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Wochenblatt für Fernsprecher: Siegmar Nr. 244. Reilhenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. ^2 4L. Sonnabend, den 10. Oktober 1NS8. . ... . Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengeirommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Alizcigen-Aunahrne di der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr. bei de» Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Bekanntmachung. Am L5. Oktober dieses Jahres werden das Wassergeld und der Wasserzins auf den III. Termin 1908 fällig und sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez. Wasserzinszettels spätestens bis zum 30. Oktober 1908 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Wasserwerkskasse zu bezahlen. Reichenbrand, am 9. Oktober 1908. Der Gemcindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Nachdem die Austragung der Hauslisten am 8. Oktober dss. Jhrs. beendet worden ist. wird hiermit noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß diese Listen nach dem Stand vom 12. Oktober 1908 vorschriftsmäßig ausgefüllt, innerhalb 10 Tagen, demnach bis spätestens den 18. Oktober 1908 im Rathause während der üblichen Geschäftsstunden zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis 50 Mk. abzugeben sind. Die Abgabe hat durch erwachsene Personen zu erfolgen, welche in der Lage sind, sich notwendig machende Auskünfte erteilen zu können. Der Abgabetermin muß in Rücksicht auf die gesetzlich vor geschriebenen Fristen pünktlich innegehalten werden, andernfalls die Strafbestimmungen unnachsichtlich Rabenstein, am 9. Oktober 1908. Der Gcmeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 30. September 1908 war der 2. Termin der diesjährigen Einkommensteuer fällig "nd ist spätestens bis zum 15. Oktober a. v. zur Vermeidung des Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortsstcuereinnahme zu bezahlen. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beitrag für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 Pfennig von jeder Mark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte 6 des Einkommensteuer-Katasters eingestellte Einkommen entfallen würde. Ravenstein, am 9. Oktober 1908. -Der-Gemeiicktvorstandv — Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 1. Oktober d. I. waren die Brandverficherungsbeitrage auf 2. Termin 1908 mit 1 Pfennig von jeder Versicherungseinhcit für die Gebäude und mit iVs Pfennig von der Einheit für maschinelle Bctricbsgegenstände, ebenso die aus früheren Terminen sich berechnenden Stückbeiträge fällig. Diese Beiträge sind bis spätestens den 10. Oktober 1908 bei Vermeidung des Zwangsvollstrcckungsvcrfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu entrichten. Ravenstein, am 9. Oktober 1908. Der Gemcindcvorstand. Wilödorf. Bekanntmachung. Den 15. Oktober dss. Js. wird der 2. Termin der katholischen Kirchen- und Schulanlagen für das Jahr 1908 fällig. Diese Beiträge sind von den hier aufhältlichen Beitragspflichtigen innerhalb 8 Tagen und spätestens dis zum 24. Oktober a. e. zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Rabenstein, am 9. Oktober 1908. Der Gememdevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Geschirr-, Rad- und Automobilfahrer haben Klagen darüber geführt, daß die öffentlichen Straßen und besonders die verkehrsreichsten im Orte, die doch in erster Linie dem allgemeinen Verkehr zu dienen bestimmt sind, oft von den kleinsten Kindern als Tummel- und Spielplätze ohne alle Aufsicht von erheblicher Weise gefährdet werde. Zur Derhütung.von llnglücksfällen wird die geehrte Einwohnerschaft auf diese Klagen aufmerksam gemacht und in ihrem eigenen Interesse dringend ersucht, kleine Kinder niemals ohne Aufsicht auf den öffentlichen Straßen tummeln zu lassen. Rabenstein, am 8. Oktober 1908. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Die für hiesigen Ort auf das laufende Jahr aufgestellte Schöffen- und Gefchworenen-Urliste liegt vom 10. bis mit 20. Oktober d. I. bei dem Unterzeichneten zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei dem Unterzeichneten erhoben werden. Ravenstein, am 9. Oktober 1908. Der Gememdevorstand. Wilsdorf. Bolksbibliothek Rabenstein. Die Bibliothek bleibt am 11. und 18. Oktober geschlossen. Rabenstein, am 6. Oktober 1908. Die Bibliotheksvcrwaltung. Bericht über die Sitzung deS Gemeinderats zu Neustadt vom 2. Oktober 1908. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. 1. Don dem Ergebnis der Revision der Sparkasse durch den Sparkassen. Ausschuß wird Kenntnis genommen. 2. Auf das Gesuch der Gemeinderäte Earlsseld, Steinbach und Wildenthal um Gewährung einer Unterstützung für die durch Hoch wasser im August d. I- geschädigten Einwohner beschließt man, zu- nächst eine Geldsammlung im Orte zu veranstalten und hierzu noch eine Beihilfe aus Gemeindemitteln zu bewilligen. Schule zu Rabenstein. Von Ostern 1909 ab soll Eltern, die ihren Kindern eine Schulbildung zuteil werden lassen wollen, die über das Ziel unserer einfachen Ortsschule hinausgeht, hier Gelegenheit gegeben werden. Die Ein richtung ist so gedacht, daß auf den planmäßigen Unterricht wöchentlich noch drei Stunden aufgesetzt werden. Diese drei Stunden kosten bei einer Mindestzahl von 40 Kindern jährlich 6 Mark (bei 30 Kindern 8 Mark). Außerdem ist das übliche Schulgeld zu zahlen. Dieser erweiterte Unterricht ist zunächst nur für das Ostern 1909 aufzunehmende erste Schuljahr, höchstens für das (nächstjährige) zweite Schuljahr geplant. Im Bedarfsfälle wird diese Einrichtung auch für die späteren Schuljahre beibehalten. Anmeldungen (schriftlich oder mündlich) nimmt der mitunterzeichnete Schuldirektor bis zum 15. November d. I. entgegen. Zu weiterer Auskunft sind die Unterzeichneten gern bereit. XL. Die Schüler der „aufgesetzten" Stunden sind auch während des übrigen Unterrichts vereinigt. Diese Stunden sind also mit dem Klassenunterricht organisch verbunden. Rabenstein, 1. Oktober 1908. Die Schuldircktion. Der Schulvorstand. H. Steinbrück. Fr. Schmidt. Hauslisten. Nachdem mit heute die Austragung der Hauslisten — für die Einschätzung zur Einkommen steuer im Jahre 1909 — beendet worden ist, werden die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter auf die in den Hauslisten-Formularen enthaltenen Vorbemerkungen und Mustereintrage, insbesondere aber darauf hingewiesen, daß die Ausfüllung der Liste nach dem Stande vom 12. Oktober dss. Jhs. zu erfolgen hat. Rottluff, am 10. Oktober 1908. - 5 ^ P Der Gemcindcvorstand. Schöffen- und Gefchworenen-Urliste. Die für hiesigen Ort auf das laufende Jahr aufgestellte Schöffen- und Gefchworenen-Urliste liegt eine Woche lang, und zwar vom 15. bis mit 23. Oktober dieses Jahres, bei Unterzeichnetem zu Jedermanns Einsicht aus. . Innechslk Lsreser sinVsMgcn-Fr^kanrr--E!nspkache-Zegen--die Richtigkeit- oder-DolffrürtS7Kcrck° dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben werden. Hierbei wird auf die Gesetzesvorschriften der §§ 31, 32, 33, 34 84, 85 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesctzes und des § 24 des Königlich Sächsischen Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen.. Rottluff, am 10. Oktober 1908. Der Gemcindcvorstand. Rottluff, am 7. Oktober 1908. Der Gcmcindevorstand. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats ist der 2. Termin der katholischen Kirchenanlagen fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 23. Oktober dieses Jahres an die ^hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. ' Neustadt,^am 9. Oktober 1^. Der Gemeindevorstand. Geitzler. Bekanntmachung. Am 30. September 1908 ist der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Grganzungssteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beittag für die Handels- und Gewerbe-Kammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte 6 des Einkommen-Steuer-Katasters eingestellte Einkommen entfällt. Neustadt, am 24. September 1908. Der Gemcindcvorstand. Geitzler. Die Sparkaffe zu Neustadt Telephon Nr. KL. Amt Siegmar. unter Garantie der Gemeinde verzinst Einlagen mit 3Vr o/y. Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkaffe expediert täglich vormittags von 8 —12 Uhr und nachmittags von 2 — 6 Uhr. Die Freundinnen. Original-Roman von Irene v. Hellmuth. (Fortsetzung) (Nachdruck verboten.) „Dummer Bengel, ich werde es schon besorgen!" schnarrte der Bediente. Im Nu stand das junge Mädchen neben ihm. „Was gibt es?" fragte sie hastig mit fliegendem Atem. Der Knabe reichte ihr das Kuvert. Er kannte die junge Dame bereits von ihren vielen Besuchen in Neulinden. Der 3. Ein Gesuch um Aufhebung des Schankstüttenverbotes wird bedingungsweise genehmigt. 4. wird der Beitritt zum Sparkassen - Giroverbande beschlossen. 5. In einer Baudispensationssache bleibt man auf dem früheren, ablehnenden Standpunkte stehen. 6. Von der Auszahlung eines Hypothekendarlehns wird Kenntnis genommen. 7. beschließt der Gemeinderat im Prinzipe die Erbauung eines Gemeindehauses und beauftragt den Bauausschuß mit den erforder lichen Vorarbeiten. Als Baugrundstück wird das Gemeindegrund stück neben der Schule in Aussicht genominen.