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Wochenblatt für Reichenbland, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 10. Sonnabend, den 12. März 1904. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition lNeichenbrand, Pelzmiihlcnstrasrc 471)), sowie non den Herren I. Oebser, Barbier Kirsch in Reichcnbrand, Buchhändler ClemeiSBahncrin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Ravenstein entgegengenommen und pro Ispaltige CorpuSzeilc mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren UmfangS und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Gerneindeabflaben. Am I. März ». e. ist der I. Termin der Gcmcindcabgabe» »nd des Schulgeldes ans l»«t fällig. Der Unterzeichnete Gcmeindevorstand macht dies mit dem Bemerke» hierdurch bekannt, das; nach Ablauf der für die Bezahlung zngclasscnen I4tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bcz. Pfändungsverfahren eingeleitct werden wird. Reichcnbrand, am 26. Februar 1901. Der Geineindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Am I«. d. M. wird der I. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum ^ärz d I au die hiesige Ortsstcucreinuahme zu bezahlen. Reichcnbrand, am 1. März 1901. Der Gcmcindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Die Vorschriften über das Einwohner- »nd Fremdenwcsen der Königlichen Anitshauptmannschaft Chemnitz vom 27. April 1898 nebst Nachtrag vom 8». September 1901 im hiesigen Orte finden noch immer nicht genügend Beachtung. ) Nach denselben ist jede Person, die im hiesigen Ort/, oder einem der selbständige» Gntsbczirkc Nieder- und Obcrrabenstcin bleibenden Wohnsitz oder vorübergehenden Aufenthalt nimmt, verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach ihrem Zuzüge im hiesigen RathanS persönlich anzumeldcn. Diese Anmeldung hat sich zugleich auf alle zum Hausstande des Anuielden- den »ntgchörigc» Personen, besonders auch auf nenzuziehende Ehe- sraucn und Kinder zu erstrecken, welche die Wohnung des letztere» teilen. Bei der Anmeldung hat sich der Anziehende über: 1. seine Person, 3. seine Militärverhältnisse, sowie 2. „ Staatsangehörigkeit, 1. „ Konfession ansznweisen, und diesbezügliche Legitimationspapiere bcizubringcn, auch solches hinsichtlich der weiteren von ihm mit zur Anmeldung gebrachte» Personen zu bewirken. Ausländer haben ihre Impfscheine vorznlege». Verheiratete Personen haben sich darüber auszuwciscn, ob sie lediglich vor dem Standesbeamten die Ehe geschloffen haben oder kirchlich getraut sind, im letztere» Falle auch ihren Trauschein vorznlegcn; für Kinder sind die Impf scheine bciznbringcn. lieber die erfolgte Annieldniig wird dem Meldende» eine Bescheinigung ausgestellt, für die eine Gebühr von SS Pf. zu entrichten ist. Wer innerhalb des hiesigen Ortes oder der beiden Gntsbczirkc die Woh nung wechselt hat solches ebenfalls binnen .1 Tagen im Nathanse unter Vorlegung des Wohnungsmeldcscheines anznzeigcn. Der Wohnungswechsel wird auf dem Meldescheine unentgeltlich vermerkt. Jnglcichcn hat derjenige, welcher den hiesigen Ort oder einen der Gntsbczirkc ganz verläßt, sich noch vor seinem Wegzüge im Nathanse abzumclden. Die Vermieter von Wohnungen oder Onarticrgcber sind in allen Fällen für Pünktliche Wohnungsan- und Abmeldung ihrer Abmieter oder Ouarticrnehmer mit verantwortlich und haben sie i» dieser Beziehung nötigenfalls zu vertreten. Ebenso liegt dem Haushaltungs- vorslande die Verpflichtung ob, den An- und Wegzug der zu seinem Haus stande gehörigen Personen zu melden. Personen, welche im Konkubinate leben, darf ein Hauswirt vor Trennung dieses unerlaubte» Verhältnisses gemeinschaftliche Seitens der Abmieter oder Ouartiernehmer ist der Wohmingsmeldeschein sofort dem Hauswirt bcz. Onartiergeber vorznlcgen. Kan» der letztere von dem Abmieter de» Nachweis über die erfolgte Anmeldung nicht erlange», so genügt er seiner Pflicht, wenn er hierüber spätestens am sechsten Tage »ach dem Einzüge des Abmicters bcz. Onnrtiernehmers im Nathanse Meldung macht. Besnchsfrcmde, d. h. Fremde, welche zum Besuche und ohne Gewährung von Entgelt in Privatwohnungcn absteigen, unterliegen der Verpflichtung zur An- und Abmeldung nach ZH 1 bis 6 erst dann, wenn ihr Aufenthalt die Dauer von 11 Tagen überschritten hat. Die vorstehenden amtshauptmannschaftlichen Vorschriften werden hiermit erneut und mit dem Bemerke» in Erinnerung gebracht, das; Zuwiderhand lungen gegen dieselben mit einer Geldstrafe bis zu 8« Mark — cvcnt. entsprechende Haftstrafc — geahndet werde». Rabenstein, am 11. März 1901. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Den I<». März »»04 wird der I. Termin der diesjährigen Rente fällig. Es wird hiermit daraus aufmerksam gemacht und aufgcfordert, diese Steuer bis spätestens am »ll. März a. v. an die hiesige Ortssteuer-Einnahmc abzucntrichte». Nach Ablauf der gedachten Frist wird das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitct werden. Rabenstcin, am 11. März 1901. Der Gcmcindcvorstand. Wilsdorf. Nach der Bekanntmachung der Königlichen Anitshauptmannschaft Chemnitz vom 27. Februar 1901 (abgedruckt im Chemnitzer Tageblatt vom 1. März 1901), auf welche noch besonders hingewiesen wird, findet die diesjährige Pferdevormuftermig für Rabenstein mit den beiden Rittergütern am Dienstag den 15. März 1904 pünktlich vorn». V«10 Uhr statt. Als Mufterungsplatz wird, wie vorjährig, die Kreuzung der Post- und Kirchstraße an der mittleren Schule hier bestimmt. Jeder Pserdc- bcsitzer, der Pferde vorznführen hat, wird bei Ucbersendung des Nummerzettels »nd bez. des Bestimmungstäfelcheiis durch die Ortsbehördc noch besonders zur Vorführung seiner Pferde aufgcfordert werden, doch wird jetzt schon darauf auf merksam gemacht, daß die Vorführungsbestimmungc» allenthalben streng zu be achten, die vorzuführendcn Pferde mit gereinigte», aber nicht geschmierten Hufen möglichst auf Trense mit 2 Zügeln vorznführen sind und vor Anknust des Herrn Kommissars sämtlich zur Stelle und der Nuunnernsolge nach geordnet sein müssen. Die Beschlagschmiede und Pferdebesitzer werden zur Teilnahme an der Vornmsterung cingeladen. Rabenstein, am 11. März 1901. Der Gcmcindevorstaild. Wilsdorf. Verloren worden ist ein bräunlicher Glacehandschuh. Der Finder wird gebeten, denselben im Rathause hier gefl. abgebcn z» wollen. Rabenstcin, am 11. März 1901. Der Gemcindevorstand. Wilsdorf. Sitzungen des Geineindcrats zu Siegmar. 26. Februar 1901. Man nimmt Kenntnis von einer weiteren Teil zahlung von 3376 Mark ans der Knmmer'sche» Konkurs masse und ebenso von einem Jahresberichte des Nah- rnngsmittclchemikers De. Kallicr. Ferner genehmigt man ein Gehaltszulagegesnch des Kopisten Falkner. Einem vorliegende» Gesuche um Beschleunigung zum Beginn der projektierten Hochbauten zwecks Be schaffung von Arbeitsmöglichkcit soll soweit als tunlich entsprochen werden. Hierauf kommen verschiedene Stcnerrcklamationcn zur Erledigung und im weiteren Verlaufe beschäftigt man sich mit nachträglichen Neueinschätzungcn zu de» Gemcindcanlagen. Die vorliegenden Bau-Gesuche finden dem Vor schläge des Banausschuffcs gemäß Genehmigung. Bezüglich einer späteren eventuellen Belegung der Fußwege mit Granitplattc» soll ein Regulativ aus gestellt werden. Man erklärt ferner sein Einverständnis mit dem nördlich der Nosmarinstraßc parallel laufenden neu projektierten Straßenznge. Zn einem Konzcssionsgcsuch wird znstinimciide Entschließung getroffen. 1. März 1901. Den einzigen Punkt der Tagesordnung bildet der Bau des neuen Rathauses. Die von dem dazu eingesetzten Sonder-Ausschuß vorberatenen Pläne und Zeichnungen werde» eingehend erörtert und rinstiimnig gutgehcißen. Die erforderlichen Bauzeichnungen sollen nunmehr angefcrtigt und der Behörde zur Genehmigung cin- gercicht werde». Sitzung des Gemeinderates zu Rabenstein am 8. März 1901. 1. ) werden in 2 Bausachcn die aufgestellten Ge meindcbcdingungcn genehmigt. 2. ) wird beschlagen, eine hinterlegte Kaution fü