Volltext Seite (XML)
Bullerrkörung. Nach der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 19. Januar d. I. findet die diesjährige HavpttSrung in den Monaten AprU und Mai statt. Die Besitzer von Körpflichtigen Bullen werden deshalb aufgefordert, bis zum 25. Februar ISIS ihre Körpflichtigen Bullen in das je bei den Unterzeichneten Behörden ausliegende Verzeichnis eintragen zu lassen. Körpflichtig sind die zur Zucht bez. zum Decken bestimmten und deckfähigen Bullen, das sind solche, die mindestens l'/< Jahr oder bei sehr kräftiger Entwickelung mindestens 1 Jahr alt sind. Vorgekörte Bullen müssen auf alle Fülle angemeldet werden. Bullen, die bereits bei einer früheren Hauptkörung angekört worden sind, ferner Bullen, die aus- schließlich zur Mast besniirmt sind und solche, die noch nicht das obengenannte Alter erreicht haben, sind nicht zur Hauptkörung anzumelden. Dle Gemelndevorstande zu Reichenbrand. Siegmar, Neustadt. Ravenstein und Rottluff, —. am 27. Januar 1915. Bekanntmachung. Am I. Februar diese« Jahres ist der I. Termin der staatlichen Grundsteuer mit 2 Pfennigen pro Einheit fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 10. Februar 1915 an die hiesige Ortssteueretnnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 28. Januar 1915. Der Gemeindevorstand. Fauiilieli-Illilersliitziillg und Abgabe von Marken in Ravenstein. Die Auszahlung von Unterstützungen an bedürftige Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für die 1. Hälfte des Monats Februar soll Mittwoch, am 3. Februar 1915 von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—25V und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 251—5VV im hiesigen Rathaus, Sitzungszimmer. erfolgen. Die Abgabe der Brot-, Fleisch- und ttohlenmarlen re. erfolgt wie gewöhnlich jeden Freitag Nachmittag. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 28 Januar 1915. Bekanntmachung. Am 1. Februar ds. Jhrs. wird der l. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig. Dieselbe ist spätestens bis zum 10. Februar ». v. bei Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer-Etnnahme zu bezahlen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28 Junuar 1915 Meldungen im Fundamt Ravenstein. Verloren: 1 Lederbriestasche. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 29. Januar 1915. Ausschuß für Jugendpflege zu Rabenstein. Sonnabend, den 6. Februar, abends 7 Uhr. und Sonntag, den 7. Februar, abends V>8 Uhr, finden im Gasthofe zun, LSwen Sffentliche Unterhaltungsabende zum Besten der Kriegshrlfskasse statt. Es werden geboten: Lichtbilder aus Ost- und Westpreutzen mit Bort-», und „Deutsche Treue", So«»s«ck in 2 Akten von ». »»„ LUieneron, dargestellt von Mitgliedern des Pfadfinderkorps unter gütiger Mitwirkung hiesiger Damen. (Das Stück behandelt eine geschichtliche Begebenheit aus der Zeit Friedrichs des Großen, aus dem Jahre 1758). Eintrittskarten werden durch die Pfadfinder ausgegeben. Erwachsene zahlen 30 Pf.. Kinder und Jugendliche am Sonnabend 10 Pf Um recht zahlreichen Besuch bittet ergebenst Rabenstern, den 27. Januar 1915. der Nusschuh für Jugendpflege. Volksbücherei Rabenstein. Lesekarten 1915 betreffend. Die Einrichtung von Lesekarten hat sich in hiesiger Gemeinde bei den Lesern und Freunden unserer Volksbücherei recht gut eingeführt und seit Jahren immer besser bewährt. Wer V.60 das Jahr zahlt, darf jedesmal einen Band. „ V.75 . » » « „ .. zwei Bände und » 1.00 » drei Bände gleichzeitig an jedem Entleihetage während des ganzen Jahres kostenlos entnehmen. Infolge der durch den schlimmen Krieg geschaffenen wirtschaftlichen Lage sieht die Unterzeichnete Verwaltung davon ab, wie in anderen Jahren, von Haus zu Haus und von Familie zu Familie solche Lesekarten für die Volksbücherei zum Kaufe anzubieten. Es wird aber dringend gebeten, daß gerade in diesem Jahre, in dem ganz besonders hohe Anforderungen an die Volksbücherei gestellt werden, die alten Jahreskarten von 1914 möglichst von allen Familien, soweit sie den geringen Betttag von 0.50 — 1,00 ^ fgrs Jahr verschmerzen können, im Vüchereizimmer der neuen Schule zu den Ausleihe- zeiten (Sonntags von Vsll—12 Uhr vormittags) gefälligst erneuert und so die guten Zwecke der Volks bücherei unterstützt werden. Auch ist außer diesen Zeiten der Unterzeichnete Bücherwart jederzeit genr bereit, eine neue Lesekarte auszustellen. Rabenstein, am 27. Januar 1915. Die Büchereiverwaltung. W. Hart mann, Bücherwatt. Kriegsfnrsorge Rottluff. Hausbesitzer, die von den Familien der zum Heeresdienste eingezogenen Ortseinwohnern (gleichviel, ob die Familien noch hier wohnen oder nach Einberufung des Ernährers verzogen sind) noch Mietzins auf das Jahr 1914 zu fordern haben, werden ersucht, sich Sonntag, den 31. Januar 1915, vormittags in der Zeit von V-ll bis 12 Uhr im Gemeindeamte — Kassenzimmer — einzufinden. Ehefrauen der zum Heeresdienste eingezogenen Ortseinwohner, die eine Regelung ihres rückständigen Mietzinses auf das Jahr 1914 wünschen, wollen dies Sonntag, den 31. Januar 1915, nachmittags in der Zeit von 2 bis 3 Uhr im Gemeindeamte — Kassenzimmer — unter Vorlegung des Mietzins-Quittungsbuches melden. Weder Hausbesitzer noch Ehefrauen wollen sich genieren zu kommen. Die Mietzins-Regelung liegt in beiderseitigem Interesse. Rottluff, am 28. Januar 1915. Der Gemeindevorstand. Sitzung des Gemeinderats zu Reichenbrand vom 25. Januar 1915. Öffentliche Sitzung. Der Herr Vorsitzende eröffnet die 1. Sitzung im neuen Jahre mit einer besonderen Ansprache und gedenkt dabei unserer tapferen hiesigen Soldaten und spricht ihnen namens der Gemeinde für ihre übermenschlichen Leistungen und Opfer ein »Habet Dank" aus. Hierauf wird der das erstemal anwesende Herr Richard Weiße, besonders begrüßt. Zur Tagesordnung übergehend, wird 1. Kenntnis genommen: s) von dem Sparkassen-Revisionsprotokoll vom 29. Dezember 1914; b) von der amtshauptmannschaftlichen Verfügung. Streckung der Vorräte an Brotgetreide und Mehl bett.; c) von Festsetzung der Termine für Nachaichung der Maße und Gewichte pp. auf 8. und 9. März dieses Iahres. 2. erklärt sich der Gemeinderat mit der vorgenommenen Ver steigerung des Fischrechts im hiesigen Kaßbergbach einverstanden. 3. wird ein Antrag auf Rückzahlung von Wertzuwachssteuer und Besitzwechselabgaben abgewiesen. 4. hält man einen in Sachen der Wegeunterführung an der Arzigsttaße gefaßten Beschlüsse aufrecht. 5. nimmt man von den eingereichten Skizzen zu der geplanten Abänderung eines Teilbebauungsplanes Kenntnis. 6. wird die eingegangene Abrechnung über den Weststraßenbau anerkannt und Einverständnis zu der vorgenommenen Verteilung der Anliegerleistungen erteilt. 7. nimmt der Gemeinderat von der vom Bezirksausschuß vor geschlagenen Unterstützung der Familien der Kriegsteilnehmer über das reichsgesetzliche Mindestmaß hinaus Kenntnis und erklärt sich zur Übernahme eines Teiles (30 0/0) des dadurch entstehenden Aufwandes auf die Gemeinde bereit. R. Nichtöffentliche Sitzung. 8. werden einige Gemeindeabgaben-Erlaßgesuche teilweise berück sichtigt; ein Gemeindeabgaben-Gestundungsgesuch wird abgelehnt. 9. Die Ende 1914 aus dem Sparkassenausschnß ausgeschiedenen Herren Gem.-Ält. Bauch, Eugen Irmschler, Karl Claus und Bruno Burkhardt werden wieder gewählt; ebenso wird Herr Pomp in den Schulsparkassen-Ausschuß wieder gewählt. Sitzung des Gemcinderatcs zu Rabcnstein am 21. Januar 1915. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 18 Mitglieder. 1., wird Kenntnis genommen: 2) von einer Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschast, Verwertung der Speiseabfälle und Einschreiten gegen Verfüttern von Brotgetreide; b) von der Kriegs versicherung der zum Heere eingezogenen Mannschaften; c) von einem Dankschreiben. 2., wird der Anspruch in einer Ilnterstützungssache abgelehnt, während die Verpflegskosten für eine im Bezirksstift Jühnsdorf untergebrachte Person, nachdem deren Vermögen verzehrt ist, über nommen werden. 3., den Bedingungen der Königlichen Kreishauptmannschaft, den Bebauungsplan bett., wird unter gewissen Voraussetzungen zu gestimmt. 4., nimmt der Gemeinderat Kenntnis von dem Eingänge des Gesetzes »Die Wettzuwachssteuer" und beschließt, ab des Jahres 1915 eine Wertzuwachssteuer in der Gemeinde zu erheben. 5., erfolgen Einschätzungen von Nachlaßgrundstücken zur Besitz wechselabgabe. 6., die Vorschläge des Sparkassenausschusses, Beleihung von Grundstücken, werden unter den gestellten Bedingungen genehmigt. 7., nimmt der Gemeinderat Kenntnis von dem Ergebnis der Einschätzung zu den Gemeindeanlagen auf 1916. Nach diesem Er gebnis und dem festgestellten Bedarf im Haushaltplan müssen 15 Pfg. für die Grundsteuereinheit und der Normalsteuersatz vom Einkommen erhoben werden. Die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl. Die Königliche Amtshauptmannschaft Chemnitz fordert zur pein lichsten Befolgung der Reichskanzler-Bekanntmachung vom 25. Januar 1915 auf und weist auf folgende Bestimmungen derselben hin: 1. Die Abgabe von Weizen-, Roggen-, Hafer- und Gerste mehl im geschäftlichen Verkehre ist bis zum Ablauf des 31. Ianuar verboten. Nur an Behörden, öffentliche und gemeinnützige Anstalten, Händler.Bäcker und Konditoren darf noch Mehl abgegeben werden. 849. Wer dieser Vorschrift zuwider Mehl abgtbt, kaust oder in sonstiger Weise erwirbt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis 1500 Mark bestraft. Mehl außer den im 8 4 aufgefühtten Ausnahmen überhaupt nicht 2. Mit dem Beginne des 1. Febnrar 1915 ist aller Weizen und Roggen, allein ^oder mit anderer Frucht gemischt, auch ungedroschen Getreide oder Mehl, die zusammen 2 Zehner »licht übersteigen. 3. An dem beschlagnahmten Weizen, Roggen und Mehl dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Insbesondere ist das Verfüttern verboten. 4. i^er unbefugt beschlagnahmte Vorräte beiseite schafft, beschädigt oder zerstört, verfüttert oder verkauft, kaust oder sonstwie veräußert oder erwirbt, wird mit Gefängnis , .bis zu einem Jahre, oder mit Geldftta^bis zu 10MO M. bestraft. ^ ^ dß d genau anzuzeigen hat, wieviel er hat. Betragen die Vorräte weniger als 2 Zentner, so genügt die Anzeige und Versicherung, daß weniger als 2 Zentner in Gewahrsam seien. Mehlvorräte unter 5 sind Wann, wo und wie anzuzeigen ist, wird noch besonders bekannt gegeben. 8 8. Wer die Anzeigen nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer bis zu6 Monaten oder mit Geldstrafe^bis zu 1500 M.^'esttaft. 8^3. jetzt ordentlich angezeigt werden. 6. Später werden die Weizen- und Roggenvorräte für die Kriegs- getteide-Gesellschaft m. b. H. in Berlin, die Mehlvorrüte für den Kommunalverband (Bezirksverband der Amtshauptmannschaft) gegen angemessene Entschädigung enteignet werden. Die Kriegsgetreide-Gesellschaft wird das Getreide übernehmen, bezahlen, mahlen lassen und es dann an die Kommunalverdände verkaufen nach einem Plane, der vom Reichsverteilungsausschuß aufgestellt wird. schüft) bildet einen vom Bezirksausschuß gewählten besonderen Aus schuß, welchem die Unterverteilung des Mehles und die Festsetzung des Mehlpreises obliegt. Die Abgaben der Vorräte an die einzelenen Personen erfolgt gegen Bezahlung. Die durch die Bekanntmachung hecbeigeführte Regelung wird einer Vergeudung und Preissteigerung des Roggens. Weizens und Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Reichenbrand vom 23. bis 29. Januar 1915. Geburten: Dem Schlosser Ernst Paul Weber 1 Tochter; dem ementarbeiter Max Louis Herold 1 Sohn; dem Bäckermeister arl Hermann Leonhardt 1 Sohn. Sterbefalle: Fritz Helmut Wienhold. 1 Monat alt; der Soldat, der Fleischer Aicha.Paul Schwarzenberger, gefallen am 7. Januar 1915 im Gefecht bei Daudesincourt in Frankreich; die Pensionärin Anna Helene verw. Groß geb. Erth, 60 Jahre alt; Hilde Lina Uhlig, 2 Monate alt; Theodor Herbert Schneiderheinze, 3 Jahre alt. Nachrichten des Kgl. Standesamts zu Neustadt vom 21. bis 28. Januar 1915. Geburten: Dem Geschirrführer Richard Emil Stephan 1 Sohn; 1 unehelicher Knabe. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Ravenstein vom 22. bis 28. Januar 1915. Geburten: Dem Zimmermann Emil Schulze 1 Mädchen; dem Friseurgeschäftsinhaber Heinrich Walter Stein 1 Knabe; dem Appreteur Karl Friedrich Naumann 1 Knabe; hierüber 1 unehe- liches Mädchen. Aufgebote: Der Gießereiarbeiter Carl Hermann Bergmann mit Johanne Toska Gerhardt, beide in Rabenstein. Sterbefalle: Charlotte Mattanne Battam, 1 Tag alt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rottluff vom 22. bis 28. Januar 1915. Eheschließungen: Der Handschuhstricker Erich Graupner in Reichen- brand mit der Handfchuhstrickerin Anna Marie Siegel in Rottluff. Kirchliche Nachrichten. Parochle Reichcubrand. Am Sonntag Septuagesimae den 31. Januar vorm. 9 Uhr Predi »tgottesdiensl. Pfarrer Rein. Vorm. 11 Uhr Kindergottesdienst. Pfarrer Rein. Kollekte für Ostpreußen. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenvcrein. Mittwoch Abend 8 Uhr Krisgsbetstunde mit Abendmahlsfeier. Hilfsg. Ranft. Männergesangvercin Reichenbrand: Motette von Grell. Donnerstag Abend 8 Uhr Nähabend. Amtswochc: Hilfsg. Ranft. Parvckie Rabenstem. Sonntag, den 31. Januar 9 Uhr Predigtgottesdienst. Pfarrer Weidauer. Kollekte für Ostpreußen. ,8 Uhr evang. Iünalingsverein. ^ Mittwoch, den 3. Febr. abends 8 Uhr evang. Jüngfrauenoeretn. Donnerstag, den 4. Febr. 8 Uhr Vorbereitung zum Kinder- gottesdienst. Pfarrer Weidauer. Freitag, den 5. Febr. 8 Uhr Kriegsbetstunde. Hilfsg. Herold. Wochenamt vom 1.—7. Febr.: Pfarrer Weidauer. Unter Leinde»». Roman von Karl Matthias. Fortsetzung. sNaehdruck verboten.» „Ja, gnädige Frau. Er war gestern im Garten, nach dem er in der Fabrik so lange gesucht, bis er unter Schutt und Trümmern die Leiche des Herr» Leutnant gefunden hatte. Ach, was ich sagen wollte, ich kann Ihnen nicht beschreiben, wie unser Herr aussah. Als ob er selbst ans dem Grabe» gekommen sei." „Gott sei gepriesen! Also lebt er noch?" „Ja, aber wie? In Jammer und Verzweiflung. Ich konnte ihn nicht bewegen, in unser Haus einzutreten. So lange die Prussiens hier sind, schwur er, keinen Fuß über die Schwelle zu setzen." „Er wird kommen, sobald er erfährt, daß wir hier sind", sprach die Dame mit fester Ucberzeugung. „Es liege» ja auch Franzosen hier und sic sind wohl verpflegt, wie die anderen." „Der Herr wird trotzdem nicht kommen, gnädige Frau. Er dachte nur daran, wie er den Körper seines armen Olivier fortschaffen sollte, damit sie ihn nicht mit den ge fallenen Prussiens begraben, und es ist gut, daß Herr Bourlier fortbleibt, denn wenn er den Gewissen hier findet, dann stehe ich für nichts." „Von wem reden Sie?" „Ach, gnädige Frau, ich wage es nicht auszusprechen", sagte der Alte zitternd, indem er sorgsam die Tür schloß. „Die Wärter zwangen mich, neue Kiffen und Polster von oben hinabzubringen. Da kam ich auch in das linke Erker zimmer, und da lag er wahrhaftig und sein Name stand auf einer Tafel oben am Kopfende." „Der Name?" „Leutnant Waldemar Tyrolt vom 108. sächsischen In fanterieregiment, unser früherer Fabrikdirektor, und Ver lobter des gnädigen Fräuleins." „O mein Gott!" rief Nataly heftig erschrocken. „Haben Sie das auch Herrn Bourlier gesagt?" „Ich wagte es nicht, gnädige Frau; denn wissen Sie, der Tyrolt wurde aus der Fabrik herübergetragcn. Er hat den Ueberfall geleitet, bei dem unser junger Herr das Leben einbüßte, und was ich sagen wollte —" „Welches Unglück, welch' entsetzlicher Zufall", jammerte die würdige Dame. „Sie taten recht daran, zu schweige»; aber ich beschwöre Sie, Lanrence, sprechen Sic auch jetzt kein Wort darüber, vor allem nicht zu meiner Nichte. Sie darf nicht erfahren, daß der Herr Tyrolt hier im Hause ist. Versprechen Sie mir das?" „O gern, gnädige Frau. Warum soll ich denn unserer Desiree solchen Kummer bereiten?"