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Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar, Neustadt. Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand. Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein !und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ifpaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Ilmfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Arrzeigeu-Arnrahme in der Expeditton bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags L Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar L44 As 34 Sonnabend, den 26. August 1S16 Bestandaufnahme von Lebensmitteln. Am 1. September 1916 findet eine allgemeine Bestandaufnahme der wichtigsten Lebens- mittel statt. Alle Haushaltungen. Körperschaften. Anstalten aller Art, sowie Handels- und Gewerbe-Betriebe werden^auf die^hnen obliegenden Pflichten aufmerksam gemacht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottirttf, a^r 19.^August 1916^ Biehzwischenzählung. Auf die am 1. September d. I- stattfindende Biehzwischenzählung wird hingewiesen. Neichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 24. August 1916. — Die Gemeindevorstande. Bekanntmachung über das Feldern der Tauben. Da das Feldern der Tauben nicht nachgelassen hat und in einer die Nachbarschaft schädigenden und belästigenden Weise geschieht, ergeht hiermit an alle Taubenbesiher die Aufforderung, die Tauben zum Schlitze der Ernte und Aussaat von fetzt ab bis zum 15. November 19l6 eingesperrt zu halten. (Auf Ansuchen der Taubenbesitzer kann jedoch von den Unterzeichneten Behörden unter Wider- rufsvorbehalt gestattet werden, die Taubenschläge an zwei Nachmittagen jeder Woche (Dienstags und Sonnabends) von nachmittags 4 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit behufs Ausflugs der Tauben offen zu halten.) Zuwiderhandlungen werden nach § 24 Ziffer 2 des Forst- und Feldstrafgesetzbuches mit Geld strafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu einer Woche bestraft. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 25. August 1916. Die Gemeindevorstande. Für die minderbemittelte Bevölkerung, welche Brennspiritus zum Kochen benötigt und der Gas nicht zur Verfügung steht, werden Bezugsmarlen für Brennspiritus allmonatlich, und zwar jeden ersten Dienstag vorm, von II—12 Uhr im hiesigen Meldeamt ausgegeben. Reichenbrand» am 24. August 1916. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 1. September 1916 wird der 3. Termin der Gemeindeeinkommensteuer und des Schul geldes ^auf 1!U6> fällig. ^ ^ K ' ß A ' " eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 23. August 1916. Der Gemekndevorstand. Bekanntmachung. Das Abpflücken der Früchte der Ebereschen — Vogelbeeren — an hiesiger Kronprinzenstraße wird hiermit strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Siegmar, 24. August 1916. Der Gemeindevorstand. Siegmar — Futtermittel für Kaninchen. Die Futtermittel für Kaninchen sind hier eingegangen und erfolgt Abgabe derselben kommenden Sonntag, den 27. d. M., vormittag bei Herrn Rohproduktenhändler Richard Hähnel, hier, Krön- prinzenstraße. Es kosten das Pfund Kleie 7 Pf. und das Pfund Trockenschnitzel 16 Pf. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß nur Karteninhaber bei der Verteilung berücksichtigt werden können. Siegmar, den 24. August 1916. Der Gemeindevorstand. Anläßlich der bevorstehenden Sedanfeier wird hierdurch darauf hingewiesen, daß alles unbefugte Schießen sowie Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten ist. Zuwiderhandlungen werden nach 8 367 Punkt 8 des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mark geahndet. Siegmar, am 23. August 1916. Der Gemeindevorstand. Siegmar — Geflügelfutter. Die Verteilung des Geflügelfutters für Siegmar erfolgt Sonntag, den 27. August 1916 vorm, von V28 Uhr ab bei Herrn Prokurist Richard Starke, hier, Rosmarinstraße 1. Preis beträgt für 1 Pfund 32 Pf. Siegmar, den 25. August 1916. Der Gemeindevorstand. Lesezimmer Siegmar. Das Lesezimmer bleibt auf einige Zeit auch Dienstags geschlossen. Die Wiedereröffnung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Siegmar, 23. August 1916. Der Ortsausschuß für Jugendpflege. Schuldir. Spindler, 1. Vors. Bekanntmachung. Am 1. September 1916 wird der 3. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen und des Schulgeldes fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Anlagen und das Schulgeld zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. September 1916 an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 24. August 1916. Gemüse-Verkauf. Der Elnzelverkauf von Nudeln und Maisgrietz durch die Gemeinde Rabenstein erfolgt Mittwoch, den 30. und Donnerstag, den 31. August 1916 in der Brauerei (Iohs. Esche). Die ausgegebenen Marken gelten zu den bestimmten Zeiten. Brotheste und kleines Geld sind mitzubrinaen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 24. August 1916. Famllien-Unterstntzung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufencn Mannschaften für den Monat September 1916 soll ausnahmsweise Donnerstag, den 31. August d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber I—250 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 251—500 im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 24 August 1916. Volks- und Fortbildungsschule Rabenstein. Sonnabend, den 2. September, vorm. VslO Uhr. findet eine öffentliche Sedanfeier statt, verbunden mit turnerischen Vorführungen der Fortbildungsschüler. Im Namen der Lehrerschaft ladet ergebenst ein Direktor Steinbrück. Einladung. Zur öffentlichen Schulfeier in Rottluff am Sedantage, 2. September, vormittag 8 Uhr wird die geehrte Einwohnerschaft hierdurch herzlich eingeladen. Den Vortrag wird Herr Kantor Kind halten. Das Lehrerkollegium. Weidauer, Pfarrer, Oberl. Hunger, ding. Lehrer. Ortsschulinspektor. Sitzung des Gcmeinderats zu Reichenbrand vom 18. August 1916. Öffentliche Sitzung. 1. teilt der Herr Vorsitzende mit, daß anstelle des in Kriegsdiensten befindlichen Gemeinderatsmitgliedes Herrn Hurtig Herr Schankwirt Alfred Junghans als Ersatzmann in den Gemeinderat eingetreten ist. Herr Junghans wird besonders begrüßt. 2. wird Kenntnis genommen a) von der Gestundung der Rückzahlung des Staatsdarlehns; b) von der durch die Königliche Amtshauptmannschaft erfolgten Kartoffelverteilung unter die Bezirksgcmeinden; c) von einem Schreiben des Gemeindeverstcherungs-Verbandes Leipzig, Unfall-Versiche rung der freiwilligen und Pflichtfeuerwehrleute, sowie der Feuerlöschdienstpferde betr; 6) daß anstelle des Hilfsschutz manns Dathe, Theolkr Heymann eingestellt worden ist, (der Gemeinderat erklärt hierzu sowie zu dessen Dienstregelung sein Einverständnis); e) von dem Protokoll über die durch den Sparkaffen-Ausschuß vorgenommene Revision der Spar kasse. 3. erfolgt Vorlage der 1815er Sparkassen-Rechnung. Nach Prüfung derselben durch den Herrn VerbandS-Revisor Busch wird dieselbe richtig gesprochen. 4. gelangen die 1915er Gemeindekassen-Rechnungen zur Vorlage. Nach erfolgter Prüfung derselben durch den Herrn Verbands-Revisor Busch werden dieselben richtig gesprochen. 5. wird von Errichtung einer Volksküche nach Lage der Verhältnisse vorläufig Abstand genommen. 6. beschließt man, während des Krieges von Aenderung des Fluchtlinienplanes für die Hofer Staatsstraße Abstand zu nehmen. v. Sticht Sssentltche Sitzung. 7. erklärt man zu der vom Armenausschuß vorgenommenen Verteilung der Zinsen der Franz-Julius-Drechsler-Stiftung, des Metzner'schen Legats und der Anna-Louise-Reichel-Stif- tung sein Einverständnis. 8. finden 2 Gemeinde-Einkommcnsteuer-Gestundungsge- suche Berücksichtigung. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Neustadt vom 2«. August 19IS. Nach vorausgegangener Sitzung des Ortsarmenverbandes, in welcher in einigen Armensachen Beschluß gefaßt worden ist, wird die Gemeinderatssitzung eröffnet. Es wird Kenntnis genommen: 1. vom Dankschreiben des Gemeindekassterers Helmrich für die ihm aus Anlaß seiner Verheiratung dar gebrachten Glückwünsche und das Geschenk; 2. vom 10. Jahresbericht der Genossenschaft für Mädchenfürsorge in Harthau; 3. vom Ueberschuß bei der Giro-Zentrale im Jahre 1915; 4. von der Festsetzung der Bezirksarmenvereins-Anlagen auf 1916; 5. vom Beleuchtungsplane für die Gasstraßen beleuchtung für August; 6. vom Ergebnisse der Sammlung zurSpendefürdiedeutschenGefangenen;7.voneinerVersügung der Kgl. Amtshauptmannschaft an die Stadtgemeinde Chemnitz, die Geltung der ortsgcsctzlichen Bestimmungen für den Einbau der Ziegeleischleuse; 8. von der Einrichtung der Goldhilfs ankaufsstelle und der Werbekommission. Seitens des Herrn Vorsitzenden ergeht an sämtliche anwesende Herren des Kollegiums die Bitte, auch in dieser dem Vaterlande dienenden Sache Mitwirken zu wollen; 9. zustimmend von der Erklärung eines Darlchnsgläubigers, die Erhöhung des Zinsfußes betreffend. 10. Nach Kenntnisnahme einer amtshauptmannschaftlichen Verfügung, die Gewährung von Darlehen aus dem gewerblichen Genoflcnschaftsstock betreffend, beschließt man in eine Beratung der Angelegenheit zur Zeit nicht einzutreten, da spezielle Fälle gegenwärtig nicht vorliegen. 11. Ein Gesuch um Gestundung von Besitzwcchselabgaben wird genehmigt. 12. Zwecks Erhebung von Besitzwcchselabgaben wird der Wert eines Grundstückes festgesetzt. 13. wird in 2 Fällen die Einleitung des Nachzahlungs verfahrens zu den Gemeindeanlagen beschlossen. 14. In Steuersachen wird: u) ein Rückstand erlabweise herabgesetzt, b) eine erbetene ratenweise Bezahlung eines Steuerrückstandes bewilligt, c> einG estundungsgesuch genehmigt 15. beschließt man die geforderten Gebühren für Fleisch beschau in der Schlachtzentrale Grüna zu übernehmen. 16. genehmigt man die eingereichte Vorschlagsliste für die Zinsenvcrteilung des von Tuppau'schen Legates. 17. werden die Zinsenempsänger der Lasch-Stiftung be stimmt. 18. genehmigtmandieBeschlüssedesSparkassenausschusses vom heutigen Tage. 19. wird auf ein Gesuch der hiesigen Händler um Ueber- tragung des Verkaufes der Lebensmittel ablehnender Beschluß gefaßt. 20. Einem Gesuche eines früheren Gemeindekopisten um nachträgliche Zeugnisabänderung wird nicht entsprochen. 21. wird das Entlassungsgesuch des Schreibers Knoll genehmigt. Wegen der Beschaffung einer Hilfskraft wird dem Herrn Vorsitzenden Ermächtigung erteilt, die notwendigen Schritte zu unternehmen. 22. nimmt man Kenntnis von der weiteren Zurückstellung des Kassierers Helmrich und beschließt, die Bemühungen um Ersatz fortzusetzen. 23. Für den Rechnungsabschluß 1915 soll eine Aushilfs kraft beschäftigt werden. 24. Mit der Einrichtung einer Volksküche erklärt man sich einverstanden, wenn die Kosten der Einrichtung auf die Staatskasse übernommen und die notwendigen Lebensmittel der Gemeinde in genügender Menge zugewiesen werden.