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Wochenblatt für ReichenLmnd. Siegmar, Neustadt. Radenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ifpaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzcigcri-Aonahme I« der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. As 29 Sonnabend, den 22. Juli 1916 Flurschäden und Felddiebstähle. Klagen über Flurschäden und Felddiebstähle geben Veranlassung, auf § 7 des Forst- und Feldstrafgesetzes hinzuweisen und vor Übertretungen zu warnen, da diese unnachsichtlich bestraft werden müssen. Ver stärkter Flurschutz ist eingeführt. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff und die Gutsvorsteher zu Nieder, und Ober-Rabenstein, am 21. Juli 1916. Nachstehende Verfügung der König!. Amtshauptmannschaft Chemnitz wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Relchenbrand, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff, am 20. Juli 1916. Rauchverbot. Das Rauchen von Tabak, besonders von Zigaretten, hat unter den jugendlichen Personen in ärgererregender Weise zugenommen. Zur Bekämpfung dieser aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und erzieherischen Gründen zu verurteilenden Unsitte wird hierdurch für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Chemnitz allen Personen unter 17 Jahren beiderlei Geschlechts das Rauchen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Fabriken, Grundstücken und Höfen, sowie in Gast- und Schankwirtschaften verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis 60 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Königliche Amtshauptmannschaft Chemnitz, den 15. Juli 1916. Kartoffelhöchstpreise. Nach dem Reichsgesetz vom 13. Juli 1916 ist der Höchstpreis für Kartoffeln aus der Ernte 19! 6 beim Verkaufe durch den Kartoffelerzeuger festgesetzt wie folgt: vom 1. bis mit 10. August 1916 — S,— Mark für den Zentner, , 11. ... 20. „ — 8.— .. 21. „ . 31 --- 7,- . „ „ „ 1. „ „ 10. Septbr. .. — 6,— ., 11 20 — 5,— „ „ 21. „ 30 — 4.50 „ „ „ 1. Oktober 1916 bis mit 15. Februar 1917 — 4,— „ „ 16. Februar bis mit 15. August 1917 — 5,— Die Kleinhandelshöchstpreise unterliegen besonderer Festsetzung. Die Gemeindevorstände zu Relchenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 20. Juli 1916. Gemeinde- und Staats-Grundsteuer. Am 1. August ist der 2. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig. Dieselbe ist spätestens bis zum 15. August d. I- bei Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 20. Juli 1916. l v Nahrungsmittelverkaus in Reichenbrand. Der Verkauf von Nahrungsmitteln, welche durch die Gemeinde beschafft werden, findet künftig durch die hiesigen Händler statt. Der Verkauf wird jedesmal durch Anschlag im Rathause und an den Anschlagtafeln bekannt gemacht. Für jede Haushaltung wird eine Warenbezugskarte ausgegeben. Die Ausgabe dieser Karten erfolgt gegen Vorlegung des Brotmarkenheftes Mittwoch» den 26. Juli 1916, im hiesigen Rathaus und zwar an die Haushaltungen des 1 — 150 vorm, von 9 —10 Uhr) 151— 300 „ .. 10 — 11 301— 450 .. .. 9 — 10 451— 600 ., .. 10 — 11 601— 750 .. .. 9 — 10 751— 900 .. .. 10 — 11 901 — 1050 .. .. 9—10 ZI ' b b - ' - .. ^ 10—1^ An Kinder können^Warenbezugskarten nicht^ausgehändigt werden/ Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Warenbezugskarten nicht ausgegeben. Die noch vorhandenen, bereits abgewogenen Gemüsevorräte werden Montag, den 24. dieses Monats im hiesigen Freibanklokale gegen Vorlegung der Brotmarkenhefte wie folgt verkauft: Brotmarkenheft Nr. 1 — 600 nachm, von 2 — 3 Uhr, ., 601 — 1200 .. „ 3 —4 .. . Verkauft werden Graupen und Nudelgräupchen. Reichenbrand, am 20. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. I. Bezirks .Brotkartenheft Nr. n Bezirks m. Bezirks I IV. Bezirks erfolgt Gemüseverkaus in Rabenstein Mittwoch, den 26. Juli, von früh 7 Uhr und Donnerstag, de» 27. Juli 1916, von nachmittags H2 Uhr ab in der Brauerei (Iohs. Esche). Andrang ist zu vermeiden. Ohne Marken und Brothefte wird nichts verabfolgt, auch ist die Zeit streng einzuhalten, welche je auf der Marke angegeben ist. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 20. Zuli 1916. Fundamt Rabenftein. Gefunden: 1 Geldbörse mit Inhalt, 1 rote Jacke. Der Gemeindevorstand zu Rabenftein, am 20. Juli 1916. Bericht über die Sitzung des Gcmeindcrates zu Neustadt vom 7. Juli 1018. Es wird Kenntnis genommen: 1. vom Eingänge eines Stcuerrnckstandes, wodnrch sich das verhängte Schankstätten verbot erledigt hat; 2. von der Nichtigsprechung der Rechnung für die Bertha-Mi'lller-Stiftung 1915/1916; 3. zustimmend vom Berichte an die Kgl. Amtsh. über die Beurteilung der Vorverlegung der Stunden für die Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1916; 4. von einer strafrichterlichen Ver urteilung einer hiesigen Einwohnerin wegen Beleidigung des Gemeindcvorstandcs; 5. vom Eingänge des Beleuchtungs- Planes für die Gas-Straßenbeleuchtung für Juli und von dem Beschlüsse des Gaswerksverbandes, die Beschaffung von Laternenerkennungstafeln auf eigene Kosten und Anstellung von Laternenwärtern betr. 6. wird zu einer Verordnung des Ministeriums des Innern, die Förderung des Kleinwohnungsbaues betreffend, entsprechender Beschluß gefaßt. 7. Gu Beihilfengesuch läßt man auf sich beruhen, während auf ein Gesuch um einen Beitrag für das österr.-ung. Rote Kreuz ein Beitrag bewilligt wird. 8. In einer Wasserleitungssache wird die nachgesuchte Veränderung der Leitung genehmigt und eine Ausnahme bewilligung auf Widerruf bedingungsweise erteilt. 9. wird die Außerbetriebsetzung der elektrischen Straßen beleuchtung beschlossen, nachdem die Gasstraßenbeleuchtung durchacführt ist. 10. Einer Vereinbarung mit der Gemeinde Schönau wegen der Gasstraßenbeleuchtung der Gustav-Wünsch-Straße wird zugestimmt und Beschluß wegen veränderter Stellung einer Laterne in der Gustav-Wünsch-Straße gefaßt. 11. Ein Steuererlaßgesuch wird abgelehnt. Zwei Steuer restanten sollen nochmals zur Zahlung bei Vermeidung von Weiterungen angehalten werden. 12. wird über die anderweitc Rückschrift der Stadtgcmeinde Chemnitz, die Wafferdurchlcitung durch Höckerichtgrundstücke betr., beraten. 13. finden die Beschlüsse des Sparkaffenausschuffes vom heutigen Tage, den Eintritt in eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Verbände öffentl. Lebensversicherungsanstalten und den Abschluß der Jahresrcchnung für die Sparkasse auf 1915 betr., Zustimmung. 14. In Lcbensmittelsachen wird wegen der Abgabe des Schweinefleisches in Dosen Beschluß gefaßt. 15. wird beschlossen, einen Veränderungsbau auf Wider ruf zu befürworten. 16. wird in Sachen der Ersatzbeschaffung für Gcmcinde- kassterer Heimlich im Falle seiner Einberufung beschlossen, an die Kgl. Amtshauptmannschaft entsprechend zu berichten, Fernsprechteilnehmer-Verzeichnis. Im Monat Oktober erscheint eine Neuauflage des Verzeichnisses der Teil nehmer an den Fernsprechnetzen im Ober-Postdirektionsbezirk Chemnitz. Anträge auf Äenderungen oder Vervollständigung bestehender Eintragungen sind bis zum 10. August schriftlich und frankiert an die Verkehrsanstalt zu richten, an welche die Teilnehmer angeschlossen find. Reichenbrand. Die Firma Maschinenfabrik P. Leichsenring 8c Co-, G. m. b. H., hat am 1. Juli d. I. das Fabrikgrundstück Reichenbrand, Arzigstraße 11, gekauft, um darin den Bau von Werkzeugmaschinen zu betreiben. Es ist für unfern Ort zu begrüßen, daß die nun schon seit längerer Zeit leerstehende Fabrik wieder in Betrieb kommt, und einer Anzahl Einwohnern von Reichenbrand und um liegenden Ortschaften Arbeitsgelegenheit giebt. Wir verweisen auf die Arbeitergesuche der Firma in unserer Zeitung dieserhalb. Durch hiesige Unternehmer und Handwerker werden der heutige» Zeit entsprechende Äenderungen und Verbesserungen im Fabrikgebäude usw. vorgenommen, noch bevor die eigentliche Fabrikation beginnt. — Wir wünschen dem neuen Unter nehmen alles Gute. Kirchliche Nachrichten. Parochie Relchenbrand. Am 5. Sonntag p. Trin., dm SS. Juli. Dorm. V-S Ahr Prediglgotlrsdienst. hilssgcistlicher Oehler. Vorm. V-II Uhr Kinder, gottesdienst. Derselbe. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Uhr Kriegsbetstunde mit Abendmahl. Hilfs- Parochie Rabeuftein. Am 5. Sonntag n. Trin., den 23. Zull 9 Uhr Predigtgottesdienst mit Beichte und hl. Abendmahl. Hilfs- Hgeistlicher Herold. Mittwoch, den 26. Juli, 4—6 Uhr Knabenhort für Kriegerkinder. Abends 8 Uhr Evang. Iungfrauenverein. Donnerstag, den 27. Juli, 4—6 Uhr Mädchenhort für Kriegerkinder. Freitag, 28. Zuli. d Uhr Kriegsbetstunde. Wochenamt vom 24. bis 30. Zull: hilfsgeistlicher Herold. Der Brauer von Gent. „Hört auf, Schoellart," unterbrach jetzt Herr von Leuven den Sprecher ungeduldig. „Wir wollen jetzt von etwas anderem sprechen, weswegen ich zu Euch heute noch komme — es ist ein kleiner Dienst nur, den ich von Euch verlange." Herr von Leuven ging ein paar mal mit erregten Schritten in dem engen Raum auf und ab, sodaß die schlecht gefügten abgelaufenen Dielen unter seinen Tritten knarrten, wobei Schoellart, der abseits an einem wurmstichigen Tisch stand aus der Schloßdrauerei Chemnitz vroMie 8ikM»r Lrick 8elmlrs. empfiehlt Fernsprecher 180.