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6622 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 182, 8. August 1904 häufiger, als es geschieht, in mehreren Exemplaren angeschafft werden müßten. Abgenommen hat die Zahl der -nicht vor handenen« Werke (12 Prozent). Die Verleihung nach Hause stieg von 39 479 auf 53 457 Bände, die Verleihung in den Lesesaal von 12 270 auf 16 209. Die Zahl der Lesesaalbenutzer ist in den letzten fünf Jahren von 46 858 auf 69 950 angewachsen, d. h. um fast 50 Prozent; der Jahresdurchschnitt der täglichen Benutzung hob sich von 162 auf 245 Leser. (National-Ztg.) Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik in München. — Die Bestrebungen des Museums, in seiner Bibliothek und Plansammlung eine Zentralstelle für die gesamte mathematische, naturwissenschaftliche und technische Literatur zu schaffen, werden sowohl in Deutschland als auch im Ausland mit lebhaftem Interesse verfolgt und in tatkräftiger Weise gefördert. Bei dem Umstande, daß das Museum in erster Linie die Originalliteratur zu sammeln hat, kommen für dieses die Sitzungsberichte gelehrter und technischer Gesellschaften, die Zeit schriften der Vereine usw. vor allem in Frage, und es ist er freulich, daß ebenso wie seitens des Reiches und der einzelnen Bundesregierungen auch von den Gesellschaften und Vereinen dem Museum reichliches Material zur Verfügung gestellt wird. So haben bereits die königlich bayerische Akademie der Wissenschaften, die königliche Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, der Verein Deutscher Ingenieure, der Österreichische Ingenieur- und Architektenverein, der Verband Deutscher Elektro techniker, die Deutsche Gesellschaft für Mechanik und Optik, der Verein Deutscher Cisenhüttenleute, der Verein zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands, der Bayerische Revisions-Verein, der Deutsche Buchgewerbeverein u. a. die kosten lose Lieferung ihrer Zeitschrift dem Museum zugesagt und zumeist auch die vorangehenden Jahrgänge bis zum Beginn, z. B. bei der Zeitschrift des Österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereins bis zum Jahre 1849, dem Museum kostenlos überwiesen. Aus Privatbesitz, von Herausgebern und Verlegern, wurden ferner dem Museum überwiesen: ein vollständiges Exemplar des Journals für Buchdruckerkunst, lla lumiörs slsotriquo, das Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung, der Gesundheits ingenieur, das Archiv für Hygiene, die Zeitschrift für Kälte industrie, die Zeitschrift für Jnstrumentenkunde, die Zeitschrift Prometheus und viele andre. Die der Bibliothek auf diese Weise bisher kostenlos zuge gangenen Zeitschriften haben, obwohl mit deren Sammlung erst vor einigen Wochen begonnen wurde, abgesehen von ihrem ideellen Wert auch einen sehr hohen materiellen Wert erreicht, so daß auch hier wie bei den Sammlungen eine hocherfreuliche Fortentwicklung zu konstatieren ist. (Allgemeine Ztg. (Münchens.) Autoren-Abende. (Vgl. Nr. 172 d. Bl.) — Der »Verein für Kunst« in Berlin wird an seinen Autorenabenden unter persönlicher Mitwirkung von Richard Dehmel, Arno Holz, Detlev Freiherrn von Liliencron, Thomas Mann, Paul Scheer- bart und Johannes Schlaf auch Gesänge (teilweise nach Manu skript) folgender Tonsetzer zu Gehör bringen: Conrad Ansorge, Johs. Brahms, Wilhelm Mauke, Georg Stolzenberg, Richard Strauß und Herwarth Waiden. Abonnements zu 25, 15, 10 und 5 für alle Abende sind in Reinikes Buchhandlung (N7., Meinecke straße 11) zu haben. Personalnachrichten. Siebzigster Geburtstag. — Ihren siebzigsten Geburtstag konnte in unermüdeter Frische ihrer Arbeitskraft am 4. d. M. eine hochgeachtete Leiterin der Frauenbewegung, die Schriftstellerin Frau Mathilde Clasen-Schmidt in Leipzig, Mitgründerin und Vorsitzende des Vereins Leipziger Schriftstellerinnen, begehen. Geboren am 4. August 1834 in Wildenfels in Sachsen, kam sie 1846 mit den Eltern nach Leipzig. Von 1857 bis 1861 wirkte sie als Erzieherin und Lehrerin in Warschau und in Lublin und kam wahrend dieser Zeit auch nach St. Petersburg. 1862 ging sie nach Paris, wo ihrer das Glück der Verheiratung mit einem deutschen Kaufmann, aber auch der größte Schmerz durch Tod des geliebten Gatten nach kurzer Che harrte. Nach Leipzig zurück gekehrt, war sie wieder als Privatlehrerin tätig. 1873 knüpfte sie hier den Chebund mit dem Historienmaler Professor Lorenz Clasen, der durch sein bekanntes Bild »Germania auf der Wacht am Rhein« nationale Berühmtheit erlangt hat. Seit langen Jahren steht sie als tapfere und unermüdliche Vorkämpferin in der Frauenbewegung. Auch schriftstellerisch hat sie unter eigenem Namen und unter dem Pseudonym Curt von Wtldenfels eine fruchtbare Tätigkeit entfaltet. Wir nennen folgende Schriften: Clasen Schmidt, Das Frauenkostüm in praktischer, konventioneller und ästhetischer Beziehung; — Genrebilder und Skizzen; — Handbuch für Frauenarbeiten; — Künstliche Blumen naturgetreu herzustellen; — Lehrbuch für Maßnahmen, Zuschneiden und Anfertigen von Damenkleidern; — Musterbuch für Frauenarbeiten: I. Kanevas-Stickerei, II. Tüll stickerei. Curt von Wildenfels, Aus Carmen Sylvas Lebensgang und Dichtungen; — Aus russischen Kreisen; — Das Geheimnis des Ehemanns. Erzählung; — Hell und dunkel. Zahlreich sind ihre schriftstellerischen Beiträge in den fran zösischen Modezeitschriften »Rovuo ckos Noclos Larisionnss« — -lla Oouturiors Larisionno« — »I,g. Noäists llo Laris« und in deutschen Unterhaltungsblättern. (Sprechsaal.) Defektes Buch. In meinem Sortiment wurde 1 Kürschners Taschenkonver sationslexikon gekauft. Der Käufer fand, daß ein Bogen in dem Lexikon fehlte, und verlangte hierauf Rücknahme des Buchs und Rückzahlung des Kaufpreises. Es wurde dem Käufer Umtausch gegen ein anderes, tadelloses Exemplar oder Nachlieferung des fehlenden Bogens angeboten; dies wies er jedoch zurück und ver langte Rückgängigmachung des Kaufs. Da dies verweigert wurde, so klagte der Käufer beim Stuttgarter Gemeindegericht. Letzteres entschied zugunsten des Käufers, da der fehlende Bogen als ein erheblicher Mangel an dem gekauften Gegenstand angesehen wurde. Es wäre mir interessant, über ähnliche Erfahrungen von Kollegen unterrichtet zu werden, bezw. gerichtliche Entscheidungen über einen derartigen Fall kennen zu lernen. Stuttgart. H. Hoser. Bemerkung der Redaktion. — Für den vorgetragenen Fall kommen die ZZ 459, 460 (Satz 2) und 462 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Betracht: Z 459. Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, daß sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Taug lichkeit kommt nicht in Betracht. Der Verkäufer haftet auch dafür, daß die Sache zur Zeit des Überganges der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat. § 460. Der Verkäufer hat einen Mangel der verkauften Sache nicht zu vertreten, wenn der Käufer den Mangel bei dem Abschluß des Kaufes kennt. Ist dem Käufer ein Mangel der im Z 459 Absatz 1 bezeichnten Art infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so haftet der Verkäufer, sofern er nicht die Abwesenheit des Fehlers zugesichert hat, nur wenn er den Fehler arglistig verschwiegen hat. Z 462. Wegen eines Mangels, den der Verkäufer nach den Vor schriften der ZI 459, 460 zu vertreten hat, kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Wir bitten um Aussprache. »Wer hat recht?« Antwort auf obige Anfrage in Nr. 179 d. Bl. Als Verleger und Druckereibesitzer in einer Person bin ich folgender Überzeugung: Wenn Sie 500 Exemplare einer Broschüre herzustellen beauf tragt und in der Tat dem Papierquantum reichlich Zuschuß hinzugefügt haben, so können Sie die volle Auflage von 500 Exem plaren mit Fug und Recht beanspruchen und für die fehlende An zahl Exemplare sich durch Abzug des dieser Zahl entsprechenden Betrags unter Zugrundelegung des Buchhändler-Nettopreises schadlos halten. Als regulärer Zuschuß werden vom Buch drucker bei einer Auflage von 500 Exemplaren dem Usus gemäß für jeden Druckbogen (Signatur) 8 Fabrikbogen — 16 Druckbogen Papier-Zuschuß verlangt. Vielleicht erleichtern Sie der Druckerei den Schadenersatz und verrechnen ihr unter Hinweis auf Vorstehendes nur den betreffen den an den Autor zu entrichtenden Betrag, so daß Sie bei den Fehl-Exemplaren auf Ihren Gewinnanteil verzichten. Wzbg. 0. 8t.