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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton tReichenbrand, Nevoigtstraße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein !und Albin Thtem in Rottluff entgegen, getrommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Arizeigerr-Aurrahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. vereinsknserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar L44. As 50 Sonnabend, den 16. Dezember 1016 Bekanntmachung, betreffend die Entrichtung des Warenumsatzstempels für das Kalenderjahr 1916. Auf Grund des 8 161 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze werden die zur Entrichtung der Abgabe vom Warenumsätze verpflichteten gewerbetreibenden Personen und Gesellschaften aufgefordert, den gesamten steuerpflichtigen Betrag ihres Warenumsatzes im Kalenderjahr 1916, sowie den steuerpflichtigen Betrag ihres Warenumsatzes im vierten Viertel des Kalenderjahres 1916 bis spätestens zum Ende des Monats Januar 1917 der zuständigen Steuerstelle schriftlich oder mündlich anzumelden und die Abgabe gleichzeitig mit der Anmeldung einzuzahlen. Die zuständigen Steuerftellen sind: a. je für den Bezirk ihrer Gemeinde die Stadtrate der Städte mit der revidierten Städte ordnung, die Bürgermeister der übrigen Städte und die Gemeindevorstände der Landgemeinden, b. für die selbständigen Gutsbezirke in den hauptzollamtlichen Bezirken Bautzen, Chemnitz, Dresden H, Leipzig N, Planen, Zittau und Zwickau diese Haupt- zollämter, c. überdies für die selbständigen Gutsbezirke in den Hauptzollamtsbezirken Annaberg und Freiberg das Hauptzollamt Chemnitz, in den Hauplzollamtsbezirken Dresden I, Meinen, Pirna und Schandau das Haupt- zollamt Dresden II, in den Hauptzollamtsbezirken Grimma und Leipzig I das Hauptzollamt Leipzig H, in dem Hauptzollamtsbezirk Cibenftock das Hauptzollamt Plauen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land, und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues, sowie der Bergwerkbetrieb. Beläuft sich der Jahresumsatz auf nicht mehr als 3000 M., so besteht eine Verpflichtung zur Anmeldung und eine Abgabepslicht nicht. oder Lieferungen wissentlich unrichtige Angaben macht, hat eine Geldstrafe verwirkt» welche dem zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleichkommt. Kann der Bettag der hinter- zogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 150 M. bis 30000 M. ein. Zur Erstattung der schriftlichen Anmeldung sind Vordrucke zu verwenden. Soweit solche den Anmeldungspslichtigen noch nicht zugestellt sind, können sie bei den Steuerstellen kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung ihres Umsatzes verpflichtet, auch wenn ihnen Anmeldungs- Vordruckenicht zugegangen sind. Dresden, den 8. Dezember 1916. Königliche Generalzolldirettton. Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung der Königlichen Generalzolldirektion vom ^ Dezember 1916 wird zur^öffentlichen Kenntnis gebracht, daß den in die hiesige Steuerrolle eingetragenen können solche im Rathause, Gemeindekasse, entnehmen. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 13. Dezember 1916. Die Gemeindeoorftände. Bekanntmachung. Seite 1316 — wird hiermit besonders hingewiesen. Die Bekanntmachung kann während der Expeditionszeit in den Unterzeichneten'Gemeindeämtern eingesehen werden. Die Gemeindeoorftände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 12. Dezember 1916. Freiwillige Ablieferung von Fahrradbereifungen. Um die später zu enteignende Menge der beschlagnahmten Fahrradbereifungen zu vermindern, soll nochmals Gelegenheit gegeben werden, diese Bereifungen freiwillig abzuliefern. Es wird deshalb noch mals eine Ablieferungsfrist für die meldepflichtigen Bereifungen auf die Zeit vom 15. Dezember 1916 bis 15. Januar 1917 festgesetzt. innerhalb der oben bezeichnten Frist in den Gemeindeämtern abzuliefern. ^ ^ ^ Die Gemeindeoorftände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 12. Dezember 1916. Familien-Unterstützung. Die Nachzahlung der außerordentlichen Reichsbeihilfe auf November und Dezember 1916 (Weihnachtsgabe) soll Montag, den 18. Dezember 1916, von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—250 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 251—500 im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Kleines Wechselgeld ist möglichst mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 14. Dezember 1916. Bekanntmachung. Am I. Dezember 1916 war der 4. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen und der letzte Termin des Schulgeldes fällig. Die Gemeindeanlagen und das Schulgeld waren bis zum 15. Dezember dieses Jahres abzuführen, verfahren eingeleitet werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 15. Dezember 1916. Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde wird in der Zeit vom 18. Dezember 1916 bis mit 10. Januar 1917 erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. Dezember 1916. Fundamt Rabenstem. Gefunden: 1 Paket Handschuhe, 1 Schlüssel mit Band. Verloren: 1 Geldbörse. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 15. Dezember 1916. Beginn pünktlich! Die Feier ist nicht öffentlich. Nur die geladenen Gäste haben Zutritt. Siegmar, 8. Dezember. Der Vorsitzende des O. f. Jugendpflege. Schuldirektor Spindler. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 3. Advent, den 17. Dezember, Vorm- 9 Ilhr Predigtgottes dienst: Hilssgeistlicher Oehler. Dienstag Abend 8 Uhr Zungfrauenverein. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Ravenstein. Am 3. Advent, den 17. Dezember, 9 Uhr Predigtgottesdienst: Pfarrer Weidauer. 8 Uhr ev. Jünglingsverein. Mittwoch, den 20. Dezember, 8 Uhr Bibelstunde im Pfarrhause. Donnerstag, den 21. Dezember, 8 Uhr Kindergottesdienstvor bereitung im Pfarrsaal: Hilfsgeistlicher Dobrucky. Wochenamt vom 18.—23. Dezember: Hilfsgeistlicher Dobrucky. Rabenstein. Am 1. Weihnachtsfeiertag veranstaltet der hiesige Männergesangverein und der Kirchenchor von Abends 7 Uhr ab im Gasthofe „Weißer Adler" einen Vaterländischen Abend, be stehend in gesanglichen, theatralischen und Violinvorttägen. Da der Reinertrag der örtlichen Krtegsfürsorge zuflteßen soll, so darf wohl ein recht zahlreicher Besuch erwartet werden. Näheres in nächster Nummer dieses Blattes. Neustadt bei Ehemnttz. Bei der hiesigen Sparkasse erfolgten im Monat November dieses Jahres 78 Einzahlungen im Betrage von 20017 Mk. 06 Pfg., dagegen wurden 97 Rückzahlungen im Bettage von 15099 Mk. 43 Pfg. geleistet. Eröffnet wurden 12 neue Konten. Die Gesamteinnahme betrug 20543 Mk. 40 Pfg., die Gesamtausgabe 24012 Mk. 98 Pfg. und der bare Kassenbestand an» Schlüsse des Monats 13019 Mk. 93 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monate November bezifferte sich auf 44556 Mk. 38 Pfg. Hygiene-Auöstelluug „Mutter und Säuglings in Chemnitz. Die Volksborngesellschaft E. V. für medtzinisch-hygienische Auf- Klärung — Dresden — stellt infolge Abkommens mit dem Rate der Stadt Chemnitz ihre Wanderausstellung „Mutter und Säugling" von Anfang Januar 1917 an in den ihr von der Stadt zur Verfügung gestellten Räumen des ersten Stockwerkes des König-Albert-Museums öffentlich zur Schau. Chemnitz ist die 10. Großstadt, die die Aus stellung in ihren Mauern aufnimmt. Besonders sei noch darauf hin gewiesen, daß die Volksborngesellschaft auf gemeinnütziger Grundlage tätig ist. Siegende Liede. Zeitroman aus dem Osten von O. Elster. Haffo fuhr fort: „Und dann werde ich wicderkehren, Herr Rektor, um Sie »in die Hand Kätes zu bitten. Der Himmel wird unsere Liebe schützen, daß er uns einst glücklich machen laßt." „Gottes Segen über Sie und mein Kind," sprach der Rektor tiefbewegt. Da fiel draußen ein Schuß. Käte und ihr Vater schreckten empor. „Um Gotteswillen, flieh, Hasso! Rette dich!" bat Käte angstvoll. Der litauische Knecht stürzte herein. „Die Kosaken sind im Dorf!" schrie er. „Lebe wohl, Käte — Herr Rektor, leben Sie wohl!" Noch einmal preßte Hasso die Geliebte an das Herz, dann eilte er davon. Der Meldereiter kam ihm mit den Pferden entgegen. „Die Kosaken, Herr Oberleutnant!" „Ja, ich weiß. Nur Ruhe, Konrad. Eine Hand voll Kosaken kümmert uns nicht." „Nee, Herr Oberleutnant," grinste der Dragoner. Haffo sprang in den Sattel. Da krachten an der Biegung der Gaffe mehrere Schüsse und die Geschosse pfiffen den beiden Reitern um die Ohren. Die Gestalten mehrerer Kosaken auf ihren kleinen struppige» Pferden wurden sichtbar. „Nun ist es aber Zeit!" rief Hasso und gab seinem Pferde die Sporen, daß es in gestrecktem Galopp davon sprengte, gefolgt von dem Meldereiter. Schüsse krachten hinter ihnen. Johlendes Geschrei erklang. Die Bauern stürzten aus den Häusern, fast schien es, als ob sie sich den Deutschen entgegenwerfen und sie sest- halten wollten. Doch der Revolver Hassos und der Karabiner des Dragoners schreckten sie zurück. Bald lag das Dorf hinter den beiden Reitern. In kurzer Entfernung trafen sie auf eine Kavalleriepatrouille, die auf das Schießen hin nach dem Dorfe entsandt war. Die Kosaken wagten sich nicht weiter vor. Als die Patrouille sich dem Dorfe näherte, flohen sie und verschwanden in dem nahe» Walde. 8. Von Mitau und Riga, aus der großen Festung Kowno am Njcmen führten die Russen starke Hcrresabteilungcn heran, um die deutsche Stellung bei Szawle zu umklammern. Jetzt galt cs, zu zeigen, was deutsche Kraft und deutscher Mut gegen eine zahlreiche Ilebcrmacht zu leisten imstande waren! Nur Kavallerie und die Division, zu der Hasso gehörte, waren verfügbar, um den Ansturm der russischen Uebermacht ab- zuwehrcn. Die drei Regimenter der Division bezogen nördlich der I Omseo-5uppsn W Stück IS Ps., »00 Stück 14,— Mark ! schmecken vorzüglich. Engros-Verkauf: vrogsne Liisgmsr kUvk SokulL«. Fernsprecher 180.