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Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar. Neustadt. Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition lReichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzetle mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Arrzeigen-Anuahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags L Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags L Uhr. verekirsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sei» und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. As 43 Sonnabend, den 30. Oktober 1915 Herzliche Bitte! Wiederum naht das Weihnachtsfest! Unseren Truppen, die zu Lande und zu Wasser noch immer im schweren Kampfe mit den Feinden unseres Vaterlandes stehen, wird es auch diesmal nicht vergönnt sein, dieses Fest im kreise ihrer Lieben zu begehen. An uns Daheimgebliebenen, die wir mit Stolz auf ihre unvergleichlichen Taten blicken, ist es. unserem nie verlöschenden Danke für ihre zähe Ausdauer, aufopfernde Treue und Tapferkeit Ausdruck zu geben und ihnen wenigstens draußen im Felde durch Übersendung von Liebesgaben eine kleine Werhnachtsfreude zu bereiten. Wie im vergangenen Fahre, ist geplant, eine gemeinsame Sammlung sämtlicher sächsischen Ge- meinden zu veranstalten, aus der alle im Westen, Osten und Südosten stehenden sächsischen Truppen, auch die nichtsachsischen HeeresteUen zugeteilten, gleichmStzig bedacht werden sollen. Alle geehrten Einwohner und Einwohnerinnen der Unterzeichneten Gemeinden werden herzlichst gebeten, zu ihrem Teile zum Gelingen dieses Liebeswerkes beizutragen durch möglichst reichliche Zu- Wendungen von Geld und Gaben für unsere sächsischen Krieger. Niemand bleibe zurück! Erwünscht sind besonders Pakete, die für je einen Soldaten berechnet sind, jedoch können Pakete für bestimmte Einzelpersonen nicht angenommen werden. Als Gegenstände kommen namentlich in Bettacht: Tabakspfeifen. Tabaksbeutel. Tabak. Zigarren (möglichst in kleinen Packungen). Zigaretten, Zahnbürsten. Taschenmesser. Stearinlichte, kleine zusammen, legbare Laternen, gestrickte Handschuhe mit Fingern, bunte Taschentücher. Hosenträger, wollene Decken, Fußlappen. Seife, Schokolade, Kakao in Paketen, Würfelzucker, Schinken in Dosen, Rollschinken, Zervelatwurst und andere Dauerwurst, Halberstädter Würstchen in Büchsen. Honig, Marmeladen, Keks. Rum, Arrak, Schnäpse, Rotwein und Fischkonseroen (nicht Streichhölzer). Alle Sach- und Geldspenden werden bis spätestens den 20. November dss. Js. erbeten und nehmen gern entgegen: die Gemeindeämter von Neichenbrand, Siegmar, Neustadt, Naben- It-»n ,md R-ttlnsf. Di- Sein-Inbev-rstSnb«. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstande zu Neichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 28. Oktober 1915. Butterverkauf. Don der durch die Gemeinde angekauften Butter sind 5 Zentner eingegangen und soll der Verkauf ab Mittwoch, den 3. November d. I. an hiesige Familien mit einem Jahreseinkommen bis 2000 Mark stattfinden. Jede der vorbezeichneten Familien kann zunächst nur 1 Stückchen erhalten. Der Verkauf findet im Buttergeschäft von Paul Hirsch, hier, Hohenfteiner Straße Nr. 20, gegen Marken statt. Die Marken sind gegen Bezahlung von 1 Mk. 05 Pf. für das Stück im Gemeinde- kafsenzimmer (Rathaus) am 2. November zu entnehmen. Neichenbrand, am 29. Oktober 1915. Der Gemelndevorftand. 4. Termin Gemeindeanlagen 1915. Der am 1. November d. F- fällige 4. Termin Gemeindeanlagen 1915 ist bis längstens den 30. November d. I. an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Gegen Säumige wird nach Ablauf dieser Frist das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Siegmar, 30. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Familien-Unterftützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat November soll Dienstag, den 2. November d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—230 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 231—500 im hiesigen Rathaus erfolgen. » Lohn- und Mietzinsbücher sind mitzuoringen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28. Oktober 1915. Weizenausdrusch im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Zur Vermeidung von Stockungen in der Mehlversorgung werden die Geireidebesitzer hiermit angewiesen, bi» zum 15. November 1915 mindestens die Hälfte des vorhandenen WeiZkNA auszudrefchen und den bestellten Getreide- cinkäufern zum Kauf anzubieten. Zuwiderhandlungen werden nach 8 57 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 363) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Die durch Bekanntmachung der Amtshauptmannschast vom 5. September 1915 (Chemnitzer Tage- blatt Nr. 246) gestellte Frist zum Haferausdrusch — 15. November 1915 — wird bis zum 15. Dezember ISI5 verlängert. Xr. 1099 X. II. Chemnitz, den 23. Oktober 1915. Der kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Brotkartenausgabe in Reichenbrand. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 8. November bis 5. Dezember 1915 an die Haus haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Sonnabend, den 8. November ISIS, im hiesigen Rathanse I. Bezirks Brotkartenheft Nr. H. Bezirks m. Bezirks. IV. Bezirks . 1—100 mittags von 12—1 Uhr ^ im Meldeamt 101—200 1—2 201—300 2—3 301—400 mittags 12—1 ^ im Meldeamt 401—600 nachm. 1—2 501—600 2-3 601—700 701—800 801—900 " 12—1 1-2 2-3 ) im Sparkassen. 901—1000 mittags 12-1 i im Gemeindckassen- 1001—1200 nachm. 1-2 / -immer Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eine» von dem fraglichen Haushaltung». Vorstände ausgestellten «usweise». An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brottarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Neichenbrand» am 29. Oktober 1916. Der Gemeindevorstand. Reichenbrand. Die Auszahlung der Gelder für die abgelieferten Kupfer-, Nickel- und Messingwaren erfolgt am Mittwoch, den 3. November 1915, vormittag von 8—12 Uhr im hiesigen Rathause — Gemeindekassenzimmer. Im Interesse einer schnelleren Abfertigung wird dringend gebeten, die bei der Ablieferung erhaltenen Anerkenntnisse in der daraus ersichtlichen Weise quittiert vorzulegen. Neichenbrand, 26. Oktober 1915. , Der Gemeindevorstand. MerverklUlj siir LrtseiNWhner in Mensteiv im Rathaus — Freibanklokal — jeden Sonnabend und Mittwoch nachm. S—S Uhr, solange der Vorrat reicht. Es werden nur halbe und event. ganze Pfundstücke zum Selbstkostenpreis abgegeben. Abge- zähltes Geld und Gefäße sind mitzubringen. Der Gemelndevorftand zu Ravenstein, am 29. Oktober 1915. Gemüse- re. Verkauf. Der SinzeloerA^-m kx 28 Pf. Weizengrieß (nur für Kinder und ältere Leute) V» 45 .. Kaffee V« * 90 .. Reis (nur noch I. Qualität) 1 „ 100 „ Schnitt- und Suppennudeln V» » 50 „ Fleifchkonseroen, mit Büchse etwa 1 Pfund .... 130 „ Kakao Vr Ke oder 1 Büchse 220 „ durch die Gemeinde Rabenstein erfolgt Dienstag, den 2. November d. I., nachm. 2—5 Uhr in der Brauerei (Iohs. Esche). Marken werden daselbst an demselben Tage vorm. 10 — 11 Uhr aus- gegeben, um den Andrang zu regeln. Die Marken, Gefäße und abgezähltes Geld sind mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 28. Oktober 1915. Feuerholz. "" Baumabschnitte hat unentgeltlich abzugeben Herr Paul Siegel, Rabenstein. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 29. Oktober 1915. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Di- Ausgabe der Brotkarte» aus die Zeit vom 8. November bi» mit 5. Dezember ISIS an die Hausballungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabend, de» 8. November ISIS, nachmittags ,n de» nachstehenden Zeiten, in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schul«, und zwar an die Haushaltungen des I. Bezirkes: Haus-Vr. 1 bis mit IS, nachmittags 1 Uhr, H „ : . 1« „ „ 25», .. V-2 . , m. . : 28» . „ 4SS, . 2 . , rv. „ : „44 „ „ 52V, „ v-s „ . V. „ : „ 5» „ „82, . s . . Zur Inempfangnahme haben di- Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) Pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungssälien und nur gegen Abgabe -ine- oon dem fraglichen haushaltungsoorftand- ausgc. stellten Berechtignnasschein«». An Kinder werden Brotkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelausenen Brotkarten find mitzubringen. Den Haushaltungsvorstände» liegt di- Verpflichtung ob, eintretende Veränderungen im Personenbestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamt« — Meldeamts-Zimmer — unter Dorlegung der Brotheste und Karten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltnngs- vorftänd« — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Rottluff, am 27. Oktober ISIS. Der G-m-indevorstand. Sihmtg de« Gemeinderat« zu Reichenbrand vom 22. Oktober 1915. Öffentliche Sitzung. 1. wird Kenntnis genommen: s) von der Genehmigung der Kirchensteuer-Ordnung für hiesige Gemeinde durch die Kircheninspek- tion für Reichenbrand; b) von dem amtshauptmannschast!. Protokoll über die erfolgte Verpflichtung des Herrn Gemeindevorstands Vogel für sein Amt auf Lebenszeit; c) von dem Protokoll über die vom Spar- kassenausschuß am 27. Sept. d. F. vorgenommene Sparkasien-Revt- fton; ä) von einem mit einem Anlieger an der Hofer Straße ge- troffenen Abkommen wegen Anlegung eines erhöhten Fußweges ent- lang seines Grundstückes, e) wird für den Heimatdank ein einmaliger Betrag von 375 Mk. und ein laufender Jahresbeitrag von 75 Mk. bewilligt. 2. wird von Aufstellung eines Ortsgesetzes über den Klein- Wohnungsbau vorläufig Abstand genommen. 3. erstattet der Herr Vorsitzende Bericht über angekaufte Nahrungs mittel, womit sich der Gemeinderat einverstanden erklärt. M die Weil Wie ist siir msm tOrm Krim Me Me War »der Mm eine höchst willkommene Liebesgabe. Zu haben in Feldpostpackungen zu Raster« Brust- und Pfefferminzkaramellen. Fernsprecher 188. >/z und 1 Pfund. — Frisch eingetroffen: prima Oelsardinen, Sardellenbutter in Tuben, Drogerie Siegmar Erich Schulze.