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Freitag, 26. Februar 1909. SS. Jahrgang, 57. veia,«,e»ttdr lü» vr«»- d»n d»t täglich pvä- »altgnrZutroiungl«, «on». und Äonlaa-n nur «tnmdll ».«> lüt . durch auchottrtid« llom- «tlsionOre >,«> Mk. vrt «tumatigrr Zu- krlluug durch »X Pust »M.(°hn««»s>rUgrIdI. Dl» d»n L»t»rn Drr«d»n u. Uiugrdung «m Lag» o«rhrr «u. chrstrlUrn «drnd-Au». gadrn «rd-Irr» viruu^ wdrtiarn «r,xt,rr m>« »rr Morgen-«»»gab» «ulamnxn ,»gestellt tiochorucl nur inlt drul- l>ch»r vueUrnnngnd» < Dreld. ütachr -> ,u- jäsilg. — llnvrrlaugl« Mlouuskrloir werde» rucht nuldrioudri. Telegramm-Ndressc: Nachrichten Dresden. Fcrnsprechkr: 11 . 2UÜ« * 3V01. Druck und Verlag von Liepsch Sc Reicharöt in Dresden. Lübeck L Vo. vreirillsvacao. Uolliolvraotsu 8r Ach. <i. Königs v. 8»ctviun, lsimelvvrlcLuk. ltreüileii tltmLckt 2. '---ELM Anzeigen-Dar» i Annahme von Aukuil digungen bi« nach»' !i Uhr. SonmmiS nu» Morlenftrahe UN von II b»H >/,l Uhr 7.. -mtpaUi»,e Grund;ei»c ica. 8 Silben) 2b Pf. Familien-vtachnchlln auÄ Dresden 26 Pf ; Gejchchtv-Anzeigen auf der Prwatieue Z«!.- ^tvPs.: die iweIpatticze Zeile a.Textieire 06 P — In Hummern nm'> Lonn u. ^eirrtttgcn die einjpaluae Grund- zelle 96Pj.,auf Priuar- srUv 4VPf., Familie, « vtachrichren a Dresden dre Grunozerle 2.', Auswärtige Australe nur gegen Vorauabt- jahlung. — IcdeL 2 r. legdlult koftet 16 Pf. Hauvtgekchüftsttelle: Marirnitroße 3K/1V. 5pul- uns Mailenivürmer Hrvnluu tx?l Kln«1«-,n uml grAntNiiK l>-»«ntiu» <lunl> «liv sn^«- »«km«„ OüHll'AVöl'IIIö!» il!»iIona»ii>m,Sntetil>n d,>lt.>, vuinimviiiivs, sa Nlu., U».I Iittwviinui iiHiiipwuv», ,-,g rrrrril, «ro»,wltr^l». « i: R Lüaikl. Lolspotkeke, Vre8äoa-1., SeorxsMor. ß icicnion,77,^ icüRs VwNwLiÄU-w IlAW«znst« 2eici«l«gcl> t K jeNer ärt su« -len bkösutorxislen 6Iu8küUsn dos In- vnä t>f ^ zustsndks smpkeklen in esielikslligsr llu«rvskl ^ ß Vüd. LU»! L Lotm. In». LickürS »lkl. tz »4 Neumsellt II. f'ern.^pi lieber 4277. l^rnssnbausslr. 18. f» I.elkl'Asi'eii. Kk!8k-Ki'ti!lel. Wsit.§sk6n6s^s ln MoUMIvr, llk!!e«'«sl'8il-8likrigIü^LliZsk 2<i?idjtKer Htrarnv 2t». Arrv eikrctzo Lofov. Mutmaßliche Witterung: Frost, Schnee. König Friedrich August stattete gestern dem Staats- Minister Grafen von Hohenthal einen Besuch in der Mangoldt- schen Klinik ab. Das Dresdner Stadtverordn etenkollegium beschloß, die durch Weggang der Stadträte Koch und Haupt srei- werdenden Stellen auszuschreiben. Das „Zustiznnnisterialblatt" veröffentlicht eine den be dingten Strafaufschub betreffende Verordnung. Sämtliche deutschen F i n a n z m i n i st e r haben be schlossen. an der Nachlaßsteuer fcstzuhalten, eine Reichseinkom men- oder Vermögenssteuer aber abzulehnen. Der Reichstag beschäftigte sich gestern mit dem bean tragten Gesetzentwurf, betreffend die Freiheit des Erundeigen- tumerwerbs. Das Preußische Abgeordnetenhaus führte u. a. die Beratung des Landwirtschaftsetats zu Ende. Zwischen den Mächten schweben, wie verlautet, Verhand lungen wegen Einfühlung des Esperanto als inter nationaler Polizeisprache für den Benachrichtigungs- dienst im Auslände. v Der Marineprozetz Berger ist beendet und das Urteil gefällt worden. Ueber eine Woche lang ist während der Gerichtsverhandlungen in die intimsten Ecken und Winkel der Angelegenheit hineinge- lcuchtet worden, aber nichts hat sich ergeben, was die schweren Vorwürfe und Angriffe des Kapitäns Berger gegen seine Vorgesetzten auch nur einigermaßen hatte recht fertigen können. Es ist uns gegenüber in verschiedenen Schreiben alter Offiziere das schmerzlichste Bedauern darüber ausgedrückt worden, daß die disziplinären Zu stände in unserer Marine so vhne jede Beschränkung vor der breitesten Oessentlichkeit verhandelt worden seien, und zwar mit besonderem Hinweis aus die ungünstige Wirkung im Auslände. Wir verstehen diesen Standpunkt voll und ganz und sind auch der Meinung, daß bei der Erörterung gewisser Einzelheiten im Interesse des Ansehens unserer Marine die Oessentlichkeit zeitweise hätte beschränkt wer den müssen, um so mehr, als die Details für die Beur teilung des eigentlichen Falles Berger belanglos waren. Anderseits ist aber nicht zu verkennen, daß allein die Ver handlung dcö Prozesses in vollster Oessentlichkeit dem gan zen deutschen Volke mit aller Deutlichkeit zeigen konnte, daß auf der Marincverwaltung nichts von allen den Ver leumdungen und Schmähungen hasten bleibt, denen sic durch Berger und seinen publizistischen Vorspann lange Zeit hindurch ausgesetzt war. Das ist doch ei» Vorteil, der gewiß nicht zu unterschätzen ist und manche Nachteile der allzubrcitcn Oessentlichkeit wieder wett macht. Klar hat sich herausgcstcllt, daß der Kapitän Berger nicht ein Opfer ungerechter und voreingenommener Vorgesetzter geworden ist, sondern aus dem Dienste scheiden mußte, weil er nach der völlia objektiven, wohlerwogenen Ansicht maßgebender liöherer Marineoffiziere für höhere Führcrstellen an Bord ungeeignet war. Man erwäge doch mir, welche große Ver antwortlichkeit Vorgesetzte aus sich nehmen würden, wenn sie wichtige Kvmmanöostcllen Offizieren anvertrauen woll ten, deren Eignung dazu nicht unbedingt sicher ist, von deren Dispositionen aber das Leben vieler Offiziere und Mann schaften in kritischen Momenten abhüngt. Ein ähnliches Schicksal hat viele vvr Berger ereilt, und sic haben sich damit zufrieden gegeben, ohne an die große Glocke Ser Publizistik zu schlagen. Wie der gewesene Oberst Gädkc, so hat sich leider auch Kapitän Berger dazu verleiten lassen, einen Sensativnsprozeß heraufzubeschmö- ren, der im letzten Grunde nur ihm selbst zum Schaden gereichte. Wohl konnte man dem Offizier gewisse Sym pathien nicht versagen, dessen Tüchtigkeit, Pflichteifer und persönliche Ehrenhaftigkeit in der Marine allgemein aner kannt waren »nd der sich zu einer glänzenden Karriere mit Recht berufen glauben durste. Wohl konnte man den schweren Schlag mit ihm enrpsindcn, als er sich so jählings aus der ihm licbgewvrdencn Laufbahn hcrausgerisscn sah, auch noch verstehen, daß er sich in seiner ersten, mit krank hafter Nervosität gepaarten Erregung zu Schritten hin- reißen ließ, die in hohem Maße gegen die guten militäri schen Sitten in unserem Osfizierkorps verstießen, aber diese Sympathien wurden bedeutend abgeschwächt, als man in -er Gerichtsverhandlung erfuhr, daß Berger selbst dann nicht zur vernünftigen, ruhigen Einsicht kam, als ihm sein vertrau»» Freund, -apttän Ncitzke, nach genauestem , Studium der Akten versicherte, daß er im Unrechte mit I seinen Angriffen gegen den Admiral Schmidt und andere Vorgesetzte sei. Da an Bergers anständiger Gesinnung nicht zu zweifeln ist, so muß angenommen werden, daß er sich nur deshalb allen wohlgemeinten Vorstellungen selbst seiner besten Freunde so hartnäckig verschloß, weil er infolge trüber Fainilienercignisse -- verbunden mit den Nach wirkungen einer anstrengenden dienstlichen Tätig keit — schwer nervenleidend geworden war, so leidend, daß ihm das klare Urteil, das richtige Augenmaß fast völlig abhanden gekommen zu sein scheint. Wenn man einen „Kampf ums Recht" bis aufs Messer durchführen will, so ist es aber das erste Erfordernis, besonders für einen Offizier, daß man wägt, che man wagt: daß man sich von nervösen Reizungen krankhastcr Art nicht zu über eiltem Tun hinreißen läßt. Statt erst zum Arzt zu gehen und in seiner Behandlung Genesung von Einbildungen und Wahnvorstellungen abznwarten, ist Kapitän Berger leichtsinnig ans Wegen gegangen, die ihn jetzt zur Be strafung durch das Gericht geführt haben. Berger Hütte bei kühler Ueberlcgung sich und der ganzen deutschen Marine diesen im vollsten Sinne des Wortes überflüssigen Prozeß ersparen können. Wenn etwas dem Kenner be wiesen, hat, daß Berger wirklich zur Verabschiedung reif gewesen ist, so mar es sein Verhalten „ach der Verabschie dung, das zu dem gerichtlichen Einschreiten gegen ihn An laß gab. Noch als die schweren Angriffe gegen die Marinc- verwaltnng in der Presse erschienen waren, wollte man Berger trotzdem schonen: man stellte keinen Strafantrag, sondern bemühte sich lonalerweise, ihn von seinen Irr- tümern abzubringen. Man ließ seinen intimsten Freund, Sen Kapitän Neitzke, die Personalakten cinsehcn: nichts hat gefruchtet, und Berger trieb auf der schiefen Ebene weiter und weiter seinem Verhängnis entgegen. Wie weit daran neben seiner Krankheit auch Herr Gädke und Herr Ilgen- stein vom „Blaubuch" mitschuldig gewesen sind, läßt sich mit absoluter Bestimmtheit natürlich nicht seststcllcn: aber es ist ziemlich sicher, daß beide aus die Vorstellungen und Ent schlüsse des Kapitäns Berger einen unheilvolle» Einfluß ansgeübt haben. Die Aussätze, die von beiden Männern in dieser Angelegenheit geschrieben worden sind, lassen dar auf schließen, daß sic den Kapitän Berger in seinem Wahn noch bestärkt haben, um gegen geheime Qualisikations- berichte, Ehrengerichte »sw. nach lieber Gewohnheit vom Leder ziehen zu können. Besonders Gädkc, der sich all mählich zum militärischen Querulanten und Alles-bcsscr- Wisser entwickelt hat, ist ja groß darin und wollte die günstige Gelegenheit nicht ungenützt vorübcrgehcn lassen. So schrieb er im „Berl. Tagcbl." vor dem Prozeß mit Emphase, der Fall Berger sei ein Musterbeispiel dafür, „wie rücksichtslos mit Hilfe des geheimen Kondnitenwcsens die militärische Laufbahn, oft die Existenz und in jedem Falle das Lcbciisglück tüchtiger Männer zerstört wird". Und er fuhr dann fort: „Ich habe zahlreiche Fälle ehren gerichtlichen Mißbrauchs, die zu meiner Kenntnis gelangt sind, unterdrückt, sofern auch nur der leiseste Zweifel in mir zurückblieb. Im Falle Berger aber liegt die Sache klipp und klar: Die Akten können jederzeit vvr dem dcut- chcn Volte ausgebreitet werden, und inan wird dann mit Schrecken sehen, welche Wege unsere Militärbehörden wan deln, zn was für sittlichen Auffassungen, zu welchen Ehr- bcgrisfen sic sich bekennen." Nu», Herr Gädke hat sich geirrt, die Ehrbegriffe unseres Heeres und der Marine sind aus dem Prozeß Berger völlig intakt hcrvorgegangen: das Ehrengericht hat mit bestem Wissen und Gewissen geurteilt, und was das „ge heime Kvlidniteniveseii" anlaiigt, dem Berger angeblich zum Opfer gefallen sein soll, sv wird jeder Unbefangene nach dem Resultat der Gerichtsverhandlungen zugeben müssen, daß gerade Kapitän Berger über seine Qualifika- tivnsberichte nicht zu klagen gehabt hat. Mit einem Wohl wollen sondergleichen ist er selbst dann noch beurteilt wor den, als schon gewisse Bemerkungen Anfang der Mer Jahre in den Kvnduiten auftanchten, daß er Untergebene nicht immer richtig behandle, von sich sehr eingenommen nnd infolgedessen Belehrungen dienstlicher Art schwer zugäng lich sei. Ties Manko seiner Eigenart wurde aber durchseine wachsende Nervosität allmählich so aufsällig gesteigert, daß mit ihm schließlich nicht mehr auszukommen war und Ad miral Schmidt deshalb berichte» mußte, daß Berger nur noch für Landstellungen geeignet sei. Dieser Bericht brach ihm selbstverständlich das Genick, wie man im militärischen Jargon -u sagen pflegt. Aber Admiral Schmidt hat dnrch- aus pslichtmäßig gehandelt, als er einen Untergebenen wahrheitsgemäß charakterisierte, um die Marine vor Schädi g»»gen zu bewahren, die nicht hätten ansbleiben könne», wenn Berger z. B. das Kommando eines großen Linien schifses erhalten Hütte. Neben anderen Eigenschaften in gleichmäßige, überlegene Ruhe die erste Pflicht eines Oii'i ziers in höherer verantwortlicher Stelle: Bergers Nervo sität avar aber, als Admiral Schmidt seine Konduite schrieb, bereits so weit vorgeschritten, daß man Lchlimmes befürchte» tonnte. Wer aber dennoch, trotz der Gerichtsverhandlungen, über die Objektivität des Schmibtschen Berichtes >m Zweifel sein sollte, der sei darauf hingewiescn, daß kein Geringerer als Großadmiral Köster, der Mann ohne Furcht und Tadel, genau so wie Schmidt geurteilt hat, obwohl, wie er in feiner gerichtlichen Zeugenvernehmung mehrfach und nachdrück lich betont hat, Kapitän Berger ihm besonders ans Herz gewachsen war. Aus der ganzen Gerichtsverhandlung, die sich vvr unseren Augen abgespielt hat, können also Leim besten Willen keine prinzipiellen Angriffe gegen »das System der geheimen Konduitcn und Ehrengerichte hergeleitet wer den. Beide Einrichtungen sind auch im Falle Berger von allen Beteiligten in jenem Geiste gehanühabt worden, der bei der deutschen Armee und Marine beinahe als eine traditio nelle Selbstverständlichkeit erscheint. Lstaq man gegen gewisse militärische Institutionen sagen, was man will: nicht Ein richtungen an sich sind gut oder schlecht: alle haben ihr Für und Wider. Die Hauptsache ist, daß sie im richtigen Geiste der Ehrenhaftigkeit nnd des kameradschaftlichen Wohl wollens Vorständen und gehandhabt werden. Der Pro zeß Berger hat vor aller Welt den glänzenden Beweis ge liefert, daß das bei uns glücklicherweise die Regel ist, die auch dem Kapitän Berger gegenüber nicht versagt hat. Nur zwei Punkte lassen eine Kritik zu. Wenn auch zu- zngcben ist, daß besonders angesichts der eigenartigen Ver hältnisse in der Marine die Kvnduiten grundsätzlich geheim- gehalten werden nrüssen, so wäre Loch dringend zu wün schen, daß jeder Vorgesetzte, der einem Untergebenen einen schwarzen Klecks in den Oualisikationsbericht malt, auch die Verpflichtung hat, ihn davon in Kenntnis zu setze», damit der Betroffene sich entweder dementsprechend ändern oder aber, wenn er sich salsch beurteilt glaubt, beschweren kann. Auch im Falle Berger wäre es vielleicht bester ge wesen, man hätte ihn beizeiten von den schwarz-m Punkten in seiner Konduite in Kenntnis gesetzt. Der Sturz aus ehrgeizigen Höhen hätte ihn dann wohl nicht so vernichtend scharf getroffen. Ebenso dürfte cS angezeigt sein, daß die Sprüche der Ehrengerichte den davon Betroffenen mit der Urteilsbegründung in vollem Umfange zilgestcllt werden. Im Fall Berger ist das jedoch nicht geschehen. Hiervon abgesehen, ist die Marineverwal tnng aus dem Prozeß mit vollen Ehren hervorgcgange» nnd vor allem ist bewiesen worden, daß die leitenden Män ner unserer Flotte ein begründetes Anrecht auf höchstes Vertrauen zu ihrer Tüchtigkeit und Ehrenhaftigkeit haben. Und das ist das wertvollste Ergebnis des ganzen Prozesses Berger. Neueste Drahtmeldungen vom 25. Februar. Deutscher Reichstag. Berlin. tPriv.-Tel.s Die am vorigen Freitag be gonnene Beratung des von den Abgg. Brandys u. Gen. beantragten GesctzentivursS bctr. die Freiheit des G r n n d c ig c n t u m e r w e r b s wird fortgesetzt. — Abg. Gras W e st a r p jk-j: Der Hauptzweck des Antrages ist: Aus hebung der Bestimmung des vorjährigen preußischen Nn- sicdlnngogcsctzcs über das Enteignnngsrechl. Wenn der Antrag dabei auch von kvrisessivnellen Gesichtspunkten spricht, so liegt dazu nicht der geringste Grund vvr. Eigen tnmsrechtS-Beschrünkungen aus lvitsessivnellcn Rücksichten sind überhaupt nicht vvrgckvmmcn. «Widerspruch im Zen trum und bei den Palen.l Nein, wenn auch Graf Praschma neulich eine solche Behauptung aufstclltc, so war sic doch sehr salsch. Auch aus Gründen der Nationalität sind keine Beschränkungen des Eigciitumerwcrbs ersalgt. lLebhascer Widerspruch.) Nein, die Pole» bei uns sind Deutsche pol nischer Sprache, sie sind nicht Angehörige einer polnischen Nation. Der Antrag ist unannehmbar: die Eigcntum- crwcrbsbeschräntungcii, um die cs sich hier handelt, sind auch gar nicht privatrechtlichcr Natur und um deswillen gegen das Bürgerliche Gesetzbuch verstoßend, sondern sic sind öffentlich-rechtlicher Natur. Es ist also auch ganz un richtig. wenn behauptet wird, daß das Reichsrccht durch die Enteignungen verletzt sei. Das preußische EnteignungS- gesctz war nvtwendig wegen der großpolnischcn Agitation. lWidcrspruch bei den Polen.) Sagen Sie sich davon los. so werden alle die Härten, über die Sie klagen, aufhörcn! Bedauerlich ist die Erklärung, die am Freitag der Abgeord nete Gothetn für die drei linksli-rrglen FrcEtionen äb-