Volltext Seite (XML)
147, 29, Juni 1910, Nichtamtlicher Teil, VSrI-niI»i> s, d, Milhn, «uchha»dkl, 7699 abgesetzteu, daß ich also unter allen Umständen das Recht des Barnachbezuges in Anspruch nehme, weil die Bibliotheken häufig erst im März oder April lausen. Ich muß aus diesen Rechtsstand. Punkt großes Gewicht legen gegenüber der Erklärung des Herrn Or, de Gruyter, der, abweichend von dem sonst in liebenswürdigster Weise gezeigten Entgegenkommen, hier in sehr scharfer Weise eine Äußerung des Herrn Ganz festnagelte, wonach die kulanten Ver leger eo ipso unseren Wünschen nachgeben und nun den Begriff »kulant« unter die Lupe nahm und sagte: »die kulanten Verleger sind die, die aus ihr Recht verzichten«. Ich glaube als Sortimenter recht zu tun, wenn ich so handele, wie ich es vorhin ausgesührt habe; davon lasse ich mir kein Jota abstreifen. Die Sortimente sind ja nicht überall gleich. In meinem Sor timent, wo ich auch mit einer Reihe großer wissenschaftlicher Ver- leger in Verbindung stehe, habe ich doch auch das Glück, mit solchen Verlegern zu arbeiten, die für Barbezug einen Nachlaß gewähren. Ich kann also dem nicht zustimmen, was Herr Ganz gesagt hat. Ich möchte den Herren Verlegern dringend ans Herz legen, hier nicht zu scharf auf ihr vermeintliches Recht zu pochen. Es handelt sich immerhin für den Sortimenter um die Möglichkeit, für den wissenschaftlichen Verlag tätig zu sein, und für uns Sorti menter, die wir noch nach der alten Schule arbeiten, ist es unter allen Umständen notwendig, daß wir jede Möglichkeit eines Ge winnes ausnutzen. Wenn es heißen soll, daß wir nur im Laufe eines Kalenderjahres von dieser Differenz Gebrauch machen können, so ist das eine Einschränkung, die auch nicht im Interesse der Verleger liegt. Die Sache mit dem »Treu und Glauben« ist erst in die Ver kehrsordnung gedrungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch, das in den neunziger Jahren publiziert wurde, wo mehrfach der Ausdruck »Treu und Glauben« vorkommt. Damals hat man diesen Ausdruck übernommen und sich auf das schöne Schlagwort etwas zugute getan. Soweit es sich um ä oonckitiou- und sestbezogene Sachen handelt, gebe ich vollständig zu, daß das Schlagwort am Platze ist, und Herr Kommerzienrat Siegismund hat recht, wenn er sagt, daß der Sortimenter den Verlag um die Zinsen betrügen würde, wenn er in dem Falle diese Möglichkeit ausnutzen wollte. Hinsicht lich des Barbezugs aber stehe ich aus einem anderen Standpunkte, und ich muß sagen, ich habe das Gefühl, daß ich trotz meines Alters hier mit der Jugend im deutschen Sortiment vollständig Hand in Hand gehe, Herr Otto Paetsch: Auch ich habe mich über den ablehnenden Standpunkt des Herrn vr, de Gruyter gewundert. Ich stimme mit ihm nur insoweit überein, als auch ich glaube, daß die Diffe renz zwischen ä oonckitiou- Preis und Barpreis mehr und mehr schwinden muß — allerdings nicht zugunsten des ä vouckitiou- Preises, sondern zugunsten des Barpreises, Herr Hartmann hat bereits ausgeführt, daß es sich für den Sortimenter um die Mög lichkeit handelt, für den wissenschaftlichen Verlag tätig sein zu können und daß es für das Sortiment unter allen Umständen nol iv e n d i g ist, jede Möglichkeit eines Gewinnes auszunutzen, — Wenn die Verleger nicht den Rabatt in größerem Umfange erhöhen als bisher, so wird das Sortiment sich künftig in noch viel größerem Umfange von der Verwendung für die Novitäten zurückziehen, und der Verlag wird dann schließlich doch gezwungen sein, Konzessionen zu machen. Ich stehe nicht an, Ihnen, meine Herren, zu erüären, daß ich in meinem umfangreichen wissenschaftlichen Sortiment den bisher bedeutenden Novitätenversand um zirka 80 Prozent redu ziert habe und sehr zum Nutzen des Reingewinnes, Die aus Grund streng durchgesllhrter doppelter Buchführung ausgestellten Bilan zen erbringen den Beweis für einen in bezug aus den Umfang des Geschäftes unverhältnismäßigen, unzureichenden Gewinn, Wer kann und will es mir da verübeln, wenn ich mich lukrativeren Zwei gen widme und ein blühendes Geschäft zu den Resultaten bringe, die ich als fleißiger und rechnender Kaufmann erwarten dars. Der Zeitpunkt, zu dem die Differenz zwischen a couäidiou-Rabatt und Barrabatt zugunsten des Barrabattes schwindet, wie ich im Gegensatz zu Herrn vr, de Gruyter vorhin sagte, ist schon recht nahe. Eine Zahl von Verlagsfirmen liefert heute bereits, sicherlich nicht zu ihrem Nachteil, die Novitäten che- sreundeten Handlungen zum Barpreis in Jahresrechnung, und überhebt damit den Sortimenter der Notwendigkeit, Barnach- bezüge sür im Vorjahre bezogene und verlauste Ware fzu machen. Für jene Firmen verlohnt sich auch die Verwendung, Solcher Verleger werden es von Jahr zu Jahr mehr werden, es sind heute schon, wenn auch nicht die bedeutendsten, so doch sehr angesehene Verlagssirmen darunter. Es ist das eine Entwick lung, die als natürliche Folge der Überproduktion einerseits und des immer geringer werdenden Novitätenvertriebes andrerseits, weiter fortschreiten wird. Jedenfalls würde im vorliegenden Falle eine Aufhebung des Barrabattes, die ernstlich auch wohl nicht in Frage kommt, die Lage des Sortimentes und des Berlages verschlimmern. Mein Kreisverein steht aus dem Standpunkt, daß Barnachbezüge "zu günstigeren Bedingungen von Werken, die ä oonckitiou auch in vorjährige Jahresrechnung bezogen wurden, allgemein geworden sind, sie werden sogar von einzelnen Verlegern direkt empfohlen und sind deshalb nicht mehr als ein Verstoß gegen Treu und Glau ben anzuseheu. Die Worte »fest oder bar« bitte ich daher zu streichen. Herr vr, Wilhelm Ruprecht: Meine Herren! Nach der Art meines Geschäfts habe ich an diesem Paragraphen, wie er hier steht, kein erhebliches Interesse, er könnte mir gleichgültig sein. Als Ver leger habe ich mir bei näherer Prüfung doch sagen müssen, daß die Fassung, wie sie hier steht: »doch liegt es in der Hand des Ver legers« unannehmbar ist. Ich sagte mir: Es ist eine direkte Auf forderung, so zu verfahren. Mir ist es auch unverständlich, wie man einerseits sagen kann: Wenn ich ein in neue Rechnung bezogenes Buch gegen ein in alte Rechnung bezogenes remittiere, so betrüge ich den Verleger um die Zinsen, wenn ich es aber bar nachbeziehe, tue ich das nicht. Das bleibt sich doch ganz gleich. In dem einen Falle kriege ich als Verleger das Buch ein Jahr später bezahlt, im andern zahlt mir der Sortimenter nur den Barpreis, In beiden trage ich die Kosten für die doppelte Auslieferung und Sen dung, Die Sache bleibt sich also vollständig gleich, H In der Versammlung des Verlegervereins habe ich nun aber gehört, daß einige Verleger Gewicht darauf legen, oder daß es ihnen recht ist, wenn eine solche Bestimmung bliebe, und deshalb bin ich auch auf den Gedanken des Kompromisses gekommen und habe sür mich eine ähnliche Fassung gefunden, wie sie Herr Kom merzienrat Siegismund vorgeschlagen hat. Ich möchte Sie, Sorti menter und Verleger, bitten, auf diese Brücke zu treten, die Ihnen von dem Vorstande des Börsenvereins gebaut wird. Lassen Sie sich dabei nicht irremachen durch die Ausführungen des Herrn Hartmann, der etwas in den Vordergrund rückt, was doch eigentlich nur eine seltene Ausnahme ist, Herr Paul Nitschmann: Die Herren vr, de Gruyter und Or, Ruprecht sind hauptsächlich von der Ansicht ausgegangen, daß ein Buch im Januar oder Februar in Rechnung bezogen und dann im nächsten Jahre bar nachbezogeu wird. Das ist allerdings viel leicht eine Schädigung des Verlegers; aber wie oft bezieht man im November oder Dezember 5—6 Exemplare ä oonckitiou; im Februar merkt man, daß die Exemplare erschöpft sind, es ist viel leicht noch eins da. Man bezieht 7/6 Exemplare bar nach, und das liegt zum größten Teil doch im Interesse des Verlegers; wenn ich die Exemplare verkauft habe und das Buch aus dem Lager nicht fehlen lasse, so habe ich die Möglichkeit, mich mehrfach für das Buch einzusetzen. Mache ich es aber anders, verlange ich in Kommission nach, so werde ich in neun Fällen von zehn die Antwort erhalten: Sie haben schon sünf Exemplare in Rechnung, beziehen Sie bar nach, Herr vr, Walter de Gruyter: Ich muß trotz der erhobenen Stimme, mit der Herr Hartmann seine Ausführungen gemacht