Volltext Seite (XML)
Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis AbendS 7 Uhr eingehende Anzei gen kommen in der zweitnächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für oaS Börsenblatt sind an die Neoaction, — Linzer- gen aber an die Lipeoitron desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige, Eigenthum de» BärsenvereinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Montag de» 15. März. 1869. Amtlicher Theil Bekanntmachung. Auch in dcr nächsten Ostermessc soll eine am 22. April beginnende und am 1. Mai endende Ausstellung von neue» Düchcrn, Musikulieu und Kunst suchen im untern, links vom Eingang bclcgencn Saale des Börsengebäudes stattfindcn. Um dcit Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: 8- 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Mustkalien- und Kunsthandcls, nicht minder Prvbearbcitcn von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Mustkalien- und Kunsthandels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die früher gestattete Ausstellung neuer Maschinen, Maschinentheilc, Instrumente n. s. w. ist wegen beschränkten Raumes un zulässig. Erläutcrungswcise fügen wir hinzu-, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurückzuweisen. Dagegen ist cs erwünscht, wenn die in dcr Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adrcssircn: an die Ausstcllungscommission in der Bnchhändler-Börsc. 8- 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactnr in duplo beizufügen, ans welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzngebcn sind. §. 3. Auf den anszustellenden Gegenständen darf dcr Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. 8- 4. Bor dem Schluß dcr Ausstellung, in diesem Jahr am l. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten dcr Aussteller nicht zurückgenommen werden. 8- 5. Das Ausstellnngslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung dcr Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermesse Herrn Ferd. Seidel von uns übertragen worden, und sind die anszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 15. April an die oben angegebene Adresse einzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Gotha und Leipzig, den 15. März 1869. Der Vorstand des Dörsenvereins der Deutschen Äuchhändter. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. LechSunddreißigste'. Jahrgang.