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Fernsprecher: Ami Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbland, Siegmar, Nenstadt, Rabenstein nnd Rottluff Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoio *traße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Retchenbrand, Kaufmann Emil Winter in Nabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bet öfteren Wiederho.ungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme i» der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags t Uhr. bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. 4 Sonnabend, den 30 Januar ISIS WWs-WW d« WMe-WW zu WM«ui> uns -us M M Rechnungs-Abschlutz. Einnahme. .4k S ! Ausgabe. .4k kaffenbestand vom Zähre 1913 15 768 09 Zurückgezahlte Spareinlagen i. Z. 1914 383 834 29 Spareinlagen i. Z. 1914 330 590 04 Bar bezahlte Spareinlagezinsen 2 668 30 Zurückgczahlte Kapitalien . 61 860 Ausgeliehene Kapitalien und angekaufte Wertpapiere 63 965 Erhobene Bankeinlagen 159 421 50 Bankeinlagen 159 421 50 Aufgenommene Lombarddarlehen Zurückgczahlte Lombarddarlehen 7000 Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien 82 224 45 Verwaltungsaufwand und sonstige Ausgaben 8 383 69 Für Einlage- und Zinsenquittungsbücher 75 25 Kaffenbestand Ende 1914 24 756 05 Sonstige Einnahmen 109 50 j Summe! 650 028 83 Summe: 650 028 83 Vermögens-Übersicht. Aktiva. Ausgeliehene Kapitalien: s) gegen Hypothek b) gegen Bürgschaft Nennwert: Ankaufswert: : Hypotheken und Wertpapieren Znventar Kassenbestand Ende 1914 267000 236187 „ .4k S ! 1 626 450 20 000 219 677 50 1384 48 24 756 05 1 893 799 91 Passiva. Guthaben der Einleger am 31. Dezember 1914 und zwar: Bestand am 1. Januar 1914 1803309 89 ^ Spareinlagen 1914 330590 .. 04 „ Gutgeschriebene Zinsen 1914 60417 , 47 „ 2194317 ^k 40 H' . Hiervon ab: Zurückgezahlte Spareinlagen 1914 . . 383834 . 29 , Se. w. o. 1810483 11 H- Aufgenommene Lombarddarlehen Rücklagevermögen am 31. Dezember 1914 und zwar: Bestand am 31. Dezember 1913. . . 72472 ^k 28 10844 . 52 „ Se. w. o. 83316 .-ik - .4k 1810483 11 80 1893 799 I 91 beziffert sich auf 3748. 2m Zähre 1914 sind neu hinzugekommen 245 und erloschen 178 Einlagebücher; Strengste Geheimhaltung. Die Zahl der bis zum Schlüsse des Rechnungsjahres ausgestellten Ginlagebücher am 31. Dezember 1914 befanden sich noch 2127 Bücher in Geltung. Tägliche Verzinsung. Spareinlagen werden an einem Geschäftstage in jeder Höhe bis zum Höchstbetragc von 5000 .4k bezw. 10000 -4k angenommen. Zinsfuß 3V2°/o. Helmsparbüchsen unentgeltlich! ^ o ^ ^ 8 3 Durch die Polt bewirkte Einlagen werden schnellstens und portofrei erledigt. Kostenloser Übertragungsverkehr von anderen Kassen. T-leph-nunschlutz: Ami Sl-gmur Nr. 2«. Die Sparkasien-Verwaltung. Reichenbrand, am 28. Januar 1915. Nösel, Sparkassen-Kassierer. Liebesgaben-Sendung für die Soldaten von Reichenbrand. Der Unterzeichnete Ortsausschuß will im Monat Februar (sobald größere Pakete zugelassen sind) wieder eine Liebesgabensendung an unsere im Felde stehenden Soldaten vermitteln. Es ergeht an die Einwohnerschaft von Reichenbrand die herzliche Bitte, durch und sonstige Gaben lin Frage kommen: wollene Socken. Fußlappen, Taschentücher. Speck. Rauchfleisch, Dauerwurst. Schokolade. Feigen. Zigarren, Tabak) das Liebeswcrk recht ausgiebig gestalten zu helfen. Die vielen Dankschreiben unserer Krieger bezeugen, welch große Freude wir mit unserer Weih nachtssendung bereitet haben. Der Ausschuß gibt sich der Hoffnung hin. daß alle unsere Einwohner auch diesmal mit ihrer Opferwilligkeit nicht zurückhalten, indem es sich um unsere braven Soldaten, welche in Feindes- land unter den größten Entbehrungen ihr Leben und ihre Gesundheit für uns einsetzen, handelt und für die wir nicht genug tun können. Es wird gebeten, die Spenden rechtbaldigst und spätestens bis 1Ü. Februar Rathause abzugeben. Reichenbrand, am 29. Zanuar 1915. OktshilssaUöschuH. Grundsteuer. Am 1. Februar d. I. ist der I. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig. Dieselbe ist spätestens bis zum 10. Februar ». o. bet Vermeidung des Mahn- bez. ZwangsvoUstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer-Einnahme zu bezahlen. Reichenbrand» am 22. Zanuar 1915. Der Gemeindevorstand. Gemeindewaifenrat. Vom Königlichen Amtsgericht Chemnitz ist Herr Schuldirektor Adolf Siegel zum Gemeinde- waisenrat für den Ort Reichenbrand bestellt worden, was hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Reichenbrand, am 28. Zanuar 1916. Der Gemeindevorstand. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 28. Zanuar 1916. Die Gemeindevorstande. Polizeistunde. Der Ernst der Zeit macht eine Regelung der Polizeistunde in den Schankwtrtschaften erforderlich. Die Amtshauplmannschaft ordnet daher nach Gehör ihres Bezirksausschusses unter Aufhebung der Be- kanntmachuna vom 21. November 1910 bis auf weiteres folgendes an: Die allgemeine Polizeistunde wird für alle Gast- und Schankwtrtschaften auf ein Uhr nachts festgesetzt. Für Kutscherstuben, Frühstücksstuben und solche Schankräume, die einen diesen Stuben ähn- lichen Verkehr und Betrieb haben, wird die besondere Polizeistunde auf 9 Uhr abends bestimmt. Für Jugendliche beiderlei Geschlechts unter 18 Jahren wird, soweit sie sich nicht in Be gleitung von Eltern. Erziehern, Lehrern oder Lehrherren befinden, oder dem Soldatenstande angehören. in allen Gast- und Schankwirtschasten die Polizeistunde Wochentags auf 9 Uhr, Sonntags auf 10 Uhr abends festgesetzt. Unter Gast- und Schankwirtschaften sind Wirtschaften sowohl mit als auch ohne Alkoholausschank zu verstehen. Zuwiderhandelnde werden auf Grund von § 365 des Reichsstrafgesetzbuches bestraft werden. Diese Bestimmungen treten mit ihrer Bekanntmachung in Kraft; sie gelten unbeschadet einer etwa noch wcitergehenden ortspolizeilichen Regelung in den einzelnen Gemeinden. Chemnitz, den 23. Zanuar 1915. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabensteln und Rottluff, am 28. Zanuar 1915. Die Gemeindevorstande. Verbot des Umhertreibens jugendlicher Personen. Das dem Ernste der Zeit nicht entsprechende, vielfach beobachtete Gebahren jugendlicher Personen veranlaßt die Amtshauplmannschaft nach Gehör ihres Bezirksausschusses Folgendes anzuordnen: Jugendlichen beiderlei Geschlechts unter 18 Zähren ist verboten, sich nach eingetretener Dunkelheit auf den Straßen zwecklos umherzutreibea oder die Öffentlichkeit durch müßiges Umherstehen und unangebrachtes Gebahren zu belästigen. Zuwiderhandelnde werden, soweit nicht allgemeine Strafbestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark, nach Befinden mit Haststrafe bis zu 14 Tagen bestraft werden. Chemnitz, den 23. Zanuar 1915. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Staatsgrundsteuer betr. Der am 1. Februar cr. fällige 1. Termin Staatsgrundsteuer 1915 ist bis längstens den 10. Februar 1915 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige wird nach Ablauf dieser Frist das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingelsitet werden. Siegmar, 28. Zanuar 1915. Der Gemeindevorstand. Hundesteuer betr. Mit dem 31. d. M. läuft die Frist zur Bezahlung der Hundesteuer ab. Rückständige wollen dieselbe ungesäumt an die hiesige Gemetndekasse abführen, da nach Fristablauf mit dem Mahnverfahren begonnen wird. Siegmar. 28. Zanuar 1915. Der Gemeindevorstanb. Herr Rittergutspächter Rudolf Merz hier ist vom hiesigen Gemeinderate als stellvertretender Feuerlöschdlrettor für Neustadt und den Gutsbezirk Höckericht gewählt und als solcher von dem Unterzeichneten heute in Pflicht genommen worden. Neustadt, am 28 Zanuar 1916. Der Gemeindevorstand.