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Fernsprecher: BM Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reilhenbrand. Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton tReichenbrand. Nevoigtstraße 11). sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thtem in Rottluff entgegen, genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 16 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Aunahme in der Expeditton bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. verelnslnserate müssen bis Freitags nachmittags S Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegebm werden. ^is 51 Sonnabend, den 25. Dezember 1915 Veitniackten 1915. wenn rings dis Flocken klingen Unil kallelula singen, Dann »ird lins kerr uns »eit: Trotz Kummer, Lckmerr und beiden Oie Nrme muh man breiten: -»Komm, Korr, das kaus ist vir bereit!» Und all Zkr Tiekbetrübten, Den' kskiet »as Ile liebten, Oen' beides viel geickali, Voll koiknung lckaut nack oben Und iaht den kerrn uns loben, Cuck ilt der keiland doppelt nab. Hie einst des Sternes Kelle Den Heilen »iss die Stelle, Da unser keiland lag, Hill uns das Ttiriltkolt reizen, Oer kerr ilt lkets Oein eigen, Nur kolg ltim lromm und treulick nack, Cr killt getreu Oir tragen Vas Kreur in Ick»sren Tagen Und nimmt die kalt aul lick; Orum iaht uns ikn empkangen Hie einlt die Cngel langen: »0, Sotteslokn, komm logne niick!» Sm Celd den taplsrn kelden kdht er besonders meiden Sick durck den lckönltsn Heiknacktsboum, Henn rings die Clären dunkeln, Oann leine Kerrsn lunkein Sm koken »eiten kimmelsraum. Oann lteigt er leis kornlsder Und legnet leine kruder Und Cngel rieben über kand, Und über Sräborkügel Oa ltreicken linde Clügel Oen Heiknacktsgruh vom Vaterland. So iaht uns Ckriltlelt kalten Und komme künde »alten, 2u lindern Hek und korrsisid; Sekt kok dem korm entgegen, Oen Hunlck das kerr bewegen: 'kerr, legne Oeine Ckriltenkeit!» Elise Dietrich-Schmidt. Kleingeld. Um der Knappheit des Kleingeldes vorzubeugen, ist das Publikum nach einer Verordnung dringend zu ersuchen, das Kleingeld möglichst in Verkehr zu bringen und besonders die neuen eisernen Fünfpfennigstücke z. Zt. nicht als sogenannte Kriegsandenken zurückzubehalten. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottl^f^ (^,^Liudeo!^st2^d^ Gemeindeverwaltungs-Geschäftszeit. In Abänderung der Bekanntmachung vom 15. März d. Z. wird hiermit bekannt gegeben, daß infolge der erheblichen Arbettsvermehrung die Geschäftszeit der hiesigen Gemeindeverwaltung für den vfstnttichM vettkhr weiter eingeschränkt und zwar von Montag, den 27. Dezember d. I. ab auf Werttags von 8—12 Uhr vormittags ,t wird. «lchenbranb, am 20. Dezember 1915.Der Gemelndevorstand. Brotkartenausgabe in Reichenbranv. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 3. bis 30. Januar 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Freitag, den 31. Dezember ISIS, im hiesigen Rathause I. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1—100 mittags von 12—1 Uhr ^ .. « „ 101—200 nachm. , 1—2 .. ! im Meldeamt -immer im Gemeindekassen zimmer Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs- vorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brottarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 24. Dezember 1915. Der Gemeindevorstand. Neujahrsablösungen findm auch in diesem Zähre wieder zum Besten der in der jetzigen Zeit besonders notwendigen Gemeinde- krankenpflege statt Gaben, soweit sie nicht an die beiden Sammler (Herren: Max Ernst und Schutzmann Lenk) übergeben werden, sind bis spätestens Dienstag, den 28. Dezember d. Z. nachm. 5 Uhr ans Pfarramt oder an die Gemeindeämter zu senden. Die Namen werden im Wochenblatt am 31. Dezember bekanntgegeben. Der Hausväterverband der Parochie Rabenstein Rotttuff. Familien-Unterftützung. Die Auszahlung der Relch.unterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberusenen Mannschaften für den Monat Januar 1816 fall ausnahmsweise wegen Fahrcsfchluffes Mittwoch, den rs. Dezember d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markenlnhabcr I—266 und nachm. 2—6 Uhr für die Markenlnhabcr 261—566 im hiesigen Rathan» und zwar genau der Marlrnnnmmer nach erfolgen Der Semeindeoorstond zu Habenfteln, am 21. Dezember ISIS. Fundamt Rabenstein. verloren; 1 Sch-llenglocke, »esnnden; 2 Paar kinderhandschuhc. Der Semeindevorstand zn Mabenltein, am 23. Dezember 1915. 201—300 2—3 H. Bezirks 301-400 12—1 401—500 1—2 501—600 2-3 m. Bezirks 601—700 12—1 701—800 1—2 801—900 2-3 IV. Bezirks 901—1000 mittags 12-1 1001—1200 nachm. 1-2 Speisekartoffelverkauf Donnerstag, den 30. Dezember 1915, auf Rittergut Niederrabenstein, nachmittags 1—3 Uhr. Kartoffeln von Saalhausen Zentner 3,85 Mark. Gefäße und genau abgezahltes Geld sind mitzubringen. Der Verkauf findet nur an den jeweilig bekanntgegebcnen Tagen statt, da der Keller wegen Frostgefahr nicht so oft geöffnet werden kann. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 21. Dezember 1915. Gemüse- re. Verkauf. Der Einzelvcrkauf von Nudeln Vs ks 50 Pf. Zucker i/s » 28 „ Kaffee Vs , 90 „ „Ochsena" (Extrakt), Ersatz für Fleischbrühe Büchse VsPfund Inhalt 100 ^ Kartoffelmehl Vs 30 „ Kakao Vs lc§ oder 1 Büchse 220 „ Bohnen Vs 50 „ Erbsen, grün Vs „ 50 , Fleischkonserven Büchse ca. Vs kx Inhalt 130 . Pfeffer-(Honig.)kuchen je nach Größe der Pakete (wird auch, soweit der Vorrat reicht, schon vorher abgegeben) durch die Gemeinde Rabenstein erfolgt Donnerstag, den 30. Dezember d. I., nachm. 2—5 Uhr in der Brauerei (Iohs. Esche). Marken werden daselbst an demselben Tage vorm. 10 — 11 Uhr aus- gegeben, um den Andrang zu regeln, und gelten nur für den Tag. an dem sie gelöst sind. Die Marken, Gefäße und abgezähltes Geld sind mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 21. Dezember 1915. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 3. Januar bis mit 30. Januar 1016 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Freitag, den 31. Dezember 1915, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten» in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule, und zwar an die Haushaltungen des I. Bezirkes: Haus-SIr. 1 bis mit 13, nachmittags 1 Uhr. n „ . 14 » , 25». V,2 . . m „ : . 26» „ - 43». 2 , . rv. „ : . 44 » » 520, Vs3 » . V. „ : » 6» . . «2. 3 » . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) pünktlich zu erscheinen. An and?< Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen AbKloe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausge stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brotkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten find mitzubringen. Den Haushaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob. etntretende Veränderungen im Personenbestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamts — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte und Karten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs- Vorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Rottluff, am 21. Dezember 1915. Der Gemeindevorstand. Beautteu-Verpflichtung. Herr Paul Willy Günther, bisher Rats-Hilfsexpedient in Geyer, ist heute als Gemeinde- Hilfsexpedient in Pflicht gmommen worden. Rottluff» am 16. Dezember 1916. Der Gemeindevorstand. Kirchen- und Schulsteuer-Ordnungen. Nachdem diq Kirchentnspektion für Rabenstein und die königliche Bezirksschulinspektion II zu Chemnitz die Kirchen- und Schulsteuer-Ordnungen für die Gemeinde Rottluff genehmigt hat, liegen dieselben vom 28. Dezember d. I. ab 14 Tage lana zur Einsichtnahme im hiesigen Gemeindeamte — Kassenzimmer — während der gewöhnlichen Geschäftszeit aus. Rottluff, am 21. Dezember 1915. Der Gemeindevorstand. Sitzung des Gemeinderats zu Reichenbraud vom 17. Dezember 1915. Öffentliche Sitzung. 1. wird Kenntnis genommen a) von dem Protokoll über die Verpflichtung des anstelle des zum Heere einberusenen Herrn Kaden in den Gemeinderat eingetretenen Herrn Alfred Zunghans; Herr Zunghans wird vom Herrn Vorsitzenden besonders begrüßt; d) von dem Dankschreiben des Landesausschusses vom Roten Kreuz für die Winterspende 1915, welche in Reichenbrand 500 Mk. ergeben hat; e) von den Protokollen über die vom Derbandsrevtsor Busch und dem Finanzausschuß vorgenommenen Revisionen der Gemeinde- und Sparkasse. 2. wird beschlossen, die Gemeinderatswahlen auf ein weiteres Jahr htnauszuschieben. 3. erklärte sich der Gemeinderat mit der in einer Bebauungs- plansache von der Baupolizeibehörde erfolgten Festsetzung der Straßen- und Baufluchtlinien einverstanden. 4. wird ein Gesuch um Anbringung einer Straßenlampe dem Bauausfchuß zur Beschlußfassung überwiesen. 6. wird der Haushaltplan für 1916 genehmigt. Nach diesem erfordern Zuschüsse: die Gemeindekasse 17432 Mark .. Schulkasse 30200 „ „ Armenkasse 3700 „ .. Feuerlöschkasse 30« ., ., Parochtalkasse 6368 „ Sa. 58000 Mark — 2000 Mark weniger wie im Vorjahre. L. Nichtöffentliche Sitzung. 6. erteilt der Gemetnderat zu verschiedenen Armenausschuß- beschlüssen seine Zustimmung.