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Wochenblatt für Rcichenkand, Siegmar, Neustadt und Ravenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vrrtheilt. 48. Sonnabend, den 3. Dezember 1SV4. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeige» weiden in der Expedition iReichcnbrand, Pclziniihlenstrabc471», kowi« von den Herren I. Oebser, Barbier Kirsch in Reichenbrand, Buchhändler ClemenSBahnerin Siegmar und Kausma»,, Emil Winter in Rabenftein entgegengenommcn und pro lspaltige EorpnSzeile mit w Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach voehenger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Nach den am 28, und 2!), dieses Monats stattgefundenen Gemeinderats- wahlcn sind folgende Herren zu Ausschutzpcrsonen gewählt worden. ». Höchstbesteuerte Ansässige: 1, Gutsbesitzer Albin Jnnghänel mit 40 Stimmen, 2, Zicgcleimitbesitzcr Karl Hösel „ 47 „ 3, Bäckermeister Ernst Werner „ 40 „ 4, Fabrikbesitzer Friedrich Nevoigt „ 37 „ 5, Hausbesitzer Paul Junghänel „ 30 „ 6, Buchhalter Edmund Bruch „ 28 „ 7, Privatmann Julius Otto „ 26 „ Die Zahl der abgegebenen Stimmen betrug 49. l>. Mindestbesteuerte Ansässige: 1, Gutsbesitzer Alba» Uhlig mit 110 Stimme», 2, Buchhalter Otto Griincrt „110 „ 3, Zimincrmann Karl Melzer „ 71 „ 4, Handschuhwirkcr Albert Barthold „ 69 „ 5, Handschnhfabrikant Julius Tcubel „ 69 „ Die Zahl der abgegebenen Stimmen betrug 111. o. Höchstbcstcuerte Unansässige: 1. Bezirksstcuer-Assistent Clrtns Lindurr mit 16 Stimme». Die Zahl der abgegebenen Stimmen betrug 35. ä. Mindestbesteuerte Unansässige: 1, Strumpfwirker Wilhelm Köhler mit 157 Stimmen, 2. „ Emil Schuster „ 152 „ 4, Maler Guido Schüler „ 156 „ Die Zahl der abgegebenen Stimmen betrug 245. Dieses Ergebnis wird gemäß 8 52 der revidierten Landgemeindeordnung hiermit bekannt gemacht, Reichenbrand, am 30. November 1904. Der Gemeindevorstand. S-g^ Gemeindeabgaben. Am 1. Dczcnibcr ». c. wird der II. Termin der Gemeindeabgaben »nd des Schulgeldes auf 1904 fällig. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand macht dies mit dem Bemerken hier durch bekannt, daß nach Ablaus der für die Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bcz. Pfändungsverfahrc» eingcleitet werden wird. Reichcubrand, den 30. November 1904. Der Gemeindevorstand. Sollet. Bekanntmachung. Am 1. Dezember wird der IV. Termin der diesjä und ist spätestens bis zum lki. Dezember d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahmc zu bezahle». Reichcubrand, am 30. November 1904. Der Gemeindevorstand. Sogek. lesjährigen Rente fällig Bekanntmachung. Nach tz 10 des Regulativs vom 9. September 1887, die Ordnung, Rein haltung und den Verkehr auf den Straßen in der Gemeinde Ncichcnbrand bctr., ist jeder Haus- »nd Grundstücksbesitzer oder deren Stellvertreter verpflichtet, bei Schnccfall die Fußwege bahnmäßig vom Schnee zu befreien und bei eintrctcnder Glätte mit Asche oder Sand so oft zu bestreuen, als es zur Sicherheit der Fußgänger erforderlich ist. Zuwiderhandlungen werde» mit Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Reichenbrand, am 1. Dezember 1904. Der Gemeindevorstand. Soges. Bekanntmachung. e Bekanntmachung der Königliche, Die nachstehende Bekanntmachung der Königliche» Amtshauptmannschaft Chemnitz wird hiermit erneut zur öffentliche» Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 24. Novbr. 1904. i Rcichenbrand» am 24. Novbr. 1904. Der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. I Soges. Wiederholt in den Wintermonaten vorgckommene Ilnglücksfälle, infolge von Eisbrnch auf Wasserläufen und Teichen bei vorzeitigem Betreten und Schlittschuhlaufen auf Eisflächen, geben der Unterzeichneten Amtshaupi- Mannschaft im Einverständnisse mit dem Bezirksausschüsse zu nachstehender An ordnung Anlaß. Das Betreten des Eises und das Schlittschuhfahre» aus Eisfläche» der in ihrem Bezirke gelegenen Wafferläufe und Teiche ist verboten, solange nicht eine Untersuchung der Eisdecke auf ihre Tragfähigkeit durch die zuständige Orts- polizeibehörde(Bürgermeister,Gemeindevorstand) stattgefunden hat u. die Unbedenk lichkeit der Benutzung der Eisdecke sestgestellt, dies auch an geeigneter Stelle kenntlich gemacht worden ist. Eltern, Pflegeeltern und anderen mit der Beaufsichtigung von Kindern betrauten Personen wird die größte Sorgfalt zur Verhütung derartiger Unglücks- fällc noch besonders zur Pflicht gemacht. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen, sowie Nichtbeachtung etwaiger Anordnungen der zuständigen Polizeiorgane werden mit Geldstrafe bis zu SO Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Derselben Strafe verfallen Besitzer von Eisbahnen auf Wasseiläufen und Teichen, die aus denselben das vorzeitige Betreten und Befahren der Eisflächen dulde». Ehemnitz, am 18. November 1902. Die Königliche Amtshauptmannschaft, vr. Kassbauer. sermin der diesjährigen Bekanntmachung. Den I Dezember 1804 war der 4. Te, Gemeindeanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des ZwangsvollstreikungSverfahre« bis zum IS. Dezember a. v. an die hiesige Gemeindekaffe abzuführen sind. Rabenstein, am 2. Dezember 1904. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Sparkaffe Siegmar. Wir haben beschlossen, die Zinsen für Spareinlagen bereits vom 1v. Dezember ds. Js. ab zur Auszahlung zu bringe». Da der Andrang bei hiesiger Sparkaffe Anfang Januar erfahrungsgemäß ein nicht unbedeutender ist, bitte» wir zur Erleichterung und schnelleren Ab fertigung von der getroffenen Einrichtung ausgiebigen Gebrauch machen zu wolle». Siegmar, am 30. November 1904. Die Sparkaffenverwaltung. Kkinger. Gertliches. Neichenbrand. Wie ans einer Bekanntmachung im heutigen Blatt ersichtlich, gedenkt der Frauen- verein für junge Mädchen einen Wanderkochkursus abznhaltcn, wie er in Rabcnstein, Grüna und anderen Orte» stattgefundcn »nd sich überall äußerst segens reich erwiesen hat. Möchten recht viele junge Mädchen sich melden und in dem Punkte ihre Kenntnisse er weitern, der mit zu dem wichtigsten im Haushalt gehört. Neichenbrand. Am vergangenen Sonnabend wurde dem Ehrenhauptmann Carl Melzer bei der hiesigen freiwilligen Feuerwehr das von Sr. Maj. des Königs Albert gestiftete Ehrenzeichen für 25jLhrigc ununterbrochene Dienste durch Herrn Amtshauptmann Or. Morgenstern aus Chemnitz im Beisein des Genieinderats und vor versammelter Kompanie feier lichst überreicht. — Die Weihnachtszeit kommt näher und näher, und unsere Gewcibctrcibenden rüste» sich eifrig für die kommenden Tage, llcberall werden die Läden aufs neue geschmückt, die Warenbestände sorgfältig geordnet und durch Nenbeschaffung ergänzt, in ver schiedenen Fälle» selbst Ausstellungen veranstaltet. Alles geschieht, um dem kauflustigen Publikum eine genügende Auswahl zu bieten und einen erfreulichen Umsatz zu erzielen. Der Christmond, insbesondere die letzte» Wochen vor Weihnachten, sie gehören ja zu den geschäftsflotteste» Zeiten des Jahres, und einzelne Branchen sind in der Hauptsache geradezu auf den WInterverkchr angewiesen. Allein der Geschäfts verkehr würde, wie dies die Erfahrungen früherer Jahre genugsam bestätigen, für das hiesige Gewerbe ein weit regerer und mehr erfreulicher sein, wen» nicht vielfach auch hier die Sitte verbreitet wäre, die Wcihnachtseinkänfc auswärts zu besorge». Es mag ja in einzelne» Fällen Vorkommen, daß nur die Groß stadt das Gewünschte bietet, und dann sind Aus nahmen wohl zu entschuldigen: in den meisten Fällen jedoch dürfte cs sicher nur reine Einbildung »nd An gewohnheit sein, aus der Ferne zu holen, was man hier ebenso gut und ebenso billig haben kann. Auch die hiesige Geschäftswelt ist rührig und schreitet mit der Zeit fort. Wir sind überzeugt, unsere Geschäfts-