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Wochenblatt für Rcichenvmnd, Siegmar, Neustadt und Rabeustein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 16. Sonnabend, den 23. April 1904. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition tRcichenbrand. Pelzmühlenstrakc 47 v), sowie von den Herren I. Oeb se r. Barbier Kirschin Rcichcnbrand, Buchhändler Elemei SBahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein cntgegcngenommcn und pro lspaltige Eorpuszcile mit 10 Pfg. berechnet. Hür Inserate gröberen Umfang« und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Nach Beschlich der land- und forstwirtschaftliche» Bcrussgcnosscn- fchaft für das Königreich Sachsen ist von den beteiligten Bctr!ebsnntcrnel»nern für das Jahr 1908 von jeder beitragspflichtigen Steuereinheit 4,85 Pfennig einzuheben. Die Einhebung erfolgt in der Zeit von, 25. April bis 7. Mai dieses Jahres während der Geschäftszeit der Gc»ieindekassc»verwaltung. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige unnachsichtlich das Zwangs- vollstrccknngsverfahrcn eingelcitet werde». Während der Dauer obiger Frist liegt zur Ginsicht der Beteiligten das Unternehmer-Verzeichnis nebst sämtlichen Unter lagen aus und werden die beitragspflichtigen Betriebsnnternehiner in den Stand gesetzt, die aufgestellte BeitragSbercchnung zu prüfen. Rcichcnbrand, am 20. April 1904. Der Gemcindcvorstand. Vogel. Maul- und Klauenseuche. Infolge mehrfachen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unweit der hiesigen Orte wird auf die nachstehenden Vorschriften besonders aufnierksain gemacht. Rcichcnbrand, den 20. April 1904. Der Gcmcindcvorstand. Vogel. Rnbcnftei», den 20. April 1904. Der Gcmcindcvorstand. Wilsdorl. Die Maul- und Klauenseuche, auch Aphthcnscnchc genannt, ist eine In hohen, Grade ansteckende, sicbcrhastc Ansschlagskrankhcit mit Blasen bildung, welche besonders bei Wiederkäuern und Schweinen vorkonunt, zeitweilig aber auch auf Hunde, Katzen und Geflügel übertragen wird. Der Ansteeknngsstoff ist hauptsächlich in den, wässerigen Inhalt der Blasen, sowie in allen Ausscheidungen der Tiere vorhanden und ausserordentlich leicht verschleppbar. Die Verschleppung erfolgt besonders durch Personen und solche Gegen stände, die mit Blase,linhali, Speichel und Kot kranker Tiere verunreinigt sind, sowie durch die Milch. a) Kranktzcitserscheinungc». 1. Bei Rinder». Wenig oder keine Frcssliist, Speichel», Geifer», Oeffncn des Maules unter schniatzcndcni Geräusch; Blasen an Lippen, Flotzmaul, Lippen- und Zungen- sowie Gaumenschleünhant, welche bersten und wunde, schmerzhafte Stelle» znrücklaffen. Gleichzeitig entstehen Blasen im Klanenspalt, an der Grenze zwischen Haut und Klane,ischuh (Kroucnsanm), au den Balle» und Aftcrklaucn. Dabei zeigen die Tiere Schmerze» an de» Füssen, liegen viel und sichen schwer ans. Aehnliche meist kleinere Blase» bilden sich zeitweilig auch am Enter, an der Scham bez. den, Hodensack und an der Hornwnrzcl. Die Milchabsonderung sinkt sofort erheblich; die Milch selbst gerinnt meist beim Kochen und buttert und käst schwerer. 2. Bei Schweinen. Die Blasenbildung beschränkt sich meist ans die Klanen und deren Um gebung, infolgedessen die Klanen leicht bluten, die Tiere viel liege» und beim Ansstehen schreien nnd lahm gehe». Seltener entstehen Blasen an der Rüsselscheibe, auf de», Nasen rücken und auf der Maulschlcimhaut. 8. Bei Schafen und Ziege». Entstehung kleiner Bläschen, znmcist an, Kroncnsauni der Klanen und im Klauenspalt. Lahmgehcn. Die Blasenbildung an den Lippen und in, Maule ist seltener. K) Berhütung der Krankheit. Hierzu empfiehlt sich: 1. Vorsicht beim Ankauf von Vieh, das möglichst durch 10—12 Tage in eine», abgesonderten Stalle aufzustcllen und durch besonderes Personal z» verpflegen ist. 2. Vorsicht bei,,, Gesindcwcchsel. Der Viehbesitzcr sollte sich stets durch Anfrage bei der betreffenden Ortspolizeibchördc ersnndigen, ob innerhalb der letzten 6 Wochen vor de», Dicnstwcchsel in de», Gehöfte des früheren Dienst herr,, die Maul- und Klauenseuche geherrscht hat oder noch herrscht. 8. Vernicidnng jede» Verkehrs mit verseuchten Gehöfte». 4. Verhinderung dcS Eintritts fremder Personen (Viehhändler, Fleischer, Viehschncider) in die eigenen Stallungen, namentlich zur Zeit der Sinchcngcfahr. Verhinderung des Verkehrs des Dienstpersonals ver seuchter Gehöfte im eigene» Gehöfte und mit dem eigenen Dienstpersonal. 5. Das Verfüttern von Magermilch, Molken rc. ans Menoflcii- schaftsmolkcreien zur Zeit der Scnchcngefahr nnr »ach vorheriger Ab kochung. Arzneiliche Borbniinngsniittcl gibt eS nicht! c) Änzeigepflicht. Sobald der Viehbesitzcr an seinen Rindern, Schafe», Ziegen oder Schweinen die oben beschriebenen Erscheinungen der Maul- und Klauenseuche wahrnimnit, hat er sofort der Ortspolizeibchördc Anzeige z» erstatten. Die gleiche Verpflichtung liegt den, Vertreter des Besitzers, ferner bei aus dem Transport befindlichen Tieren deren Begleiter, sowie dem Besitzer derjenigen Stallungen oder Weiden, in oder auf denen sich solche Tiere vorübergehend befinden, endlich auch Tierärzten und andere» Personen, welche sich gewerbsmässig mit der Ausübung der Tierheilkunde beschäftigen, Fleisch beschauern und Abdecker» ob. ü) Strafbestimmungen. Wer die Anzeige vom Ausbruch der Seuche oder vom Seuchenverdacht unterlässt, oder verzögert, oder es unterlässt, die verdächtige» Tiere von Orten, an welchen die Gefahr der An steckuug fremder Tiere besteht, fern zu halten, wird, sofern nicht nach den bestehende» gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe von zehn bis einhundertundfttnfzig Mark »der mit Haft nicht unter einer Woche bestraft (Reichs-Bieh- scuchengcsch 8 <>5). Bekanntmachung. Nach Beschluss der Gciiosscuschaftsvcrsammlnng der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgcnosscnschaft für das Königreich Sachsen ist für das Jahr 1903 von jeder beitragspflichtigen Steuereinheit ei» Beitrag von 4,85 Pfg. einznheben. Der hierüber für die Gemeinde Ravenstein mit de» beiden Rittergütern ausgcfcrtigte Auszug aus den. Unter,lehinervcrzeichnis liebst Heberolle und An lage liegt zwei Wochen laug »nd zwar: vom 2«. April bis mit S. Mai ll»«4 zur Einsichtnahme der Beteiligten öffentlich in der Expedition der Gemeindeverwaltung hier aus und sind etwaige Einsprüche der Unternehmer gegen die Höhe der Beiträge rc. inner halb einer weiteren Frist von zwei Woche» direkt an die Geschäftsstelle der Ge nossenschaft, Dresden-?!., Wicnerplatz l,II zu richte». Die Beiträge sind auch trotz erhobenen Einspruchs bis spätestens den 12. Mai an die hiesige Gcmeindckassc abznsührcn. Hierbei wird noch besonders darauf aufmcrksam gemacht, dass die Ein- hebnng der Beiträge dieses Jahr in zwei Raten erfolgt, erstmalig diejenigen nach den Grundstcucreinhcitc», später diejenigen, bei denen Berechnung der Jahrcsgefährdnng in Frage kommt. Rabenstein, am 19. April 1904. Der Gcmcindcvorstand. Wiksdorf. Bekanntmachung. Die mit Bauarbeiten in den Ortsfernsprechnctzen beschäftigte» Telegraphen- arbeiter sind verpflichtet, in jedem Falle den Hausbesitzer», de» Inhabern von Sprechstellc» oder den sonstigen berechtigten Personen beim Betteten des Grund stücks ihre AuSweiskartc (von Weiher Farbe) unaufgefordert vorzulcgcn. Diese Karte ist mit eine», Stempel der Kaiserlichen Ober-Postdircktio» in Chemnitz »nd einer Nummer versehen, die mit der an der Dienstmütze des Telcgraphcn- arbeiters angebrachten Zahl übcrcinstinniien muss. Gcldforderunge» haben die Tclegraphenarbeiter für vorgc,wnune,ic Arbeiten nicht zu stellen. Chemnitz, 13. April 1904. Kaiserliche Ober - Posidircktiou. Vichter. Sitzungen des Gemeinderates zu Siegmar. 10. April 1904. Die Zinse» der Ed. Tcnbel-Stiftung solle» nach den Vorschlägen der Armenpfleger Verwendung finden. Vom Protokoll über erfolgte Sparkasscn-Rcvisio» nimmt man Kenntnis. Neu zugezogenc Anlage,ipflichtige werden nach- geschätzt. Die Vorschläge des Sparkasscnausschusses behufs Ausleihung von Sparkasscngcldern finden Genehmigung. Bez. des Elektrizitätswerkes wird dessen Bettiebs- bericht gehört und ferner wird die Herstellung einer Einrichtung zu», Vorwärme» des Kesscjspeisewassers genehmigt. In Sachen des Wasserwerks beschließt man die Beschaffung des Werkzeugs zu Reparaturen der Wasser- mcsser, sowie die Ilmzäunuiig des Hochbehälters.