Volltext Seite (XML)
ochenblatt für Reilhenbmiid, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. Erscheint seden Sonnabend nachmittags. »„zeigen werden in der Expedition Metchcndrand, Sleoaigtsttatze II). sowie van dm Herren Friseur Weber in Reichinbrand, Kaufmann Emil Winter in Ravenstein tun» Albin Thi-m in Rottluss entgegen, gmommm und pro Ispaltige Petttzetle mit IS Psg. berechnet. Für Inserate größeren Amsang- und bei Ssteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeige,l-Aunahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. verelnslrrserate müssen bis Freitags nachmittags 8 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. As 44 Sonnabend, den 4. November 1816 Nachstehender Aufruf wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dle Gemelndevorstande zu Relchenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 2. November 1916. Aufruf W ÄMIlWM Wlichs-8ick§Bt!i. verleben. Es gilt, den Weihnachtstisch für sie zu bereiten, der ihnen beweisen soll, daß wir am Weihnachts- feste ihrer dankbar gedenken. Deshalb ist beabsichtigt, für Truppenteile, die ihren Ersatz aus der Amtshauptmannschaft Chemnitz erhalten, sowohl Liebesgaben als auch Geldspenden zur Beschaffung solcher Gaben zu sammeln. Erwünscht sind Pakete, die für je einen Soldaten (ohne Angabe einer Person) beschnei sind, ^ Hosenträger (ohne Gummi). Zahnbürsten, Zahnpulver. Haarbürsten, Taschenspiegel. Kleiderbürsten, Sticfelbürstcn, Brustbeutel, Geldtäschchen. Notizbücher, Briefpapier, Postkarten, Bleistifte. Tintenstifte, Brieftaschen, Taschenmesser, elektrische Lampen, Ersatzbatterien, Eßbestecke, Löffel, Büchsenöffner, kurze und lange Tabakpfeifen, Tabakbeutel, Zigarrentaschen, Kartenspiele. Taschenuhren, Konserven (nicht Weißblechdosen), Marmelade, Fruchtsäfte, alkoholfreie Getränke, Bouillonwürfel, eingemachte und gedörrte Früchte, Heringe, Rollmops, Räucherfische, Nüsse ohne Schale, Bier, ^iotwein, leichter schaft cntgegengenommen. Es wird gebeten, das Sammelwerk zu beschleunigen, da die Gaden bis spätestens 10. November 1SI6 bei der Amtshauptmannschaft eingegangen sein müssen. Die Bezirkseingesessenen werden herzlichst und dringend um reichliche Zuwendung von Weihnachts. Liebesgaben ersucht. Offene Herzen und Hände werden sich überall finden. Um eine Zersplitterung der Liebestätigkeit zu vermeiden, wird gebeten, von Sondersammlungen möglichst abzusehen. Chemnitz, am 28. Oktober 1916. Der Bezirksausschuß für krlegshllfe im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz. vr. Fritsche. Amtshauptmann. Nachstehende Bekanntmachungen werden hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottl^f, den 3. November 19^6. Heuausfuhrverbot. Die Ausfuhr von Heu aus dem kommunaloerband der Amtshauptmannschaft Chemnitz ist nur mit Genehmigung der Amtshauptmannschaft zulässig. Chemnitz, am 27. Oktober 1916. 746 X. k*. III. Der kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Verfügung. Es ist wiederholt zu beachten gewesen, daß durch das AufsteUen von Geldspieiautomaten namentlich unter jugendlichen Personen die Sptelleidenschaft gefördert wird. Um dieser wegen ihrer wirtschaftlichen Folgen höchst bedenklichen Erscheinung nach Möglichkeit zu begegnen, wird hiermit auf Grund von 88 4, 9c des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. 6. 1851 folgendes bestimmt. Die öffentliche Aufstellung von Geldspielautomaten jeder Art wird hiermit für den Korpsbezirk verboten. Bereits aufgestellte Geldspielautomaten sind geschlossen zu halten. Zuwiderhandlungen werden nach 8 9b des angezogenen Gesetzes in Verbindung mit dem Reichsgesetz vom 11.12.1915 mit Gefängnis bis zu einem Fahre oder mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Leipzig» den 26. Oktober 1916. 2858 k. 2. Der kommandierende General: gez. v. Schweinitz. In Erweiterung der Polizeiverordnung vom 8. April d. F. — 373 - über die Polizeistunde ordnet die Amtshauptmannschaft nach Gehör ihres Bezirksausschusses bis auf weiteres folgendes an: Jugendliche Personen beiderlei Geschlechts unter 18 Jahren, soweit sie sich nicht in Be gleitung von Eltern, Erziehern, Lehrern und Lehrherren befinden, oder dem Soldatenstande angehören, haben die Gast- und Schankwirtschaften wochentags um S Uhr und Sonntags um 10 Uhr abends ohne besondere Aufforderung-«rian«». Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden, soweit nicht allgemeine Strafbestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haftstrase bis zu 14 Tagen geahndet. Witte, welche das Derweilen jugendlicher Personen beiderlei Geschlechts unter 18 Fahren nach der in Absatz 2 festgesetzten Zeit in ihren Wirtschaften dulden, werden in gleicher Weise bestraft. Chemnitz, am 28. Oktober 1916. LS bLNr. 1109^. Dle Königliche Amtshauptmannschaft. Nr. ll. Roggen- und Weizenausdrusch im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz. I. Die Frist zu dem mit Bekanntmachung vom 6. Oktober 1916 — Chemnitzer Tageblatt Nr. 279 vom 8. Oktober 1916 — angeordneten Ausdrusch des vierten Teiles der diesjährigen Roggen- und Weizenernte wird bis zum 15. November ISIS verlängert. II. Die mit Bekanntmachung vom 10. Oktober 1916 — Chemnitzer Tageblatt Nr. 282 vom 11. Oktober 1916 — zum Ausgleich für die durch die Anordnung des Ausdrusches entstehenden Wittschastserschwerntsse festgesetzte Druschprämie von 12 Mark wird für jede bis zum 15. November 1916 den Einkäufern des Kommunalverbandes der Amtshauptmannschaft Chemnitz abgelieferte Tonne aus- gedroschenen Roggens und Weizens weitergewährt. Chemnitz, am 30. Oktober 1916. 1246 L. IV. Der kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Weihnachtsliebesgaben für unsere Truppen. Zum !t. Male werde» unsere tapferen Truppen das Wcihnachtsscst fern der Heimat verleben müssen. Wir wollen deshalb auch in diesem Jahre UNseköN Tapferen eine Weihnachtsfreude bereiten und richten an die geehrte Einwohnerschaft die herzliche und dringende Bitte, dieses Liebeswerk durch reiche Zuwendungen von Geldspenden unter stützen z» wollen. Für freundliche Erfüllung unsrer Bitte im voraus herzlichen Dank. Der Kriegsfürsorge-Ausschutz in Siegmar. Klingcr, Vorsitzender. , Brotkartenausgabe in Rabenftein. Die Ausgabe der neuen Brotkarten aus die Zeit vom 5. November bis 2. Dezember erfolgt Sonnabend, den 4. November 1916» von 7—8V2 Uhr nachmittags in den bekannten Ausgabelokalen durch dle Bertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstünde oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An ander« Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfallen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstünde ausgestellten Ausweises. An Kinder können Karten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsoorftände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Der Semeindevorstand zu Rabenstein, am 2. November 1916. Kriegsküche in Rabenftein. Zur anderweiten Regelung der Massenspeisungen erfolgt Sonntag, den 5. November 1916, vorm. V2N —1 Uhr im Rathause die Speisemarken-Ausgabe in folgender Weise: Neue Brotheftnummer 1 bis mit 300 — V2II Ahr . - 301 . . 600 — 11 - - - 601 - - 900 — Vs12 . . - 901 - - 1200 — 12 - - - 1201 und darüber — Vrl - Die Nummernfolge ist streng inne zu halten. Die Massenspeisungen finden in der Regel bis auf weiteres Dienstags und Donnerstags statt und können wegen Mangel an Vorräten zunächst nicht weiter ausgedehnt werden. Pottionen werden zu 35 Pfg. ohne und zu 40 Pfg. mit Fletsch abgegeben und zwar: bis 2 Köpfe 1 Pottion, - 4 - 2 Porttonen, .7.3 - 8 - und darüber 4 Pottionen. Brothefte und abgezahltes Geld sind mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 2. November 1916. Schwartenholz-Berkauf. Der Verkauf von Schwartenholz findet Montag, den 6. November 1916 in der Brauerei (Fohs. Esche) statt. Preis: Meter 16,50 Mk. Holz wird an jedermann abgegeben. Weitere Bestellungen nimmt Herr Mar Ernst entgegen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 3. November 1916. Fahrradbereifung und Altgummi. Die Auszahlung für die bei der hiesigen Gemeindeverwaltung abgelieferten Fahrradbereifungen sowie für den Altgummi erfolgt Montag, den 6. November 1916 nachm, von 2—5 Uhr im Rathaus, Zimmer Nr. 5, und zwar nur gegen Vorlegung der Anerkennungs bescheinigungen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 3 November 1910. Gänse- rc. Futter. Das vorhandene Gänse- rc. Futter soll Mittwoch, den 8. November 1916 im Rathaus, Freibanklokal, nach Zählkarte Nr. 1 — 100 von 8 — 10 Uhr vorm. . . - 101 — 200 - 10—12 - . . - 201 und darüber - 12— 1 - mittags ausgegeben werden. Gefäße und kleines Geld sind mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Rabenftein, am 2. November 1916. Schließung der Expeditionsräume. Die Geschäftsräume der hiesigen Gemeindeverwaltung und des hiesigen König!. Standes amtes bleiben wegen Ausraumungsarbeiten Montag, den 6. November d. I. für den öffentlichen Verkehr geschlossen. In der Zeit von 11 bis 12 Uhr vormittags werden jedoch dringliche Angelegenheiten erledigt, wie auch standesamtliche Anzeigen entgegengenommen. Rottluff, am 2. November 1916. Der Gemeindevorstand. Berichte über die Sitzungen des Gemeinderates zu Rottluff. Sitzung vom 19. September Itzltz. Vorsitzender: Gem.-Dorst. Geißler. Anwesend: 19 Mitglieder. 1. Don dem Sachstande einer Armensache nimmt man Kenntnis. 2. Mit der vorzeitigen Entlassung des Beamtenanwärters Arnold ist man einverstanden. An dessen Stelle und für den schon früher abgegangenen Schretber Weichert sollm 2 jüngere Schreibkräfte eingestellt werden. Der Schreiberlehrling Schulze wird zum Gemeindeamts- HUfsarbeiter befördert. 3. Nachdem die Kassenprüfungsverbände der Amgegend die Auf nähme der Gemeinde abgelehnt haben, soll bei einigen vereideten Prioat-Kassenprüfern Anfrage gehalten werden. 4. Die Gemeinde-Rechnungen auf 1915 liegen vor und werden dem Finanz- und Verfassunas-Ausschusse zur Prüfung überwiesen. 5. Als Mitglieder für die Staatseinkommensteuer-Einschätzungs- Kommission auf die Fahre 1917 und 1918 werden die Herren Hermann