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Wochenblatt Ä Fernsprecher: für Amt Siegmar Nr. 344. Reichcnimnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein »nd Rottluff Sonnabend, den 13. Mai 1911 19 17. Mai vorm. VM Uhr 18. 18. rg- § y eil die anerkannten dauernd ganzinvaliden, S- nd, Jugend. Parochie Rabenstein ittel zu deren Pension oder Rente im Herbst — Ende September oder Oktober d. I- — abläuft, von een, tel- >en- Nachschan: 24. Mai vorm. ^10 Uhr Mai vorm. V4IO Uhr für Knaben: Nachschau: 24. Mai vorm. 10 Uhr Mai vorm. V4II Uhr für Mädchen: Nachschau: 24. Mai vorm. V4H Uhr. Wmpsmgea: Mömm-sungea Nal It »er- ich' en s äßig en. »PL Neustadt, 10. Mai. Das Königliche Ministerium des Kultus A " öffentlichen Unterrichts hat dem dir. Lehrer hiesiger Schule, Herrn , e n nd 0 rf, in Anerkennung seines langjährigen, treuen und er- "Mlichen Wirkens im Berufe den Titel „Oberlehrer" verliehen. Nabenstein. Die Bezirksgruppe Limbach des Kantoren- und ^ganistenvereins der Kreishauptmannschaften Zwickau und Chemnitz hält heute über 8 Tage, also Sonnabend den 20. d. Mon., Nachm. 5 Ahr im Bahnhofsrestaurant eine Versammlung ab, der eine geist liche Musikaufführung in der hiesigen Kirche (Beginn Vs4 Ahr) vorausgeht, zu der jedermann Zutritt hat. Näheres wird in der nächsten Nummer bekannt gegeben. n M« kaE, t. b., c., ck Am Sonntag Cantate den 14. Mai vorm. 9 Ahr Predigtgottes dienst. 11—12 Ahr Kindergottesdienst. Hilfsg. Gebhardt. (Der Pfarrer amtiert in Röhrsdorf). Mittwoch 8 Ahr Bibelstunde im Pfarrhause. Weidauer, Pf. Freitag 9 Ahr Wochenkommunion. Pf. Weidauer. Wochenamt vom 15.—21. Mai Hilfsg. Gebhardt. Volksbücherei von jetzt an auf ein Jahr zur Verfügung. Zur regen Benutzung dieser so beliebten Einrichtung ladet ein der Bücherei-Ausschuß. Das numerierte Verzeichnis der Bücher ist im Anzeigenteile dieses Blattes einzusehen. Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein am 9. Mai 1911. Anwesend: der Gemeindevorstand und 19 Mitglieder. 1-, der Gemeindcrat nimmt Kenntnis: s) von einem Schreiben Ar Gemeinde Röhrsdorf, den Ankauf der Bezirkswalzgeräte betr.; V von den Annahmeschreiben des Sparkassenassistenten Wendt und Ratsexpedienten Arnold; c) von einer Ministerialverordnung, ^Mtzwechselabgaben betr. . 2., für die Verhandlungen in der Wasserableitungssache beschließt ^on, stch xines sachverständigen Beirates zu bedienen; in n 3'' wird der Bau- und Wasserleitungsausschutz beauftragt, die n den Reichel'schen Grundstücken in Grüna notwendigen Reparaturen vornehmen zu lassen und bewilligt die erforderlichen Wittel; 4., hierauf werden eine größere Anzahl Reklamationen gegen , 0 Höhe der Einschätzung zu den Gemeindeanlagen aufs Jahr 1911 Erledigung gebracht. a. v. itek n Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Sonntag Cantate den 14. Mai IVorm. ^9 Ahr Predigt gottesdienst. — Vorm. 11 Ahr 2. Unterredung mit der konfirmierten welche im Jahre 1899 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren , die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, o) welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahre Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigeu-Aunahme irr der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegcben werden. ^Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Reichenbrand jvom 6. bis 12. Mal 1911. Geburten: Dem Viehhändler Heinrich Gustav Seifert 1 Knabe; dem Färbermeister Adolf Gustav Mai 1 Mädchen; dem Gietzereiarbeiter Ernst Paul Duderstadt 1 Knabe. Aufgebote: Der Schleifer Ernst Paul Lehm wohnhaft in Reichen brand, mit Emma Marie Möbius, wohnhaft in Katzenberg, Amtsh. Meißen. Eheschließungen: Der Handlungsgehilfe August Ernst Flick mit Martha Lina Irmschler, beide wohnhaft in Reichenbrand; der Monteur Emil Curt Wunderlich mit Marie Lina Irmscher, beide wohnhaft in Reichenbrand; der Maurerpolier Ewald Walther Fiedler wohnhaft in Rabenstein mit Lina Martha Seifert, wohnhaft in Reichenbrand.' Sterbefälle: Der Hausbesitzer und Invalidenrentenempfänger Karl Moritz Fischer, 65 Jahre alt. Der Gemeindevorstand. Vogel. Der Gemeindevorstand Wilsdorf. wiederimpspflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1910 der Wiederimpspflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos wiedergeimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht wiedergeimpft werden konnten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Impfpflichtigen werden hierdurch ausgefordert, in den ""beraumten Impfterminen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung und die geimpften Kinder s" demselben Impfzimmer zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Die Linder müssen zu den Impfterminen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern Abracht werden und wird hierbei noch besonders auf die zur Verteilung gelangenden Impfvorschriften angewiesen. Aus einem Hause, in welchem nach ärztlichem Zeugnisse ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphterie, Krupp, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen Vorkommen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Impf- 'ormine nicht gebracht werden. Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne ^setzlichen Grund der Impfung und Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung Mich ärztliche Zeugnisse nicht nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu °^i Tagen bestraft. Reichenbrand, am 9. Mai 1911. Der Gemeindevorstand. Jmpfpflichtig sind im laufenden Jahre: I. diejenigen Kinder, welche im Jahre 1910 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahr impfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1910 der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten. II. diejenigen Schulkinder, stimmten Stunde beordert. Diejenigen der vorerwähnten Invaliden, Renten-u. Unterstützungs empfänger, die bis zum 17. Mai d. I. einen Gestellungsbefehl oder eine Gestellungsauf- sorderung zum Erscheinen vor der Prüfungskommission nicht erhalten haben, haben dies sofort dem unterzeichneten Bezirkskommando unter Vorlegung sämtlicher Militär papiere zu melden bez. anzuzeigen. Chemnitz, den 9. Mai 1911. Königliches Bezirkskommando Chemnitz. Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand und Rabenstein, am 11. Mai 1911. Volksbücherei Rabenstein. Die neue wanderbücherei M ist eingetroffen und steht den werten Freunden und Lesern unserer Eröffnung des Volksbades betr. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß das Volksbad 15. Mal dieses Jahres an, zu folgenden Zeiten geöffnet ist: . In den Monaten Mai, Juni und Juli von nachmittags 1 bis 9 Ahr wochentags, im Monat Mgust von 1 bis 8 Ahr und im September von 1 bis 7 Ahr nachmittags, Sonntags von vormittags Uhr bis nachmittags 2 Ahr und zwar für männliche Personen Dienstags, Mittwochs, Freitags, sonnabends und Sonntags, für weibliche Personen Montags und Donnerstags. . Das Volksbad befindet sich im Teiche des Herrn Gutsbesitzers Bruno Hörtsch hier und wird die Benutzung desselben der Einwohnerschaft von Reichenbrand und Amgebung aufs beste empfohlen. Reichenbrand, am 12. Mai 1911. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Das diesjährige allgemeine Prüfungsgeschäft im Landwehrbezirke Chemnitz findet in der Zeit 16. Mai bis mit 2. Juni d. I. in den Geschäftsräumen des Königlichen Bezirkskommandos Chemnitz, Mldstraße Nr. 13 statt. ... Es gelangen bei diesem folgende im diesseitigen Bezirke wohnhafte Invalidm, Renten- und Unter- outzungsempfänger zur Vorstellung: zel Serg^ cgin-" MpfM zeitig „ halbinvaliden, Rentenempfänger, S ec, soden Drak - V pfer. Bekanntmachung, össeutliche WOW» betr. > . Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht hierdurch auf Grund von 8 11 Absatz 4 der zum - ^eichs-Jmpfgesetze vom 8. April 1874 erlassenen Ausführungsverordnung vom 14. Dezember 1899 be kannt, daß die hiesigen öffentlichen Impfungen im hiesigen Gasthofe wie folgt stattfinden: -., die für dauernd anerkannten ganz- oder halbinvaliden und Rentenempfänger, die einen Anttag auf höhere Pension oder Rente gestellt haben, sofern die Prüfung nicht außer- terminlich stattgefunden hat, ü, die Empfänger von Unterstützungen nach 8 110 Ges. 71 oder Renten nach 8 25 Ges. 06, deren Unterstützung oder Rente im Herbste — Ende September oder Oktober — d. I. abläuft, x.. die Empfänger von Unterstützungen nach dem Allerhöchsten Gnadenerlasse vom 22. Juli 1884, deren Unterstützung abläuft oder die einen Anttag auf höhere Unterstützung auf Grund von Verschlimmerung des Leidens gestellt haben, sofern die Prüfung nicht außerterminlich stattgefunden hat. Die in Betracht kommenden Mannschaften werden vom unterzeichneten Bezirkskommando zur militärärztlichen Untersuchung zu einem bestimmten Tage und einer be- Bekanntmachung. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß das noch interimistisch eingerichtete Volksbad im sogenannten Badeteich der Rittergutsherrschast Oberrabenstein ab 15. Mai ds. Js. geöffnet ist und zwar: Im Monat Mai von 5—8 Uhr nachmittags, In den Monaten Juni und Juli „ 5—9 „ „ August und September „ 5—8 „ „ und an Sonn- und Festtagen innerhalb diesen Zeiten von 7—12 Uhr vormittags. Die Benutzung des Volksbades ist zunächst nur dem männlichen Geschlechte ab erfülltem 10. Lebens jahr gestattet Außerhalb der angegebenen Zeiten ist das Baden im genannten Teiche streng verboten. Verboten ist ferner, die Benutzung von Seife, das Mitbringen von Hunden, das Betreten der angrenzenden Feld- und Wiesengrundstücke und das Baden in dem vorhandenen Privatbad und den anderen naheliegenden Teichen. Den Anordnungen des Aufsichtsbeamten ist unweigerlich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis 30 Mark event. mit Haft geahndet. Das badende Publikum wird im eigenen Interesse und damit der Badeteich zur öffentlichen Be nutzung auch fernerhin erhalten bleibt, gebeten, mit darauf zu achten, daß den gegebenen Anordnungen allenthalben streng nachgegangen wird. Rabenstein, am 12. Mai 1911. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß der Friedensrichter Herr Ludwig Vollbrecht Uhlich, hier vom Königlichen Amtsgericht Chemnitz als Gerichtsschöppe für Rabenstein in Pflicht genommen worden ist. Rabenstein, am 12. Mai 1911. Der Gemeinderat. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das Reinigen der Schornsteine in der Gemeinde Rabenstein in der Zett vom 16. bis 31. Mai 1911 stattftndet. Rabenstein, am 12. Mai 1911. DerGemeindevorstand. Ziehkinder-Wesen. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß die Bestimmungen des Regulatives, das Ziehkinderwesen im Verwaltungsbezirke der Kgl. Amtshauptmannschaft Chemnitz bett-, vom 4. August 1877 nicht allenthalben befolgt werden. Der unterzeichnete Gemeindevorstand nimmt deshalb Veranlassung darauf hinzuweisen, daß der jenige hiesige Einwohner, welcher ein Kind zur Erziehung bei sich aufnehmen will, hierzu der Genehmigung des Gemeindevorstandes bedarf. Am Erteilung der Genehmigung ist in der Regel vor der Aufnahme des Kindes, spätestens aber binnen 24 Stunden nach erfolgter Aufnahme desselben nachzusuchen. Von dieser Verpflichtung sind nur solche Personen befreit, welche zu den Kindern, die sie bei stch aufnehmen, in verwandtschaftlichen Verhältnissen stehen, ingleichen der gerichtlich bestätigte Vormund des Kindes. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Rabenstein, am 12. Mai 1911. Der Gemeindevorstand. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Zugelaufen: 1 Hund. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. Mai 1911. Pflichtfeuerwehr-Uebung. Sonntag den 21. Mai 1911, vorm. punkt Vs? Uhr findet auf dem hiesigen Turnplätze eine Übung „der I- Abteilung der Löschmannschaft statt. Die Übungsmannschasten erhalten noch besondere Ladung. Alarm-Signale werden nicht gegeben Rottluff, am 11. Mai 1911. Der Gemeindevorstand.