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Wochenblatt für Reichenvwnd, Siegmar, Neustadt und Rabeustein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 3T. Sonnabend, den 3. September 1SV4. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werde» in der Expedition tReichenbrand, Pelzmiihlc»straßet70>, sowie von den Herren I. Oebser, Barbier Kirsch in Rcichenbrand, Buchhändler Clemens Bohnert» Siegmar und Kausmann Emil Winter in Rabenstein entgegcngenommen und pro Ispaltigc EorpnSzeile mit lü Pfg. berechnet. Mir Inserate gröberen Umfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Bereinbarung, bewilligt. Ai» jagt und wie stürmt jetzt die ganze Welt Wach des Lebens Genuß und Sreude, Wohin auch das prüfende Auge fällt, Ast der Mensch dieses Frachtens Acute. Schon geht mehr und mehr verloren der Sinn Aür alles Erhabne und Schöne, Es schwinden die Ideale dahin, Ls verstummen des Glaubens Föne. Was koch uns gestanden, zieh« in den Stank Sie Spötter mit frevelnden Künden Ilnd wissen als Hake für diesen Wank Äur Zwietracht und Mißgunst zu spenden. Sen Araven selbst, denen das Waierland An des Krieges blutigen Lagen Am die Siegerstirne den Lorbeer wand, Wolln ste die chrinnrung versagen. Seöcrntclg. ,^>rum senke dich nieder, o Sedangeist, In die Kerzen vom deutschen Wolke, Surchbrich, von warmer Liebe umgleist, Sie über ihm lagernde Wolke; A-ühr ihm seine Kelden vors Angesicht, Sie einst für des Saterlands Grüße Auf ewig schieden von Leven und Licht An dem wilden Schlachtengetöse!" „Sprich zu dem Wolke vernehmlich und lant, Saß jeder den Jod nur erlitten. Weil fest er anf die Erhaltung gebaut Don dem, was er blutig erstritte«! Sas ist unsres Weiches herrlich Bestehn Anf der Wäter bewährten Bahnen, Ses Linheitsgedankens mächtiges Wehn Zind der Vaterlandsliebe Mahnen!" — Nachdruck verboten. „Aühr den Jüngling zurück zu deutscher Art, Sie Maid z« dem häuslichen Treiben, Gib der Mutter Kraft, daß stets treu bewahrt Sen Kindern der Glaube mag bleiben. Mach die Männervrnst frei von Kaß und Gross, Won zweifelnden Grübeln und Schwanken Ztnd sorg, daß wie früher die Seele schwoll, Aür Kaiser und Weich ohne Wanken!" Sann zieht wie des jungen Morgenrots Schein An dem henligen Sedantage An alle Kerzen die Liebe ein Ztnd vereint ste zu einem Schlage Aür des Weiches Blühen und Kerrlichkeit In der alten gut deutschen Freue, Ztnd ehrt so, von schönstem Sänke geweiht. Sie Daten der Väter anfs neue! Karl Emmrich. Geureiudeabgaben. Am I. September a. v. war der IN. Termin der Gemeinde- abgaden und des Schulgeldes auf IS«4 fällig. Der unterzcichiictc Gcmeliidevorstaiid niachl dies mit dem Bemerken hierdurch üekamit, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugclaffenen l4tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bcz. Pfändungsvcrfahren eingcleitct werden wird. Reichenbrand, am 2. Seplembcr 1904. Der Gemeindevorstand. W-gkl. Bekanntmachung. De» I. September IS04 war der ». Termin der diesjährigen Gcmeindeanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungs verfahrens bis zum IS. September I»«4 an die hiesige Gemcindekaffc ab- znsnhren sind. Rabenstein, am 2. September 1904. Der Gemeinderat. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Gesunde»» wurden: 1 goldenes Krenz, 1 Lederschiirze, 1 Pferdepeitsche, 1 Mar Segeltuch - Pferdedecken, 1 Schmiege, 1 kleine Plüschtasche, 1 Me daillon, 3 Tpazierstöcke, 1 Damenjackett, 1 Pferdedecke, 1 Herren jackett, 1 größeres Geldstück und mehrere Schlüssel. Auch ist 1 Hund zuaelausen. > Näheres zu erfahren im Rathause. Rabenstein, de» 2. September 1904. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bolksbibliothek zu Reichenbrand. Die im Besitze der Gemeinde Neichenbrand befindliche Volksbibliothek, z. Z. 870 Bände, wird der Einwohnerschaft zu fleißiger Benutzung angelegent lichst empfohlen. Die Neu-Auslage der Bücher - Verzeichnisse ist erschienen und können solche zum Preise von 10 Pf. das Stück beim Bibliothekar entnommen werden. Die Bücherausgabe erfolgt in, Schulhausanba» Sonntags von 11—12 Uhr und Mittwochs „ 12 — 1 „ An Lesegebühren sind im voraus zu entrichten: für kleine Bücher 3 Pf. pro Woche, ^ große „ 0 » » » Reichenbrand, am 2. September 1904. Der Gemeindevorstand. Wogel. Merkliches. — ES ist e!nc durch die gemachten Erfahrungen und vorgeiwmmenen Untcesnchungen erwiesene und auch schon in weiteren Kreisen der Bevölkerung bekannte Tatsache, dab gewisse Haut- und Haarkrankheiten, deren Entstehung auf be stimmte KranIhcitSkeime zurückzusühren ist, so insbesondere die Bartflechte und der vorzenige. aus kreisrunde Stellen oder eine gröbere Flächt des Kopse» sich erstreckende Haarausfall, ferner aber auch Syphilis, Furunkeldildung -c. beim Rasieren, Haar- fchneiden und Frisieren übertragen werden können und auch durchaus nicht selten übertragen worden; sind doch namentlich von den ersterwähnten, in der Regel äußerst hartnäckig ver lausenden und die erkrankten Personen »ach verschiedene» Rich tungen schwer schädigenden Krankheiten nicht nur zahlreiche Einzcl- fälle, sondern sogar Epidemien, die von Barbierstuben ihren Ausgang genommen haben, beobachtet werden. Die Ucbcr- tragung solcher Krankheiten kann durch unsaubere Hände und unsaubere Kleidung de» Barbier» oder Friseur«, durch unreine Instrumente, unreine Handtücher, Servietten, Frisiermäntel ic. erfolgen. Nachdem in neuerer Zeit auber in medizinischen Zeit schriften auch in der Tagespreise vielfach auf die deregtc An steckungsgefahr und die zu deren Beseitigung nötiget, Vorkehrungen aufmerksam gemacht worden ist, hat man auch bereit» in vielen Rasier- und Friflergeschästen mehr oder weniger zweckdienliche Einrichtungen vorgesehen, in den meisten von ihnen aber sind solche Einrichtungen nicht in attSreichendci Weise oder noch gar nicht getroffen. Daher erscheint es ratsam, erneut aus die Gefahr der Ucbertragung von Krankheiten in den Barbierstube» hiuzu- weifen und die im nachstehenden ausgeführten, zur Verhütung einer Ansteckung erforderlichen Vorsichtsmaßregel» dringend zur Nachachtung zu empfehlen: I. In den Barbier-, Haarschneide- und Frisierstuben muß stet» auf peinlichste Reinlichkeit gehalten werden. Auch muß in ihnen für ausreichende Waschgeleget,heil für da» Personal gesorgt sein, sodasl sich diese» jederzeit die Hände mit Seife in reinem, noch unbenutztem Wasser wasche» und an einem noch gehörig saubere» und trockenen Handtuch abtrockncn kann. In jeder dieser Stuben ist ein mit Wasser gefüllter Spucknapf auf- zustellcu, der täglich zu reinige» ist. 2. Barbiere und Friseure, die an ansteckenden Krankheiten leiden oder mit Hautausschlägen und eiternden Wunden an den Händen behaftet sind, haben sich, solange nicht diese KrankheilS- zustände vollständig beseitigt sind, jeder Tätigkeit i» ihrem Berufe zu enthalten. 8. Bei der Arbeit sollen die Barbiere und Friseure stet» saubere und waschbare Kleidung tragen. Vor der Bedienung eitie» jeden Knuden müssen sie sich die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen. 1. Rasiermesser, Scheere», Haarschneidemaschinen. Kämme, Bürste» und sonstige Gerate sind nach jedesmaligem Gebrauche sorgfältig zu reinigen. Auberdc», sollen die Messer und Scheelen vor jeder Wiederbenutzuttg mit in absolutem Alkohol getauchten Wattebäuschchen abgeriebrn und Kämme und Bürsten täglich, am besten abend», mit einer warmen ttproz. Sodalösung — » Teile Soda auf ION Teile Wasser — ausgewaschen werden. Bei Kunden mit Schnppenbildung und Haarausfall wird am besten von der Anwendung einer zum allgemeinen Gebrauche bestimmten Bürste gänzlich abgesehen. V. Ter Gebrauch der große» Haarwalzbürsten in jedem Falle ist zu widerraten. v. Ebenso sollen Schwämme, Puderquaste» und sogenannte Puderstcinc gar nicht Verwendet werden. Statt der Schwämme benutze man zum Abwaschen de» Seifenschaumes Bänschchen vou reiner Vcrbandwalte. Zum Pudern ist ebensall» die Ver wendung reiner frischer Wattebäuschchen oder die Benutzung von Pulverbläsern zu empfehlen. 7. Rasierpinsel, auf deren Reinhaltung ganz besondere Sorg, fall zu verwenden ist, sollen nur bei Kunden, die ihr eigene» Rasierzeug besitzen, benutzt werden. 8. Jeder Kunde must zum Abtrocknen de» Gesicht» nach dem Rasieret! frische, seit der letzten Reinigung noch nicht wieder gebrauchte Wäschestücke — Handtuch oder Serviette — erholten. An Stelle der letztere» können auch Servietten au» chinesischem oder Seidenpapier gegeben werden. Wer sich zu Hause rasieren läßt, benutze seine eigene Wäsche. Tie Frisiermäntel müssen rein sein; wo sic dem Hals anliegen, ist ein Stück noch un gebrauchten Seidenpapiers einzuschiebcn. s. An de» Rasier- und Frisierseffcln sind die Sopfstützec vor dem jedesmaligen Gebrauch mit einem seit der letzten Reini gung »och nicht benutzten Tuche oder mit Seidenpapier zu bedecken. lO. Beim Rasieren entstehende kleine Hautvcrlctzungen dürfet, vom Barbier nicht direkt mit den Fingern berührt, auch nicht geätzt werden, sondern sind zur Stillung der Blutung mit kleinen Bänschchen von reiner Verbandwatte abzutupfcn. I I. Die zu den oben angeführten Zwecken verwendeten Wattebäusche und Papierservietten bez. Stücke Seidenpapier müssen nach einmaliger Benutzung vernichtet werden. >2. Personen, die an Gesichts- oder KopfauSfchlägcn oder sonstigen Aurschlagikrankhciten leiden, sollen in öffentlichen Barbter, und Frisierstuben nicht bedient und auch in ihren Wohnungen nur mit ihren eigenen oder mit besonderen, nur für Kranke bestimmten Instrumenten und Geräten bedient werden. DieseJnstrilmcntc und Geräte sind unmittelbar nach dem Gebrauch mit besonderer Sorgfalt zu reinigen, und zwar empfiehlt c» sich, sie in starker Sejfenlauge oder in cinprozentiger Sodalösung eine Viertelstunde lang au»zukochcn. Den betreffenden Personen ist vom Barbier oder Friseur da» Aussuchet, ärztlicher Hilfe dringend anzuraten. ll>. Am sichersten kann sich der Einzelne vor einer An steckung dadurch schützen, daß er sich sein eigene» Rasier- und Frisierzeug anschafft und e» in dem von ihm besuchte» Barbier- und FrisiergeschSst in einem verschließbaren Behälter, wie solche auch schon in vielen Geschäften den Kunden zur Verfügung gestellt werden, hinterlegt.