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147, 2S. Juni ISIS. Nichtamtlicher Teil. «örl-nbla» ,. d. rxschn, «llchh-nd-I. 7703 müssen Sie unter allen Umständen das eine sagen: Geht der Zettel nicht ein, so ist das keine Entschuldigung sür den Sorti menter. Wenn meine Firma im Börsenblatt zurückverlangt, was leider nicht oft vorkommt, so geschieht es nicht anders, als daß zugleich Zettel ausgegeben werden. Ich kann allerdings sagen, so oft wir etwas zurückverlangt haben, zurückgekriegt haben wir längst nicht alles; mochten wir nun mit Zetteln oder im Börsen blatt aussordern. Bringen Sie hier nicht eine Bestimmung hinein, die in Widerspruch zu der wichtigen Bestimmung in § 3, Absatz a steht; Sie müßten sonst sür diesen einen Fall Benachrichtigung durch eingeschriebenen Brief verlangen, eine geschäftliche Un möglichkeit. Vorsitzender: Ich glaube, Herr vr. Ruprecht hat das nicht richtig aufgefaßt. Herr Kretschmann hat nicht gewollt, daß die Anzeige im Börsenblatte unterbleibe, sondern hat nebenbei Mahn- zettel gewünscht. Der Verleger würde sich somit immer auf die Anzeige im Börsenblatte berufen können. Herr Bernhard Hartman»: Ich bin in der angenehmen Lage, dem zustimmen zu können, was Herr Or. de Gruyter gesagt hat; schon vor sechs Jahren, als uns eine Menge Abänderungsvor schläge für die Verkehrsordnung unterbreitet waren, habe ich mich darüber ausgesprochen; es waren die Anträge der Herren Leh mann und Genossen. Da war auch ein Punkt, die Abschaffung der grünen Liste. Ich habe damals ausgesprochen und sage es jetzt noch: die grüne Liste können wir nicht entbehren. Übrigens über schätzen Sie nicht die direkten Zettel; die Erledigung der Zettel entbindet Sie nicht von der sorgfältigen Durcharbeitung der Liste; Sie können nicht wissen, ob nicht auf dem Wege über Leipzig einzelne Zettel verloren gegangen sind. Ich möchte aber doch befürworten, daß der Wunsch des Herrn Kretschmann ersüllt und neben der Aufforderung im Börsenblatte eine besondere Auf forderung erlasfen werde. Es liegt wirklich im allgememen Inter esse, die Erledigung geht schneller vor sich; aber die sorgfältige Erledigung des grünen Zettes wird damit nicht gespart. Herr Otto Paetsch: Wenn von Herrn vr. Ruprecht daraus hingewiesen wurde, daß trotz der grünen Zettel und der direkten Aufforderung eine Anzahl von Sortimentern die Exemplare nicht zurückschicken, so möchte ich mit wenigen Worten aus die Schwierig keiten Hinweisen, unter denen das Sortiment arbeitet. Wir be kommen in den meisten Fällen die Bücher erst zurück, nachdem der Empfänger Rechnung erhalten hat; oft auch dann noch nicht einmal. Herr Otto Meißner: Mein lieber Freund vr. Ruprecht sagte vorhin, daß sein Vater mich im Jahre 1898 auf die Verkehrsord nung hingewiesen haben würde. Ich möchte dies noch bezweifeln. Aber es hat sich ja so manches geändert. Wenn z. B. der Vater Ruprecht die Leipziger Auslieserungsliste durchsah und der böse Auslieferei statt in Rechnung gegen bar geliesert hatte, dann hat es einen mordsmäßigen Krach gegeben. Die Zeiten haben sich geändert. (Heiterkeit.) Heute ist es dem Verleger ein Vergnügen, wenn trotz Rechnungsverkehr bar geliefert wird. Wenn der Antrag angenommen wird, muß wohl in § 3 auch aus Ausnahme § 33 e hingewiesen werden. Wir sind selbstredend nicht der Ansicht, daß die grüne Liste verschwinden soll; andrer seits freue ich mich, daß Herr Kollegs Hartmann zu der Ansicht gekommen ist, daß die direkten Zettel doch nicht ganz überflüssig sind. Herr vr. Walter de Gruyter: Ich kann nicht finden, daß, wenn meinem Anträge entsprochen wird, eine große Unsicherheit in den Beziehungen zwischen Sortimenter und Verleger ent stehen müßte. Man würde immer sagen können: Wir haben den Zettel nicht empfangen, also sind wir nicht verpflichtet, zurückzu- schicken. Herr vr. Erich Ehlcrmann: Ich möchte folgenden Vor schlag machen. Setzen wir sest: Der Verleger hat durch Auffor derung im Börsenblatte bekannt zu machen und durch Zettel; maßgebend ist aber die Aufforderung durch das Börsenblatt. (Zustimmung.) Die Formulierung meines Vorschlages könnte fpäter vorgenommen werden. (Zustimmung.) Herr vr. Walter de Gruyter: Ta gegen meinen Vorschlag, die Worte »oder der Sortimenter die Einwilligung des Verlegers für eine spätere Rücksendung eingeholt hat« zu streichen, nichts ein- gewendet worden ist, so nehme ich an, daß Sie damit einverstan- den sind. Vorsitzender: Die Diskussion ist geschlossen, wir kommen zur Abstimmung. (Der Antrag vr. de Gruyter auf Streichung der Worte von -oder der Sortimenter ... bis ... eingeholt hat« wird angenommen.) Der Antrag Di. Ehlermann wird angenommen. Der ganze Paragraph mit dem Anträge Kretschmann und Or. Ehlermann wird einstimmig genehmigt. § 33, Absatz k. Hierzu wird bemerkt von Herrn Halle, Altona, daß statt »des Offiziellen Buchhändleradreßbuches« zu fagen wäre »des vom Börsenverein herausgegebenen Adreßbuches«. Herr Hartmann: Es ist uns vom Vorstande erklärt worden, daß wir das erstemal einen Beschluß gefaßt haben, den der Vor stand nicht annehmen kann. Es ist doch ein Unding, daß wir zum zweiten Male einen solchen Beschluß fassen. Vorsitzender: Dann mache ich den Vorschlag, daß wir einen Beschluß nicht fassen, und das andere als Schönheitsfehler betrach ten. — Der Vorstand hätte nur so liebenswürdig sein sollen, das damals zu erklären. Der Absatz k wird in diesem Sinne angenommen. Der Absatz g wird angenommen, desgleichen der ganze Paragraph mit den beschlossenen Änderungen. ? 34 wird angenommen. ? 35 wird angenommen mit der Änderung statt »am 1. Juli 1910» zu sagen »am Tage der Veröffentlichung durch den Vorstand«. Herr Adolf Nicolai: Im ersten Entwürfe wurde ein neuer § 35 eingeschaltet, der eine Berusungsstelle schassen sollte. Nach den Satzungen war es nicht möglich, diese dem Bereinsausschuß zuzuweifen, da er ja nur einmal im Jahre zufammentritt. Nun wäre es doch im Interesse des ganzen Werkes erwünscht, wenn dem Verleger wie dem Sortimenter eine Stelle namhaft gemacht würde, an die sie sich in Fragen der Berkehrsordnung zu wenden hätten. Vorsitzender: Die Stelle ist der Vorstand. Ich bringe jetzt die ganze Veriehrsordnung mit den Änderungen, die wir beschlossen haben, nochmals zur Ab- st i m m u n g. Die Verkehrsordnung, wie sie aus den Beratungen hervor gegangen ist, wird einstimmig angenommen. Meine Herren! Ich danke Ihnen sür die Ausdauer, mit der Sie bis nach 11 Uhr hier beraten haben. Ich hoffe, daß wir morgen alle frisch wieder hier sind und schließe die Sitzung. SSV»