend vorausgesetzt, daß diese Summe eben ein Risiko des Verlegers darstcllte, und es fällt diesem auch gar nicht ein, hier den unzweifelhaft zu seinen Gunsten sprechenden reinen Rechtsstandpunkt einzu nehmen, sondern er läßt diese Summe in fast allen Fällen dieser Art ohne jede Erinnerung dem Verfasser zu gute kommen. Wle es aber im übrigen mit den angeblichen hohen Verlegergewinnen steht, dafür führt Nash einige bezeichnende Beispiele an. Im vorigen Sommer veröffentlichte er einen Roman von einem beliebten Verfasser, für den er 320 Pfund voraus bezahlte, während der Anteil des Verfassers auf 20 Prozent vom Verkaufspreis festgesetzt wurde. Nash druckte 5000 Exemplare von dem Buch, wovon 2892 in England selbst zum üblichen Preise von 6 Shilling und 1750 in den Kolonien zu einem (nach der üblichen englischen Sitte) etwas billigeren Preise abgesetzt wurden. Die Kosten für den Druck und die Ankündigung des Buches betrugen nahezu 230 Pfund, so daß Nash im ganzen etwa 530 Pfund an die Herausgabe des Romans wagte. Sein Nutzen an dem Ertrag belief sich aber im ganzen, ohne Einrech nung der Kontorspesen, auf — 44 Pfund 16 Shilling 10 Pence, während der Verfasser ein Honorar von 300 Pfund erhalten hatte. In einem andern Falle, wo Nash 112 Pfund für den Druck und 48 Pfund für die Ankündigung eines Romans von 3000 Exem plaren ausgegeben hatte, belief sich sein Nutzen gar nur auf — 1 Pfund 17 Shilling 8 Pence, während der Verfasser ein Honorar von 120 Pfund erhalten hatte. Zweifellos hatte also in diesen Fällen der Verleger einen ungebührlich hohen Betrag an Honorar und Ankündigungskosten ausgegeben, und doch hatte in dem einen Falle der Verfasser sogar fragen lassen, ob das Buch wirk lich erschienen sei, denn keiner seiner Freunde habe etwas davon gelesen! Zur Besserung dieser Verhältnisse macht nun Nash einige be merkenswerte Vorschläge. Zunächst sollte nach seiner Ansicht die englische -kublisbsrs' Association- einen Ausschuß bilden, der die Aufgabe hätte, den Verlegern unter gewissen Bedingungen Aus künfte über die Verkaufsziffern der von ihren Berufsgenossen ver legten Werke zu geben — natürlich nicht zu dem Zweck, das gegenseitige »Wegfischen- beliebter Verfasser zu erleichtern, sondern lediglich um dem Verleger, dem ein bereits in die Literatur ein geführter Verfasser ein Werk anbietet, eine einigermaßen verläß liche Grundlage für die Honorarberechnung zu bieten. Ferner sollte die -Association- ernstliche Schritte tun, um die jetzt zweifel los übermäßig hohen Verfafferanteile auf ein billiges Maß herab zusetzen. Bei einem Verfasser, dessen Bücher durchschnittlich keinen höheren Absatz als 5000 Exemplare erreichen, sollte dieser Anteil nicht höher als 16?/, Prozent, bei einem Absatz von weniger als 10 000 Exemplaren nicht höher als 20 Prozent sein. Ferner würde es nach Nashs Ansicht dem Verhältnis zwischen Verleger und Verfasser nur dienlich sein, wenn die Verleger mit dem bisher zumeist beobachteten Grundsatz, ihre geschäftliche Tätigkeit dem Verfasser möglichst geheim zu halten, brächen und demselben auch außerhalb der halbjährlichen Rechnungslegung aus Wunsch von ihren eigenen Kosten wie von dem Verkauf seiner Bücher Kenntnis zu geben bereit wären. Dadurch würde nach Nashs Ansicht ein guter Teil des gänzlich unberechtigten Mißtrauens der Verfasser gegen die Verleger schwinden und so zur Beseitigung von Zu ständen beigetragen werden, die je länger je mehr das englische Verlagsgeschäft einer Krisis zuführen müssen. (Nach: -b'ortniZbtl^ ksvisce--.) - Der Herrschbereich deS Deutschen. (Vergl. Börsenbl.Nr.128.) — Dem hier schon erwähnten Büchlein: Winterstein, vr. Franz, Die Verkehrssprachen der Erde (2. vermehrte Ausl. Frankfurt a/M. 1908, Franz Diesterweg. Preis 1.—), entnimmt die »Leipz. Zeitung- noch folgende für den deutschen Buchhandel wichtige und wissenswerte Angaben: Der Bereich der deutschen Sprache in Europa und damit der Einflußbereich deutschen Wesens erstreckt sich weiter als die deutsch- völkische Siedelung selber. Man muß jene weiteren Grenzen kennen, denn erst an ihnen darf unsere nationale Arbeit zur Wahrung unseres völkischen Besitzes stille stehen. In Österreich-